Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss
für Kultur und Heimatpflege beschließt die Aufnahme des Diakoniechors in die
Liste der anerkannten Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom
29.09.2015 (Anlage) beantragte Frau Pfarrerin Sonja Schüller, Vorsitzende des
Diakonischen Werkes Hilden e. V., sowie Frau Dorothea Haverkamp als Leiterin
des Chores „Diakoniechor“, die Aufnahme in die Liste der anerkannten Kultur
pflegenden Vereine und Organisationen Hildens.
Der Diakoniechor wurde im August 2015
gegründet und umfasst inklusive der Chorleiterin, Frau Haverkamp, bereits 50
Mitglieder.
Frau Haverkamp leitet bereits den Chor der
Kantorei Hilden sowie den ev. Chor Hilden, die beide als Kultur pflegender
Verein anerkannt sind und hat in kultureller Chorarbeit daher bereits viel Erfahrung
sammeln können.
Der Chor spricht singbegeisterte Menschen im
Ruhestand an und bietet dieser Personengruppe die Möglichkeit, selbst gewählte
Stücke gemeinsam zu singen.
Träger des Chores ist das Diakonische Werk –
Evangelischer Gemeindedienst e. V..
Durch die Aufnahme in die Liste der Kultur
pflegenden Vereine würde der Verein eine Förderung aufgrund der „Richtlinien
zur Förderung Kultur pflegender Vereine und Organisationen in Hilden“ (Anlage)
erhalten. Die Richtlinien sehen eine jährliche Pauschalförderung bei einem
Verein bis 70 Mitgliedern in Höhe von 220,00 Euro vor. Vereine mit mehr als 70
Mitgliedern erhalten jährlich Fördermittel in Höhe von 350,00 Euro.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Sonderzuschüsse
für kulturelle Einzelveranstaltungen zu erhalten.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
040201 |
Kulturförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
0402010010 |
531800 |
Pauschalzuschuss |
220,00 |
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531800 |
Sonderzuschuss |
2.000,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
12/2017 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Mittel ist o.g. Betrag im Entwurf enthalten. Gesehen Klausgrete |
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