Betreff
Hilden auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt
- Vorbereitung eines Inklusionsfachtages im Jahr 2016 -
Vorlage
WP 14-20 SV 50/049
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss:

 

1.    Der eingeschlagene „Hildener Weg“ und der damit verbundene Entwicklungsprozess zu einer inklusiven Stadt wird konsequent fortgesetzt.

2.    Am 29.10.2016 wird mit Experten eine Fachveranstaltung zu dem Inklusionshandlungsfeld „Sport, Freizeit und Kultur“ organisiert.

3.    In Abstimmung mit dem Experten in eigener Sache wird in der Sitzung des Sozialausschusses am 05.12.2016 ein Vorschlag für das Handlungsfeld des Fachtages im Jahr 2017 vorgestellt.

4.    Im Jahr 2017 wird ein Inklusionsbericht vorgelegt, der insbesondere über die Entwicklungen, Veränderungen und Fortschritte der bisherigen Handlungsfelder informiert.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In seiner Sitzung am 01.10.2014 hatte der Rat der Stadt einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Bestandsaufnahme und Auswertung der Teilhabemöglichkeiten in Hilden vorzulegen, um dann auf dieser Grundlage durch den Rat einzelne Handlungsfelder vorzustellen, in denen vorrangig Maßnahmenprogramme zum Abbau von Teilhabebarrieren entwickelt werden sollen.

 

Mit der umfangreichen Sitzungsvorlage SV 50/033 „Hilden auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt – Analyse und Ausblick“ ist dieser Auftrag erfüllt worden. Die mit dieser Sitzungsvorlage aufgezeigten vielfältigen durchgeführten Inklusionsmaßnahmen haben den in Hilden weit fortgeschrittenen Inklusionsprozess eindrucksvoll bestätigt. Es wurde deutlich, dass Inklusion ein kontinuierlicher Prozess ist, der viele kleine Schritte erfordert und der Lösungen Schritt für Schritt mit einem „roten Faden“ entwickelt.

 

In der Sitzung am 17.06.2015 fasste der Rat einstimmig darauf hin folgenden Beschluss:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung zur Analyse der erfolgten Inklusionsmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die sich daraus ergebenden Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise bei der künftigen Inklusionsförderung sind mit dem Behindertenbeirat und anderen „Experten in eigener Sache“ zu erörtern und abzustimmen.
  3. Über die Ergebnisse ist in der Sitzung des Sozialausschusses am 30.11.2015 und in der Sitzung des Rates am 16.12.2015 zu berichten.
  4. Die Stadt Hilden wirkt im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, ihrer politischen Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung weiter darauf hin, dass die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Hilden sich weiter zu einer inklusiven Stadt entwickelt.

 

Am 27.10.2015 hat das Abstimmungsgespräch mit allen „Experten in eigener Sache“ stattgefunden, an dem Vertreter und Vertreterinnen des Behinderten- und Seniorenbeirates, des Integrationsrates, der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V., des Vereins Gemeinsam Leben lernen e.V., des Stadtsportverbandes Hilden e.V. und der Schwerpunktschule GGS Schule am Elbsee teilgenommen haben.

 

Einvernehmlich wurde festgelegt, im Rahmen des weiteren Entwicklungsprozesses das Instrument des Fachtages einzusetzen und als nächstes Handlungsfeld den Bereich „Sport, Freizeit und Kultur“ zu analysieren.

 

Dieser Fachtag soll am 29.10.2016 stattfinden. Die Experten in eigener Sache werden bis Ende Januar ihre Ideen und Vorschläge dazu benennen. Mittel in Höhe von 6.000 € werden im Haushaltsplanentwurf 2016 enthalten sein.

 

Der weitere Entwicklungsprozess soll durch weitere Fachtage in den Folgejahren und durch einen Inklusionsbericht im Jahr 2017 gesteuert werden. Damit ist sichergestellt, dass der Hildener Weg zu einer inklusiven Stadt kontinuierlich weiter verfolgt wird.

 

 

Gez. Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

050201

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016 Entwurf

0502015000

527900

Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen

6.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete