Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Jahr 2016 und 10. Nachtragssatzung vom ... zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Hilden vom 25.04.2008
Vorlage
WP 14-20 SV 68/022
Aktenzeichen
IV/68.05.06/01/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2016 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstgebühren 2016 ab 01.01.2016 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008 und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.

Hiermit wird unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage (Anlage 1) beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:

 

 

1. Straßenreinigungsgebühren:

 

Straßenart

Gebühr 2015

Gebühr 2016

0

Fußgängerzonen

1,29 Euro

1,32 Euro

1

Anliegerstraßen

1,72 Euro

1,76 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,55 Euro

1,58 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,38 Euro

1,40 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,21 Euro

1,23 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

 

2. Winterdienstgebühren:

 

Prioritätenstufe

Gebühr 2015

Gebühr 2016

0

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 0

2,51 Euro

1,90 Euro

1

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 1

1,88 Euro

1,42 Euro

2

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 2

1,26 Euro

0,95 Euro

3

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 3

0,63 Euro

0,47 Euro

4

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 4

0,00 Euro

0,00 Euro

 

2.1 Sonstige Gebühren:

 

Für den Erwerb von Granulat zum Streuen auf Gehwegen wird die Gebühr je 10 Liter auf 2,00 Euro festgesetzt.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Jahr 2016:

 

Zur Straßenreinigungsgebühr:

 

In 2016 steigt die Straßenreinigungsgebühr um 0,04 Euro auf 1,76 Euro (+1,94 %).

Für das Jahr 2016 steigt die Deponiegebühr je Tonne auf netto 45,00 Euro. Die gebührenrelevanten Kosten für den anfallenden Straßenkehricht sind im Vergleich zum Vorjahr dennoch um -168 Euro (-3,88%) gesunken.

Die gebührenrelevanten Personalkosten der Straßenreinigung steigen um +20.226 Euro (+5,75 %).

Die gebührenrelevante Interne Leistungsverrechnung für Kfz beträgt für 2016 insgesamt 131.500 Euro. Davon sind 64.571 Euro für die Straßenreinigung. Die übrigen 66.929 Euro werden über die Umlage Kfz mit dem Winterdienst verrechnet.

Für die Straßenreinigung sinkt somit die ILV Kfz um -16.325 Euro (-20,18 %).

Die Aufwendungen für die Internen Leistungsverrechnungen mit anderen Ämtern (z.B. Gebührenveranlagung, Personalbetreuung) betragen für das Jahr 2016 für die gebührenrelevante Straßenreinigung 30.696 Euro. Die Steigung für die gebührenrelevante Straßenreinigung beträgt +921 Euro (+3,09 %).

Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich positiv auf die Straßenreinigungsgebühr aus. Insgesamt wird in die Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigungsgebühr eine Überdeckung in Höhe von +41.161 Euro einkalkuliert. Dies sind 5.271 Euro weniger als im Vorjahr.

Insgesamt sind die Aufwendungen für die Straßenreinigung im Vergleich zum Vorjahr um +15.024 € (+2,67 %) gestiegen.

Die Erlöse für die Straßenreinigung sinken um -5.039 Euro (-5,32 %). Dies liegt hauptsächlich an den gesunkenen Vorjahresüberschüssen.

Die umlagefähigen Gesamtfrontmeter sinken im Vergleich zum Vorjahr um -98 m. Dies liegt hauptsächlich an Korrekturen bei den Veranlagungen.

Insgesamt steigt der Gebührenbedarf für die Straßenreinigung um +7.358 Euro (+1,89 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gesamtfrontmeter steigt die Gebühr um 0,04 Euro auf 1,76 Euro je Frontmeter.


Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gebühr je

umlagefähigen

Frontmeter

2,04 €

2,04 €

2,22 €

1,77 €

1,79 €

1,82 €

1,72 €

1,76 €

 

 

Zur Winterdienstgebühr:

 

Aufgrund der erhöhten Einsatzzeiten für den Winterdienst steigen die Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr auf 70.328 Euro, da der Durchschnitt der letzten drei Jahre für die geplanten Einsatzstunden zugrunde gelegt wird.

Die Stadt Hilden beteiligt sich seit dem Winter 2011/2012 an der Einkaufsgemeinschaft für Streusalz. Insgesamt wurden 400 to Salz für die Jahre 2015 bis 2016 angemeldet. Somit 200 to für das Jahr 2016. Die Abnahmemenge beträgt mindestens 80 % und maximal 120 % für den Gesamtzeitraum.

Die gebührenrelevanten Aufwendungen für Streusalz werden mit 13.200 Euro geplant.

Die Aufwendungen für die Interne Leistungsverrechnung sinken um -15.343 Euro auf 26.261 Euro.

Die Aufwendungen für die Winterdienstgeräte steigen im Vergleich zum Vorjahr um +693 Euro auf 56.089 Euro (+1,25 %).

Insgesamt sind die Aufwendungen für den Winterdienst inkl. Umlage Verwaltung und Kfz im Vergleich zum Vorjahr um +14.542 € auf 243.100 Euro (+6,36 %) gestiegen.

 

Neu ist der Verkauf von Granulat am Wertstoffhof, da im Winter auf Gehwegen nur abstumpfende Mittel gestreut werden dürfen. In Baumärkten oder bei Baustoffhändlern werden keine abstumpfenden Mittel zum Streuen angeboten. Daher soll auf dem Wertstoffhof Granulat verkauft werden. Ein 40 kg Sack kostet 6,00 Euro. Das Granulat kann auch lose verkauft werden für 2,00 Euro je 10 Liter, was ca. 13 kg ausmacht. Da noch nicht genau vorhergesagt werden kann wie hoch die Nachfrage diesbezüglich sein wird, wird mit einem Ertrag von 150 Euro in 2016 kalkuliert.

Die Bestimmungen zu den Vorjahresergebnissen wirken sich negativ auf die Winterdienstgebühr aus. Insgesamt wird in die Gebührenbedarfsberechnung für den Winterdienst eine Unterdeckung in Höhe von -12.011 Euro eingerechnet. Dies sind jedoch 78.304 Euro weniger als im Vorjahr.

Insgesamt sinkt der Gebührenbedarf für den Winterdienst um -66.587 Euro. Unter Berücksichtigung der Winterdienst-Gesamtfrontmeter wird die Gebühr auf 0,95 Euro je Frontmeter festgelegt.

 

 

2012

2013

2014

2015

2016

Gebühr je

umlagefähigen

Frontmeter

1,09 €

1,26 €

1,26 €

1,26 €

0,95 €

 

 

 

2.  10. Nachtragsatzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008:

 

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 10. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensat­zung beigefügt.

In § 1 der 10. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.

Die vorgesehene Änderung der Straßen- und Wegeliste steht in Zusammenhang mit der Änderung der Verkehrsbedeutung, dem Ausbauzustand und Belangen der Verkehrssicherheit einzelner Straßen sowie der Zuordnung zu den Winterdienstklassen.

Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

Anlagen:

1.    10. Nachtragssatzung vom           zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008

2.    Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Jahr 2016

 

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

120105

Straßenreinigung und Winterdienst

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete