- Vorbereitung eines Inklusionsfachtages im Jahr 2016 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt nach Vorberatung im
Sozialausschuss:
1.
Der
eingeschlagene „Hildener Weg“ und der damit verbundene Entwicklungsprozess zu
einer inklusiven Stadt wird konsequent fortgesetzt.
2.
Am
29.10.2016 wird mit Experten eine Fachveranstaltung zu dem
Inklusionshandlungsfeld „Sport, Freizeit und Kultur“ organisiert.
3.
In
Abstimmung mit dem Experten in eigener Sache wird in der Sitzung des
Sozialausschusses am 05.12.2016 ein Vorschlag für das Handlungsfeld des
Fachtages im Jahr 2017 vorgestellt.
4.
Im Jahr
2017 wird ein Inklusionsbericht vorgelegt, der insbesondere über die
Entwicklungen, Veränderungen und Fortschritte der bisherigen Handlungsfelder
informiert.
Erläuterungen und Begründungen:
In seiner Sitzung am 01.10.2014 hatte der Rat der Stadt einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Bestandsaufnahme und Auswertung der Teilhabemöglichkeiten in Hilden vorzulegen, um dann auf dieser Grundlage durch den Rat einzelne Handlungsfelder vorzustellen, in denen vorrangig Maßnahmenprogramme zum Abbau von Teilhabebarrieren entwickelt werden sollen.
Mit der umfangreichen Sitzungsvorlage SV 50/033 „Hilden auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt – Analyse und Ausblick“ ist dieser Auftrag erfüllt worden. Die mit dieser Sitzungsvorlage aufgezeigten vielfältigen durchgeführten Inklusionsmaßnahmen haben den in Hilden weit fortgeschrittenen Inklusionsprozess eindrucksvoll bestätigt. Es wurde deutlich, dass Inklusion ein kontinuierlicher Prozess ist, der viele kleine Schritte erfordert und der Lösungen Schritt für Schritt mit einem „roten Faden“ entwickelt.
In der Sitzung am 17.06.2015 fasste der Rat einstimmig darauf hin folgenden Beschluss:
- Der Bericht
der Verwaltung zur Analyse der erfolgten Inklusionsmaßnahmen wird zur
Kenntnis genommen.
- Die sich
daraus ergebenden Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise bei der künftigen
Inklusionsförderung sind mit dem Behindertenbeirat und anderen „Experten
in eigener Sache“ zu erörtern und abzustimmen.
- Über die
Ergebnisse ist in der Sitzung des Sozialausschusses am 30.11.2015 und in
der Sitzung des Rates am 16.12.2015 zu berichten.
- Die Stadt
Hilden wirkt im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, ihrer
politischen Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden
Möglichkeiten der Finanzierung weiter darauf hin, dass die Ziele,
Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen
kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Hilden
sich weiter zu einer inklusiven Stadt entwickelt.
Am 27.10.2015 hat das Abstimmungsgespräch mit allen „Experten in eigener Sache“ stattgefunden, an dem Vertreter und Vertreterinnen des Behinderten- und Seniorenbeirates, des Integrationsrates, der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V., des Vereins Gemeinsam Leben lernen e.V., des Stadtsportverbandes Hilden e.V. und der Schwerpunktschule GGS Schule am Elbsee teilgenommen haben.
Einvernehmlich wurde festgelegt, im Rahmen des weiteren Entwicklungsprozesses das Instrument des Fachtages einzusetzen und als nächstes Handlungsfeld den Bereich „Sport, Freizeit und Kultur“ zu analysieren.
Dieser Fachtag soll am 29.10.2016 stattfinden. Die Experten in eigener Sache werden bis Ende Januar ihre Ideen und Vorschläge dazu benennen. Mittel in Höhe von 6.000 € werden im Haushaltsplanentwurf 2016 enthalten sein.
Der weitere Entwicklungsprozess soll durch weitere Fachtage in den Folgejahren und durch einen Inklusionsbericht im Jahr 2017 gesteuert werden. Damit ist sichergestellt, dass der Hildener Weg zu einer inklusiven Stadt kontinuierlich weiter verfolgt wird.
Gez. Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
050201 |
Hilfe in besonderen Lebenslagen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 Entwurf |
0502015000 |
527900 |
Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen |
6.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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