Betreff
Antrag CDU-Fraktion, Nachtabschaltung von 3 Ampeln
Vorlage
WP 14-20 SV 66/043
Aktenzeichen
66.1 Nachtabschaltung LSA
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Begründung: In der Nacht und an den Wochenenden führt die derzeitige Ampelschaltung im nördlichen und südlichen Stadtgebiet zu vielen unnötigen Verkehrsunterbrechungen und unnötigem Verkehrslärm. Mögliche Gefahrenstellen, die einen nächtlichen Ampelbetrieb erfordern würden, sind an den genannten Orten nicht zu erkennen.


Antragstext:

 

Im Nachgang zu den „Ampelanträgen" hat die CDU Fraktion festgestellt, dass, entgegen der Aussage der Verwaltung, verschiedene Ampeln nicht abgeschaltet sind. Die CDU-Fraktion der Stadt Hilden bittet die Verwaltung zur prüfen, ob eine Nachtabschaltung der Ampeln (201) Hochdahler Str./Beethovenstr. möglich. ist, alle anderen Ampeln auf der Hochdahler Str. sind abgeschaltet. Gleiches gilt für die Ampeln 414 Gerresheimer Str/Luisenstr./Augustastr. und 408 Gerresheimer Str./Kosenberg


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit der SV 66/034 hat die Verwaltung im STEA am 26.8.2015 bereits umfänglich zu 3 Anträgen der CDU Fraktion zum Thema Ampelabschaltungen berichtet. Der damaligen SV war auch eine Liste der Ampeln in Hilden und der dort bereits bestehenden Nachtabschaltungen beigefügt (s. Anlage 2).

 

Die CDU Fraktion führt in Ihrem jetzigen Antrag aus „dass, entgegen der Aussage der Verwaltung, verschiedene Ampeln nicht abgeschaltet sind“ und beantragt die Abschaltung der Ampeln Nr. 201, 408 und 414. Zur Klarstellung ist die Ampelliste aus der SV 66/034 noch einmal beigefügt. Die vorgenannten Ampeln waren darin nicht als Ampel mit Nachtabschaltung vermerkt. Insofern ist es nicht zutreffend, wenn die CDU Fraktion von einer fehlerhaften Angabe der Verwaltung ausgeht.

 

Diese Ampeln sind nachts nicht abgeschaltet, weil dies die Verkehrssituationen unter dem vorrangig zu betrachtenden Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit nicht zulassen. Die Verwaltung beabsichtigt daher auch zukünftig keine Nachtabschaltung der Anlagen.

 

Eine Nachtabschaltung kommt aus folgenden Gründen nicht in Betracht:

 

LSA 201 Hochdahlerstr / Beethovenstr / Kleef

-       Es handelt sich um die erste Ampel von Norden kommend stadteinwärts. Es besteht die Gefahr durchgehend überhöhter Geschwindigkeiten auf der Hochdahlerstr

-       Damit zusammenhängend besteht eine Gefahr für Fußgänger, welche die Hochdahlerstr queren wollen

-       Die Sichtverhältnisse vom Kleef sind sehr schlecht

LSA 408 Gerresheimerstr / Kosenberg / Grünewald

-       Es handelt sich um die erste Ampel von Norden kommend stadteinwärts. Es besteht die Gefahr durchgehend überhöhter Geschwindigkeiten auf der Gerresheimerstr

-       Damit zusammenhängend besteht eine Gefahr für Fußgänger, welche die Gerresheimerstr queren wollen

-       Direkt nördlich und südlich der Kreuzung bestehen Haltestellen. Dies erhöht die Querungsproblematik

LSA 414 Gerresheimerstr / Luisenstr / Augustastr

-       Die Sichtverhältnisse von der Luisenstr / Augustastr sind sehr schlecht

 

Als Anlage 3 sind zur Verdeutlichung Luftbilder der Ampelstandorte beigefügt.

 

Zur Fragestellung der Entscheidungszuständigkeit ist bereits in der o.a. SV ausgeführt worden, dass diese ausschließlich bei der Stadtverwaltung in ihrer Funktion als Straßenverkehrsbehörde liegt.

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin