hier: Unterlagen nach §14 GemHVO
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss den Bau der Regenwasserbehandlungsanlage mit
Versickerungsbecken in der Diesterwegstraße / An den Gölden und stimmt den nach
§ 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von
175.000,00 € zu.
Nach dem
Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die
Gesamtkosten wie folgt veranschlagt werden:
bisher verausgabt 17.323,29 € (Planung
u. Planungsvorbereitung)
Neu bereitzustellen 175.000,00 € – 17.323,29 €
Ansatz 2016 = 157.676,71
€
Erläuterungen und Begründungen:
Veranlassung und
Umfang
Das Gebiet
Diesterwegstraße/Schürmannstraße in Hilden-Karnap leitet das Regenwasser
derzeit
ungedrosselt im
südl. Bereich der Straße „An den Gölden“ in den Garather Mühlenbach ein.
Die
Einleitungsstelle wird unter der Bezeichnung DE-01-G geführt. (Übersichtsplan – Anlage 2)
Für diese
Einleitung gibt es von den
Aufsichtsbehörden eine Ordnungsverfügung aus 2007 / 2012 mit der Auflage,
eine entsprechende Planung aufzustellen, um zukünftig die Ableitung des Regenwassers
nach den anerkannten Regeln der Technik zu gewährleisten.
Die vorgesehene
Maßnahme ist daher auch in dem vom Rat am 6.4.2011 (SV 66/037) beschlossenen
Generalentwässerungsplanes (GEP) enthalten und ebenfalls im beschlossenen (SV
66/112) Abwasserbeseitigungskonzept (ABK). Ursprünglich war der Baubeginn für
2012 vorgesehen.
Aufgrund der
schwierigen Planungsbedingungen in Verbindung mit länger anhaltenden Abstimmungsgesprächen
im Beteiligungsverfahren mit den Genehmigungsbehörden und dem Wasserwerk
Baumberg zog sich die Planungsphase im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit
immer wieder in die Länge.
Bei der Planung
mussten folgende Randbedingungen beachtet werden:
- Das Einzugsgebiet liegt in der
Wasserschutzzone III
- Der Garather Mühlenbach ist hydraulisch
überlastet
- Im Bereich der Einleitungsstelle und in der
Straße „An den Gölden“ liegen eine Vielzahl von Hauptversorgungsleitungen
- Der neue Standort der Einleitung liegt im
Landschaftsschutzgebiet / Forst
Daraus ergaben
sich folgende Restriktionen:
- Das Regenwasser muss vor der Einleitung
behandelt werden
- Die bisher eingeleitete Regenwassermenge muss
reduziert werden
- Im Bereich der bisherigen Einleitungsstelle
können aus Platzgründen keine größeren Bauwerke und Staukanäle
untergebracht werden
Als Ergebnis der
Planung wurde folgende Lösung erarbeitet: (Entwurfslageplan-Anlage
3)
- Die vorhandene Einleitungsstelle in den Garather
Mühlenbach wird verlegt in den Karnaper Graben
- Die Ableitung des Regenwassers erfolgt nicht
mehr in ein oberirdisches Gewässer, sondern über eine Versickerungsanlage
in den Untergrund
- Zur Regenwasserbehandlung wird in der
Diesterwegstraße ein sog. Entlastungsbauwerk als Regenklärbecken
angeordnet
- Der Bau und Betrieb der Versickerungsanlage
erfolgt auf dem Grundstück des Wasserwerks Baumberg. Hierfür wurde mit dem
Grundstückseigentümer –Wasserwerk Baumberg ein entsprechender Vertrag
abgeschlossen.
Zwischenzeitlich
gibt es eine aktuelle Einleitungserlaubnis der Unteren Wasserbehörde vom
13.8.2014 für die vorgelegte Planung.
Die weiteren
technischen Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen
(Anlage 1).
Die Gesamtkosten
für die Regenwasserbehandlungsanlage betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung
(Anlage 4):
175.000,00
€
Die Maßnahme soll baulich 2016
durchgeführt werden.
Unter Berücksichtigung von bereits
verausgabten Planungskosten in Höhe von 17.323,29 € sollen in 2016 157.676,71 €
für die abschließende Projektrealisierung bereitgestellt werden.
Der
Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
Anlage 1: Erläuterungsbericht
Anlage 2: Übersichtsplan - Einzugsgebiet
Anlage 3: Entwurfslageplan
Anlage 4: Kostenberechnung
Anlage 5: Folgekostenermittlung
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I076600035 |
RW-Behandlung Diesterwegstr. / An den
Gölden |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2010 |
1103020010 / I0786600035 |
|
RW-Behandlung Diesterwegstr. / An den
Gölden |
10.000,00 |
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2011 |
1103020010 / I0786600035 |
|
s.o. |
70.000,00 |
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2013 |
1103020010 / I0786600035 |
|
s.o. |
30.000,00 |
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2011 - 2013 |
1103020010 / I0786600035 |
verausgabt |
s.o. |
17.323,29 |
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2015 |
1103020010 / I0786600035 |
gesperrt |
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92.676,71 |
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bisher
aktivierte Eigenleistung in Höhe von 4.971,03 in 2013 - 2015 |
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+ aktivierte
Eigenleistung in Höhe von 9.000,00 für 2016 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
1103020010 / I0786600035 |
|
RW-Behandlung Diesterwegstr. / An den
Gölden |
157.676,71 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Der Ansatz wird im Haushaltsplanentwurf
2016 aufgenommen. Gesehen Klausgrete |
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