Betreff
Schulentwicklungsplanung
a) Grundschulen
b) weiterführende Schulren
Vorlage
WP 14-20 SV 51/090
Aktenzeichen
III/51 UB
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt die vorgestellten Planungen zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 26/003 - Schulgebäudeunterhaltungsprogramm vom 10.12.2014 wurde auf 3 besondere Aspekte hingewiesen. Anknüpfend an diese Hinweise hat das Amt für Jugend, Schule und Sport in enger Abstimmung mit dem Amt für Gebäudewirtschaft Lösungsansätze für diese 3 Fragestellungen entwickelt. Als Fortschreibung der aktuellen Schulentwicklungsplanung wurden diese Lösungsansätze in einem kommunikativen Prozess mit den Handlungsakteuren, also den betroffenen Schulleitungen und der zuständigen Schulaufsicht erarbeitet. Diese Prozesse erfolgten getrennt für den Bereich der Grundschulen und der weiterführenden Schulen. In den Prozess der weiterführenden Schulen wurde beratend auch der schon häufig für Hilden tätige Schulentwicklungsplaner Dr. Garbe Consult einbezogen.

Bevor im Weiteren auf die Ergebnisse eingegangen wird, sei an dieser Stelle auf die besonderen Herausforderungen einer effektiven Schulentwicklungsplanung und deren Auswirkungen auch auf diesen Abstimmungsprozess hingewiesen.

 

Schulentwicklungsplanung in Hilden

Die Entwicklung von kommunalen Schullandschaften befindet sich – nicht nur in Hilden - in fließendem Wandel. Schwer kalkulierbare Veränderungsdynamiken ergeben sich insbesondere aus den Themenkomplexen Inklusion, Betreuungsnotwendigkeiten für Eltern und, mit zunehmender Intensität, auch der Seiteneinsteigerproblematik (Flüchtlinge). Das Bewusstsein des Stellenwertes von Bildung schärft sich zunehmend in allen Bevölkerungsschichten und beeinflusst massiv das Wahlverhalten von Kindern und Elternschaft.

 

Im Grundschulbereich

 

So beinhaltete z.B. das Anmeldeverhalten zum Schuljahr 2015/16 im vergangenen Jahr für zahlreiche Beteiligte durchaus überraschende Erkenntnisse. Insbesondere zeigten sich deutliche Wanderungsbewegungen zwischen einzelnen Schulen. Insgesamt konnten zum Schuljahr 2015/16 mit 424 Schüler und Schülerinnen 18 Klassen gebildet werden (Schuljahr 2014/15: 416 Schüler und Schülerinnen /18 Klassen) und so der kommunalen Klassenrichtzahl entsprochen werden. Die Verteilung der Schülerschaft stellte sich allerdings partiell anders dar. Während die meisten Standorte und Teilstandorte stabil blieben, büßte der Teilstandort Schulstraße der Gemeinschaftsgrundschule Schulstraße rund 33% (- 13) Schüler und Schülerinnen ein und konnte erstmals nur noch eine Eingangsklasse bilden. Auch der Standort der Wilhelm-Busch-Schule büßte rund 17% Schüler und Schülerinnen ein, konnte aber die 2-Zügigkeit halten. Hingegen kam es am Standort der Astrid-Lindgren-Schule zu einem deutlichen Anstieg von 45 Schüler und Schülerinnen auf 76 Schüler und Schülerinnen und damit zu einem Plus von 41 %. Hier konnten 3 Eingangsklassen gebildet werden.

 

Die Motive der Schülerwanderungen im Grundschulbereich sind vielschichtig. Sie erklären sich aus der objektiven und subjektiven Wahrnehmung der Eltern und ihrer Kinder. Dazu gehören schulische und außerschulische Betreuungsangebote, Vernetzung der Schulen in den nahen Sozialräumen, Wahrnehmung des Kollegiums, Wahrnehmung des baulichen Zustandes, Wahrnehmung des Klientel einer Schule, aber auch wahre oder vermutete Übergangsquoten der einzelnen Schule. Durch den Wegfall von Schuleingangsbezirken, einer steigenden Mobilität der Elternschaft, aber auch durch die Kompaktheit des Stadtgebietes entscheiden sich Eltern und Kinder nur begrenzt kalkulierbar für eine Schule. Dabei wird in der Rückschau auch deutlich, dass sich Gewinn und Verlustentwicklungen nicht in einer Linie verstetigen, sondern von Schuljahr zu Schuljahr differieren. Die Hildener Schulentwicklungsplanung steht zunehmend vor der Herausforderung, diese Dynamiken zu berücksichtigen. Dies unter der gesetzten Rahmenbedingung, dass ein unmittelbarer Einfluss des Schulträgers nur über die Verteilung der Zügigkeiten der einzelnen Schulsysteme, bei Einhaltung der gesetzlich vorgegeben kommunalen Klassenrichtzahl und durch die sächliche und räumliche Ausstattung erfolgen kann.

 

Diese grundsätzliche Analyse gilt sowohl für die Schulen des Grundschul-, wie auch für die des weiterführenden Bereiches.

 

Im Bereich der weiterführenden Schulen

 

Im Bereich der weiterführenden Schulen ist die Situation durch die hohe Anzahl an Plätzen im Bereich der privaten Ersatzschulen gekennzeichnet. Durch die im vergangenen Jahr abgeschlossene Vereinbarung mit der evangelischen Landeskirche hat der Schulträger hier allerdings ein gutes Steuerungspotential geschaffen. Dennoch liegt in der passgenauen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die kommunalen Schulen (einschl. Bettine-von-Arnim-Gesamtschule) der Schlüssel einer gelingenden Perspektivplanung. Von daher betrachtet die kommunale Schulentwicklungsplanung diesen Bereich mit einem besonderen Fokus.

 

Mit dem Wandel von einem dreigliedrigen zu einem faktisch zweigliedrigen Schulsystem erhält die Stabilität der städtischen Sekundarschule Hilden eine entscheidende Bedeutung. War die Sekundarschule ursprünglich 3-zügig geplant, wurde mit der ersten Anmeldung deutlich, dass die Nachfrage so groß war, dass eine 4-zügige Aufstellung notwendig wurde. Dieser Trend hat sich bis zur jüngsten Anmeldung fortgesetzt. Es bleibt allerdings auch hier fraglich, mit welcher Stabilität sich dies auch für die kommenden Jahre fortsetzt. Hier sind grundsätzlich die gleichen Mechanismen im Wahlverhalten der Eltern, wie im Grundschulbereich verantwortlich. Leitziel des Schulträgers bleibt dabei, jedem Kind, das einen Schulplatz in Hilden wünscht, einen solchen auch anzubieten.

 

Als sicheres Szenario zeichnet sich auch unter Berücksichtigung der demografischen Zahlen eine dauerhafte 7-Zügigkeit des Bildungscampus Holterhöfchen, also beider kommunaler Schulen zusammen, ab. Wie sich hier die Schülerströme perspektivisch verteilen ist ebenso wie im Grundschulbereich von einer Reihe innerer und äußerer Faktoren abhängig, die in mittelfristiger Vorausschau nur schwer kalkulierbar sind.

 

Eine solche 7-Zügigkeit lässt sich auf Grundlage der räumlichen Gegebenheiten auch mit einem hohen pädagogischen Anspruch realisieren. Bei einer gedachten dauerhaften 8-Zügigkeit müssen zwangsläufig unter den gegebenen Voraussetzung an beiden Schulsystemen pädagogische Abstriche erfolgen (Differenzierungsräume, Beratungsräume, Räume für Koordinatoren, PZ). Mit anderen Worten, es wird insbesondere in der Sekundarschule eng. Selbstverständlich wächst auch mit steigender Klassenzahl die Abstimmungs- und Kompromissnotwendigkeit und -bereitschaft in beiden Schulsystemen.

 

Nun wurden in den vergangenen Jahren beide Schulen mit hohem finanziellem Aufwand in einen guten bis sehr guten baulichen Zustand gebracht. Das war zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bildungssysteme auch eine notwendige Investition. Einzig für den Bereich des sogenannten Kocks-Gebäudes gilt dies nicht (siehe WP 14-20 SV 26/003, Hinweis 3). Das führt nunmehr zu Handlungsnotwendigkeiten, die aber auch Chancen beinhalten.

 

Strategie 2020

 

Der grundsätzliche Beitrag des Schulträgers ist quasi traditionell die Sicherung des benötigten Schulraumes und die Bereitstellung der Sachmittel (Einrichtung, Lehr- und Lernmittel), um ein pädagogisch leistungsfähiges Schulsystem zu ermöglichen. Deutlich werden aber auch pädagogische und damit jugendhilfeplanerische Aspekte bestimmende Größen einer gelingenden Schulentwicklungsplanung. Die Trennung der Zuständigkeit sächlicher Schulausstattung und pädagogischer Inhalte macht zunehmend weniger Sinn, wie es am Beispiel von Ganztagsbeschulung (insbesondere in ihrer rhythmisierten Variante) und den dazugehörigen Jugendhilfesystemen (OGS) sehr deutlich wird. Sollen die Schulsysteme der Stadt Hilden zukunftssicher positioniert werden, muss der Schulträger flexible, gleichwohl aber auch belastbare Antworten entwickeln.

 

Das Fachamt für Jugend, Schule und Sport verfolgt diesen Ansatz bereits seit Jahren sehr intensiv und integriert diese Gedankengänge auch in die Strukturen der kommunalen Schulentwicklungsplanung.

Das Überwinden von Zuständigkeitsbarrieren, das ganzheitliche Denken einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, das kommunale Bildungsnetzwerk funktionieren nur unter konsequenter Moderation aller beteiligten kommunalen Akteure. Dabei ist ein offener und transparenter Umgang der Akteure miteinander der aktuell einzige Schlüssel, die hochkomplexen Entwicklungsprozesse unter den oben skizzierten Rahmenbedingungen zu steuern. Auch gilt es vor diesem Hintergrund die wirtschaftliche Dimension und finanzpolitische Entwicklung der Stadt Hilden im Auge zu behalten.

 

Vor dem Hintergrund des dynamischen Wandels und einer sich verändernden Schulentwicklungsplanung bleibt zu konstatieren, dass aktuell ein „Steuern auf Sicht“ die einzig verantwortbare Variante sein kann. Der zukünftig notwendige Übergang von dieser eher kurz- bis mittelfristig ausgelegten Perspektive in einen neuen strategischen Schulentwicklungsprozess wird entscheidend beeinflusst durch die benannten inneren und äußeren Faktoren. Diese müssen von allen Handlungsakteuren kontinuierlich erfasst, analysiert und bewertet werden, um den optimalen Zeitpunkt für ein „Umschalten“ zu finden. Die Grundstrukturen für einen erfolgreichen Prozess sind allerdings dafür in Hilden gelegt und der Übergang vom „stand by“ in den „operate“-Modus ist ohne zeitlichen Verzug möglich.

 

Diesem Gedankengang folgt die hier eingebrachte Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in Bezug auf die in der SV WP 14-20 SV 26/003 benannten Hinweise und bringt eine kleinräumige und ressourcenorientierte Sicht der Dinge, vorausschauend mit einem strategischen Konzept der Bildungslandschaft Hilden in Einklang. Umgesetzt wurden diese Ansätze in enger Abstimmung mit den betroffenen Schulleitungen und zusätzlich mit einer für den Grundschulbereich installierten Arbeitsgruppe, die im Jahr 2015 insgesamt 3-mal tagte.

 

Maßnahmen zu Hinweis 1

 

„Die Schulleitung der Wilhelm-Hüls-Schule hat darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Raumkapazitäten den Anforderungen einer seit Jahren dreizügigen Grundschule mit einem stetig steigenden Bedarf an OGS-Plätzen und der damit verbundenen Essensversorgung in Zukunft nicht mehr gerecht werden. Aus diesem Grund hat sie ergänzende bauliche Maßnahmen vorgeschlagen. Der konkrete Bedarf wird vom Fachamt auch unter Berücksichtigung der weiteren Schulentwicklung gemeinsam mit der Schulleitung und dem Amt für Gebäudemanagement geprüft und abgestimmt werden. Die Ergebnisse werden in die Fortschreibung des Schulbauunterhaltungsprogramm einfließen.“

Im Zusammenhang mit diesem Hinweis wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe und mit der zuständigen Schulleiterin intensiv die Frage erörtert, ob durch eine Beschränkung der Zügigkeit der Wilhelm-Hüls-Schule dem räumlichen Defizit entgegen zu wirken sein könnte. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen wären nach Einschätzung aller Beteiligten erheblich. Dazu zählen u.a.:

  • Die Vernachlässigung des Elternwillens bezüglich der freien Schulwahl.
  • Die Notwendigkeit, Geschwisterkinder ablehnen zu müssen
  • Die „Aushebelung“ des Konzepts der Wilhelm-Hüls-Schule, in dem ein Rahmen geschaffen wurde, in dem rhythmisierter und offener Ganztag sowie VGS sinnvoll integriert sind.
  • Ein notwendiger Personalabbau im Kollegium (ca. ein Viertel bis ein Drittel des derzeit beschäftigten Personals bei durchgängiger 2-Zügigkeit) Alle in den letzten Jahren durchgeführten Umbaumaßnahmen dienten der Sicherung des Konzepts und der 3-Zügigkeit. Unter dem Gesichtspunkt „sinnvoller Einsatz von Mitteln“ sowie „Nachhaltigkeit“ widerspricht das sowohl im Hinblick auf bereits getätigte Ausgaben als auch konzeptionell einer 2-Zügigkeit.

 

Diesen Folgeerscheinungen eines schulorganisatorischen Eingriffes, die mit Sicherheit auch eine intensive Auseinandersetzung mit Teilen der Hildener Elternschaft nach sich zögen, stehen im Umkehrschluss nur schwer kalkulierbare Wechselwirkungen bei den Wanderungsbewegungen der dann abgewiesenen Schüler und Schülerinnen gegenüber. An welchen Schulsystemen sich diese Schüler und Schülerinnen schlussendlich wiederfänden und welche neuen schulorganisatorischen Fragestellungen diese Verteilung aufwerfen würde, ist aktuell nur begrenzt beeinflussbar.

 

Aus diesen Gründen hat sich die Arbeitsgruppe einvernehmlich gegen das Instrument der Zügigkeitsbegrenzung an der Wilhelm-Hüls-Schule und den Beibehalt der 3-Zügigkeit ausgesprochen.

 

Zur Kompensation der im Hinweis benannten perspektivischen räumlichen Defizite hat die Wilhelm-Hüls-Schule unterjährig eigene Lösungsvorschläge entwickelt. Dazu teilte die Schulleitung dem Schulträger schriftlich am 17.03.2015 mit:

 

„Wir haben Neuzuordnungen der Räume vorgenommen, die es uns ermöglichen auch ohne größere Baumaßnahmen die 3-Zügigkeit zu ermöglichen. Selbstverständlich würden wir es begrüßen, wenn der Schulträger die Mittel aufbringen könnte, sich dem ersten Vorschlag zum Ausbau der Schule zu nähern. Dies ist nach der Neuzuordnung der Räumlichkeiten jedoch nicht zwingend notwendig, sondern würde dazu dienen, den Kindern optimalste Rahmenbedingungen zu schaffen.….

 

Kurzfristig notwendige Maßnahmen ( dazu Anmk.III/51) ausgehend von 4 VGS-Gruppen und 9 OGS-Gruppen, von denen 8 Gruppen als rhythmisierte Ganztagsklassen geführt werden:

 

  • Einrichtung von Lehrerarbeitsplätzen im Raum KG1
    Computeranschluss vorhanden, Möblierung notwendig
  • Mittagessen: zunächst sollen die ersten Klassen der OGS versuchsweise im Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum essen gehen. Die übrigen Klassen sollen in der hauseigenen Mensa versorgt werden. Die Räume dafür sind vorhanden. Selbst beim Scheitern des Versuchs der o.g. Verpflegung der Erstklässler außer Haus würden wir die 9 Gruppen in den vorhandenen Räumen versorgen können.

 

Langfristig wäre es wünschenswert (bei ohnehin zu leistenden Sanierungsarbeiten), die Verwaltungsräume und das Lehrerzimmer entweder im Dachgeschoss oder im Hausmeisterhaus vorzusehen, um so Ruhe- und Förderräume für die Kinder sowie Besprechungsräume für das Team einrichten zu können. Dies muss allerdings nicht zwingend geschehen, würde die pädagogische Arbeit allerdings wirkungsvoll unterstützen.“

 

Unter dieser Vorgabe befasste sich der Schulträger in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement in Folge noch einmal mit der Frage der Gewinnung der benannten räumlichen Ressourcen. Die Alternative der Schaffung räumlicher Ressourcen im Dachgeschoss schied dabei aus energetischen und kostentechnischen Gründen aus. Dabei war zu berücksichtigen, dass das derzeit nicht ausgebaute Dachgeschoss in der Wilhelm-Hüls-Schule zwar eine Flächenreserve bietet, allerdings ein solcher Ausbau einem Neubau gleichkommt. Die baurechtlichen Anforderungen an den Brandschutz (Stichwort: Flucht- und Rettungswege) und die Behindertengerechtigkeit (Stichwort: Aufzug) würden zudem die voraussichtlich entstehenden Kosten unverhältnismäßig ansteigen lassen.

 

Der Umbau des Wohnhauses erscheint jedoch als mögliche Variante, zusätzlichen Raum für die Schule zu schaffen. Eine Problematik entsteht jedoch durch die Nutzung der Wohnung durch ein mittlerweile im Ruhestand befindliches Hausmeisterehepaar der Stadt Hilden, welches dieses Haus bewohnt. Zwar zeigten diese prinzipielle Bereitschaft sich räumlich zu verändern, allerdings scheiterte bislang die konkrete Umsetzung. Die Verwaltung ist bemüht, aufgrund dieser vorhandenen grundsätzlichen Bereitschaft zum Umzug dem ehemaligen Bediensteten alternative Wohnmöglichkeiten aufzuzeigen. Die bisherigen Versuche scheiterten jedoch daran, dass die räumlichen und finanziellen Voraussetzungen nicht gegeben waren.

 

 

Fazit

 

Unter den hier aufgezeigten Rahmenbedingungen erscheint ein weiterer 3-zügiger Betrieb der Wilhelm-Hüls-Schule die sinnvollste Variante. Durch die Ausschöpfung aller Raumpotentiale innerhalb der Schulkubatur ist die räumliche Ausstattung der Schule zunächst einmal auskömmlich. Potential ergäbe sich durch die zusätzliche Umwidmung des Wohnhauses, die mittelfristig auch möglich ist. Unter Berücksichtigung der sozialen Aspekte (räumliche Veränderung des Hausmeisterehepaares) entsteht hier Potential, dass die räumliche Ausstattung der Schule von einer ausreichenden in eine gute Situation aufwertet.

 

 

Maßnahmen zu Hinweis 2

 

„Der Schulstandort Walder Str. 100 der Gemeinschaftsgrundschule Kalstert verfügt über einen 4-Klassen-Pavillon in Zellenbauweise, der im Jahre 1972 errichtet wurde. Dieser Pavillon besitzt nur noch eine sechs Jahre dauernde wirtschaftliche Lebenszeit und verfügt daher in der Anlagenbuchhaltung nur noch über einen Restwert von 31.000 €. Das Gebäude wird durch entsprechend alte und reparaturanfällige Nachtstromspeicheröfen beheizt. Zudem befinden sich in dem Gebäude keinerlei sanitäre Anlagen. Der schlechte Zustand des Gebäudes würde nunmehr erhebliche Unterhaltungsaufwendungen erforderlich machen, um das Objekt in einen der heutigen Zeit angepassten Standard zu versetzen. Auch in diesem Fall wird das Amt für Jugend, Schule und Sport gemeinsam mit der Schulleitung unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplandaten den mittel- und langfristig erforderlichen Raumbedarf an diesem Schulstandort ermitteln, um eine wirtschaftliche Entscheidung zu ermöglichen. Zum kommenden Schuljahr soll zunächst der Regelschulunterricht in das Hauptgebäude, die OGS-Betreuung in die Pavillons verlagert werden.“

 

Zu diesem Hinweis wurde im Arbeitskreis Grundschulentwicklung und mit der zuständigen Schulleitung die Frage des grundsätzlichen Beibehaltens des Teilstandortes Walder Straße besprochen. Diese Frage war bereits bei der vergangenen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung unter verschiedenen Aspekten diskutiert worden. Schlussendlich war im Ergebnis dabei die Dependancenlösung mit dem Standort Kalstert entwickelt und umgesetzt worden. Zielführend für diese Lösung war schon seinerzeit das Motto „Kurze Beine – kurze Wege“ und die wohnortnahe Versorgung von Schüler und Schülerinnen aus den Hildener Bereichen Mitte/Ost. Auf dieser Lösungsgrundlage hatten sich die Schülerzahlen in den vergangenen Jahren stabilisiert und aktuell wie auch perspektivisch eine verlässliche Einzügigkeit sichergestellt. Die Verbundlösung der beiden ehemaligen unabhängigen Teilstandorte hat sich mittlerweile etabliert und kann von der verantwortlichen Schulleitung und dem Kollegium einschl. der OGS Erzieher gut gemanagt werden. An der Grundanalyse dieser Lage hat sich bis zum heutigen Datum keine wesentliche Veränderung ergeben.

 

Zusätzlich ist in diesem Zusammenhang - wie auch bereits für die Wilhelm-Hüls-Schule ausgeführt - festzuhalten, dass eine potentielle Schließung des Teilstandortes auch hier mehr oder weniger unkalkulierbare Wanderungsbewegungen auslösen würde. Ideal wäre in diesem Kontext eine Wanderung der Schüler und Schülerinnen in Richtung Schulstraße, um hier perspektivisch wieder eine stabile 2-Zügigkeit zu erreichen. Käme es hingegen zu einer starken Bewegung Richtung Hauptstandort Kalstert, würde dies u.U. wiederum dort neue räumliche Notwendigkeiten auslösen.

 

Von einer solchen Entwicklung – im einen wie im anderen Fall - ist aber zwangsläufig kaum auszugehen, da mehrere andere Standorte für die Schüler und Schülerinnen aus dem Wohnumfeld erreichbar wären und eine partielle Verteilung der Schülerschaft die wahrscheinlichste Variante wäre.

 

Den Ausschlag für die Entscheidung gegen die Schließungsvariante war die im Zuge der Planungen sich immer deutlicher abzeichnende Situation beim Zuzug von Schüler und Schülerinnen durch die Flüchtlingssituation. Bei einer prognostizierten Anzahl von 1400 Menschen im Asylbewerberstatus für das kommende Jahr, ist davon auszugehen, dass pro Jahrgang ca. 25 Kinder zusätzlich an Hildener Schulen aufgenommen werden müssen. Diese müssen dann wohnortnah auf die Hildener Grundschulen verteilt werden und bringen – selbstverständlich - auch zusätzliche Unterstützungsnotwendigkeiten in die Schulen mit ein. Aus diesen Gründen verbietet sich eine „künstliche“ Verknappung des schulischen Raumangebotes durch die Schließung von Standorten. Dies auch vor dem Hintergrund, das eine noch nicht komplett abgeschlossene Untersuchung des Gemeindeprüfungsamtes zum Flächenbedarf an Hildener Schulen zum bislang vorläufigen Ergebnis gelangt, dass es weder standortbezogen noch gesamtstätisch einen signifikanten Überhang an Flächen im Grundschulbereich gibt.

 

Die Überlegungen des Fachamtes bezogen sich nach der einvernehmlichen Entscheidung gegen die Schließung des Standortes auf die Ertüchtigung desselben für einen mittelfristigen Zeitraum. Damit bleibt dieses Instrument potentiell möglich, kann aber im Lichte der mittelfristigen Schülerzahlenentwicklungen zu einem späteren Zeitpunkt angewendet werden.

 

Die zwischen der Schulleitung und der Verwaltung abgestimmten Maßnahmen zur Ertüchtigung des Standortes sind:

 

·         Optische Aufwertung der Fassade der Pavillons

·         Innenanstrich in den Pavillons

·         Maßnahmen gegen die blinden Fenster in den Pavillons

·         Austausch der in die Jahre gekommenen Nachtstromspeicherheizung

·         Schaffung von zusätzlichem Raum durch Umwidmung von zwei Computerräumen im Hauptgebäude zugunsten der OGS (Stichwort Brandschutztreppe )

 

Zusätzlich zu den hier benannten Maßnahmen wurde auch die Umwidmung des bisherigen Lehrerzimmers zu einem Klassenraum diskutiert. Ein Ersatzbereich für die Dienstbesprechungen könnte in einem anderen, kleinerem Raum geschaffen werden. Dies ergäbe die Möglichkeit, die Essenssituation durch das Verlagern einer an die Mensa angrenzenden Klasse zu optimieren. Dazu wären verschiedene bauliche Maßnahmen zu ergreifen, die noch mit dem Amt für Gebäudemanagement auf Machbarkeit geprüft werden müssen. Bei positivem Ergebnis ergäbe sich so eine weitere räumliche Option.

 

 

Fazit

 

Insbesondere durch letztere Maßnahme wird auf das „umswitchen“ von OGS und Schulbetrieb in das Hauptgebäude verzichtet werden können. Die von der Schulleitung reklamierten Raumbedarfe können so zeitnah und kostengünstig bereitgestellt werden. Insgesamt kann durch das Gesamtpaket eine deutliche Verbesserung der Situation des Teilstandortes erreicht werden, diese durch faktisch wahrnehmbare Verbesserung (Heizung, Fenster) aber auch durch eine optische Aufwertung des Bildes der Schule. Die damit verbundenen Investitionen geben dem Schulträger die Chance, die weiteren Überlegungen zum Standort unter verlässlicheren Zukunftsperspektiven zu treffen. Eine (ersatz)-planlose Schließung eines funktionierenden Standortes und damit verbundene Reduzierung von Schulplätzen könnte der Kommune mittelfristig hohen Handlungsdruck und wenig kalkulierbare Kostenbelastung bereiten.

 

Maßnahmen zu Hinweis 3

 

Unterhaltungsaufwendungen in erheblichem Umfang werden augenscheinlich auch beim

sogenannten Kocks-Pavillon des städtischen Helmholtz-Gymnasiums erforderlich. Allerdings

ist die technische und wirtschaftliche Lebensdauer des Gebäudes noch deutlich länger und der

Restwert des Gebäudes mit rund 650.000 € entsprechend höher. Derzeit überprüft das Fachamt mit den Schulleitungen der Sekundarschule und des Helmholtz-Gymnasiums den Raumbedarf im

gesamten Schulzentrum für das Schuljahr 2018/2019 unter Berücksichtigung der Zügigkeiten und der sich aus der fortschreitenden Inklusion zusätzlich ergebenden Notwendigkeiten. Die daraus

resultierenden Ergebnisse werden in den Fachausschüssen vorgestellt werden und fließen ebenfalls in die Fortschreibung der Unterhaltungsprogramme ein.

 

 

Zur hier benannten Klärung der räumlichen Voraussetzungen zog das Amt für Jugend, Schule und Sport auch die Expertise des Schulentwicklungsplanungsinstitutes Dr. Garbe Consult hinzu (siehe Anlage). Die hier festgestellten Bedarfe wurden mit den beiden Schulleitungen der betroffenen Schulen abgestimmt.

 

Die Ergebnisse der Untersuchung lesen sich in der Zusammenfassung wie folgt:

 

  • Bei - ab kommendem Schuljahr - angenommener, durchgängiger 3-Zügigkeit der Sekundarschule ergibt sich für die Regelbeschulung ein sich aufbauender Überhang an Klassenräumen (bis zu 5 Klassenräume im Jahr 2020/21). Für Inklusions- und Gruppenangebote wird im gleichen Zeitraum eine Unterversorgung von bis zu 10 Räumen (in 2018/19) erwartet. Die Überhänge an Klassenräumen könnten hier allerdings flexibel auch für Gruppenarbeiten und Differenzierungen genutzt werden. Die Situation kann insgesamt ausgeglichen gestaltet werden.

