Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2016 und 19. Nachtragssatzung vom ..... zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
Vorlage
WP 14-20 SV 68/021
Aktenzeichen
IV/68.05.06/03/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im  Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2016 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2016 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 und § 2 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

 

Gefäßgröße

Gebühren 2015

Gebühren 2016

Restmülltonnen

   660 l   wöchentlich

1.755,60 Euro

1.755,60 Euro

   770 l          

2.048,20 Euro

2.048,20 Euro

1.100 l          

2.926,00 Euro

2.926,00 Euro

     40 l   14-täglich

53,20 Euro

53,20 Euro

     60 l          

79,80 Euro

79,80 Euro

     80 l          

106,40 Euro

106,40 Euro

   120 l          

159,60 Euro

159,60 Euro

   140 l          

186,20 Euro

186,20 Euro

   240 l          

319,20 Euro

319,20 Euro

   660 l          

877,80 Euro

877,80 Euro

   770 l          

1.024,10 Euro

1.024,10 Euro

1.100 l          

1.463,00 Euro

1.463,00 Euro

Biotonnen

   120 l   14-täglich

12,00 Euro

12,00 Euro

   240 l   14-täglich

24,00 Euro

24,00 Euro

 

Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.

 

Die Tonnentauschgebühr pro getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für den Tonnentausch vor Ort pro getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 10,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für das Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und 138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt. Bei vier-wöchentlicher Leerung beträgt die Gebühr 69,03 € (Altpapiertonne).

 

Die Gebühr für den Sperrmüllexpress wird auf 60,00 Euro festgesetzt.

Ab einer dritten normalen Sperrgutanmeldung pro Kalenderjahr wird die Gebühr unverändert auf 20,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von Bauschutt wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von Restmüll wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro je angefangene 100 Liter festgesetzt.

 

Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Laubsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 1,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für Sonderleerungen beträgt für Altpapiercontainer 8,32 Euro, für Restmülltonnen/

gelbe Tonnen 1/26 der aktuellen Gebühr.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2016:

 

Nachdem die Gebühr seit 2010 bei 1,33 € pro Liter geblieben ist und nur in 2014 auf 1,36 Euro pro Liter gestiegen war, bleibt sie in 2016 wieder bei 1,33 Euro pro Liter. Die Gebührenentwicklung der letzten zehn Jahre soll mit Hilfe eines Diagramms dargestellt werden.

 

 

In 2014 stieg die Gebühr um +0,03 Euro auf 1,36 Euro pro Liter. In 2015 sank die Gebühr wieder um -0,03 Euro auf 1,33 Euro pro Liter. Auch in 2016 bleibt die Gebühr bei 1,33 Euro pro Liter. Gestiegene Aufwendungen aber auch gestiegene Erträge führen dazu, dass die Gebühr konstant bleibt. Das Gesamt-Restmüllvolumen sinkt um -5.900 Liter.

 

 

1.1. Zur Gebühr für Biomüll:

 

Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben sich kaum Veränderungen. Die Personalkosten steigen um +5.599 Euro (+2,78 %). Die übrigen Aufwendungen bleiben nahezu unverändert.

Die Aufwendungen für die ILV Kfz steigen um +12.724 Euro (+12,35 %). Die gestiegenen Aufwendungen können jedoch durch die positiven Ergebnisse aus Vorjahren aufgefangen werden.

Der Maßstab (Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt um +16.100 Liter, was sich aber nicht auf die Gebühr auswirkt.

Somit bleibt die Gebühr bei 0,10 Euro je Liter.

 

Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gebühr pro Liter

0,11 Euro

0,11 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

0,10 Euro

 

 

1.2. Zur Gebühr für Restmüll:

 

Nachdem die Gebühr von 2010 bis 2013 konstant gehalten werden konnte, stieg sie in 2014 um +0,03 Euro pro Liter. In 2015 sank diese wieder um 0,03 Euro pro Liter und bleibt in 2016 konstant. Die Personalkosten steigen um +35.724 Euro und das Verbrennungsentgelt steigt um +30.290 Euro (+1,21 %).

 

Die Aufwendungen für die Interne Leistungsverrechnung der Kfz-Unterhaltung steigen um 33.955 Euro (+6,98 %).

 

Da die Betriebskostenabrechnungen 2012, 2013 und 2014 mit einem Überschuss abgeschlossen haben, wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2016 ein positives Ergebnis aus den Vorjahren von 286.132 Euro eingerechnet. Dies ist eine Steigung von +118.715 Euro im Vergleich zum Vorjahr.

 

Das Gesamt-Restmüllvolumen sinkt um -5.900 Liter.

 

Die gestiegenen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt +139.289 € (+2,74 %).

Die gestiegenen Erträge belaufen sich auf insgesamt +118.702 € (+19,81 %).

 

Insgesamt steigt der Gebührenbedarf um +20.587 € (+0,46 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Gesamt-Restmüllvolumens bleibt die Gebühr bei 1,33 Euro pro Liter.

 

Die Entwicklung der Restmüllgebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gebühr pro Liter

1,33 Euro

1,33 Euro

1,33 Euro

1,36 Euro

1,33 Euro

1,33 Euro

 

 

1.3. Zu den sonstigen Gebühren

 

Seit 2007 wird die Abholung von Sperrmüll im Schnellservice angeboten (Abholung innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Anmeldung). Die Gebühr wird von 40,00 Euro auf 60,00 Euro angehoben und den derzeitigen Aufwendungen angepasst. Die Expresssperrmüllstellen werden zusätzlich, unabhängig vom Abholbezirk, angefahren. Dafür muss im Regelfall der an diesem Tag geplante Abholbezirk gewechselt werden. Die zusätzliche Fahrtzeit beträgt rund 15 Minuten und die Ladezeit 10 Minuten. Dadurch ergibt sich ein Personalaufwand von 39,50 Euro zzgl. Fahrzeugkosten von 24,23 Euro. Der Gesamtaufwand beträgt demnach durchschnittlich 63,73 Euro. Die Gebühr soll auf 60 Euro abgerundet werden.

 

Bei den sonstigen Gebühren besteht verwaltungsseitig keine Notwendigkeit, eine Änderung vorzunehmen.

 

Im Einzelnen sind dies die Gebühr für         

                        - einen städtischen Abfallsack

- den Tonnentausch

- den Tonnentausch vor Ort

- das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern

- die dritte Sperrmüllanmeldung im Kalenderjahr

- die Annahme von Bauschutt

- die Annahme von Restmüllsäcken

 

 

2.  19. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995 beigefügt.

 

In § 1 dieser 19. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.

Die Verwaltung empfiehlt, die 19. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit vorstehender Maßgabe zu beschließen.

 

 

Anlagen:

 

1.  19. Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995

2. Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2016

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

110202

Abfallwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete