Betreff
Aufhebung des HV6 zum IHK, Projekt C 3 Fassadenprogramm und Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit
Vorlage
WP 14-20 SV 60/018
Aktenzeichen
IV/60.1 hb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufhebung des HV6-Vermerkes für das

Projekt C 3 – Fassadenprogramm.

 

010607 „Verwaltungsdienstleistungen für das Baudezernat“

 

Kostenträger: 0106070070

Kostenart: 531800                             38.000 € jährlich von 2015 bis 2019

 

2.         Die Aufhebung des HV6-Vermerkes ist eine Voraussetzung für die Veröffentlichung

der in der Sitzung des Rates am 30.09.2015 beschlossenen Richtlinien zum Fassadenprogramm.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, vorgenannte Richtlinien im Amtsblatt der Stadt Hilden zu veröffentlichen.

 

3.         Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufhebung des HV6-Vermerkes für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Planung und Umsetzung des IHK.

 

            Produkt 010607 „Verwaltungsdienstleistungen für das Baudezernat“

            Kostenträger: 0106070070

            Kostenart: 527900                              10.000 € jährlich von 2015 bis 2019

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Um im Stadtumbaugebiet eine (Neu-)Gestaltung der Wohn- und Geschäftshäuser anstoßen zu können, wurde ein Fassadenprogramm als Anreiz für Investitionen der Eigentümerschaft aufgelegt. Durch die finanzielle Unterstützung für die Eigentümer kann damit die notwendige Aufwertung der betroffenen Gebäude in Gang gesetzt werden.

 

Zur Umsetzung eines Fassadenprogrammes war es notwendig, dass die Stadt Hilden eigene kommunale Richtlinien aufstellt, die die Umsetzungsmodalitäten des Förderprogrammes definieren. Die Richtlinien zum Fassadenprogramm wurden vom Rat mit Sitzungsvorlage Nr. 61/048 in der Sitzung am 30.09.2015 beschlossen.

 

Für dieses Fassadenprogramm hatte die Stadt Hilden einen Förderantrag beim Land NRW gestellt. Mit Bescheid vom 31.08.2015 wurde eine Zuwendung des Landes aus Landes- und Bundesmitteln für einen Durchführungszeitraum vom 31.08.2015 bis 15.12.2019 in Höhe von jährlich 19.000 € bewilligt. Mit diesen Mittel der Städteförderung würden 50% der Zuschüsse getragen. Die andere Hälfte wurde vom Rat im Haushalt 2015 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2018 bereitgestellt, jedoch mit dem „Haushaltsvermerk 06“ bis zur Freigabe durch den Fachausschuss gesperrt. Nach dieser Freigabe steht ein Budget von jährlich 38.000 € zur Verfügung.

 

Insgesamt wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 50 % der förderfähigen Kosten gewährt (jedoch maximal 30 € pro qm gestalteter Fassadenfläche). Die restlichen 50 % sind durch die Eigentümer aufzubringen.

 

Die Aufhebung des HV6-Vermerkes ist eine Voraussetzung für die Veröffentlichung der in der Sitzung des Rates am 30.09.2015 beschlossenen Richtlinien zum Fassadenprogramm im Amtsblatt der Stadt Hilden.

 

Nach der Veröffentlichung der Richtlinien kann mit der Bewerbung des Fassadenprogramms in der Öffentlichkeit durch Pressemitteilungen und ausführliche Informationen im Internet begonnen werden.

 

 

Mit Ratsbeschluss vom 17.06.2015 (SV 60/10) wurde für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Planung und Umsetzung des IHK ein Betrag von 10.000 € für das Jahr 2015 außerplanmäßig bereitgestellt. Weiter wurde mit dem v.g. Ratsbeschluss im Vorgriff auf die Haushaltsplanberatungen für die Laufzeit des Projektes jährlich 10.000,00 € für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt und die bereits in der Finanzplanung enthaltenen Mittel für das Projekt „Verfügungsfonds“ entsprechend reduziert.

Auch diese Haushaltsmittel sind mit einem HV6-Vermerk versehen.

 

Mit dem bereits genannten Bescheid vom 31.08.2015 wurde für die Öffentlichkeitsarbeit eine Zuwendung für die Jahre 2015 bis 2019 von jährlich 5.000 € bewilligt.

 

Die Aufhebung des HV6-Vermerks ist nunmehr erforderlich, damit die Öffentlichkeitsarbeit - insbesondere für die Durchführung des Hof- und Fassadenprogramms und die Informationsveranstaltungen für die Projekte im Bereich des Stadtparks/Fritz-Gressard-Platzes - beginnen kann.

 

 

 

gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

010607

Verwaltungsdienstleistungen für das Baudezernat

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

2016

2017

2018

2019

0106070070

414010

Zuweisungen

Bund

jährlich

15.888 €

2015

2016

2017

2018

2019

0106070070

414100

Zuweisungen

Land

jährlich

8.112 €

2015

2016

2017

2018

2019

0106070070

531800

Zuschüsse an übrige Bereiche

jährlich 38.000 €

2015apl.

2016

2017

2018

2019

0106070070

527900

Sonstige Aufwendungen

Jährlich

10.000 €

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Hinsichtlich Öffentlichkeitsarbeit wird auf die Erläuterungen verwiesen.

Gesehen Klausgrete