Betreff
Vorzeitige Haushaltsmittelfreigabe 2016 Projekt IHK A 3 "Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Robert-Gies-Straße / Schulstraße"
Vorlage
WP 14-20 SV 66/045
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss für das Teilprojekt A 3 – Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Robert-Gies-Straße / Schulstraße – :

 

  1. Die Erhöhung der Gesamtkosten des Teilprojektes um 32.080 € von 433.920 € auf 466.000€. Dabei wird auf den Einbau elektrisch versenkbarer Poller an der Einmündung zum Warringtonplatz verzichtet.

 

  1. Die Freigabe der im Haushalt 2016 veranschlagten Mittel in Höhe von 421.000 € vor Haushaltsbeschluss und Aufhebung des HV6

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes für die Hildener Innenstadt (IHK) wurde das Teilprojekt A 3 „Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Robert-Gies-Straße / Schulstraße“ in den vergangenen Jahren planerisch bearbeitet.

 

Die Maßnahme wurde im STEA am 12.06.2013 (SV 66/140) und am 26.11.2014 (SV 66/011) sowie im Rat am 17.12.2014 (SV 66/011) beschlossen und der HV6 aufgehoben.

 

In den Haushalt  2014 wurden für die Maßnahme insgesamt 433.920 € (332.000 € als Aufwand und 101.920 € als Investition) eingestellt.

 

Es wurden Fördermittel bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt und der entsprechende Zuwendungsbescheid liegt auf Basis der vorgenannten Kostendaten vor.

 

Die Planung wurde im Frühjahr 2015 abgeschlossen. Nach der Ausschreibung Mitte 2015 konnte der Auftrag zur Bauausführung vergaberechtlich nicht vergeben werden. Es hatten nur zwei Baufirmen Angebote abgegeben, deren Angebotssummen das bereitgestellte Projektbudget um 100.000,- € überschritten hatten. Nach Prüfung und Wertung der eingereichten Angebote zeigte sich, dass für diese Ausschreibung keine marktüblichen Preise veranschlagt wurden. Die Ausschreibung musste infolge dessen aufgehoben werden.

 

Bestimmte Bauarbeiten in der Maßnahme können aus verkehrlichen Gründen nur in den Sommerferien durchgeführt werden, eine erneute Ausschreibung in 2015 war daher nicht möglich. Das Projekt musste auf 2016 verschoben werden. Weiterhin musste auf der Grundlage der o.a. Marktpreissituation eine Überprüfung der Projektkosten vorgenommen werden. Die Überprüfung der Projektkosten hat, bei unveränderter Beibehaltung der damaligen Planung,  einen neuen Gesamtmittelbedarf (ohne aktivierte Eigenleistungen) von 496.000 € ergeben. Dies bedeutet, eine Kostenerhöhung gegenüber dem Ratsbeschluss aus 2014 von 62.080 €. Unter Berücksichtigung der bereits verausgabten Mittel bedeutet dies, einen notwendigen Ansatz von 451.000 € im Haushalt 2016.

 

 

Unter dem Gesichtspunkt der vorgenannten Budgetüberschreitung im IHK-Projekt A3 wurden Kosteneinsparmöglichkeiten gesucht. Die Baukosten ergeben sich aus den technischen Notwendigkeiten des Straßenaufbaus, dem Oberflächenbelag aus rotem Pflaster, den Blindenleiteinrichtungen, der unverzichtaberen technischen Beleuchtung des Zebrastreifens und der für die Fußgängerzone insgesamt beschlossenen Beleuchtung. Hier hat die Prüfung gezeigt, dass in der Herstellung der Verkehrsfläche keine diesbezüglichen Einsparpotentiale erkennbar sind.

Eine grundlegende Änderung der Planung mit dem Ziel der Kosteneinsparung hätte mindestens einen Förderänderungsantrag wenn nicht einen komplett neuen Förderantrag zur Folge. Dies stellt dann aber die Förderung wieder grundsätzlich in Frage. Hinzu kommt, dass eine neue Planung auch gravierende zeitliche Verzögerungen mit sich bringen würde, die auch eine Förderung in Frage stellen würden, da die Mittel dann ggfls. im Landeshaushalt verfallen sind.

 

Aus diesem Gesichtspunkt wurde nach Einsparungen gesucht, die fördertechnisch unwesentlich sind und damit das o.a. Problem nicht zur Folge haben. Die beschlossene Planung sieht am Zugangsbereich zum Warringtonplatz eine elektrisch versenkbare Polleranlage vor. Die voraussichtlichen Kosten für die Anlage belaufen sich auf 30.000€. Die Einplanung dieser Anlage basiert auf einem länger zurückliegenden Auftrag des STEA an die Verwaltung, die Zufahrten zur Fußgängerzone durch solche Anlagen nach und nach gegen unbefugtes Befahren zu sichern. Im Rahmen der Abarbeitung einer Prioritätenliste hat die Verwaltung den Auftrag durch entsprechende Anlagen an folgenden Straßen umgesetzt:

Nove-Mesto-Platz, Marktstraße, Heiligenstraße, Bismarckstraße, Warringtonplatz, Schulstraße.

 

Aktuell bestehen also noch die besagte offene Zufahrt über die Robert-Gies-Straße/Warringtonplatz und auch noch eine Am Rathaus/Mühlenstraße.

 

Aktuell wurden die Vor- und Nachteile der Poller zwischen den fachlich betroffenen Ämtern der Verwaltung noch einmal erörtert. Daraus ergeben sich folgende Gesichtspunkte:

-Die Feuerwehr als Rettungsleitstelle die (auch externen)  Einsatzkräfte heute im Regelfall über die noch offenen Zufahrten in die Fußgängerzone führt, da dies zeitsparend ist.

-Nach einem Einbau stünde Rettungskräften nur noch die nicht abgesperrte Zufahrt aus der Straße Am Rathaus in die Fußgängerzone ohne Beschränkung offen. Für alle anderen Anlagen müssen die Rettungsdienste (auch aus dem Kreisgebiet) mit Zugangskarten ausgerüstet werden. Auch wenn dies (logistisch aufwendig) gewährleistet werden kann, besteht die Gefahr, dass im Störungsfall (Pollerdefekt) wertvolle Zeit verloren geht, wenn Einsatzkräfte die Zufahrt ändern müssen.

- Lieferdiensten, Handwerken u.ä. haben Ausnahmegenehmigungen nach STVO, um auch außerhalb der Lieferzeiten die Fußgängerzone befahren zu können. Nach rechtlicher Einschätzung läßt sich dies auch nicht komplett unterbinden, da dies de facto zeitweisen einer Unterbindung des Gewerbes gleich käme. Insofern würde auch nach einer  kompletten Abpollerung der o.a. Verkehr in der Fußgängerzone verbleiben.

-Da die o.a. Gewerbetreibenden wechseln, würde die Zahl der herauszugebenden Berechtigungskarten für die Poller immer weiter steigen. Letztlich besteht dann keine Übersicht mehr über den Verbleib und den Einsatz der Karten.

-Beim Bekleidungsgeschäft Adler sowie hinter dem Spielplatz am Warringtonplatz gibt es bereits Absperrungen, so dass eine Durchfahrt zwischen Robert-Gies-Str. und Heiligenstr. auf jeden Fall unterbunden ist.

-Die geplante Polleranlage könnte nicht am Fahrbahnrand Robert-Gies-str. eingebaut werden, da einfahrende Fahrzeuge zur Bedienung der Anlage dann die Fahrbahn blockieren würden. Die Anlage müßte in Richtung Warringtonplatz in den Fußgängerbereich versetzt werden (s. Lageplan Anlage). Dies ist einerseits gestalterisch unbefriedigend und könnte zu illegalem Parken vor der Anlage führen.

 

Unter diesen Gesichtspunkten wird vorgeschlagen, auf die Polleranlage im Projekt A3 zu verzichten.

Diese Anlage ist zwar Bestandteil des Förderbescheides, wird also gefördert, der Entfall der ist fördertechnisch aber nur eine unwesentliche Änderung, da ja eigentlich über die an dieser Stelle vorh. STVO-Beschilderung die Zufahrt bzw. Absperrung der Fußgängerzone rechtlich klar geregelt ist.

 

Wenn es hier zur politischen Entscheidung noch zusätzlichen Beratungsbedarf gibt, schlägt die Verwaltung alternativ zum derzeitigen Beschlussvorschlag vor:

 

-Die Verwaltung stellt das Thema „Polleranlagen für den STEA am 22.1.16 in einer SV noch einmal dar. Der Beschlusspunkt 1 der jetzigen SV würde dann auf Januar vertragt.

-Um die für Anfang 2016 geplante Veröffentlichung der straßenbautechnischen Ausschreibung zu ermöglichen, wird der Beschlusspunkt 2 beibehalten.

-Die straßenbautechnische Ausschreibung wird so erstellt, dass die tiefbautechnischen Arbeiten für eine Polleranlage als Eventualpositionen mit eingeplant werden. So wird sichergestellt, dass bei einer Beschlussfassung pro Polleranlage dies auch baulich realisiert werden kann.

 

 

Innerhalb des Gesamt-IHK ist diese Kostenerhöhung durch Kostenreduzierungen im Teilprojekt A4 –Neugestaltung des Bereichs „Gabelung“ / Übergang in die Mittelstr.- aufzufangen. Ein Ergänzungsförderantrag wird gestellt.

 

Wie schon o.a. waren die Gesamtkosten des Projektes bisher teilweise als Aufwand und teilweise als Investition im Haushalt etatisiert. Eine Überprüfung hat ergeben, dass nach den städtischen Bilanzierungsrichtlinien die Maßnahme komplett als Investition veranschlagt werden kann. Da dies haushaltstechnisch von Vorteil ist, soll so verfahren werden. Die o.a. Mittel in Höhe von 421.000 € (bei Beschluss des Kosteneinsparvorschlags) werden unter der bereits bestehenden Investitionsnummer ausgewiesen.

 

Es wird beantragt, dass die Mittel schon vor Haushaltsbeschluss freigegeben werden. Grund ist, dass im Regelfall im Frühjahr, also vor Haushaltsbeschluss, günstigere Marktpreise werden erzielt als im weiteren Jahresverlauf. Um dies realisieren zu können, ist die vorzeitige Mittelfreigabe für die erneute Ausschreibung erforderlich. Der HV6 aus dem Ratsbeschluss aus 2013 zum Gesamt-IHK ist für das Projekt aufzuheben.

 

Der folgende Zeitplan ist vorgesehen:

 

Februar 2016              Veröffentlichung der Ausschreibung

 

Mai 2016                    Bürgerinformation für die Anlieger und Eigentümer

 

Juli 2016                     Bauausführung Anfang der Sommerferien 2016

 

November 2016         Abschluss der Bauarbeiten

 

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I661400190

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

1201010010 / I661400190 / AIB 472

379530

Erhaltene Anzahlungen vom Land

168.524,- € (Anteil 2016)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

I661400190 / AIB 472

096010

Aufwand

421.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete