Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss:
Künftig sollen
auch die Zielgruppe Berufserfahrener im Alter 50+ sowie junge Start-ups erschlossen
werden. Die Kriterien für die Gewährung des Mietzuschuss werden dazu dem Wandel
in der Gründerstrutkur entsprechend angepasst.
Für den Zuschlag eines Zuschusses benötigt die Gründerin oder der Gründer ein positives Votum für das Geschäftskonzept (Businessplan) und Konzeptidee von der IHK oder der Handwerkskammer, einem Fachverband, einem Kreditinstitut, von einem Starter-Center NRW oder der Wirtschaftsförderung Hilden.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Jahr 1997 hat der Rat der Stadt Hilden beschlossen, im Rahmen einer Public-Private-Partnership zwischen der W. Bauermann & Söhne GbR (Gewerbepark-Süd) und der Stadt Hilden ein Gründungszentrum an der Hofstraße 64 bauen zu lassen. Neben dem Ausgleich des höheren Leerstandrisikos besteht die finanzielle Beteiligung der Stadt Hilden darin, Existenzgründerinnen und Existenzgründern (sowie Existenzfestigern in den ersten drei Jahren nach Gründung) einen monatlichen Mietzuschuss zu zahlen.
Die Hallen-Bürokombinationen im Hildener Gründungszentrum sind alle vermietet. Firmen wie die Medienfirma DDH GmbH, der Handwerksbetrieb Fenske GmbH, das Technologieunternehmen Blacknoise Deutschland GmbH und der Großhandel für Aufzugteile, VK Elevator Components GmbH, konnten sich im Gründungszentrum etablieren und innerhalb Hildens vergrößern. Der Vertrag für das Hildener Gründungszentrum ist in 2013 verlängert worden bis 30.09.2023 (WP 09-14 SV 80/020).
Im Jahr 2004 ist der Mietzuschuss für Gründer auf Büroflächen ausgeweitet worden (WP 04-09 SV23/2). Da Gründer beispielsweise im Dienstleistungsbereich kleine Büroflächen ohne Hallenfläche anmieten, wurde eine Gründerförderung für reine Büroflächen bis 60 m² eingeführt. Der Mietzuschuss für Büroflächen wird, im Gegensatz zu der Hallenförderung im Hildener Gründungszentrum, unabhängig davon gezahlt, in welchem Objekt sich die Büroräume befinden. Andererseits haben die Vermieter hierbei auch keinen Anspruch auf Übertragung eines Mietausfallwagnisses.
Der Mietzuschuss für Büroflächen beträgt bei einer maximal förderbaren Bürofläche von 60 m² monatlich 90 € und wird jährlich um ein Fünftel reduziert. Für die Hallen im Gründungszentrum beträgt der Mietzuschuss monatlich 164 € und wird ebenfalls um jährlich ein Fünftel reduziert. Der Mietzuschuss deckt weniger als 20% der anfallenden Kaltmiete und stellt einen Anerkennungsbetrag der Stadt Hilden im Sinne der Gründerförderung dar. Der Mietzuschuss an junge Unternehmen stellt in der Region ein Alleinstellungsmerkmal dar und wird von Gründerinnen und Gründern positiv aufgenommen.
Mit dem Ratsbeschluss in 2004, den Mietzuschuss für Büroflächen einzuführen, war die Zuschussgewährung über die zugehörige Sitzungsvorlage an formale Voraussetzungen gebunden worden:
Als Voraussetzung für die Zahlung ist seitdem unter anderem das durch die Industrie- und Handelskammer positiv geprüfte Geschäftskonzept vorgesehen.
In den Jahren 2003 bis 2006, wurde im Rahmen des „Hartz II-Gesetzespaketes“ die Existenzgründung zahlreicher Arbeitsloser per „Ich-AG“ über die Agentur für Arbeit gefördert. Die Prüfung durch die Kammern war zur damaligen Zeit Standard.
In den letzten Jahren hingegen stellte sich diese Formalie, ein durch die Kammern geprüftes Gründungskonezpt vorzulegen, einige Male als eine nicht oder nur schwer überwindbare Bürde heraus. Denn die Struktur der Gründer hat sich gewandelt:
Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus finden nur noch wenige statt. Gründungen im Handwerk und verarbeitenden Gewerbe sind rückläufig. Heute erfolgen Gründungen verstärkt im Bereich der Dienstleistungen. Im Dienstleistungsbereich sind die Gründungskosten tendenziell niedriger. Förderkredite werden in diesen Bereichen häufig nicht beansprucht, weshalb die Gründerberatung auch für eine Finanzierung nicht immer vollständig durchlaufen wird.
