Beschlussvorschlag:
„ Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss
und den Haupt- und Finanzausschuss:
Der in vollem
Wortlaut vorliegende 1. Nachtrag zur Festsetzung der privatrechtlichen Entgelte
für die Nutzung von Straßengrundstücken (§23 Straßen- und Wegegesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten
zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Hilden (Über-und
Unterbauungen, Einbauten) vom 17.12.2009 wird hiermit beschlossen.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die am 23.12.2009 in Kraft getretene Entgeltordnung für die Nutzung des
Straßeneigentums der Stadt Hilden (Über- und Unterbauungen, Einbauten) vom 17.12.2009 regelt das Verfahren der Nutzung der städtischen Verkehrsflächen auf der Grundlage des
§ 23 Straßen- und Wegegesetz NRW.
So wird auch die Frage eines Entgeltes für die verwaltungsmäßige Abwicklung der Erlaubniserteilung in Form eines Gestattungsvertrages geregelt.
Mit dem vorliegenden Nachtrag soll eine Anpassung dieser Regelung an das Entgelt gemäß
der allgem. Verwaltungsgebührensatzung, sowie eine genauere Bestimmung über die Berechnung des Entgeltes zur Beschlussfassung überreicht werden.
In der beigefügten Synopse - Anlage 2 - werden die beabsichtigten Änderungen dargestellt.
Die Verwaltung empfiehlt den in vollem Wortlaut - Anlage 1 – vorliegenden Nachtrag zu beschließen.
Gez. B. Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
010607 |
Dienstleistungen für das
Baudezernat |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 ff |
0106070030 |
445990 |
Sonstige
Benutzungsgebühren/Entgelte |
10.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016ff |
0106070030 |
445990 |
Sonstige Benutzungsgebühren/
Entgelte |
10.200 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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