Projekt D 3 Verfügungsfonds
Aufhebung des HV 6-Vermerks
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1. für Haushaltsjahre 2015
bis einschließlich 2019 die Aufhebung des HV6-Vermerks für das Projekt D3 - Verfügungsfonds
im IHK Innenstadt
(090101 „Stadtplanung“; Kostenträger 0901011000 „Verfügungsfonds IHK“)
2. die Verwaltung zu
beauftragen, die „Verfügungsfondsrichtlinie“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt im
Amtsblatt der Stadt Hilden zu veröffentlichen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 30.09.2015, nach entsprechender Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss am 24.06.2015, die „Richtlinie der Stadt Hilden zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet Innenstadt“ beschlossen.
Ebenso wurde der sog. „Verfügungsfondsbeirat“ besetzt, der aus sieben „stadtexternen“ Mitgliedern, der Bürgermeisterin und drei Mitgliedern des Rates der Stadt Hilden besteht.
Zum Zeitpunkt der Beratung dieser Sitzungsvorlage im Stadtentwicklungsausschuss am 25.11.2015 haben Startgespräche mit dem Verfügungsfondsbeirat stattgefunden, die diesen auf seine zukünftige Aufgabe vorbereiten.
Zudem ist von dem mit dem Projektmanagement beauftragten Stadtplanungsbüro in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung der Start der Öffentlichkeitsarbeit für den Verfügungsfonds vorbereitet worden.
Für das Projekt D3 des IHK Hilden hat die Stadt einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Gemäß der Konstruktion eines Verfügungsfonds beläuft sich die Zuwendungshöhe durch das Land dabei auf 25%. Die Stadt hat weitere 25% beizutragen, die verbleibenden 50% der nutzbaren Gesamtsumme sind durch private Zuwender/Spender aufzubringen. Es ist dann Sache des Verfügungsfondsbeirates, über die Verwendung der Gelder zu beraten und zu beschließen. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/039 verwiesen, die entsprechende Ausführungen im Detail enthalten.
Mit Schreiben vom 31.08.2015 hat die Stadt von der Bezirksregierung Düsseldorf den Zuwendungsbescheid Nr. 04/010/15 erhalten. Für die Einzelmaßnahme Verfügungsfonds werden dabei vom Land und Bund verteilt über eine Laufzeit bis 31.12.2019 25.000€ Fördermittel bereitgestellt.
Damit liegt die Voraussetzung vor, dass der Stadtentwicklungsausschuss den zum Haushalt 2015 beschlossenen Haushaltsvermerk 6 (=“Freigabe durch den Fachausschuss“) für die Laufzeit des Projekts bis 2019 aufhebt.
Mit dem städtischen Anteil von 25.000€ stehen dem Verfügungsfonds damit bis Ende 2019 100.000€ zur Verfügung, immer vorausgesetzt, es gelingt die Einwerbung von 50.000€ privater Mittel.
Für das Jahr 2015 werden als mögliche Ausgaben 10.000€ vorgesehen (2500€ Förderung, 2500€ städtische Eigenmittel, 5000€ Privatmittel),
für 2016 als mögliche Ausgaben 20.000€ (5000-5000-10.000)
für 2017 als mögliche Ausgaben 25.000€ (6250-6250-12.500)
für 2018 als mögliche Ausgaben 25.000€ (6250-6250-12.500) und
für 2019 als mögliche Ausgaben 20.000€ (5000-5000-10.000).
Die Aufhebung des HV6-Vermerkes durch den Fachausschuss ist zum einen die Voraussetzung für die Veröffentlichung der im Rat beschlossenen Richtlinie im Amtsblatt der Stadt Hilden. Zum anderen ist die Mittelfreigabe erforderlich, tatsächlich auch private Mittel einzuwerben.
Nach der Veröffentlichung der Richtlinie kann mit der Bewerbung des Verfügungsfonds in der Öffentlichkeit durch Pressemitteilungen und ausführliche Informationen im Internet begonnen werden.
Gez.
B. Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101 |
Stadtplanung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Ertrag |
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2015 2016 2017 2018 2019 |
0901011000 |
414010 |
Zuweisungen vom Bund |
1.665 3.330 4.165 4.165 3.330 |
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2015 2016 2017 2018 2019 |
0901011000 |
414100 |
Zuweisungen vom Land |
835 1.670 2.085 2.085 1.670 |
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2015 2016 2017 2018 2019 |
0901011000 |
414800 |
Zuwendungen Privater / übrige Bereiche |
5.000 10.000 12.500 12.500 10.000 |
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Aufwand |
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2015 2016 2017 2018 2019 |
0901011000 |
527900 |
Ausgaben für Sachleistungen |
10.000 20.000 25.000 25.000 20.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
15.12.2019 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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