Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der
vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2016 und beschließt die Neufestsetzung
der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2016 wie folgt:
Schmutzwassergebühren |
Gebühr
2015 |
Gebühr
2016 |
Abwasserreinigungsgebühr je cbm |
0,91 Euro |
0,92 Euro |
Abwasserableitungsgebühr je cbm |
0,76 Euro |
0,78 Euro |
|
|
|
Niederschlagswassergebühr |
Gebühr
2015 |
Gebühr
2016 |
Niederschlagswassergebühr je qm |
0,65 Euro |
0,71 Euro |
Die vorstehenden
Gebühren sind in einem Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung
der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden aufzunehmen.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Zur Abwasserreinigungsgebühr
Grundlage für diesen Teil der Gebühr ist die Abwasserabgabe und der
Beitrag an den BRW. Der anzurechnende BRW-Beitrag steigt auf 2.552.000 Euro.
Der angerechnete Aufwand für die Abwasserabgabe liegt bei 136.000 Euro.
Der Verbrauch steigt insgesamt auf 2.910.000 m³. Die
Abwasserreinigungsgebühr steigt letztendlich um 0,01 Euro (+1,10 %).
2. Zur Abwasserableitungsgebühr
Die Personalkosten im Produkt Stadtentwässerung sinken 2016 im Vergleich
zum Vorjahr um insgesamt -23.222 Euro (-4,67 %). Dies
wirkt sich sowohl auf die Schmutzwassergebühr als auch auf die
Niederschlagswassergebühr aus.
Die kalkulatorischen Kosten für die Schmutzwasserkanäle steigen dagegen
im Vergleich zum Vorjahr um +90.000 Euro (+7,63 %). Die bei der
Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigende AFA wird vom
Wiederbeschaffungszeitwert der Kanäle ermittelt. Die Vermögenswerte der Kanäle
und somit die Abschreibungsbeträge sind an den vom statistischen Landesamt
herausgegeben Baupreisindex gekoppelt, auf den die Verwaltung keinerlei
Einfluss hat.
Die Einrechnung der Vorjahresergebnisse wirkt sich negativ auf die
Gebühr aus, da im Jahr 2013 ein negatives Ergebnis (-523.072 Euro) erzielt
wurde. Für 2016 wird eine Vorjahresunterdeckung in Höhe von -112.633 Euro
eingerechnet.
Der Verbrauch laut Steueramt steigt auf 3.210.000 m³.
Die Abwasserableitungsgebühr steigt im Ergebnis um 0,02 Euro (+2,63 %).
Damit steigt die Gesamtschmutzwassergebühr insgesamt um 0,03 Euro (+1,80 %).
3. Zur Niederschlagswassergebühr
Bei den Aufwendungen für die Regenwasserkanäle ergeben sich keine
nennenswerten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die kalkulatorischen Kosten
der Regenwasserkanäle sind im Vergleich zum Vorjahr um +60.000 Euro gestiegen
(+2,90 %).
Die Einrechnung der Vorjahresergebnisse wirkt sich negativ auf die
Gebühr aus, da im Jahr 2014 ein negatives Ergebnis (-306.208 Euro) erzielt
wurde. Für 2016 wird eine Vorjahresunterdeckung in Höhe von -55.949 Euro
eingerechnet.
Die einleitende versiegelte Fläche sinkt auf 5.283.500 m².
Die Niederschlagswassergebühr steigt dadurch um 0,06 Euro (+9,23 %).
Die Entwicklung der
Gebühren in den letzten sechs Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
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2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
Abwasserreinigungsgebühr |
0,89 Euro |
0,93 Euro |
0,90 Euro |
0,93 Euro |
0,91 Euro |
0,92 Euro |
Abwasserableitungsgebühr |
0,78 Euro |
0,72 Euro |
0,74 Euro |
0,72 Euro |
0,76 Euro |
0,78 Euro |
Gesamtschmutzwassergebühr |
1,67
Euro |
1,65
Euro |
1,64
Euro |
1,65
Euro |
1,67
Euro |
1,70
Euro |
Niederschlagswassergebühr |
0,64 Euro |
0,65 Euro |
0,63 Euro |
0,65 Euro |
0,65 Euro |
0,71 Euro |
Gesamtgebühr |
2,31
Euro |
2,30
Euro |
2,27
Euro |
2,30
Euro |
2,32
Euro |
2,41
Euro |
Anlage:
Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2016
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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