Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt den Bericht zur Arbeit des Senioren- und Behindertenbeirates zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Jahr 1976 wurden in der Stadt Hilden sowohl der Seniorenbeirat wie auch der Behindertenbeirat durch Ratsbeschluss ins Leben gerufen.
Sie sollen die Interessen der entsprechenden Zielgruppen wahrnehmen und zur Verbesserung der Situation der Bürgerinnen und Bürger beitragen. Beide Beiräte unterstützen die Partizipation der Hildener Bürger und Bürgerinnen an Entwicklungen zum Wohl der gesamten Bevölkerung in der Stadt Hilden.
Kurzbeschreibung des
Seniorenbeirates:
In Hilden leben über 25.000 Menschen, die älter als 50 Jahre
sind. Diesen stehen die Beiratsmitglieder informierend und helfend zur Seite.
Außerdem treten sie für deren Anliegen gegenüber Rat, Verwaltung und
Öffentlichkeit ein. Konfessionelle, soziale, kulturelle und nationale „Grenzen“
spielen dabei keine Rolle Der Seniorenbeirat ist ein gewähltes Gremium in Hilden, das
sich für die Interessen von älteren Bürgerinnen und Bürgern einsetzt –
überkonfessionell und unabhängig von Parteipolitik.
Ziele
- Seniorengerechte
Infrastruktur (Sicherheit, Verkehr, Bildung, Kultur, Soziales, Gesundheit
und Sport)
- Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben, an Bildung und Kultur
Allein und zusammen mit Kooperationspartnern wie dem
Behindertenbeirat und den Nachbarschaftszentren unserer Stadt initiiert und
realisiert der Seniorenbeirat Projekte. Dazu zählen u.a. die Taschengeldbörse,
anstehende Wohnprojekte (z.B. Mehrgenerationen-Wohnen) sowie die öffentlichen
Tanznachmittage in der Stadthalle.
Der Seniorenbeirat unterstützt mit seiner Tätigkeit die
Verbesserung des sozialen und strukturellen Umfeldes für Senioren und
Seniorinnen in Zusammenarbeit mit der Stadt Hilden.
Er bietet wöchentliche Beratungen in den Räumlichkeiten der
Stadt Hilden an, damit Probleme der lebensälteren Bürger und Bürgerinnen
zeitnah besprochen und gegebenenfalls mit Unterstützung des gesamten Netzwerkes
gelöst werden können.
Kurzbeschreibung
des Behindertenbeirates:
Der Behindertenbeirat der Stadt
Hilden soll den behinderten Mitbürgern informierend, beratend und helfend zur
Seite stehen und die Anliegen der Menschen mit Behinderungen gegenüber dem Rat,
der Verwaltung und der Öffentlichkeit vertreten.
In enger Zusammenarbeit mit den
Vertretern der Behindertenhilfe und den Einrichtungen für behinderte Menschen
wirkt er bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen und Programmen für
behinderte Bürger mit. Außerdem kann der Behindertenbeirat mit eigenen
Veranstaltungen bildend, informierend und unterhaltend auftreten.
Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen ist in Hilden
seit Jahren eine selbstverständliche Aufgabe von Rat und Verwaltung insgesamt.
So erfährt der
Zum 01.01.2008 wurde daher zwischen Behindertenbeirat und Stadt Hilden
eine Zielvereinbarung abgeschlossen, die insbesondere dem Abbau vorhandener
Barrieren dienen sollte und eine „Einmischung“ zugunsten der Interessen von
Menschen mit Behinderungen ermöglichen sollte. Die Erfahrungen der vergangenen
Jahre haben gezeigt, dass dieses Ziel auch erreicht wurde, so dass
zwischenzeitlich weitere Zielvereinbarungen mit städtischen Gesellschaften abgeschlossen
wurden.
Die am 26.März 2009 in der Bundesrepublik in Kraft gesetzte UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) und
die darin enthaltenen Ziele bauen konsequent auf die bisherige und zukünftige
Tätigkeit des Behindertenbeirates auf und unterstützen zusammen mit allen
Beiräten den Weg der Stadt Hilden zu einer inklusiven Stadt.
Der Senioren- und der Behindertenbeirat arbeiten eng zusammen und werden
im kommenden Jahr eine gemeinsame Feier zu ihrem 40-jährigen Bestehen
ausrichten. Die Vorbereitungen laufen bereits.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
010104 050201 |
Geschäftsführung
für die Beiräte Hilfe in besonderen Lebenslagen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 (Entwurf) |
0101042000 „Behindertenbeirat“ |
531800 |
Zuschüsse an übrige Bereiche |
2.500 |
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0502015000 „Zuschüsse“ |
531850 |
Zuschüsse an Verbände |
3.300 |
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0101043000 „Seniorenbeirat“ |
531800 |
Zuschüsse an übrige Bereiche |
5.110 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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