Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung 2016 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und
Winterdienstgebühren 2016 ab 01.01.2016 sowie die in vollem Wortlaut
vorliegende 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
vom 25.04.2008 und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.
Hiermit wird unter
der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage (Anlage 1) beschlossenen
und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:
1. Straßenreinigungsgebühren:
Straßenart |
Gebühr
2015 |
Gebühr
2016 |
|
0 |
Fußgängerzonen |
1,29 Euro |
1,32 Euro |
1 |
Anliegerstraßen |
1,72 Euro |
1,76 Euro |
2 |
Haupterschließungsstraßen |
1,55 Euro |
1,58 Euro |
3 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
innerörtlichen Verkehr dienend |
1,38 Euro |
1,40 Euro |
4 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
überörtlichen Verkehr dienend |
1,21 Euro |
1,23 Euro |
Bei mehrmaliger
Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
2.
Winterdienstgebühren:
Prioritätenstufe |
Gebühr
2015 |
Gebühr
2016 |
|
0 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 0 |
2,51 Euro |
1,90 Euro |
1 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 1 |
1,88 Euro |
1,42 Euro |
2 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 2 |
1,26 Euro |
0,95 Euro |
3 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 3 |
0,63 Euro |
0,47 Euro |
4 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 4 |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
2.1 Sonstige
Gebühren:
Für den Erwerb von
Granulat zum Streuen auf Gehwegen wird die Gebühr je 10 Liter auf 2,00 Euro
festgesetzt.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Gebührenbedarfsberechnung für die
Straßenreinigung und den Winterdienst für das Jahr 2016:
Zur
Straßenreinigungsgebühr:
In 2016 steigt die Straßenreinigungsgebühr um 0,04 Euro auf 1,76 Euro (+1,94 %).
Für das Jahr 2016 steigt die Deponiegebühr je Tonne auf netto 45,00 Euro. Die gebührenrelevanten Kosten für den anfallenden Straßenkehricht sind im Vergleich zum Vorjahr dennoch um -168 Euro (-3,88%) gesunken.
Die gebührenrelevanten Personalkosten der Straßenreinigung steigen um +20.226 Euro (+5,75 %).
Die gebührenrelevante Interne Leistungsverrechnung für Kfz beträgt für 2016 insgesamt 131.500 Euro. Davon sind 64.571 Euro für die Straßenreinigung. Die übrigen 66.929 Euro werden über die Umlage Kfz mit dem Winterdienst verrechnet.
Für die Straßenreinigung sinkt somit die ILV Kfz um -16.325 Euro (-20,18 %).
Die Aufwendungen für die Internen Leistungsverrechnungen mit anderen Ämtern (z.B. Gebührenveranlagung, Personalbetreuung) betragen für das Jahr 2016 für die gebührenrelevante Straßenreinigung 30.696 Euro. Die Steigung für die gebührenrelevante Straßenreinigung beträgt +921 Euro (+3,09 %).
Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich positiv auf die Straßenreinigungsgebühr aus. Insgesamt wird in die Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigungsgebühr eine Überdeckung in Höhe von +41.161 Euro einkalkuliert. Dies sind 5.271 Euro weniger als im Vorjahr.
Insgesamt sind die Aufwendungen für die Straßenreinigung im Vergleich zum Vorjahr um +15.024 € (+2,67 %) gestiegen.
Die Erlöse für die Straßenreinigung sinken um -5.039 Euro (-5,32 %). Dies liegt hauptsächlich an den gesunkenen Vorjahresüberschüssen.
Die umlagefähigen Gesamtfrontmeter sinken im Vergleich zum Vorjahr um -98 m. Dies liegt hauptsächlich an Korrekturen bei den Veranlagungen.
Insgesamt steigt der Gebührenbedarf für die Straßenreinigung um +7.358 Euro (+1,89 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gesamtfrontmeter steigt die Gebühr um 0,04 Euro auf 1,76 Euro je Frontmeter.
Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
Gebühr je umlagefähigen Frontmeter |
2,04 € |
2,04 € |
2,22 € |
1,77 € |
1,79 € |
1,82 € |
1,72 € |
1,76 € |
Zur
Winterdienstgebühr:
Aufgrund der erhöhten Einsatzzeiten für den Winterdienst steigen die Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr auf 70.328 Euro, da der Durchschnitt der letzten drei Jahre für die geplanten Einsatzstunden zugrunde gelegt wird.
Die Stadt Hilden beteiligt sich seit dem Winter 2011/2012 an der Einkaufsgemeinschaft für Streusalz. Insgesamt wurden 400 to Salz für die Jahre 2015 bis 2016 angemeldet. Somit 200 to für das Jahr 2016. Die Abnahmemenge beträgt mindestens 80 % und maximal 120 % für den Gesamtzeitraum.
Die gebührenrelevanten Aufwendungen für Streusalz werden mit
13.200 Euro geplant.
Die Aufwendungen für die Interne Leistungsverrechnung sinken um -15.343 Euro auf 26.261 Euro.
Die Aufwendungen für die Winterdienstgeräte steigen im Vergleich zum Vorjahr um +693 Euro auf 56.089 Euro (+1,25 %).
Insgesamt sind die Aufwendungen für den Winterdienst inkl. Umlage Verwaltung und Kfz im Vergleich zum Vorjahr um +14.542 € auf 243.100 Euro (+6,36 %) gestiegen.
Neu ist der Verkauf von Granulat am Wertstoffhof, da im Winter auf Gehwegen nur abstumpfende Mittel gestreut werden dürfen. In Baumärkten oder bei Baustoffhändlern werden keine abstumpfenden Mittel zum Streuen angeboten. Daher soll auf dem Wertstoffhof Granulat verkauft werden. Ein 40 kg Sack kostet 6,00 Euro. Das Granulat kann auch lose verkauft werden für 2,00 Euro je 10 Liter, was ca. 13 kg ausmacht. Da noch nicht genau vorhergesagt werden kann wie hoch die Nachfrage diesbezüglich sein wird, wird mit einem Ertrag von 150 Euro in 2016 kalkuliert.
Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich negativ auf die Winterdienstgebühr aus. Insgesamt wird in die Gebührenbedarfsberechnung für den Winterdienst eine Unterdeckung in Höhe von -12.011 Euro eingerechnet. Dies sind jedoch 78.304 Euro weniger als im Vorjahr.
Insgesamt sinkt der Gebührenbedarf für den Winterdienst um -66.587 Euro. Unter Berücksichtigung der Winterdienst-Gesamtfrontmeter wird die Gebühr auf 0,95 Euro je Frontmeter festgelegt.
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2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
Gebühr je umlagefähigen Frontmeter |
1,09 € |
1,26 € |
1,26 € |
1,26 € |
0,95 € |
2. 10. Nachtragsatzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008:
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 10. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beigefügt.
In § 1 der 10. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.
Die vorgesehene Änderung der Straßen- und Wegeliste steht in Zusammenhang mit der Änderung der Verkehrsbedeutung, dem Ausbauzustand und Belangen der Verkehrssicherheit einzelner Straßen sowie der Zuordnung zu den Winterdienstklassen.
Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Anlagen:
1. 10. Nachtragssatzung vom zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008
2. Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Jahr 2016
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120105 |
Straßenreinigung und Winterdienst |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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