Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt die Aufhebung des HV6-Vermerkes für das
Projekt C 3
– Fassadenprogramm.
010607
„Verwaltungsdienstleistungen für das Baudezernat“
Kostenträger:
0106070070
Kostenart:
531800 38.000
€ jährlich von 2015 bis 2019
2. Die Aufhebung des HV6-Vermerkes ist
eine Voraussetzung für die Veröffentlichung
der in der
Sitzung des Rates am 30.09.2015 beschlossenen Richtlinien zum Fassadenprogramm.
Die Bürgermeisterin
wird beauftragt, vorgenannte Richtlinien im Amtsblatt der Stadt Hilden zu
veröffentlichen.
3. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufhebung des HV6-Vermerkes für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Planung und Umsetzung des IHK.
Produkt 010607 „Verwaltungsdienstleistungen für das Baudezernat“
Kostenträger: 0106070070
Kostenart: 527900 10.000 € jährlich von 2015 bis 2019
Erläuterungen und Begründungen:
Um im
Stadtumbaugebiet eine (Neu-)Gestaltung der Wohn- und Geschäftshäuser anstoßen
zu können, wurde ein Fassadenprogramm als Anreiz für Investitionen der
Eigentümerschaft aufgelegt. Durch die finanzielle Unterstützung für die
Eigentümer kann damit die notwendige Aufwertung der betroffenen Gebäude in Gang
gesetzt werden.
Zur Umsetzung eines Fassadenprogrammes war es
notwendig, dass die Stadt Hilden eigene kommunale Richtlinien aufstellt, die
die Umsetzungsmodalitäten des Förderprogrammes definieren. Die Richtlinien zum
Fassadenprogramm wurden vom Rat mit Sitzungsvorlage Nr. 61/048 in der Sitzung
am 30.09.2015 beschlossen.
Für dieses Fassadenprogramm hatte die Stadt
Hilden einen Förderantrag beim Land NRW gestellt. Mit Bescheid vom 31.08.2015
wurde eine Zuwendung des Landes aus Landes- und Bundesmitteln für einen
Durchführungszeitraum vom 31.08.2015 bis 15.12.2019 in Höhe von jährlich 19.000
€ bewilligt. Mit diesen Mittel der Städteförderung würden 50% der Zuschüsse
getragen. Die andere Hälfte wurde vom Rat im Haushalt 2015 inkl. der
mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2018 bereitgestellt, jedoch mit dem
„Haushaltsvermerk 06“ bis zur Freigabe durch den Fachausschuss gesperrt. Nach
dieser Freigabe steht ein Budget von jährlich 38.000 € zur Verfügung.
Insgesamt wird ein
Zuschuss in Höhe von maximal 50 % der förderfähigen Kosten gewährt (jedoch
maximal 30 € pro qm gestalteter Fassadenfläche). Die restlichen 50 % sind durch
die Eigentümer aufzubringen.
Die Aufhebung des
HV6-Vermerkes ist eine Voraussetzung für die Veröffentlichung der in der Sitzung
des Rates am 30.09.2015 beschlossenen Richtlinien zum Fassadenprogramm im
Amtsblatt der Stadt Hilden.
Nach der
Veröffentlichung der Richtlinien kann mit der Bewerbung des Fassadenprogramms
in der Öffentlichkeit durch Pressemitteilungen und ausführliche Informationen
im Internet begonnen werden.
Mit Ratsbeschluss vom 17.06.2015 (SV 60/10) wurde für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Planung und Umsetzung des IHK ein Betrag von 10.000 € für das Jahr 2015 außerplanmäßig bereitgestellt. Weiter wurde mit dem v.g. Ratsbeschluss im Vorgriff auf die Haushaltsplanberatungen für die Laufzeit des Projektes jährlich 10.000,00 € für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt und die bereits in der Finanzplanung enthaltenen Mittel für das Projekt „Verfügungsfonds“ entsprechend reduziert.
Auch diese Haushaltsmittel sind mit einem HV6-Vermerk versehen.
Mit dem bereits genannten Bescheid vom 31.08.2015 wurde für die Öffentlichkeitsarbeit eine Zuwendung für die Jahre 2015 bis 2019 von jährlich 5.000 € bewilligt.
Die Aufhebung des HV6-Vermerks ist nunmehr erforderlich, damit die Öffentlichkeitsarbeit - insbesondere für die Durchführung des Hof- und Fassadenprogramms und die Informationsveranstaltungen für die Projekte im Bereich des Stadtparks/Fritz-Gressard-Platzes - beginnen kann.
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
|||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010607 |
Verwaltungsdienstleistungen
für das Baudezernat |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2015 2016 2017 2018 2019 |
0106070070 |
414010 |
Zuweisungen Bund |
jährlich 15.888 € |
||
2015 2016 2017 2018 2019 |
0106070070 |
414100 |
Zuweisungen Land |
jährlich 8.112 € |
||
2015 2016 2017 2018 2019 |
0106070070 |
531800 |
Zuschüsse an
übrige Bereiche |
jährlich 38.000 € |
||
2015apl. 2016 2017 2018 2019 |
0106070070 |
527900 |
Sonstige Aufwendungen |
Jährlich 10.000 € |
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Hinsichtlich
Öffentlichkeitsarbeit wird auf die Erläuterungen verwiesen. Gesehen
Klausgrete |
||||||