Betreff
1. Nachtrag vom .... zur Festsetzung der privatrechtlichen Entgelte für die Nutzung von Straßengrundstücken (§23 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Vorlage
WP 14-20 SV 60/017
Aktenzeichen
IV/60.1 - Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss:

Der in vollem Wortlaut vorliegende 1. Nachtrag zur Festsetzung der privatrechtlichen Entgelte für die Nutzung von Straßengrundstücken (§23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Hilden (Über-und Unterbauungen, Einbauten) vom 17.12.2009 wird hiermit beschlossen.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die am 23.12.2009 in Kraft getretene Entgeltordnung für die Nutzung des

Straßeneigentums der Stadt Hilden (Über- und Unterbauungen, Einbauten) vom 17.12.2009 regelt das Verfahren der Nutzung der städtischen Verkehrsflächen auf der Grundlage des

 § 23 Straßen- und Wegegesetz NRW.

So wird auch die Frage eines Entgeltes für die verwaltungsmäßige Abwicklung der Erlaubniserteilung in Form eines Gestattungsvertrages geregelt.

Mit dem vorliegenden Nachtrag soll eine Anpassung dieser Regelung an das Entgelt gemäß

der allgem. Verwaltungsgebührensatzung, sowie eine genauere Bestimmung über die Berechnung des Entgeltes zur Beschlussfassung überreicht werden.

In der beigefügten Synopse - Anlage 2 - werden die beabsichtigten Änderungen dargestellt.

 

Die Verwaltung empfiehlt den in vollem Wortlaut - Anlage 1 – vorliegenden Nachtrag zu beschließen.

 

 

Gez. B. Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

010607

Dienstleistungen für das Baudezernat

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016 ff

0106070030

445990

Sonstige Benutzungsgebühren/Entgelte

10.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016ff

0106070030

445990

Sonstige Benutzungsgebühren/ Entgelte

10.200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete