Betreff
Bedarfsgerechtes Angebot in der OGS, Einrichtung neuer Gruppen zum Schuljahr 2016/17
Vorlage
WP 14-20 SV 51/073
Aktenzeichen
III 51.1 em
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport:

 

Zur Schaffung eines bedarfsorientierten Bildungs- und Betreuungsangebotes unter Berücksichtigung des OGS-Konzeptes 2020 (WP 14-20 SV 51/038) werden zum Schuljahresbeginn 2016/17 weitere 2,5 OGS-Gruppen eingerichtet.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel (s. finanzielle Auswirkungen) und die notwendigen Stellenanteile (s. personelle Auswirkungen) sind im Haushaltsplan 2016 zu berücksichtigen und werden im Vorgriff auf den Haushalt 2016 bereitgestellt.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Bereits seit dem Jahr 2003 stellen die Angebote der Offenen Ganztagsschule in Hilden einen wichtigen Bildungsbaustein der kommunalen Schullandschaft dar. Die hohe Nachfrage belegt den hohen Qualitätsgrad, der das OGS – Angebot in Hilden für Kinder und Eltern zu einem Erfolgsmodell gemacht hat. Am 10.12.2014 wurde das Rahmenkonzept OGS 2020 beschlossen, dass die bisherigen Strukturen qualitätsorientiert weiterentwickelt hat.

 

Der bedarfsgerechte Ausbau als Baustein der Weiterentwicklung der OGS ist Bestandteil von OGS 2020. Bereits vor Abschluss der Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2016/17 zeichnet sich erneut eine Steigerung des Bedarfes ab.

 

In den Schulen ist die Entwicklung unterschiedlich. Insgesamt ist ein zusätzlicher Bedarf zu erkennen. In Anlehnung an die geübte Praxis der vergangenen Jahre plante die Verwaltung zunächst mit zwei neuen Gruppen in den städtischen Grundschulen.

 

Diese Planung trug der Entwicklung der vergangenen Jahre Rechnung. In den Jahren 2012-2014  wurden jeweils drei neue Gruppen benötigt. 2015 wurden zwei weitere Gruppen eingerichtet und erste Sättigungstendenzen ließen sich erkennen.

 

Zur Verdeutlichung zunächst die Entwicklung der vergangenen Jahre: 

 

Name der Grundschule

Entwicklung der OGS- Gruppen in den letzten 5 Jahren

Schuljahr 2011/12

Schuljahr 2012/13

Schuljahr 2013/14

Schuljahr

2014/15

Schuljahr

2015/16

Adolf-Reichwein-Schule

2

2

2

3

2,5

Adolf-Kolping-Schule

3

3

3

3

3

Astrid-Lindgren-Schule

3

3

3

3

4

Schule am Elbsee

4

4

4

4

4

Verbundsch. Kalstert

3

5

6

6

7

Verbundsch. Schulstr.

5

5

5

5

5,5

Wilhelm-Busch-Schule

5

5

6

7

7

Wilhelm-Hüls-Schule

5

6

7

8

8

Summe der Gruppen

30

33

36

39

41

OGS-Plätze

Orientierungswert 25

750

825

900

975

1025

Grundschüler gesamt

1.818

1.774

1.791

1770

1753

Versorgungsquote

in %für OGS

41

47

51

56

58,5

VGS-Plätze

440

440

440

440

440

Betreuungsplätze insgesamt

1.190

1.265

1.340

1415

1465

Versorgungsquote Betreuungsplätze in Grundschulen in %

65

71

75

80

84

 

 

Hier wird deutlich, dass sich der in den letzten Jahren abgezeichnete Aufwärtstrend bezüglich der Nachfrage nach Bildungs- und Betreuungsangeboten in städtischen Grundschulen auch 2015 fortgesetzt hat. Die jährliche Steigerung der  Gesamtversorgungsquote beruht auf der kontinuierlichen und bedarfsgerechten Anpassung des Angebotes durch eine Aufstockung der OGS-Plätze von 50-75 Plätze (2-3 Gruppen) pro Schuljahr. Der daraus resultierende kontinuierliche Anstieg der Versorgungsquote unterstreicht die positive Akzeptanz bei Hildener Familien bezüglich der  Betreuung und Bildung im Ganztagesbereich.

 

Das Ende Oktober 2015 durchgeführte Anmeldeverfahren für die Grundschulen im Schuljahr 2016/17 ergab zum Beginn des Monats November 2015 folgendes Bild:

 

Für das Schuljahr 2016/17 wurden bislang 435 Kinder angemeldet. Somit werden zum 01.08.2016 insgesamt voraussichtlich 1749 Kinder an städtischen Grundschulen erwartet. Einen Platz in der OGS wünschen 309 Eltern der Erstklässler. 231 OGS-Kinder verlassen als Viertklässler die Grundschulen. So entsteht ein zusätzlicher Bedarf für 78 Kinder. Die OGS-Anmeldequote von gut 70% liegt auf hohem Niveau und über der Quote des Vorjahres.

 

In der Gesamtbewertung machen die aktuellen Zahlen deutlich, dass sich die Dynamik der Nachfrage nach OGS-Betreuungsplätzen im kommenden Schuljahr wieder verstärkt. Es ist erneut ein deutlicher Nachfragezuwachs zum neuen Schuljahr erkennbar, der sich in der Gesamtzahl von 52 Kindern im vergangenen Jahr auf 78 Kinder erhöht.

 

Es ergibt sich unter Abgleich der bekannten Zahlen und bei den aktuell im Schuljahr 15/16 zur Verfügung stehenden 1025 Plätzen sowie einem voraussichtlichen  Gesamtbedarf von  1134 Plätzen die Notwendigkeit zur Einrichtung von 2,5 neuen Gruppen mit je 25, also insgesamt 63 Plätzen.  Bei dann insgesamt 1.088 OGS-Plätzen ist eine leichte Überbelegung zu erkennen, die mit unter 5% im Schnitt vertretbar ist. Im Ergebnis ist für Überbelegungen standortabhängig noch etwas Luft nach oben, um weitere Kinder, z. B. auch aus Flüchtlingsfamilien, aufzunehmen.

 

Die Hildener Schulen werden künftig vermehrt Kinder aus Flüchtlingsfamilien aufnehmen. Schulpflicht besteht für alle Kinder und Jugendlichen, die der Kommune fest zugewiesen werden.   Von zurzeit kalkulierten 1400 Menschen mit Asylbewerberstatus in Hilden,  werden rund ein Drittel Kinder und Jugendliche sein. Nach der Einschätzung des Fachamtes wird durchschnittlich für jeden Jahrgang mit etwa 25 Kindern zusätzlich zu rechnen sein. Prinzipiell müssen sich alle Hildener Grundschulen auf die Aufnahme von Kindern aus Asylbewerberfamilien einstellen. Verstärkten Zugang werden allerdings Schulstandorte in der Nähe von Asylbewerberunterkünften haben. Auf Grund der dynamischen Entwicklung sind allerdings gesicherte Prognosen nur bedingt möglich.  Verbunden damit werden auch die Auswirkungen auf den OGS-Bereich verknüpft sein. Um unterjährig handlungsfähig zu bleiben, ist es bei den diesjährigen Planungen wichtig,  gewisse Spielräume zu belassen. Der auf Grund der bisherigen Planungsroutinen erkennbare Mehrbedarf muss in diesem Jahr unter der besonderen Berücksichtigung der oben dargestellten Zusammenhänge betrachtet werden.  

 

 

Die Organisation des Mehrbedarfs

 

Erstmalig wird der Bedarf an VGS-Plätzen bei der Organisation der OGS eine Rolle spielen:

 

In der Wilhelm-Busch-Schule hat sich -wie u. a. in der GGS Elbsee und der Wilhelm-Hüls-Schule- das System der Ganztagsklassen durchgesetzt. Hier entspricht der Klassenverband jeweils einer OGS-Gruppe und Lehr- sowie OGS-Personal arbeiten Hand in Hand für eine positive und individuelle Förderung der Kinder der OGS-Klasse. Im Unterschied zu den anderen Schulen bietet die Wilhelm-Busch-Schule allerdings keine Halbtagsklassen mehr an, so dass alle Kinder in Ganztagsklassen aufgenommen werden. Damit entfällt in der Konsequenz die Nachfrage nach dem Angebot der VGS an dieser Schule und es wird zum 01.08.16 ein Personalüberhang entstehen. Die Wilhelm-Hüls-Schule arbeitet ebenfalls mit Ganztagsklassen, hält allerdings einen Zug als Halbtagsangebot vor. Insofern bleibt hier ein VGS-Bedarf, der allerdings rückläufig ist. Dies verursacht ebenfalls einen Personalüberhang.

 

Dieses „freie“ Personal ist unbefristet bei der Stadt Hilden beschäftigt und verfügt allerdings nicht über die für die OGS favorisierte Erzieher-Ausbildung. Die Mitarbeiter/innen konnten während ihrer langfristigen Beschäftigung in den Schulen jedoch Berufserfahrung im Umgang mit den Schulkindern sammeln und sind somit durchaus geeignet, in der OGS eingesetzt zu werden. Zur Erreichung der notwendigen Kompetenzen für die Arbeit in der OGS sind selbstverständlich umfangreiche und fundierte Fortbildungen vorgesehen.

 

An beiden Schulen ergibt sich aus der VGS ein Personalüberhang von ca. 30 Std./ Wo. Mit diesem Personal kann eine „halbe“ Gruppe an der Wilhelm Hüls Schule kostenneutral eingerichtet werden. Personalwirtschaftliche und finanztechnische Auswirkungen bilden sich insofern nur für 2,5 Gruppen ab.

 

Die in der Folge dargestellte Analyse steht unter dem Vorbehalt der am 9.11.15 bei den Schulleitungen abgefragten Daten. Erfahrungsgemäß verändern sich diese Daten bis zur Einschulung noch, aber nicht mehr in planungsrelevanter Größenordnung.

Schwieriger gestaltet sich die angemessene Verteilung der Kapazitäten auf die einzelnen Schulen.

 

 

 


Im Ergebnis ergeben sich die in der Tabelle aufgeführten OGS Bedarfe für das Schuljahr 2016/2017:

Grundschulen

Gruppen

Kapazität aktuell

Teiln. ab 01.08.16*

Bedarf

Gruppenanteile

Gruppenanteile

aktuell

Gruppen

zusätzlich/  reduziert

realisieren

VBS  W. Wiederhold

1,5

37

40

1,60

0,1

0

VBS Schulstraße

4

100

98

3,92

-0,08

0

Schule am Elbsee

4

100

97

3,88

-0,12

0

A.-Reichwein-Schule

2,5

63

56

2,24

-0,26

-0,5

A. -Kolping-Schule

3

75

99

3,96

0,96

1

W.-Hüls-Schule

8

200

225

9,00

1,00

(0,5 kostenneutral)

VBS Kalster/ Walder

3

75

63

2,52

-0,48

0

VBS Kalster/ Walder

4

100

123

4,92

0,92

0

W.-Busch-Schule

7

175

213

8,52

1,52

1

Astrid-Lindgren

4

100

120

4,80

0,8

1

Summe

41

1025

1134

45,36

4,36

2,5

*Die Zahlen beruhen auf im Nov. 15 abgefragten, schriftlichen  Meldung der Schulleitungen

 

  1. Die Wilhelm-Busch-Schule profitiert in besonderer Weise von der Inanspruchnahme des Wahlrechtes durch die Eltern. Ein zusätzlicher Bedarf von 38 OGS Betreuungsplätzen im kommenden Schuljahr macht hier die Einrichtung einer weiteren Gruppe unumgänglich, eine gewisse Überbelegung ist zu akzeptieren und mit der Schulleitung abgestimmt.

Die Nachfragesteigerung an dieser Schule geht  zu Lasten des Verbundes Schulstr./ Walter–Wiederhold. Die Anmeldungen der Eltern an der Verbundschule gingen entsprechend zurück. Die Nachfrage nach OGS-Plätzen blieb allerdings nahezu stabil.

  1. Bei der Adolf-Kolping-Schule ergibt sich ein Bedarf im Wert von 0,96, also nahezu einer Gruppe. Dieses Ergebnis rechtfertigt hier die Einrichtung einer neuen Gruppe.

 

  1. Am Standort Adolf-Reichwein-Schule ergibt sich ein Minderbedarf von 0,26 Gruppenanteilen. Das macht in der Konsequenz die Reduzierung der OGS-Gruppen von 2,5 auf 2 an diesem Standort notwendig. Bei einem Bedarf von 56 Plätzen ergibt sich damit eine durchschnittliche Gruppengröße von 28 Kindern und so die knappe Überschreitung der Sollgröße von 25 Schülerinnen und Schüler.

 

Die unter 2 und 3 genannten Schulen liegen an der Beethovenstraße auf einem gemeinsamen Gelände. Die Verwaltung favorisiert hier eine Kooperation der Schulen und forciert die Zusammenarbeit in der OGS an dieser Stelle. Insgesamt verfügt der Standort über 150 Plätze für 155 Kinder. Die Überbelegung liegt bei fünf Kindern, das ist äußerst gering.  

 

  1. Die Astrid Lindgren-Schule hat erneut eine Nachfragesteigerung erfahren. Es besteht mit einem Wert von 0,8  der Bedarf für eine neue Gruppe

 

  1. An der Wilhelm Hüls-Schule weist die Tabelle einen Mehrbedarf von einer  Gruppe aus. Allerdings verteilen sich hier die 225 Schülerinnen und Schüler auf aktuell 8 Gruppen. Damit ergibt sich eine Durchschnittsbelegung von 28 Kindern pro Gruppe. Durch die hohe Anzahl der OGS-Gruppen könnte die Durchschnittsbelegung grundsätzlich hingenommen werden. Allerdings arbeitet die Schule mit zwei Zügen im Ganztagsklassensystem. Diese zwei Züge bestehen aus acht Klassen, daher sind also acht Gruppen besetzt. Somit könnten die Kinder des dritten Zugs nicht auf die Angebote der OGS zurückgreifen. Dies wäre in keiner Weise bedarfsgerecht. Insofern wurde mit der Schulleitung ein Lösungsansatz gewählt, der dem Bedarf im oben geschilderten System und dem Streben der Verwaltung nach wirtschaftlichem Ressourceneinsatz entspricht:

Die Schule erhält Personal für ca. eine halbe Gruppe, resultierend aus dem Personalüberhang aus der VGS (s. oben). Mittel für die Ausstattung einer neuen Gruppe, Sachmittel sowie die Pauschale zur Gestaltung des Nachmittagsangebotes (Gelder für Honorare) beansprucht die Schule nicht, das kann nach Abstimmung mit der Schulleitung  vorübergehend in dem großen System kompensiert werden. Auch der Einsatz einer zusätzlichen Küchenkraft ist zunächst nicht vorgesehen. So entsteht diese halbe Gruppe ohne Zusatzkosten.

Die Verwaltung beobachtet über das Schuljahr 2016/17 die Entwicklung der OGS dieser Schule und unterbreitet dem Ausschuss im nächsten Jahr auf der Grundlage der im November 2016 vorliegenden Anmeldezahlen einen Entscheidungsvorschlag in dieser Sache.   

 

  1. Rein rechnerisch ergäben sich an den Standorten der Verbundschule Kalstert  sowie der Wilhelm-Busch-Schule weitere Bedarfe. In den dortigen großen Systemen kann die Überbelegung jedoch durchaus aufgefangen werden, da der konzeptionell angedachte Rahmen von 30 Kindern nicht überschritten wird. 

 

Fazit

 

Das Fachamt plant  auf der Grundlage der vorliegenden Zahlen die Einrichtungen von neuen OGS Gruppen an folgenden Standorten:

 

  • Eine Gruppe an  der Astrid-Lindgren-Schule,
  • Eine Gruppe an  der Adolf-Kolping-Schule,
  • Eine Gruppe an  der Wilhelm-Busch-Schule
  • An der Adolf-Reichwein-Schule kann auf eine halbe Gruppe verzichtet werden

 

So entsteht ein Bedarf an 2,5 zusätzlichen Gruppen.

 

Für die Wilhelm-Hüls-Schule soll zusätzlich eine halbe Gruppe eingerichtet werden, die allerdings durch organisatorische Maßnahmen im Gesamtbetreuungssystem OGS/VGS kostenneutral entstehen wird.

 

 

 

Personelle und finanzielle Auswirkungen je Gruppe

 

I. Aufwendungen:

 

1 ErzierherIn                          28,36 Std./ Woche     28.000 Euro

1 ErzierherIn                          22,00 Std./ Woche     22.000 Euro

1 Küchenkraft                        10,50 Std./ Woche       8.600 Euro

Honorarmittel                                                               4.000 Euro

Sachmittel                                                                    2.000 Euro

 

Gesamtaufwendungen                                              64.600 Euro


 

II. Erträge:

Elternbeiträge mit                                                      14.410 Euro

und Landesmittel i. H. v. durchschn. 771 € je Kind  19.308 Euro

 

Gesamterträge                                                          33.718 Euro

 

III. a)    Städt. Anteil p. a. :                                       30.882 € je Gruppe (rd. 48 %)

 

Bei 2,5 Gruppen ergibt sich p. a. folgender Bedarf:  

 

2,5 x 64.600 € = 161.500 €

 

Der Ertrag steigt auf:

 

   3 x 33.718 € = 101.154 €

 

Dies führt zu einem städt. Anteil von jährlich 60.346 €.

 

 

Für 2016 entstehen die Kosten wie auch die Erträge ab dem 01.08.2016. Daher reduziert sich die Jahressumme auf einen Bedarf für 5 Monate und der Eigenanteil liegt 2016 bei rund 25.200 €.

 

Wie in den Vorjahren ist es erforderlich, im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2016 schon jetzt die Einrichtung der 2,5 zusätzlichen OGS Gruppen und die Bereitstellung der dann erforderlichen Mittel zu beschließen. Ansonsten könnten frühestens im April/ Mai 2016 entsprechende Platzzusagen für die Eltern erfolgen.

 

 

 

 

Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

030101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2016

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

            x

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

x

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die notwendigen Mittel für 2,5 Gruppen sind im Entwurf 2016 enthalten.

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 



 Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

Ja, aber nur für  2 Gruppen.

 

 

Planstelle(n):  2,5 Erzieherinnen mit 22,00 Wochenstunden

                       2,5 Erzieherinnen mit 28,36 Wochenstunden

                       2,5 Küchenkräfte  mit 10,50 Wochenstunden

 

Vermerk Personaldezernent

Die zusätzlichen Stellenanteile für die weitere „halbe“ Gruppe müssen bei positiver Beschlussfassung im Rahmen der Beratungen des Stellenplans im Personalausschuss noch berücksichtigt werden.

 

gez. Danscheidt