Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss
Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2016 und beschließt die
Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2016 sowie die in vollem
Wortlaut vorliegende 19. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der
Maßgabe beschlossen, dass in § 1 und § 2 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen
und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.
Gefäßgröße |
Gebühren
2015 |
Gebühren
2016 |
Restmülltonnen |
||
660 l
wöchentlich |
1.755,60 Euro |
1.755,60 Euro |
770 l “ |
2.048,20 Euro |
2.048,20 Euro |
1.100 l “ |
2.926,00 Euro |
2.926,00 Euro |
40 l
14-täglich |
53,20 Euro |
53,20 Euro |
60 l “ |
79,80 Euro |
79,80 Euro |
80 l “ |
106,40 Euro |
106,40 Euro |
120 l “ |
159,60 Euro |
159,60 Euro |
140 l “ |
186,20 Euro |
186,20 Euro |
240 l “ |
319,20 Euro |
319,20 Euro |
660 l “ |
877,80 Euro |
877,80 Euro |
770 l “ |
1.024,10 Euro |
1.024,10 Euro |
1.100 l “ |
1.463,00 Euro |
1.463,00 Euro |
Biotonnen |
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120 l
14-täglich |
12,00 Euro |
12,00 Euro |
240 l
14-täglich |
24,00 Euro |
24,00 Euro |
Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern
je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und wird auf 4,00
Euro festgesetzt.
Die Tonnentauschgebühr pro getauschte Tonne
wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für den Tonnentausch vor Ort pro
getauschte Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 10,00 Euro
festgesetzt.
Die Gebühr für das Rausziehen und
Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und
auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und 138,05 Euro pro
Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt. Bei vier-wöchentlicher Leerung
beträgt die Gebühr 69,03 € (Altpapiertonne).
Die Gebühr für den Sperrmüllexpress wird auf
60,00 Euro festgesetzt.
Ab einer dritten normalen Sperrgutanmeldung
pro Kalenderjahr wird die Gebühr unverändert auf 20,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für die Abgabe von Bauschutt wird
unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro je angefangene 100
Liter festgesetzt.
Die Gebühr für die Abgabe von Restmüll wird
unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro je angefangene 100 Liter
festgesetzt.
Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern
je Laubsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 1,00 Euro
festgesetzt.
Die Gebühr für Sonderleerungen beträgt für
Altpapiercontainer 8,32 Euro, für Restmülltonnen/
gelbe Tonnen 1/26 der
aktuellen Gebühr.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2016:
Nachdem die Gebühr seit
2010 bei 1,33 € pro Liter geblieben ist und nur in 2014 auf 1,36 Euro pro Liter
gestiegen war, bleibt sie in 2016 wieder bei 1,33 Euro pro Liter. Die
Gebührenentwicklung der letzten zehn Jahre soll mit Hilfe eines Diagramms
dargestellt werden.
In 2014 stieg die Gebühr um +0,03 Euro auf
1,36 Euro pro Liter. In 2015 sank die Gebühr wieder um -0,03 Euro auf 1,33 Euro
pro Liter. Auch in 2016 bleibt die Gebühr bei 1,33 Euro pro Liter. Gestiegene
Aufwendungen aber auch gestiegene Erträge führen dazu, dass die Gebühr konstant
bleibt. Das Gesamt-Restmüllvolumen sinkt um -5.900 Liter.
1.1. Zur Gebühr für Biomüll:
Für die Berechnung
der Biotonnengebühr ergeben sich kaum Veränderungen. Die Personalkosten steigen
um +5.599 Euro (+2,78 %). Die übrigen Aufwendungen bleiben nahezu unverändert.
Die Aufwendungen
für die ILV Kfz steigen um +12.724 Euro (+12,35 %). Die gestiegenen Aufwendungen
können jedoch durch die positiven Ergebnisse aus Vorjahren aufgefangen werden.
Der Maßstab
(Gesamt-Biotonnen-Volumen) steigt um +16.100 Liter, was sich aber nicht auf die
Gebühr auswirkt.
Somit bleibt die
Gebühr bei 0,10 Euro je Liter.
Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den
letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
Gebühr pro Liter |
0,11 Euro |
0,11 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
0,10 Euro |
1.2. Zur Gebühr für Restmüll:
Nachdem die Gebühr
von 2010 bis 2013 konstant gehalten werden konnte, stieg sie in 2014 um +0,03
Euro pro Liter. In 2015 sank diese wieder um 0,03 Euro pro Liter und bleibt in
2016 konstant. Die Personalkosten steigen um +35.724
Euro und das Verbrennungsentgelt steigt um +30.290 Euro (+1,21 %).
Die Aufwendungen
für die Interne Leistungsverrechnung der Kfz-Unterhaltung steigen um 33.955
Euro (+6,98 %).
Da die
Betriebskostenabrechnungen 2012, 2013 und 2014 mit einem Überschuss
abgeschlossen haben, wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2016 ein positives
Ergebnis aus den Vorjahren von 286.132 Euro eingerechnet. Dies ist eine
Steigung von +118.715 Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Das
Gesamt-Restmüllvolumen sinkt um -5.900 Liter.
Die gestiegenen
Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt +139.289 € (+2,74 %).
Die gestiegenen
Erträge belaufen sich auf insgesamt +118.702 € (+19,81 %).
Insgesamt steigt
der Gebührenbedarf um +20.587 € (+0,46 %). Unter Berücksichtigung der Entwicklung
des Gesamt-Restmüllvolumens bleibt die Gebühr bei 1,33 Euro pro Liter.
Die Entwicklung der Restmüllgebühr in
den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
Gebühr pro Liter |
1,33 Euro |
1,33 Euro |
1,33 Euro |
1,36 Euro |
1,33 Euro |
1,33 Euro |
1.3. Zu den sonstigen Gebühren
Seit 2007 wird die Abholung von Sperrmüll im
Schnellservice angeboten (Abholung innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der
Anmeldung). Die Gebühr wird von 40,00 Euro auf 60,00 Euro angehoben und den
derzeitigen Aufwendungen angepasst. Die Expresssperrmüllstellen werden zusätzlich,
unabhängig vom Abholbezirk, angefahren. Dafür muss im Regelfall der an diesem
Tag geplante Abholbezirk gewechselt werden. Die zusätzliche Fahrtzeit beträgt
rund 15 Minuten und die Ladezeit 10 Minuten. Dadurch ergibt sich ein
Personalaufwand von 39,50 Euro zzgl. Fahrzeugkosten von 24,23 Euro. Der
Gesamtaufwand beträgt demnach durchschnittlich 63,73 Euro. Die Gebühr soll auf
60 Euro abgerundet werden.
Bei den sonstigen Gebühren besteht verwaltungsseitig
keine Notwendigkeit, eine Änderung vorzunehmen.
Im Einzelnen sind dies die Gebühr für
- einen städtischen Abfallsack
-
den Tonnentausch
-
den Tonnentausch vor Ort
-
das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern
-
die dritte Sperrmüllanmeldung im Kalenderjahr
-
die Annahme von Bauschutt
-
die Annahme von Restmüllsäcken
2. 19.
Nachtragssatzung vom ….. zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der
Stadt Hilden vom 14.12.1995:
Dieser
Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 19. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
beigefügt.
In § 1 dieser 19.
Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund
dieser Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung
empfiehlt, die 19. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit
vorstehender Maßgabe zu beschließen.
Anlagen:
1. 19. Nachtragssatzung vom ….. zur
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995
2. Gebührenbedarfsberechnung für die
Abfallbeseitigung für das Jahr 2016
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
110202 |
Abfallwirtschaft |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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