Betreff
Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens:
Projekt D 3 Verfügungsfonds
Aufhebung des HV 6-Vermerks
Vorlage
WP 14-20 SV 61/061
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_IHK_D 3
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

1.         für Haushaltsjahre 2015 bis einschließlich 2019 die Aufhebung des HV6-Vermerks für das Projekt D3 - Verfügungsfonds im IHK Innenstadt
(090101 „Stadtplanung“; Kostenträger 0901011000 „Verfügungsfonds IHK“)

 

2.         die Verwaltung zu beauftragen, die „Verfügungsfondsrichtlinie“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amtsblatt der Stadt Hilden zu veröffentlichen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 30.09.2015, nach entsprechender Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss am 24.06.2015, die „Richtlinie der Stadt Hilden zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet Innenstadt“ beschlossen.

 

Ebenso wurde der sog. „Verfügungsfondsbeirat“ besetzt, der aus sieben „stadtexternen“ Mitgliedern, der Bürgermeisterin und drei Mitgliedern des Rates der Stadt Hilden besteht.

 

Zum Zeitpunkt der Beratung dieser Sitzungsvorlage im Stadtentwicklungsausschuss am 25.11.2015 haben Startgespräche mit dem Verfügungsfondsbeirat stattgefunden, die diesen auf seine zukünftige Aufgabe vorbereiten.

Zudem ist von dem mit dem Projektmanagement beauftragten Stadtplanungsbüro in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung der Start der Öffentlichkeitsarbeit für den Verfügungsfonds vorbereitet worden.

 

Für das Projekt D3 des IHK Hilden hat die Stadt einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Gemäß der Konstruktion eines Verfügungsfonds beläuft sich die Zuwendungshöhe durch das Land dabei auf 25%. Die Stadt hat weitere 25% beizutragen, die verbleibenden 50% der nutzbaren Gesamtsumme sind durch private Zuwender/Spender aufzubringen. Es ist dann Sache des Verfügungsfondsbeirates, über die Verwendung der Gelder zu beraten und zu beschließen. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/039 verwiesen, die entsprechende Ausführungen im Detail enthalten.

 

Mit Schreiben vom 31.08.2015 hat die Stadt von der Bezirksregierung Düsseldorf den Zuwendungsbescheid Nr. 04/010/15 erhalten. Für die Einzelmaßnahme Verfügungsfonds werden dabei vom Land und Bund verteilt über eine Laufzeit bis 31.12.2019 25.000€ Fördermittel bereitgestellt.

 

Damit liegt die Voraussetzung vor, dass der Stadtentwicklungsausschuss den zum Haushalt 2015 beschlossenen Haushaltsvermerk 6 (=“Freigabe durch den Fachausschuss“) für die Laufzeit des Projekts bis 2019 aufhebt.

 

Mit dem städtischen Anteil von 25.000€ stehen dem Verfügungsfonds damit bis Ende 2019 100.000€ zur Verfügung, immer vorausgesetzt, es gelingt die Einwerbung von 50.000€ privater Mittel.

 

Für das Jahr 2015 werden als mögliche Ausgaben 10.000€ vorgesehen (2500€ Förderung, 2500€ städtische Eigenmittel, 5000€ Privatmittel),

für 2016 als mögliche Ausgaben 20.000€ (5000-5000-10.000)

für 2017 als mögliche Ausgaben 25.000€ (6250-6250-12.500)

für 2018 als mögliche Ausgaben 25.000€ (6250-6250-12.500) und

für 2019 als mögliche Ausgaben 20.000€ (5000-5000-10.000).

 

Die Aufhebung des HV6-Vermerkes durch den Fachausschuss ist zum einen die Voraussetzung für die Veröffentlichung der im Rat beschlossenen Richtlinie im Amtsblatt der Stadt Hilden. Zum anderen ist die Mittelfreigabe erforderlich, tatsächlich auch private Mittel einzuwerben.

 

Nach der Veröffentlichung der Richtlinie kann mit der Bewerbung des Verfügungsfonds in der Öffentlichkeit durch Pressemitteilungen und ausführliche Informationen im Internet begonnen werden.

 

 

Gez.

B. Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

090101

Stadtplanung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Ertrag

2015

2016

2017

2018

2019

0901011000

414010

Zuweisungen vom Bund

      1.665

      3.330

      4.165

      4.165

      3.330

2015

2016

2017

2018

2019

0901011000

414100

Zuweisungen vom Land

         835

      1.670

      2.085

      2.085

      1.670

2015

2016

2017

2018

2019

0901011000

414800

Zuwendungen Privater / übrige Bereiche

      5.000

    10.000

    12.500

    12.500

    10.000

Aufwand

2015

2016

2017

2018

2019

0901011000

527900

Ausgaben für Sachleistungen

 

    10.000

    20.000

    25.000

    25.000

    20.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

15.12.2019

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete