Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2016
Vorlage
WP 14-20 SV 68/020
Aktenzeichen
IV/68.05.06/02/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2016 und beschließt die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2016 wie folgt:

 

Schmutzwassergebühren

Gebühr 2015

Gebühr 2016

Abwasserreinigungsgebühr je cbm

0,91 Euro

0,92 Euro

Abwasserableitungsgebühr je cbm

0,76 Euro

0,78 Euro

 

 

 

Niederschlagswassergebühr

Gebühr 2015

Gebühr 2016

Niederschlagswassergebühr je qm

0,65 Euro

0,71 Euro

 

Die vorstehenden Gebühren sind in einem Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden aufzunehmen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Zur Abwasserreinigungsgebühr

 

Grundlage für diesen Teil der Gebühr ist die Abwasserabgabe und der Beitrag an den BRW. Der anzurechnende BRW-Beitrag steigt auf 2.552.000 Euro. Der angerechnete Aufwand für die Abwasserabgabe liegt bei 136.000 Euro.

 

Der Verbrauch steigt insgesamt auf 2.910.000 m³. Die Abwasserreinigungsgebühr steigt letztendlich um 0,01 Euro (+1,10 %).

 

 

2. Zur Abwasserableitungsgebühr

 

Die Personalkosten im Produkt Stadtentwässerung sinken 2016 im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt -23.222 Euro (-4,67 %). Dies wirkt sich sowohl auf die Schmutzwassergebühr als auch auf die Niederschlagswassergebühr aus.

 

Die kalkulatorischen Kosten für die Schmutzwasserkanäle steigen dagegen im Vergleich zum Vorjahr um +90.000 Euro (+7,63 %). Die bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigende AFA wird vom Wiederbeschaffungszeitwert der Kanäle ermittelt. Die Vermögenswerte der Kanäle und somit die Abschreibungsbeträge sind an den vom statistischen Landesamt herausgegeben Baupreisindex gekoppelt, auf den die Verwaltung keinerlei Einfluss hat.

 

Die Einrechnung der Vorjahresergebnisse wirkt sich negativ auf die Gebühr aus, da im Jahr 2013 ein negatives Ergebnis (-523.072 Euro) erzielt wurde. Für 2016 wird eine Vorjahresunterdeckung in Höhe von -112.633 Euro eingerechnet.

 

Der Verbrauch laut Steueramt steigt auf 3.210.000 m³.

 

Die Abwasserableitungsgebühr steigt im Ergebnis um 0,02 Euro (+2,63 %). Damit steigt die Gesamtschmutzwassergebühr insgesamt um 0,03 Euro (+1,80 %).

 

 

3. Zur Niederschlagswassergebühr

 

Bei den Aufwendungen für die Regenwasserkanäle ergeben sich keine nennenswerten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die kalkulatorischen Kosten der Regenwasserkanäle sind im Vergleich zum Vorjahr um +60.000 Euro gestiegen (+2,90 %).

 

Die Einrechnung der Vorjahresergebnisse wirkt sich negativ auf die Gebühr aus, da im Jahr 2014 ein negatives Ergebnis (-306.208 Euro) erzielt wurde. Für 2016 wird eine Vorjahresunterdeckung in Höhe von -55.949 Euro eingerechnet.

 

Die einleitende versiegelte Fläche sinkt auf 5.283.500 m².

 

Die Niederschlagswassergebühr steigt dadurch um 0,06 Euro (+9,23 %).

 

 

Die Entwicklung der Gebühren in den letzten sechs Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Abwasserreinigungsgebühr

0,89 Euro

0,93 Euro

0,90 Euro

0,93 Euro

0,91 Euro

0,92 Euro

Abwasserableitungsgebühr

0,78 Euro

0,72 Euro

0,74 Euro

0,72 Euro

0,76 Euro

0,78 Euro

Gesamtschmutzwassergebühr

1,67 Euro

1,65 Euro

1,64 Euro

1,65 Euro

1,67 Euro

1,70 Euro

Niederschlagswassergebühr

0,64 Euro

0,65 Euro

0,63 Euro

0,65 Euro

0,65 Euro

0,71 Euro

Gesamtgebühr

2,31 Euro

2,30 Euro

2,27 Euro

2,30 Euro

2,32 Euro

2,41 Euro

 

 

 

Anlage:

 

Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2016

 

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete