Betreff
Haushalt 2006, hier: Einbringung
Vorlage
WP 04-09 SV 20/042
Aktenzeichen
II/20 Th
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt davon Kenntnis, dass die Einbringung des Haushaltes 2006 nicht wie vorgesehen am 14. Dezember 2005, sondern wegen der unklaren Rahmenbedingungen erst am 01.03.2006 erfolgt.“

 

 

 

Scheib

 


Erläuterungen und Begründungen:

In den vergangenen Jahren wurde immer versucht, den Haushalt des Folgejahres so früh wie möglich einzubringen.

 

Meistens erfolgte dies im Oktober für das Folgejahr. Damit gehörte die Stadt Hilden immer zu einer der ersten Städte im Kreis Mettmann, die einen gültigen Haushalt hatten.

 

Bereits im letzten Jahr musste wegen unklarer Rahmenbedingungen die Einbringung auf Dezember verschoben werden.

Wegen der Landtagswahl wurde bei der Sitzungsplanung davon ausgegangen, dass auch in diesem Jahr wieder Rahmendaten später vorliegen würden. Deshalb war auch in diesem Jahr die Haushaltseinbringung für den 14. Dezember vorgesehen.

 

Mittlerweile ist aber im Bereich des Einzelplanes 9 – Allgemeine Finanzwirtschaft – eine derart große Unklarheit, die auch nicht annähernd bis zu diesem Zeitpunkt aufgelöst werden kann, so dass es wenig sinnvoll erscheint, einen Haushalt, der mit Millionenrisiken behaftet ist, dem Rat zur Beratung vorzulegen.

 

Im Einzelnen bestehen diese Risiken aus folgenden Dingen:

 

 

1.         Kreisumlage

 

Wie Sie wissen, wurde die Kreisumlage für das Jahr 2005 auf 45,9 %-Punkte festgelegt. Der Landrat hat davon abgesehen, diesen Hebesatz komplett zu erheben und hat zurzeit die Umlage mit 44,6 %-Punkte berechnet.

 

Es steht noch nicht fest, ob dieser Satz ausreichend ist, um den Kreishaushalt in diesem Jahr auszugleichen. Dies liegt insbesondere daran, dass die Fallzahlen im Bereich ALG um rd. 2.000 gestiegen sind. Auch die vom Kreis zu leistenden Krankenkosten liegen bereits um 100 % höher als veranschlagt.

 

Darüber hinaus steht noch nicht fest, ob die Bundesregierung die geplante Wohngeldpauschale von 29 Milliarden € auf Null kürzt. Dies hätte für den Kreis eine Mehrbelastung von 22.000.000,- € zur Folge.

 

Weil der Kreis einen Doppelhaushalt beschlossen hat, gilt auch für das Jahr 2006 prinzipiell der Hebesatz von 45,9 %-Punkte.

 

Die Steuerkraft im Kreis Mettmann ist durch die Städte Ratingen, Langenfeld und Hilden zwar um 50 Millionen gestiegen. Andererseits muss der Kreis von diesem Mehrbetrag, wenn es bei gleicher Landschaftsverbandsumlage bleibt, 50 % an den Landschaftsverband weiterleiten. Ebenso liegen bislang überhaupt keine Abrechnungsbeträge aus Hartz IV vor, so dass auch nicht gesagt werden kann, ob es zu einem Ausgleich der bislang nicht erhobenen 6,5 Millionen € kommt. Für die Stadt Hilden heißt das, dass die Kreisumlage einschließlich der Nachzahlungsbeträge im nächsten Jahr von rd. 28,7 Millionen auf bis zu 33 Millionen - je nach Umlagegrundlagen - steigen kann.

 

 

 

 

 

 

 

2.         Umlagegrundlagen

 

Das Land wird den Haushalt erst Ende des Jahres einbringen und die Umlagegrundlagen werden erst Anfang des nächsten Jahres feststehen, so dass die Stadt Hilden nicht sagen kann, welchen Anteil am Solidarbeitrag durch die Stadt Hilden zu leisten ist bzw. wie hoch der Erstattungsbeitrag des Solidarbeitrages sein wird, der sich als Unterschied aus der erhöhten Zahlung der Gewerbesteuerumlage ergibt. Auch hier können Differenzen sich ergeben, die leicht 1 Millionen € betragen.

 

3.         Schlüssel für die Berechnung des Anteils an der Einkommenssteuer

 

Das Land hat beschlossen, im Jahr 2006 den Schlüssel für die Verteilung der Einkommenssteuer neu festzusetzen. Es gibt zwar landesbezogen zurzeit verschiedene Modellberechnungen. Letztendlich steht aber nicht fest, für welches Modell sich das Land entscheiden wird. Je nach getroffener Entscheidung ergeben sich auch hier Mindereinnahmen für die Stadt Hilden, die sich ebenfalls bis zu 1 Millionen € summieren können.

 

Bei Einbringung des Haushaltsplanes 2006 zum vorgesehenen Zeitpunkt müsste die Verwaltung sich am negativsten Szenario orientieren. Das würde aber bedeuten, dass insbesondere im Verwaltungshaushalt Kürzungen in Millionenhöhe vorgenommen werden müssen. Diese Kürzungen wären aber ganz erhebliche Einschnitte und würden auch die vom Rat gewollten und beschlossenen Standards betreffen.

 

Vor dem Hintergrund der unklaren Situation wird die Verwaltung daher zunächst abwarten, bis die beschriebenen Parameter für den Haushalt feststehen und man auf einer gesicherten Grundlage den Haushaltsausgleich herbeiführen kann.

 

Die Einbringung soll deshalb erst am 01. März 2006 erfolgen.

 

Es soll versucht werden, die Sitzungstermine so zu komprimieren, dass eine Verabschiedung bis zu den Osterferien erfolgen kann. Ein neuer Sitzungsplan-Entwurf wird in der Ratssitzung verteilt.

 

 

 

 

 

 

Scheib

Bürgermeister