Betreff
Regenwasserbehandlungsanlage Diesterwegstraße / An den Gölden
hier: Unterlagen nach §14 GemHVO
Vorlage
WP 14-20 SV 66/044
Aktenzeichen
IV/66-dr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Bau der Regenwasserbehandlungsanlage mit Versickerungsbecken in der Diesterwegstraße / An den Gölden und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 175.000,00 € zu.

 

Nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die Gesamtkosten wie folgt veranschlagt werden:

 

                       

bisher verausgabt                  17.323,29 €    (Planung u. Planungsvorbereitung)

 

Neu bereitzustellen                175.000,00 € – 17.323,29 €

Ansatz 2016               =          157.676,71 €  

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Veranlassung und Umfang

 

Das Gebiet Diesterwegstraße/Schürmannstraße in Hilden-Karnap leitet das Regenwasser derzeit

ungedrosselt im südl. Bereich der Straße „An den Gölden“ in den Garather Mühlenbach ein.

Die Einleitungsstelle wird unter der Bezeichnung DE-01-G geführt. (Übersichtsplan – Anlage 2)

Für diese Einleitung gibt es von den  Aufsichtsbehörden eine Ordnungsverfügung aus 2007 / 2012 mit der Auflage, eine entsprechende Planung aufzustellen, um zukünftig die Ableitung des Regenwassers nach den anerkannten Regeln der Technik zu gewährleisten.

Die vorgesehene Maßnahme ist daher auch in dem vom Rat am 6.4.2011 (SV 66/037) beschlossenen Generalentwässerungsplanes (GEP) enthalten und ebenfalls im beschlossenen (SV 66/112) Abwasserbeseitigungskonzept (ABK). Ursprünglich war der Baubeginn für 2012 vorgesehen.

Aufgrund der schwierigen Planungsbedingungen in Verbindung mit länger anhaltenden Abstimmungsgesprächen im Beteiligungsverfahren mit den Genehmigungsbehörden und dem Wasserwerk Baumberg zog sich die Planungsphase im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit immer wieder in die Länge.

 

Bei der Planung mussten folgende Randbedingungen beachtet werden:

  • Das Einzugsgebiet liegt in der Wasserschutzzone III
  • Der Garather Mühlenbach ist hydraulisch überlastet
  • Im Bereich der Einleitungsstelle und in der Straße „An den Gölden“ liegen eine Vielzahl von Hauptversorgungsleitungen
  • Der neue Standort der Einleitung liegt im Landschaftsschutzgebiet / Forst

 

Daraus ergaben sich folgende Restriktionen:

  • Das Regenwasser muss vor der Einleitung behandelt werden
  • Die bisher eingeleitete Regenwassermenge muss reduziert werden
  • Im Bereich der bisherigen Einleitungsstelle können aus Platzgründen keine größeren Bauwerke und Staukanäle untergebracht werden

 

 

Als Ergebnis der Planung wurde folgende Lösung erarbeitet: (Entwurfslageplan-Anlage 3)

  • Die vorhandene Einleitungsstelle in den Garather Mühlenbach wird verlegt in den Karnaper Graben
  • Die Ableitung des Regenwassers erfolgt nicht mehr in ein oberirdisches Gewässer, sondern über eine Versickerungsanlage in den Untergrund
  • Zur Regenwasserbehandlung wird in der Diesterwegstraße ein sog. Entlastungsbauwerk als Regenklärbecken angeordnet
  • Der Bau und Betrieb der Versickerungsanlage erfolgt auf dem Grundstück des Wasserwerks Baumberg. Hierfür wurde mit dem Grundstückseigentümer –Wasserwerk Baumberg ein entsprechender Vertrag abgeschlossen.

 

Zwischenzeitlich gibt es eine aktuelle Einleitungserlaubnis der Unteren Wasserbehörde vom 13.8.2014 für die vorgelegte Planung.

 

Die weiteren technischen Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen (Anlage 1).

 

 

 

 

 

 

 

Die Gesamtkosten für die Regenwasserbehandlungsanlage betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung (Anlage 4):

 

                                                                       175.000,00 €

 

Die Maßnahme soll baulich 2016 durchgeführt  werden.

 

Unter Berücksichtigung von bereits verausgabten Planungskosten in Höhe von 17.323,29 € sollen in 2016 157.676,71 € für die abschließende Projektrealisierung bereitgestellt werden.     

 

 

Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

Anlage 1:  Erläuterungsbericht

Anlage 2:  Übersichtsplan - Einzugsgebiet

Anlage 3:  Entwurfslageplan

Anlage 4:  Kostenberechnung

Anlage 5:  Folgekostenermittlung

           

 

 

Birgit Alkenings

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I076600035

RW-Behandlung Diesterwegstr. / An den Gölden

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

2010

1103020010 / I0786600035

 

RW-Behandlung Diesterwegstr. / An den Gölden

10.000,00

2011

1103020010 / I0786600035

 

s.o.

70.000,00

2013

1103020010 / I0786600035

 

s.o.

30.000,00

2011 - 2013

1103020010 / I0786600035

verausgabt

s.o.

17.323,29

2015

1103020010 / I0786600035

gesperrt

 

92.676,71

bisher aktivierte Eigenleistung in Höhe von 4.971,03 in 2013 - 2015

+ aktivierte Eigenleistung in Höhe von 9.000,00 für 2016

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

2016

1103020010 / I0786600035

 

RW-Behandlung Diesterwegstr. / An den Gölden

157.676,71

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Der Ansatz wird im Haushaltsplanentwurf 2016 aufgenommen.

Gesehen Klausgrete