Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport nimmt den Bericht zur vorzeitigen Auflösung der Theodor-Heuss-Schule
zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden beschloss im Rahmen der Schulentwicklungsplanung am 04.07.2012 die Auflösung der Theodor-Heuss-Hauptschule. Dabei war es Zielsetzung die Auflösung sukzessiv so umzusetzen, dass den Schülerinnen und Schülern der Theodor-Heuss-Schule grundsätzlich die Möglichkeit geboten wird, ihren Abschluss auf dieser Schule zu erreichen. Durch die Nichteinrichtung einer Eingangsklasse zum Schuljahr 2012/2013 wurde dieser Prozess eingeleitet.
Dieser Prozess stand allerdings unter einem Vorbehalt, der in der damaligen Sitzungsvorlage bereits wie folgt formuliert wurde:
„Die Abwicklung der sukzessiven Auflösung und damit der Bestand der sich auflösenden Schule sind so lange möglich, wie ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb aufrechterhalten werden kann. Sobald dieser bedroht ist, kommt eine Verlagerung des Schulbetriebs in die geplante Sekundarschule im Gebäude Holterhöfchen (derzeit Wilhelm-Fabry-Realschule) in Verbindung mit der Abordnung von Lehrern der Sekundarschule zur Hauptschule in Frage. Alternativ wäre die Aufnahme der Schüler in umliegende Schulen mit gleichem Angebot möglich.“
In enger Abstimmung zwischen Schulleitung, Schulaufsicht und kommunaler Schulverwaltung verdeutlichte sich bereits zu Beginn des vergangenen Jahres die Erkenntnis, dass ein solcher, ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb, spätestens mit dem Schuljahr 2016/17 nicht mehr sicherzustellen ist.
Im laufenden Schuljahr 2015/16 gibt es im Jahrgang 9, aktuell 2 Klassen mit 39 Schülerinnen und Schülern. Davon sind lediglich 20 noch im kommenden Schuljahr schulpflichtig. 5 dieser Schülerinnen und Schüler haben einen Seiteneinsteigerstatus, 2 weitere haben bereits bei der Schule eine Ausnahmegenehmigung zum Übergang zum Berufskolleg gestellt. Bei der verbleibenden Zahl von 13 „regulären“ Schülerinnen und Schüler ist nach Auskunft der Schulleitung damit zu rechnen, dass einige von ihnen die Versetzung nach Klasse 10 nicht schaffen werden und sich folglich ohnehin eine neue Schule suchen müssten. Insgesamt ergibt sich aus dieser Zusammensetzung eine nicht zu planende Grundsituation.
Bei dem sich aus dieser Situation ergebenden Lehrerschlüssel, wäre die Bereitstellung eines (curricular vorgeschriebenen) differenzierten Fachangebotes nicht möglich. Auch die generelle Klassenbildung wäre bei der hohen Zahl an offenen Faktoren kaum möglich. Fachlehrer müssten aus umliegenden Schulsystemen einpendeln. Das würde hohe Zeitressourcen binden, wäre unwirtschaftlich und auch pädagogisch wenig sinnvoll, da es so nur wenig schulischen Zusammenhalt im Schulleben geben würde.
Weiterhin wär auch die Gesamtsituation im leerlaufenden Schulgebäude Furtwänglerstraße von keiner positiven Grundstimmung geprägt, da sich die wenigen Schülerinnen und Schüler in den großen Gebäudekomplexen „verlaufen“ würden. Es konnte als hochwahrscheinlich (und Hinweise aus der Elternschaft bestätigten dies) angenommen werden, dass unter diesen Voraussetzungen weitere Schülerinnen und Schüler ohnehin einen Schulwechsel vorgenommen hätten und sich eine neue Schule gewählt hätten, so dass die ohnehin geringe Schüleranzahl noch weiter gesunken wäre.
Um diesen Entwicklungen zuvor zu kommen, wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe der beteiligten Akteure Alternativen erarbeitet. Die im Vorfeld erwogene Möglichkeit die Schülerinnen und Schüler als ausgelagerte Theodor Heuss Schule im Gebäudekomplex der Wilhem-Fabry-Realschule unterzubringen scheiterte an den räumlichen Kapazitäten. Das ist im Wesentlichen der höher als ursprünglich geplanten Zügigkeit der Sekundarschule zuzurechnen.
Daraufhin wurden Gespräche mit dem Berufskollegs des Kreises am Holterhöfchen geführt, zunächst mit dem Ziel, auch hier den Jahrgang der Theodor-Heuss-Schule auszulagern. Im Laufe der Gespräche entwickelte sich allerdings die Idee, die Schülerinnen und Schüler, als Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs aufzunehmen. Dies beträfe die Gruppe der Seiteneinsteiger, der nichtschulpflichtigen Schülerinnen und Schüler, sowie der beiden Schülerinnen und Schüler mit Ausnahmegenehmigung, also insgesamt 26 Schülerinnen und Schüler.
Die Leitung des Berufskollegs hat sich zur Übernahme dieser Schülerinnen und Schüler bereit erklärt. Die Verteilung erfolgt nach der Wahl des jeweiligen Schulganges bzw. Ausbildungsschwerpunktes, so dass die Gruppe nicht als Einheit an das Berufskolleg wechseln würde.
Für die verbleibenden 13 regulären Schülerinnen und Schüler wurden in Kooperation mit der Schulaufsicht und den Leitungen der Schulverwaltungsämter Erkrath, Haan und Langenfeld Anschlusslösungen erarbeitet. Hier stellte sich die Problematik, dass sie ohne Zeitverlust die Abschlüsse nach 10a und 10b lediglich an einer Hauptschule erreichen können. Jeweils 5 Schülerinnen und Schüler würden an die Hauptschulen der Städte Erkrath und Haan wechseln, 3 weitere nach Langenfeld. Diese Lösungen beruhen auf Beratungsgesprächen der Schulleitung mit Eltern und Jugendlichen und können als einvernehmlich gelten. Den Schulverwaltungsämtern der Nachbarstädte und der Leitung des Berufskollegs des Kreises sei an dieser Stelle für die Unterstützungsbereitschaft gedankt.
Das hier aufgezeigte Konzept ist in jeglicher Hinsicht eine „win/win“-Lösung. Die pädagogisch und wirtschaftlich unsinnige Beibehaltung des Standortes kann früher beendet werden. Eine kaum beherrschbare Planungssituation wird vermieden, schlussendlich aber auch die berechtigten Wünsche von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern umfassend berücksichtigt. Die Schulverwaltung kann zum Ende des Schuljahres die notwendigen Maßnahmen ergreifen einschließlich der personalwirtschaftlichen Konsequenzen.
Ein Stück Hildener Schulgeschichte wird zum Ende des laufenden Schuljahres zu einem positiven Abschluss gebracht.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen ja
Produktnummer
/ -bezeichnung |
030102 |
Hauptschulen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Zurückführung
des ordentlichen Aufwandes im Produkt
von 144.365 € in 2015 auf 74.169 € in
2016. |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
ja |
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Planstelle(n): Schulsekretärin, Schulhausmeister Die Planstelle der
Schulsekretärin entfällt. Die Stelle wurde mit einem kw-Vermerk versehen. Die Stelle des
Schulhausmeisters entfällt ebenso. |
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Vermerk Personaldezernent gesehen Danscheidt |