Auch demografisch gestützt gründen vermehrt ältere Beschäftigte eine Firma, nachdem sie jahrzehntelang Erfahrung in ihrer Branche gesammelt haben. Diese Fachkräfte bringen Wissen aus ihrer Branche ein, haben ein Konzept und kennen häufig Kunden, die sie begleiten. Diese Gründungen erfolgen aus der Professionalität heraus und durchlaufen selten die klassische Gründerberatung in den Kammern.
Moderne Start-ups erwachsen regelmäßig aus einer persönlichen Neigung oder dem Studienfach heraus in eine Nebenbeschäftigung und gehen fließend in eine Existenzgründung über. Auch diese jungen, häufig hoch qualifizierten und zugleich in einer erfolgreichen Nische spezialisierten Menschen, nehmen weniger die Gründerberatung der Kammern in Anspruch. Gleichzeitig weisen viele dieser Existenzgründungen handfeste Geschäftsideen aus und können sich erfolgreich am Markt platzieren.
Auch diese Gründerinnen und Gründer, die Altersgruppe 50+ sowie junge start-ups mit unkonventionellen Ideen, möchte die Wirtschaftsförderung aktiv für den Standort Hilden gewinnen.
Für eine praxisorientierte Förderung werden nachstehende objektive Voraussetzungen zu einem formlosen Antrag vorgeschlagen:
Wer den Zuschuss
beantragen kann (wie bisher)
Existenzgründerin oder Existenzgründer bzw. Existenzfestigerin oder Existenzfestiger (innerhalb von drei Jahren nach der Gründung), die sich in Hilden auf einer Bürofläche bzw. im Hildener Gründungszentrum selbständig machen bzw. im Rahmen der Existenzgründung ansiedeln.
Was beantragt werden
kann (wie bisher)
Städtischer Mietzuschuss bei Abschluss eines Mietvertrages über Büroflächen bzw. einer Hallen-Bürokombination im Hildener Gründungszentrum.
Wie hoch ist der
Mietzuschuss (wie bisher)
Für Bürofläche: Monatlicher Mietzuschuss im 1. Jahr 1,50 € je m² für bis zu 60 m² Bürofläche, monatlich insgesamt bis zu 90 €.
Für ein Halle im Hildener Gründungszentrum: Monatlicher Mietzuschuss im 1. Jahr 1 € je m² für die Hallen- und 1,50 € je m² für die Bürofläche, monatlich insgesamt 164 €.
Der Mietzuschuss wird jährlich um ein Fünftel abgesenkt.
Wie wird
nachgewiesen, dass das Geschäftskonzept zielführend ist (verändert in kursiv)
Geschäftskonzept (Businessplan) oder
Konzeptidee sind von der IHK oder der Handwerkskammer oder einem Fachverband, einem Kreditinstitut oder vom
Starter-Center Kreis Mettmann geprüft und für erfolgversprechend eingestuft worden.
Oder:
Das Geschäftskonzept
oder die Konzeptidee wird durch die Existenzgründerin bzw. den Existenzgründer
dargelegt und mit dem Team Wirtschaftsförderung erörtert. Planzahlen oder aktuelle
Geschäftszahlen werden dabei analysiert. Die Wirtschaftsförderung prüft die
Unternehmensidee, die Wettbewerbssituation, das Marketing- und Vertriebskonzept
sowie die Finanzplanung auf Plausibiltiät. Gesprächsergebnisse werden in einem
Vermerk festgehalten und samt der Entscheidung im 4-Augen-Prinzip dokumentiert.
Wird das Konzept als Erfolg versprechend eingeordnet, kann der Zuschuss gewährt
werden.
Die Änderungen dienen einer Ziel gerichteten Unterstützung und einer wenig bürokratischen Abwicklung. Im Haushaltsplan sind 18 Förderfälle budgetiert (10.800 €). Der Ansatz wird nicht verändert.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Nein |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
150101 |
Wirtschaftsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
1501010030 |
531700 |
Zuschüsse an private Unternehmen |
15.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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