Betreff
Vorstellung der Angebote des Senioren- und Behindertenbeirates
Vorlage
WP 14-20 SV 50/048
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat nimmt den Bericht zur Arbeit des Senioren- und Behindertenbeirates zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

Im Jahr 1976 wurden in der Stadt Hilden sowohl der Seniorenbeirat wie auch der Behindertenbeirat durch Ratsbeschluss ins Leben gerufen.

Sie sollen die Interessen der entsprechenden Zielgruppen wahrnehmen und zur Verbesserung der Situation der Bürgerinnen und Bürger beitragen. Beide Beiräte unterstützen die Partizipation der Hildener Bürger und Bürgerinnen an Entwicklungen zum Wohl der gesamten Bevölkerung in der Stadt Hilden.

 

Kurzbeschreibung des Seniorenbeirates:

In Hilden leben über 25.000 Menschen, die älter als 50 Jahre sind. Diesen stehen die Beiratsmitglieder informierend und helfend zur Seite. Außerdem treten sie für deren Anliegen gegenüber Rat, Verwaltung und Öffentlichkeit ein. Konfessionelle, soziale, kulturelle und nationale „Grenzen“ spielen dabei keine Rolle  Der Seniorenbeirat ist ein gewähltes Gremium in Hilden, das sich für die Interessen von älteren Bürgerinnen und Bürgern einsetzt – überkonfessionell und unabhängig von Parteipolitik.

Ziele

  • Seniorengerechte Infrastruktur (Sicherheit, Verkehr, Bildung, Kultur, Soziales, Gesundheit und Sport)
  • Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, an Bildung und Kultur

Allein und zusammen mit Kooperationspartnern wie dem Behindertenbeirat und den Nachbarschaftszentren unserer Stadt initiiert und realisiert der Seniorenbeirat Projekte. Dazu zählen u.a. die Taschengeldbörse, anstehende Wohnprojekte (z.B. Mehrgenerationen-Wohnen) sowie die öffentlichen Tanznachmittage in der Stadthalle.

Der Seniorenbeirat unterstützt mit seiner Tätigkeit die Verbesserung des sozialen und strukturellen Umfeldes für Senioren und Seniorinnen in Zusammenarbeit mit der Stadt Hilden.

Er bietet wöchentliche Beratungen in den Räumlichkeiten der Stadt Hilden an, damit Probleme der lebensälteren Bürger und Bürgerinnen zeitnah besprochen und gegebenenfalls mit Unterstützung des gesamten Netzwerkes gelöst werden können.

Kurzbeschreibung des Behindertenbeirates:

Der Behindertenbeirat der Stadt Hilden soll den behinderten Mitbürgern informierend, beratend und helfend zur Seite stehen und die Anliegen der Menschen mit Behinderungen gegenüber dem Rat, der Verwaltung und der Öffentlichkeit vertreten.

In enger Zusammenarbeit mit den Vertretern der Behindertenhilfe und den Einrichtungen für behinderte Menschen wirkt er bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen und Programmen für behinderte Bürger mit. Außerdem kann der Behindertenbeirat mit eigenen Veranstaltungen bildend, informierend und unterhaltend auftreten.

Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen ist in Hilden seit Jahren eine selbstverständliche Aufgabe von Rat und Verwaltung insgesamt. So erfährt der Behindertenbeirat die erforderliche Unterstützung für seine Arbeit auch von dieser Seite aus und hat sich in den vergangenen Jahren in viele Belange im positiven Sinn „einmischen" und mit dazu beitragen können, dass Hilden immer mehr zu einer behindertenfreundlichen und in vielen Bereichen behindertengerechten Stadt geworden ist.

 

Zum 01.01.2008 wurde daher zwischen Behindertenbeirat und Stadt Hilden eine Zielvereinbarung abgeschlossen, die insbesondere dem Abbau vorhandener Barrieren dienen sollte und eine „Einmischung“ zugunsten der Interessen von Menschen mit Behinderungen ermöglichen sollte. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass dieses Ziel auch erreicht wurde, so dass zwischenzeitlich weitere Zielvereinbarungen mit städtischen Gesellschaften abgeschlossen wurden.

 

Die am 26.März 2009 in der Bundesrepublik in Kraft gesetzte UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) und die darin enthaltenen Ziele bauen konsequent auf die bisherige und zukünftige Tätigkeit des Behindertenbeirates auf und unterstützen zusammen mit allen Beiräten den Weg der Stadt Hilden zu einer inklusiven Stadt.

 

Der Senioren- und der Behindertenbeirat arbeiten eng zusammen und werden im kommenden Jahr eine gemeinsame Feier zu ihrem 40-jährigen Bestehen ausrichten. Die Vorbereitungen laufen bereits.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

010104

 

050201

Geschäftsführung für die Beiräte

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

(Entwurf)

0101042000

„Behindertenbeirat“

531800

Zuschüsse an übrige Bereiche

2.500

 

0502015000

„Zuschüsse“

531850

Zuschüsse an Verbände

3.300

 

0101043000

„Seniorenbeirat“

531800

Zuschüsse an übrige Bereiche

5.110

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete