a) Grundschulen
b) weiterführende Schulren
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport nimmt die vorgestellten Planungen zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 26/003 - Schulgebäudeunterhaltungsprogramm
vom 10.12.2014 wurde auf 3 besondere Aspekte hingewiesen. Anknüpfend an diese
Hinweise hat das Amt für Jugend, Schule und Sport in enger Abstimmung mit dem
Amt für Gebäudewirtschaft Lösungsansätze für diese 3 Fragestellungen
entwickelt. Als Fortschreibung der aktuellen Schulentwicklungsplanung wurden
diese Lösungsansätze in einem kommunikativen Prozess mit den Handlungsakteuren,
also den betroffenen Schulleitungen und der zuständigen Schulaufsicht erarbeitet.
Diese Prozesse erfolgten getrennt für den Bereich der Grundschulen und der
weiterführenden Schulen. In den Prozess der weiterführenden Schulen wurde
beratend auch der schon häufig für Hilden tätige Schulentwicklungsplaner Dr.
Garbe Consult einbezogen.
Bevor im Weiteren auf die Ergebnisse
eingegangen wird, sei an dieser Stelle auf die besonderen Herausforderungen
einer effektiven Schulentwicklungsplanung und deren Auswirkungen auch auf
diesen Abstimmungsprozess hingewiesen.
Schulentwicklungsplanung in Hilden
Die Entwicklung von kommunalen Schullandschaften befindet sich – nicht
nur in Hilden - in fließendem Wandel. Schwer kalkulierbare
Veränderungsdynamiken ergeben sich insbesondere aus den Themenkomplexen
Inklusion, Betreuungsnotwendigkeiten für Eltern und, mit zunehmender Intensität,
auch der Seiteneinsteigerproblematik (Flüchtlinge). Das Bewusstsein des
Stellenwertes von Bildung schärft sich zunehmend in allen Bevölkerungsschichten
und beeinflusst massiv das Wahlverhalten von Kindern und Elternschaft.
Im Grundschulbereich
So beinhaltete z.B. das
Anmeldeverhalten zum Schuljahr 2015/16 im vergangenen Jahr für zahlreiche Beteiligte
durchaus überraschende Erkenntnisse. Insbesondere zeigten sich deutliche
Wanderungsbewegungen zwischen einzelnen Schulen. Insgesamt konnten zum
Schuljahr 2015/16 mit 424 Schüler und Schülerinnen 18 Klassen gebildet werden (Schuljahr
2014/15: 416 Schüler und Schülerinnen /18 Klassen) und so der kommunalen
Klassenrichtzahl entsprochen werden. Die Verteilung der Schülerschaft stellte
sich allerdings partiell anders dar. Während die meisten Standorte und
Teilstandorte stabil blieben, büßte der Teilstandort Schulstraße der Gemeinschaftsgrundschule
Schulstraße rund 33% (- 13) Schüler und Schülerinnen ein und konnte erstmals
nur noch eine Eingangsklasse bilden. Auch der Standort der Wilhelm-Busch-Schule
büßte rund 17% Schüler und Schülerinnen ein, konnte aber die 2-Zügigkeit
halten. Hingegen kam es am Standort der Astrid-Lindgren-Schule zu einem
deutlichen Anstieg von 45 Schüler und Schülerinnen auf 76 Schüler und
Schülerinnen und damit zu einem Plus von 41 %. Hier konnten 3 Eingangsklassen
gebildet werden.
Die Motive der Schülerwanderungen
im Grundschulbereich sind vielschichtig. Sie erklären sich aus der objektiven
und subjektiven Wahrnehmung der Eltern und ihrer Kinder. Dazu gehören
schulische und außerschulische Betreuungsangebote, Vernetzung der Schulen in
den nahen Sozialräumen, Wahrnehmung des Kollegiums, Wahrnehmung des baulichen
Zustandes, Wahrnehmung des Klientel einer Schule, aber auch wahre oder
vermutete Übergangsquoten der einzelnen Schule. Durch den Wegfall von
Schuleingangsbezirken, einer steigenden Mobilität der Elternschaft, aber auch
durch die Kompaktheit des Stadtgebietes entscheiden sich Eltern und Kinder nur
begrenzt kalkulierbar für eine Schule. Dabei wird in der Rückschau auch
deutlich, dass sich Gewinn und Verlustentwicklungen nicht in einer Linie
verstetigen, sondern von Schuljahr zu Schuljahr differieren. Die Hildener
Schulentwicklungsplanung steht zunehmend vor der Herausforderung, diese
Dynamiken zu berücksichtigen. Dies unter der gesetzten Rahmenbedingung, dass
ein unmittelbarer Einfluss des Schulträgers nur über die Verteilung der Zügigkeiten
der einzelnen Schulsysteme, bei Einhaltung der gesetzlich vorgegeben kommunalen
Klassenrichtzahl und durch die sächliche und räumliche Ausstattung erfolgen
kann.
Diese grundsätzliche Analyse gilt sowohl für die Schulen des
Grundschul-, wie auch für die des weiterführenden Bereiches.
Im Bereich der weiterführenden Schulen
Im Bereich der weiterführenden Schulen ist die Situation durch die hohe
Anzahl an Plätzen im Bereich der privaten Ersatzschulen gekennzeichnet. Durch
die im vergangenen Jahr abgeschlossene Vereinbarung mit der evangelischen
Landeskirche hat der Schulträger hier allerdings ein gutes Steuerungspotential
geschaffen. Dennoch liegt in der passgenauen Verteilung der Schülerinnen und
Schüler auf die kommunalen Schulen (einschl. Bettine-von-Arnim-Gesamtschule)
der Schlüssel einer gelingenden Perspektivplanung. Von daher betrachtet die kommunale
Schulentwicklungsplanung diesen Bereich mit einem besonderen Fokus.
Mit dem Wandel von einem dreigliedrigen zu einem faktisch zweigliedrigen
Schulsystem erhält die Stabilität der städtischen Sekundarschule Hilden eine entscheidende
Bedeutung. War die Sekundarschule ursprünglich 3-zügig geplant, wurde mit der
ersten Anmeldung deutlich, dass die Nachfrage so groß war, dass eine 4-zügige
Aufstellung notwendig wurde. Dieser Trend hat sich bis zur jüngsten Anmeldung
fortgesetzt. Es bleibt allerdings auch hier fraglich, mit welcher Stabilität
sich dies auch für die kommenden Jahre fortsetzt. Hier sind grundsätzlich die
gleichen Mechanismen im Wahlverhalten der Eltern, wie im Grundschulbereich
verantwortlich. Leitziel des Schulträgers bleibt dabei, jedem Kind, das einen
Schulplatz in Hilden wünscht, einen solchen auch anzubieten.
Als sicheres Szenario zeichnet sich auch unter Berücksichtigung der
demografischen Zahlen eine dauerhafte 7-Zügigkeit des Bildungscampus
Holterhöfchen, also beider kommunaler Schulen zusammen, ab. Wie sich hier die
Schülerströme perspektivisch verteilen ist ebenso wie im Grundschulbereich von
einer Reihe innerer und äußerer Faktoren abhängig, die in mittelfristiger Vorausschau
nur schwer kalkulierbar sind.
Eine solche 7-Zügigkeit lässt sich auf Grundlage der räumlichen
Gegebenheiten auch mit einem hohen pädagogischen Anspruch realisieren. Bei
einer gedachten dauerhaften 8-Zügigkeit müssen zwangsläufig unter den gegebenen
Voraussetzung an beiden Schulsystemen pädagogische Abstriche erfolgen (Differenzierungsräume,
Beratungsräume, Räume für Koordinatoren, PZ). Mit anderen Worten, es wird insbesondere
in der Sekundarschule eng. Selbstverständlich wächst auch mit steigender
Klassenzahl die Abstimmungs- und Kompromissnotwendigkeit und -bereitschaft in
beiden Schulsystemen.
Nun wurden in den vergangenen Jahren beide Schulen mit hohem
finanziellem Aufwand in einen guten bis sehr guten baulichen Zustand gebracht.
Das war zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bildungssysteme auch eine
notwendige Investition. Einzig für den Bereich des sogenannten Kocks-Gebäudes
gilt dies nicht (siehe WP 14-20 SV 26/003, Hinweis 3). Das führt nunmehr zu
Handlungsnotwendigkeiten, die aber auch Chancen beinhalten.
Strategie 2020
Der grundsätzliche Beitrag des Schulträgers ist quasi traditionell die Sicherung des benötigten Schulraumes
und die Bereitstellung der Sachmittel (Einrichtung, Lehr- und Lernmittel), um
ein pädagogisch leistungsfähiges Schulsystem zu ermöglichen. Deutlich werden aber
auch pädagogische und damit jugendhilfeplanerische Aspekte bestimmende Größen
einer gelingenden Schulentwicklungsplanung. Die Trennung der Zuständigkeit
sächlicher Schulausstattung und pädagogischer Inhalte macht zunehmend weniger
Sinn, wie es am Beispiel von Ganztagsbeschulung (insbesondere in ihrer
rhythmisierten Variante) und den dazugehörigen Jugendhilfesystemen (OGS) sehr
deutlich wird. Sollen die Schulsysteme der Stadt Hilden zukunftssicher
positioniert werden, muss der Schulträger flexible, gleichwohl aber auch
belastbare Antworten entwickeln.
Das Fachamt für Jugend, Schule und
Sport verfolgt diesen Ansatz bereits seit Jahren sehr intensiv und integriert
diese Gedankengänge auch in die Strukturen der kommunalen Schulentwicklungsplanung.
Das Überwinden von
Zuständigkeitsbarrieren, das ganzheitliche Denken einer integrierten Jugendhilfe-
und Schulentwicklungsplanung, das kommunale Bildungsnetzwerk funktionieren nur
unter konsequenter Moderation aller beteiligten kommunalen Akteure. Dabei ist
ein offener und transparenter Umgang der Akteure miteinander der aktuell
einzige Schlüssel, die hochkomplexen Entwicklungsprozesse unter den oben
skizzierten Rahmenbedingungen zu steuern. Auch gilt es vor diesem Hintergrund
die wirtschaftliche Dimension und finanzpolitische Entwicklung der Stadt Hilden
im Auge zu behalten.
Vor dem Hintergrund des
dynamischen Wandels und einer sich verändernden Schulentwicklungsplanung bleibt
zu konstatieren, dass aktuell ein „Steuern
auf Sicht“ die einzig verantwortbare Variante sein kann. Der zukünftig
notwendige Übergang von dieser eher kurz- bis mittelfristig ausgelegten
Perspektive in einen neuen strategischen Schulentwicklungsprozess wird entscheidend
beeinflusst durch die benannten inneren und äußeren Faktoren. Diese müssen von
allen Handlungsakteuren kontinuierlich erfasst, analysiert und bewertet werden,
um den optimalen Zeitpunkt für ein „Umschalten“ zu finden. Die Grundstrukturen
für einen erfolgreichen Prozess sind allerdings dafür in Hilden gelegt und der
Übergang vom „stand by“ in den „operate“-Modus ist ohne zeitlichen Verzug möglich.
Diesem Gedankengang folgt die hier
eingebrachte Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in Bezug auf die in
der SV WP 14-20 SV 26/003 benannten Hinweise und bringt eine kleinräumige und
ressourcenorientierte Sicht der Dinge, vorausschauend mit einem strategischen
Konzept der Bildungslandschaft Hilden in Einklang. Umgesetzt wurden diese
Ansätze in enger Abstimmung mit den betroffenen Schulleitungen und zusätzlich
mit einer für den Grundschulbereich installierten Arbeitsgruppe, die im Jahr
2015 insgesamt 3-mal tagte.
Maßnahmen zu Hinweis 1
„Die Schulleitung
der Wilhelm-Hüls-Schule hat darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Raumkapazitäten
den Anforderungen einer seit Jahren dreizügigen Grundschule mit einem stetig
steigenden Bedarf an OGS-Plätzen und der damit verbundenen Essensversorgung in
Zukunft nicht mehr gerecht werden. Aus diesem Grund hat sie ergänzende bauliche
Maßnahmen vorgeschlagen. Der konkrete Bedarf wird vom Fachamt auch unter
Berücksichtigung der weiteren Schulentwicklung gemeinsam mit der Schulleitung
und dem Amt für Gebäudemanagement geprüft und abgestimmt werden. Die Ergebnisse
werden in die Fortschreibung des Schulbauunterhaltungsprogramm einfließen.“
Im Zusammenhang mit diesem Hinweis wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe und
mit der zuständigen Schulleiterin intensiv die Frage erörtert, ob durch eine
Beschränkung der Zügigkeit der Wilhelm-Hüls-Schule dem räumlichen Defizit
entgegen zu wirken sein könnte. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen wären
nach Einschätzung aller Beteiligten erheblich. Dazu zählen u.a.:
- Die Vernachlässigung des Elternwillens
bezüglich der freien Schulwahl.
- Die Notwendigkeit, Geschwisterkinder ablehnen
zu müssen
- Die „Aushebelung“ des Konzepts der Wilhelm-Hüls-Schule,
in dem ein Rahmen geschaffen wurde, in dem rhythmisierter und offener
Ganztag sowie VGS sinnvoll integriert sind.
- Ein notwendiger Personalabbau im Kollegium
(ca. ein Viertel bis ein Drittel des derzeit beschäftigten Personals bei
durchgängiger 2-Zügigkeit) Alle in den letzten Jahren durchgeführten
Umbaumaßnahmen dienten der Sicherung des Konzepts und der 3-Zügigkeit.
Unter dem Gesichtspunkt „sinnvoller Einsatz von Mitteln“ sowie
„Nachhaltigkeit“ widerspricht das sowohl im Hinblick auf bereits getätigte
Ausgaben als auch konzeptionell einer 2-Zügigkeit.
Diesen
Folgeerscheinungen eines schulorganisatorischen Eingriffes, die mit Sicherheit
auch eine intensive Auseinandersetzung mit Teilen der Hildener Elternschaft
nach sich zögen, stehen im Umkehrschluss nur schwer kalkulierbare
Wechselwirkungen bei den Wanderungsbewegungen der dann abgewiesenen Schüler und
Schülerinnen gegenüber. An welchen Schulsystemen sich diese Schüler und
Schülerinnen schlussendlich wiederfänden und welche neuen schulorganisatorischen
Fragestellungen diese Verteilung aufwerfen würde, ist aktuell nur begrenzt
beeinflussbar.
Aus diesen Gründen
hat sich die Arbeitsgruppe einvernehmlich gegen das Instrument der Zügigkeitsbegrenzung
an der Wilhelm-Hüls-Schule und den Beibehalt der 3-Zügigkeit ausgesprochen.
Zur Kompensation
der im Hinweis benannten perspektivischen räumlichen Defizite hat die Wilhelm-Hüls-Schule
unterjährig eigene Lösungsvorschläge entwickelt. Dazu teilte die Schulleitung
dem Schulträger schriftlich am 17.03.2015 mit:
„Wir haben Neuzuordnungen der Räume vorgenommen,
die es uns ermöglichen auch ohne größere Baumaßnahmen die 3-Zügigkeit zu
ermöglichen. Selbstverständlich würden wir es begrüßen, wenn der Schulträger
die Mittel aufbringen könnte, sich dem ersten Vorschlag zum Ausbau der Schule
zu nähern. Dies ist nach der Neuzuordnung der Räumlichkeiten jedoch nicht zwingend
notwendig, sondern würde dazu dienen, den Kindern optimalste Rahmenbedingungen
zu schaffen.….
Kurzfristig notwendige Maßnahmen ( dazu
Anmk.III/51) ausgehend von 4 VGS-Gruppen und 9 OGS-Gruppen, von denen 8 Gruppen
als rhythmisierte Ganztagsklassen geführt werden:
- Einrichtung von Lehrerarbeitsplätzen im Raum
KG1
Computeranschluss vorhanden, Möblierung notwendig - Mittagessen: zunächst sollen die ersten
Klassen der OGS versuchsweise im Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum essen gehen.
Die übrigen Klassen sollen in der hauseigenen Mensa versorgt werden. Die
Räume dafür sind vorhanden. Selbst beim Scheitern des Versuchs der o.g.
Verpflegung der Erstklässler außer Haus würden wir die 9 Gruppen in den vorhandenen
Räumen versorgen können.
Langfristig wäre es wünschenswert (bei ohnehin zu
leistenden Sanierungsarbeiten), die Verwaltungsräume und das Lehrerzimmer
entweder im Dachgeschoss oder im Hausmeisterhaus vorzusehen, um so Ruhe- und
Förderräume für die Kinder sowie Besprechungsräume für das Team einrichten zu
können. Dies muss allerdings nicht zwingend geschehen, würde die pädagogische
Arbeit allerdings wirkungsvoll unterstützen.“
Unter dieser
Vorgabe befasste sich der Schulträger in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement in
Folge noch einmal mit der Frage der Gewinnung der benannten räumlichen Ressourcen.
Die Alternative der Schaffung räumlicher Ressourcen im Dachgeschoss schied
dabei aus energetischen und kostentechnischen Gründen aus. Dabei war zu
berücksichtigen, dass das derzeit nicht ausgebaute Dachgeschoss in der
Wilhelm-Hüls-Schule zwar eine Flächenreserve bietet, allerdings ein solcher
Ausbau einem Neubau gleichkommt. Die baurechtlichen Anforderungen an den
Brandschutz (Stichwort: Flucht- und Rettungswege) und die
Behindertengerechtigkeit (Stichwort: Aufzug) würden zudem die voraussichtlich
entstehenden Kosten unverhältnismäßig ansteigen lassen.
Der Umbau des
Wohnhauses erscheint jedoch als mögliche Variante, zusätzlichen Raum für die
Schule zu schaffen. Eine Problematik entsteht jedoch durch die Nutzung der
Wohnung durch ein mittlerweile im Ruhestand befindliches Hausmeisterehepaar der
Stadt Hilden, welches dieses Haus bewohnt. Zwar zeigten diese prinzipielle
Bereitschaft sich räumlich zu verändern, allerdings scheiterte bislang die
konkrete Umsetzung. Die Verwaltung ist bemüht, aufgrund dieser vorhandenen
grundsätzlichen Bereitschaft zum Umzug dem ehemaligen Bediensteten alternative
Wohnmöglichkeiten aufzuzeigen. Die bisherigen Versuche scheiterten jedoch
daran, dass die räumlichen und finanziellen Voraussetzungen nicht gegeben waren.
Fazit
Unter den hier
aufgezeigten Rahmenbedingungen erscheint ein weiterer 3-zügiger Betrieb der Wilhelm-Hüls-Schule
die sinnvollste Variante. Durch die Ausschöpfung aller Raumpotentiale innerhalb
der Schulkubatur ist die räumliche Ausstattung der Schule zunächst einmal
auskömmlich. Potential ergäbe sich durch die zusätzliche Umwidmung des Wohnhauses,
die mittelfristig auch möglich ist. Unter Berücksichtigung der sozialen Aspekte
(räumliche Veränderung des Hausmeisterehepaares) entsteht hier Potential, dass
die räumliche Ausstattung der Schule von einer ausreichenden in eine gute
Situation aufwertet.
Maßnahmen zu Hinweis 2
„Der
Schulstandort Walder Str. 100 der Gemeinschaftsgrundschule Kalstert verfügt
über einen 4-Klassen-Pavillon in Zellenbauweise, der im Jahre 1972 errichtet
wurde. Dieser Pavillon besitzt nur noch eine sechs Jahre dauernde wirtschaftliche
Lebenszeit und verfügt daher in der Anlagenbuchhaltung nur noch über einen
Restwert von 31.000 €. Das Gebäude wird durch entsprechend alte und
reparaturanfällige Nachtstromspeicheröfen beheizt. Zudem befinden sich in dem
Gebäude keinerlei sanitäre Anlagen. Der schlechte Zustand des Gebäudes würde
nunmehr erhebliche Unterhaltungsaufwendungen erforderlich machen, um das Objekt
in einen der heutigen Zeit angepassten Standard zu versetzen. Auch in diesem
Fall wird das Amt für Jugend, Schule und Sport gemeinsam mit der Schulleitung
unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplandaten den mittel- und
langfristig erforderlichen Raumbedarf an diesem Schulstandort ermitteln, um
eine wirtschaftliche Entscheidung zu ermöglichen. Zum kommenden Schuljahr soll
zunächst der Regelschulunterricht in das Hauptgebäude, die OGS-Betreuung in die
Pavillons verlagert werden.“
Zu diesem Hinweis wurde im Arbeitskreis
Grundschulentwicklung und mit der zuständigen Schulleitung die Frage des
grundsätzlichen Beibehaltens des Teilstandortes Walder Straße besprochen. Diese
Frage war bereits bei der vergangenen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung
unter verschiedenen Aspekten diskutiert worden. Schlussendlich war im Ergebnis
dabei die Dependancenlösung mit dem Standort Kalstert entwickelt und umgesetzt
worden. Zielführend für diese Lösung war schon seinerzeit das Motto „Kurze
Beine – kurze Wege“ und die wohnortnahe Versorgung von Schüler und Schülerinnen
aus den Hildener Bereichen Mitte/Ost. Auf dieser Lösungsgrundlage hatten sich
die Schülerzahlen in den vergangenen Jahren stabilisiert und aktuell wie auch
perspektivisch eine verlässliche Einzügigkeit sichergestellt. Die Verbundlösung
der beiden ehemaligen unabhängigen Teilstandorte hat sich mittlerweile
etabliert und kann von der verantwortlichen Schulleitung und dem Kollegium
einschl. der OGS Erzieher gut gemanagt werden. An der Grundanalyse dieser Lage
hat sich bis zum heutigen Datum keine wesentliche Veränderung ergeben.
Zusätzlich ist in diesem Zusammenhang - wie
auch bereits für die Wilhelm-Hüls-Schule ausgeführt - festzuhalten, dass eine
potentielle Schließung des Teilstandortes auch hier mehr oder weniger
unkalkulierbare Wanderungsbewegungen auslösen würde. Ideal wäre in diesem Kontext
eine Wanderung der Schüler und Schülerinnen in Richtung Schulstraße, um hier
perspektivisch wieder eine stabile 2-Zügigkeit zu erreichen. Käme es hingegen
zu einer starken Bewegung Richtung Hauptstandort Kalstert, würde dies u.U.
wiederum dort neue räumliche Notwendigkeiten auslösen.
Von einer solchen Entwicklung – im einen wie
im anderen Fall - ist aber zwangsläufig kaum auszugehen, da mehrere andere
Standorte für die Schüler und Schülerinnen aus dem Wohnumfeld erreichbar wären
und eine partielle Verteilung der Schülerschaft die wahrscheinlichste Variante
wäre.
Den Ausschlag für die Entscheidung gegen die
Schließungsvariante war die im Zuge der Planungen sich immer deutlicher
abzeichnende Situation beim Zuzug von Schüler und Schülerinnen durch die
Flüchtlingssituation. Bei einer prognostizierten Anzahl von 1400 Menschen im
Asylbewerberstatus für das kommende Jahr, ist davon auszugehen, dass pro
Jahrgang ca. 25 Kinder zusätzlich an Hildener Schulen aufgenommen werden müssen.
Diese müssen dann wohnortnah auf die Hildener Grundschulen verteilt werden und
bringen – selbstverständlich - auch zusätzliche Unterstützungsnotwendigkeiten
in die Schulen mit ein. Aus diesen Gründen verbietet sich eine „künstliche“
Verknappung des schulischen Raumangebotes durch die Schließung von Standorten.
Dies auch vor dem Hintergrund, das eine noch nicht komplett abgeschlossene Untersuchung
des Gemeindeprüfungsamtes zum Flächenbedarf an Hildener Schulen zum bislang vorläufigen
Ergebnis gelangt, dass es weder standortbezogen noch gesamtstätisch einen
signifikanten Überhang an Flächen im Grundschulbereich gibt.
Die Überlegungen des Fachamtes bezogen sich
nach der einvernehmlichen Entscheidung gegen die Schließung des Standortes auf
die Ertüchtigung desselben für einen mittelfristigen Zeitraum. Damit bleibt
dieses Instrument potentiell möglich, kann aber im Lichte der mittelfristigen
Schülerzahlenentwicklungen zu einem späteren Zeitpunkt angewendet werden.
Die zwischen der Schulleitung und der
Verwaltung abgestimmten Maßnahmen zur Ertüchtigung des Standortes sind:
·
Optische Aufwertung der Fassade
der Pavillons
·
Innenanstrich in den Pavillons
·
Maßnahmen gegen die blinden
Fenster in den Pavillons
·
Austausch der in die Jahre
gekommenen Nachtstromspeicherheizung
·
Schaffung von zusätzlichem Raum
durch Umwidmung von zwei Computerräumen im Hauptgebäude zugunsten der OGS
(Stichwort Brandschutztreppe )
Zusätzlich zu den
hier benannten Maßnahmen wurde auch die Umwidmung des bisherigen Lehrerzimmers
zu einem Klassenraum diskutiert. Ein Ersatzbereich für die Dienstbesprechungen könnte
in einem anderen, kleinerem Raum geschaffen werden. Dies ergäbe die
Möglichkeit, die Essenssituation durch das Verlagern einer an die Mensa
angrenzenden Klasse zu optimieren. Dazu wären verschiedene bauliche Maßnahmen
zu ergreifen, die noch mit dem Amt für Gebäudemanagement auf Machbarkeit
geprüft werden müssen. Bei positivem Ergebnis ergäbe sich so eine weitere
räumliche Option.
Fazit
Insbesondere
durch letztere Maßnahme wird auf das „umswitchen“ von OGS und Schulbetrieb in
das Hauptgebäude verzichtet werden können. Die von der Schulleitung
reklamierten Raumbedarfe können so zeitnah und kostengünstig bereitgestellt
werden. Insgesamt kann durch das Gesamtpaket eine deutliche Verbesserung der
Situation des Teilstandortes erreicht werden, diese durch faktisch wahrnehmbare
Verbesserung (Heizung, Fenster) aber auch durch eine optische Aufwertung des
Bildes der Schule. Die damit verbundenen Investitionen geben dem Schulträger
die Chance, die weiteren Überlegungen zum Standort unter verlässlicheren
Zukunftsperspektiven zu treffen. Eine (ersatz)-planlose Schließung eines
funktionierenden Standortes und damit verbundene Reduzierung von Schulplätzen
könnte der Kommune mittelfristig hohen Handlungsdruck und wenig kalkulierbare
Kostenbelastung bereiten.
Maßnahmen zu Hinweis 3
Unterhaltungsaufwendungen
in erheblichem Umfang werden augenscheinlich auch beim
sogenannten
Kocks-Pavillon des städtischen Helmholtz-Gymnasiums erforderlich. Allerdings
ist die technische und
wirtschaftliche Lebensdauer des Gebäudes noch deutlich länger und der
Restwert des Gebäudes
mit rund 650.000 € entsprechend höher. Derzeit überprüft das Fachamt mit den
Schulleitungen der Sekundarschule und des Helmholtz-Gymnasiums den Raumbedarf
im
gesamten Schulzentrum
für das Schuljahr 2018/2019 unter Berücksichtigung der Zügigkeiten und der sich
aus der fortschreitenden Inklusion zusätzlich ergebenden Notwendigkeiten. Die
daraus
resultierenden
Ergebnisse werden in den Fachausschüssen vorgestellt werden und fließen ebenfalls
in die Fortschreibung der Unterhaltungsprogramme ein.
Zur hier benannten
Klärung der räumlichen Voraussetzungen zog das Amt für Jugend, Schule und Sport
auch die Expertise des Schulentwicklungsplanungsinstitutes Dr. Garbe Consult
hinzu (siehe Anlage). Die hier festgestellten Bedarfe wurden mit den beiden
Schulleitungen der betroffenen Schulen abgestimmt.
Die Ergebnisse der
Untersuchung lesen sich in der Zusammenfassung wie folgt:
- Bei - ab kommendem Schuljahr -
angenommener, durchgängiger 3-Zügigkeit der Sekundarschule ergibt sich für
die Regelbeschulung ein sich aufbauender Überhang an Klassenräumen (bis zu
5 Klassenräume im Jahr 2020/21). Für Inklusions- und Gruppenangebote wird
im gleichen Zeitraum eine Unterversorgung von bis zu 10 Räumen (in
2018/19) erwartet. Die Überhänge an Klassenräumen könnten hier allerdings flexibel
auch für Gruppenarbeiten und Differenzierungen genutzt werden. Die
Situation kann insgesamt ausgeglichen gestaltet werden.
- Bei einer angenommenen 4-Zügigkeit der
Sekundarschule ergibt sich sowohl im Bereich der Klassenräume (max. – 2),
wie auch im Bereich der Gruppen- und Inklusionsräume (max. – 11) ein sich
zeitlich aufbauendes Defizit. Bei diesem Szenario müssen bereits zur
Sicherstellung der Regelbeschulung Maßnahmen ergriffen werden.(siehe
unten)
- Bei einer unterstellten 4-Zügigkeit des
Helmholtz-Gymnasiums ist für den Regelklassenbereich in der SEK I im
Hauptgebäude kein Fehlbedarf festzustellen. Im Bereich der Differenzierungsräume
ergibt sich ein Fehlbedarf von bis zu 5 Räumen. Hier bleibt allerdings
abzuwarten, ob und in welcher Anzahl sich tatsächlich Schüler und
Schülerinnen mit Lern- und Entwicklungsstörungen in den Jahrgangsstufen
befinden werden und ob somit alle Raumbedarfe notwendig werden. Für den
Bereich der Fachräume ist kein Fehlbedarf erkennbar. Im Bereich der
Naturwissenschaften existiert ggfls. ein leichter Überhang, wenn die
Hörsaalfunktion aufgegeben würde.
Insofern wird
deutlich, dass im SEK I - Bereich des Helmholtz-Gymnasiums ein dauerhaftes, geringes
Raumpotential existiert, welches zur Kompensation eines Raumbedarfes der
(4-zügigen) Sekundarschule aktiviert werden könnte. Absprachen dazu haben
zwischen dem Schulträger und der beiden Leitungen stattgefunden und es wurde
eine Kooperation für den Fall der Notwendigkeit vereinbart. Das Helmholtz-Gymnasium
würde der Sekundarschule im Bedarfsfall 2 Klassenräume im Kocks-Gebäude zur
Verfügung stellen. Das Helmholtz-Gymnasium würde seine eigenen Raumbedarfe für
diesen Fall im eigenen Hauptgebäude sicherstellen.
Kocks-Gebäude
Für das sogenannte
Kocks-Gebäude des Helmholtz-Gymnasiums gilt eine besondere Betrachtungsweise.
Zum einen wird aus dem Gutachten ersichtlich, dass das Kocks-Gebäude als Oberstufenzentrum
des Helmholtz-Gymnasiums ausreichende Raumpotentiale für die Regelbeschulung
vorhält. Es böte sich sogar noch die Möglichkeit, durch Klassenverlagerungen in
das Hauptgebäude des Helmholtz-Gymnasium zwei Zehnerklassen der Sekundarschule
unterzubringen. Dabei bietet das Kocks-Gebäude allerdings dann nur einen
pädagogischen Mindeststandard. Ressourcen für notwendige Differenzierung,
Inklusion oder gar ein Selbstlernbereich sind mit der bestehenden Kubatur des
Gebäudes in Verbindung mit den gegenwärtig benötigten Klassenzahlen nicht zu
realisieren. Diese wären, unter Erhalt der räumlichen Struktur, durch bauliche
Maßnahmen nur dann zu erreichen, wenn die Anzahl der Klassen sich
perspektivisch reduzieren würde oder/und eine Gewinnung von 5 Klassenräumen im
Hauptgebäude des Helmholtz-Gymnasiums vorgenommen werden könnte. Dies ist laut
Gutachten eine durchaus vorstellbare Variante (vgl. S.44)
Hier schneidet
sich nun die kapazitive Betrachtung der Situation mit der Betrachtung der baulichen
Gegebenheiten und der daraus resultierenden Kosten.
Wie bereits im
Hinweis aufgeführt, sind dabei Restwert und die technisch, wirtschaftliche Lebensdauer
des Gebäudes zu betrachten.
Prinzipiell
ergeben sich aus dieser Analyse 4 mögliche Handlungsoptionen.
- Erhalt des Gebäudes ohne
Funktionsoptimierung (vgl. Gutachten S. 52)
- Erhalt des Gebäudes mit
Funktionsoptimierung (vgl. Gutachten S. 54)
- Neubau des Gebäudes (vgl. Gutachten
S.54)
Ein Erhalt des
sog. Kocks-Gebäudes setzt natürlich laufende finanzielle Aufwendungen voraus,
um das Gebäude insgesamt in einem nutzungsfähigen Zustand basierend auf den
heutigen baulichen Gegebenheiten zu halten. Das Schulgebäude wurde in den
1980er-Jahren im Schulzentrum Holterhöfchen errichtet, es war allerdings schon
zum damaligen Zeitpunkt „gebraucht“ durch eine vorherige Nutzung an einem
anderen Standort.
Auf Basis einer
Gebäudebegehung und Bewertung des aktuellen baulichen Zustandes durch ein
externes Architekturbüros wurden die Kosten abgeschätzt, die mittelfristig in
einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren als Unterhaltungsaufwendungen entstehen
werden. Das Dach bedarf regelmäßiger Instandsetzungsmaßnahmen, es ist aber
absehbar, dass in diesem mittelfristigen Zeitraum die Erneuerung des Daches mit
voraussichtlichen Baukosten von rd. 215.000 € ansteht. Gleiches gilt für die
großflächigen Fensteranlagen, deren Erneuerung mit rd. 540.000 € zu
veranschlagen ist.
Mit diesen
Instandsetzungsmaßnahmen würde das Gebäude allerdings keine grundlegende Modernisierung
erfahren, sondern nur der heutige bauliche Zustand in die Zukunft verlängert.
Auch aus schulischer Sicht sinnvolle Ergänzungen, wie z.B. ein außenliegender
Sonnenschutz würden damit nicht realisiert.
Die im Gutachten
des Büro Dr. Garbe & Lexis dargestellte Variante „Erhalt des Gebäudes mit
Funktionsoptimierung“ enthält die Aufteilung von drei bisher für die
Schulklassen genutzte Räume, die dann zukünftig als kleinere Lern- und
Beratungsräume genutzt werden sollen. Die Teilung der größeren Klassenräume
einschließlich neuer Zugangsmöglichkeit und der Trennung der elektrischen
Anlagen würden insgesamt Kosten von rd. 45.000 € verursachen.
Ein Neubau für das
sog. Kocks-Gebäude würde unabhängig von der zu realisierenden Variante
zwangsläufig die höchsten Kosten auslösen. Bei einer 3-Zügigkeit der
Sekundarschule, gleichzeitiger Nutzung der Raumpotentiale im Hauptgebäude des
Gymnasiums und daraus resultierendem geringeren Flächenbedarf des
Helmholtz-Gymnasiums von 1345 m2 belaufen sich die Investitionskosten
nach der von der Verwaltung vorgenommenen Kostenschätzung auf rd. 4,6 Mio.
Euro. Werden in einem solchen Neubau zusätzlich Räumlichkeiten einer 4-zügigen
Sekundarschule zur Verfügung gestellt, erhöht sich der Flächenbedarf nach dem
Gutachten auf 1858 m2 und die Gesamtkosten auf rd. 6,3 Mio. Euro.
Fazit
Nach Analyse der Ausgangssituation kommt die Fachverwaltung zur
Einschätzung, dass die Variante 1, Erhalt des Gebäudes ohne
Funktionsoptimierung (vgl. Gutachten S. 52), „die aktuell zielführendste Lösung
darstellt. Die räumlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Beschulung
der Schüler und Schülerinnen beider Schulsysteme - auch bei einer doppelten
4-Zügigkeit - sind gegeben. Die Abgabe von 2 Räumen im Kocks-Gebäude wäre unter
Nutzung der Kapazitäten im Hauptgebäude möglich. Die Bereitstellung von
Beratungsräumen für Schüler und Lehrer im Kocks-Gebäude wäre möglich, wenn die
Sekundarschule in der 3-Zügigkeit verbleibt oder wenn das Helmholtz-Gymnasium
alle Raumnutzungspotentiale im Hauptgebäude zu Gunsten dieser Funktion nutzten
würde. (Gutachten S.53)
Insofern wäre zum
heutigen Datum die erhebliche Investition in die Variante 3 kaum zu rechtfertigen.
Gestützt wird diese Analyse durch das Faktum, dass für das Kocks-Gebäude noch
für einen mittelfristigen Zeitraum durch kleinere Reparaturmaßnahmen zu
ertüchtigen ist. Gleiches gilt für die Variante 2, die unmittelbar Kosten von
geschätzten 45.000 Euro auslösen würde, das Raumangebot der beiden beteiligten
Schulen aber deutlich verknappen würde und nur bei reduzierter Zügigkeit
möglich wäre.
Neu zu bewerten
ist diese Analyse allerdings, wenn sich die Erneuerung des Daches und der
Fensteranlagen als unabweisbare und terminierte Notwendigkeit darstellen würde.
Spätestens dann ist eine neue Wirtschaftlichkeitsabwägung zwischen Erhalt des
Gebäudes, Umbau oder Neubaumaßnahme notwendig. Diese würde dann gestützt von
einer sich deutlicher abzeichnenden Entwicklung der Schülerzahlen am Campus
Holterhöfchen und einer besseren Einschätzung schulpolitischer Entwicklungen.
Die Verwaltung
empfiehlt folglich eine kontinuierliche Beobachtung und einen Abgleich der räumlich-technischen
und Schülerentwicklungsprognosen, um bei sich abzeichnenden Handlungsnotwendigkeiten
die schulentwicklungsrelevanten Prozesse kurzfristig einleiten zu können. Spätestens
Mitte 2017 sollte die Entscheidung vorbereitet und getroffen werden, ob es zu
einer Sanierung oder zu einem Neubau des Gebäudes kommt.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
|||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
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||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Im Rahmen der „deutlich reduziert“ zur
Verfügung stehenden Mittel muss bei den jeweiligen Haushaltsplanberatungen
entschieden werden, welche Maßnahmen umgesetzt werden können. Gesehen Klausgrete |
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