Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden nimmt davon Kenntnis, dass die Einbringung des Haushaltes 2006 nicht wie
vorgesehen am 14. Dezember 2005, sondern wegen der unklaren Rahmenbedingungen
erst am 01.03.2006 erfolgt.“
Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
In den vergangenen Jahren wurde immer
versucht, den Haushalt des Folgejahres so früh wie möglich einzubringen.
Meistens erfolgte dies im Oktober für das
Folgejahr. Damit gehörte die Stadt Hilden immer zu einer der ersten Städte im
Kreis Mettmann, die einen gültigen Haushalt hatten.
Bereits im letzten Jahr musste wegen unklarer
Rahmenbedingungen die Einbringung auf Dezember verschoben werden.
Wegen der Landtagswahl wurde bei der
Sitzungsplanung davon ausgegangen, dass auch in diesem Jahr wieder Rahmendaten
später vorliegen würden. Deshalb war auch in diesem Jahr die
Haushaltseinbringung für den 14. Dezember vorgesehen.
Mittlerweile ist aber im Bereich des
Einzelplanes 9 – Allgemeine Finanzwirtschaft – eine derart große Unklarheit,
die auch nicht annähernd bis zu diesem Zeitpunkt aufgelöst werden kann, so dass
es wenig sinnvoll erscheint, einen Haushalt, der mit Millionenrisiken behaftet
ist, dem Rat zur Beratung vorzulegen.
Im Einzelnen bestehen diese Risiken aus
folgenden Dingen:
1. Kreisumlage
Wie Sie wissen, wurde
die Kreisumlage für das Jahr 2005 auf 45,9 %-Punkte festgelegt. Der Landrat hat
davon abgesehen, diesen Hebesatz komplett zu erheben und hat zurzeit die Umlage
mit 44,6 %-Punkte berechnet.
Es steht noch nicht
fest, ob dieser Satz ausreichend ist, um den Kreishaushalt in diesem Jahr
auszugleichen. Dies liegt insbesondere daran, dass die Fallzahlen im Bereich
ALG um rd. 2.000 gestiegen sind. Auch die vom Kreis zu leistenden Krankenkosten
liegen bereits um 100 % höher als veranschlagt.
Darüber hinaus steht
noch nicht fest, ob die Bundesregierung die geplante Wohngeldpauschale von 29
Milliarden € auf Null kürzt. Dies hätte für den Kreis eine Mehrbelastung von
22.000.000,- € zur Folge.
Weil der Kreis einen
Doppelhaushalt beschlossen hat, gilt auch für das Jahr 2006 prinzipiell der
Hebesatz von 45,9 %-Punkte.
Die Steuerkraft im
Kreis Mettmann ist durch die Städte Ratingen, Langenfeld und Hilden zwar um 50
Millionen gestiegen. Andererseits muss der Kreis von diesem Mehrbetrag, wenn es
bei gleicher Landschaftsverbandsumlage bleibt, 50 % an den Landschaftsverband
weiterleiten. Ebenso liegen bislang überhaupt keine Abrechnungsbeträge aus
Hartz IV vor, so dass auch nicht gesagt werden kann, ob es zu einem Ausgleich
der bislang nicht erhobenen 6,5 Millionen € kommt. Für die Stadt Hilden heißt
das, dass die Kreisumlage einschließlich der Nachzahlungsbeträge im nächsten
Jahr von rd. 28,7 Millionen auf bis zu 33 Millionen - je nach Umlagegrundlagen
- steigen kann.
2. Umlagegrundlagen
Das Land wird den
Haushalt erst Ende des Jahres einbringen und die Umlagegrundlagen werden erst
Anfang des nächsten Jahres feststehen, so dass die Stadt Hilden nicht sagen
kann, welchen Anteil am Solidarbeitrag durch die Stadt Hilden zu leisten ist
bzw. wie hoch der Erstattungsbeitrag des Solidarbeitrages sein wird, der sich
als Unterschied aus der erhöhten Zahlung der Gewerbesteuerumlage ergibt. Auch
hier können Differenzen sich ergeben, die leicht 1 Millionen € betragen.
3. Schlüssel für die Berechnung des Anteils
an der Einkommenssteuer
Das Land hat
beschlossen, im Jahr 2006 den Schlüssel für die Verteilung der Einkommenssteuer
neu festzusetzen. Es gibt zwar landesbezogen zurzeit verschiedene Modellberechnungen.
Letztendlich steht aber nicht fest, für welches Modell sich das Land entscheiden
wird. Je nach getroffener Entscheidung ergeben sich auch hier Mindereinnahmen
für die Stadt Hilden, die sich ebenfalls bis zu 1 Millionen € summieren können.
Bei Einbringung des Haushaltsplanes 2006 zum
vorgesehenen Zeitpunkt müsste die Verwaltung sich am negativsten Szenario
orientieren. Das würde aber bedeuten, dass insbesondere im Verwaltungshaushalt
Kürzungen in Millionenhöhe vorgenommen werden müssen. Diese Kürzungen wären
aber ganz erhebliche Einschnitte und würden auch die vom Rat gewollten und
beschlossenen Standards betreffen.
Vor dem Hintergrund der unklaren Situation
wird die Verwaltung daher zunächst abwarten, bis die beschriebenen Parameter
für den Haushalt feststehen und man auf einer gesicherten Grundlage den Haushaltsausgleich
herbeiführen kann.
Die Einbringung soll deshalb erst am 01. März
2006 erfolgen.
Es soll versucht werden, die Sitzungstermine
so zu komprimieren, dass eine Verabschiedung bis zu den Osterferien erfolgen
kann. Ein neuer Sitzungsplan-Entwurf wird in der Ratssitzung verteilt.
Scheib
Bürgermeister