Betreff
Antrag des Diakoniechors auf Aufnahme in die Liste der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 41/033
Aktenzeichen
III/41 Sa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege beschließt die Aufnahme des Diakoniechors in die Liste der anerkannten Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Schreiben vom 29.09.2015 (Anlage) beantragte Frau Pfarrerin Sonja Schüller, Vorsitzende des Diakonischen Werkes Hilden e. V., sowie Frau Dorothea Haverkamp als Leiterin des Chores „Diakoniechor“, die Aufnahme in die Liste der anerkannten Kultur pflegenden Vereine und Organisationen Hildens.

 

Der Diakoniechor wurde im August 2015 gegründet und umfasst inklusive der Chorleiterin, Frau Haverkamp, bereits 50 Mitglieder.

 

Frau Haverkamp leitet bereits den Chor der Kantorei Hilden sowie den ev. Chor Hilden, die beide als Kultur pflegender Verein anerkannt sind und hat in kultureller Chorarbeit daher bereits viel Erfahrung sammeln können.

 

Der Chor spricht singbegeisterte Menschen im Ruhestand an und bietet dieser Personengruppe die Möglichkeit, selbst gewählte Stücke gemeinsam zu singen.

Träger des Chores ist das Diakonische Werk – Evangelischer Gemeindedienst e. V..

 

Durch die Aufnahme in die Liste der Kultur pflegenden Vereine würde der Verein eine Förderung aufgrund der „Richtlinien zur Förderung Kultur pflegender Vereine und Organisationen in Hilden“ (Anlage) erhalten. Die Richtlinien sehen eine jährliche Pauschalförderung bei einem Verein bis 70 Mitgliedern in Höhe von 220,00 Euro vor. Vereine mit mehr als 70 Mitgliedern erhalten jährlich Fördermittel in Höhe von 350,00 Euro.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Sonderzuschüsse für kulturelle Einzelveranstaltungen zu erhalten.

 

 

 

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

040201

Kulturförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

0402010010

531800

Pauschalzuschuss

220,00

 

 

531800

Sonderzuschuss

2.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

12/2017

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ist o.g. Betrag im Entwurf enthalten.

Gesehen Klausgrete