 

  • Bei einer angenommenen 4-Zügigkeit der Sekundarschule ergibt sich sowohl im Bereich der Klassenräume (max. – 2), wie auch im Bereich der Gruppen- und Inklusionsräume (max. – 11) ein sich zeitlich aufbauendes Defizit. Bei diesem Szenario müssen bereits zur Sicherstellung der Regelbeschulung Maßnahmen ergriffen werden.(siehe unten)

 

  • Bei einer unterstellten 4-Zügigkeit des Helmholtz-Gymnasiums ist für den Regelklassenbereich in der SEK I im Hauptgebäude kein Fehlbedarf festzustellen. Im Bereich der Differenzierungsräume ergibt sich ein Fehlbedarf von bis zu 5 Räumen. Hier bleibt allerdings abzuwarten, ob und in welcher Anzahl sich tatsächlich Schüler und Schülerinnen mit Lern- und Entwicklungsstörungen in den Jahrgangsstufen befinden werden und ob somit alle Raumbedarfe notwendig werden. Für den Bereich der Fachräume ist kein Fehlbedarf erkennbar. Im Bereich der Naturwissenschaften existiert ggfls. ein leichter Überhang, wenn die Hörsaalfunktion aufgegeben würde.

 

Insofern wird deutlich, dass im SEK I - Bereich des Helmholtz-Gymnasiums ein dauerhaftes, geringes Raumpotential existiert, welches zur Kompensation eines Raumbedarfes der (4-zügigen) Sekundarschule aktiviert werden könnte. Absprachen dazu haben zwischen dem Schulträger und der beiden Leitungen stattgefunden und es wurde eine Kooperation für den Fall der Notwendigkeit vereinbart. Das Helmholtz-Gymnasium würde der Sekundarschule im Bedarfsfall 2 Klassenräume im Kocks-Gebäude zur Verfügung stellen. Das Helmholtz-Gymnasium würde seine eigenen Raumbedarfe für diesen Fall im eigenen Hauptgebäude sicherstellen.

 

 

Kocks-Gebäude

 

Für das sogenannte Kocks-Gebäude des Helmholtz-Gymnasiums gilt eine besondere Betrachtungsweise. Zum einen wird aus dem Gutachten ersichtlich, dass das Kocks-Gebäude als Oberstufenzentrum des Helmholtz-Gymnasiums ausreichende Raumpotentiale für die Regelbeschulung vorhält. Es böte sich sogar noch die Möglichkeit, durch Klassenverlagerungen in das Hauptgebäude des Helmholtz-Gymnasium zwei Zehnerklassen der Sekundarschule unterzubringen. Dabei bietet das Kocks-Gebäude allerdings dann nur einen pädagogischen Mindeststandard. Ressourcen für notwendige Differenzierung, Inklusion oder gar ein Selbstlernbereich sind mit der bestehenden Kubatur des Gebäudes in Verbindung mit den gegenwärtig benötigten Klassenzahlen nicht zu realisieren. Diese wären, unter Erhalt der räumlichen Struktur, durch bauliche Maßnahmen nur dann zu erreichen, wenn die Anzahl der Klassen sich perspektivisch reduzieren würde oder/und eine Gewinnung von 5 Klassenräumen im Hauptgebäude des Helmholtz-Gymnasiums vorgenommen werden könnte. Dies ist laut Gutachten eine durchaus vorstellbare Variante (vgl. S.44)

 

Hier schneidet sich nun die kapazitive Betrachtung der Situation mit der Betrachtung der baulichen Gegebenheiten und der daraus resultierenden Kosten.

 

Wie bereits im Hinweis aufgeführt, sind dabei Restwert und die technisch, wirtschaftliche Lebensdauer des Gebäudes zu betrachten.

Prinzipiell ergeben sich aus dieser Analyse 4 mögliche Handlungsoptionen.

 

  1. Erhalt des Gebäudes ohne Funktionsoptimierung (vgl. Gutachten S. 52)
  2. Erhalt des Gebäudes mit Funktionsoptimierung (vgl. Gutachten S. 54)
  3. Neubau des Gebäudes (vgl. Gutachten S.54)

 

Ein Erhalt des sog. Kocks-Gebäudes setzt natürlich laufende finanzielle Aufwendungen voraus, um das Gebäude insgesamt in einem nutzungsfähigen Zustand basierend auf den heutigen baulichen Gegebenheiten zu halten. Das Schulgebäude wurde in den 1980er-Jahren im Schulzentrum Holterhöfchen errichtet, es war allerdings schon zum damaligen Zeitpunkt „gebraucht“ durch eine vorherige Nutzung an einem anderen Standort.

Auf Basis einer Gebäudebegehung und Bewertung des aktuellen baulichen Zustandes durch ein externes Architekturbüros wurden die Kosten abgeschätzt, die mittelfristig in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren als Unterhaltungsaufwendungen entstehen werden. Das Dach bedarf regelmäßiger Instandsetzungsmaßnahmen, es ist aber absehbar, dass in diesem mittelfristigen Zeitraum die Erneuerung des Daches mit voraussichtlichen Baukosten von rd. 215.000 € ansteht. Gleiches gilt für die großflächigen Fensteranlagen, deren Erneuerung mit rd. 540.000 € zu veranschlagen ist.

Mit diesen Instandsetzungsmaßnahmen würde das Gebäude allerdings keine grundlegende Modernisierung erfahren, sondern nur der heutige bauliche Zustand in die Zukunft verlängert. Auch aus schulischer Sicht sinnvolle Ergänzungen, wie z.B. ein außenliegender Sonnenschutz würden damit nicht realisiert.

 

Die im Gutachten des Büro Dr. Garbe & Lexis dargestellte Variante „Erhalt des Gebäudes mit Funktionsoptimierung“ enthält die Aufteilung von drei bisher für die Schulklassen genutzte Räume, die dann zukünftig als kleinere Lern- und Beratungsräume genutzt werden sollen. Die Teilung der größeren Klassenräume einschließlich neuer Zugangsmöglichkeit und der Trennung der elektrischen Anlagen würden insgesamt Kosten von rd. 45.000 € verursachen.

 

Ein Neubau für das sog. Kocks-Gebäude würde unabhängig von der zu realisierenden Variante zwangsläufig die höchsten Kosten auslösen. Bei einer 3-Zügigkeit der Sekundarschule, gleichzeitiger Nutzung der Raumpotentiale im Hauptgebäude des Gymnasiums und daraus resultierendem geringeren Flächenbedarf des Helmholtz-Gymnasiums von 1345 m2 belaufen sich die Investitionskosten nach der von der Verwaltung vorgenommenen Kostenschätzung auf rd. 4,6 Mio. Euro. Werden in einem solchen Neubau zusätzlich Räumlichkeiten einer 4-zügigen Sekundarschule zur Verfügung gestellt, erhöht sich der Flächenbedarf nach dem Gutachten auf 1858 m2 und die Gesamtkosten auf rd. 6,3 Mio. Euro.

 

 

Fazit

 

Nach Analyse der Ausgangssituation kommt die Fachverwaltung zur Einschätzung, dass die Variante 1, Erhalt des Gebäudes ohne Funktionsoptimierung (vgl. Gutachten S. 52), „die aktuell zielführendste Lösung darstellt. Die räumlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beschulung der Schüler und Schülerinnen beider Schulsysteme - auch bei einer doppelten 4-Zügigkeit - sind gegeben. Die Abgabe von 2 Räumen im Kocks-Gebäude wäre unter Nutzung der Kapazitäten im Hauptgebäude möglich. Die Bereitstellung von Beratungsräumen für Schüler und Lehrer im Kocks-Gebäude wäre möglich, wenn die Sekundarschule in der 3-Zügigkeit verbleibt oder wenn das Helmholtz-Gymnasium alle Raumnutzungspotentiale im Hauptgebäude zu Gunsten dieser Funktion nutzten würde. (Gutachten S.53)

Insofern wäre zum heutigen Datum die erhebliche Investition in die Variante 3 kaum zu rechtfertigen. Gestützt wird diese Analyse durch das Faktum, dass für das Kocks-Gebäude noch für einen mittelfristigen Zeitraum durch kleinere Reparaturmaßnahmen zu ertüchtigen ist. Gleiches gilt für die Variante 2, die unmittelbar Kosten von geschätzten 45.000 Euro auslösen würde, das Raumangebot der beiden beteiligten Schulen aber deutlich verknappen würde und nur bei reduzierter Zügigkeit möglich wäre.  

 

Neu zu bewerten ist diese Analyse allerdings, wenn sich die Erneuerung des Daches und der Fensteranlagen als unabweisbare und terminierte Notwendigkeit darstellen würde. Spätestens dann ist eine neue Wirtschaftlichkeitsabwägung zwischen Erhalt des Gebäudes, Umbau oder Neubaumaßnahme notwendig. Diese würde dann gestützt von einer sich deutlicher abzeichnenden Entwicklung der Schülerzahlen am Campus Holterhöfchen und einer besseren Einschätzung schulpolitischer Entwicklungen.

 

Die Verwaltung empfiehlt folglich eine kontinuierliche Beobachtung und einen Abgleich der räumlich-technischen und Schülerentwicklungsprognosen, um bei sich abzeichnenden Handlungsnotwendigkeiten die schulentwicklungsrelevanten Prozesse kurzfristig einleiten zu können. Spätestens Mitte 2017 sollte die Entscheidung vorbereitet und getroffen werden, ob es zu einer Sanierung oder zu einem Neubau des Gebäudes kommt.

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Im Rahmen der „deutlich reduziert“ zur Verfügung stehenden Mittel muss bei den jeweiligen Haushaltsplanberatungen entschieden werden, welche Maßnahmen umgesetzt werden können.

Gesehen Klausgrete