Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport nimmt den Bericht über die Pflege der Sportplatzanlagen im
Jahr 2015 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Alle Hildener
Sportplatzanlagen, ausgenommen die Bezirkssportanlage Am Bandsbusch, werden von
Hildener Sportvereinen betreut und gepflegt. Die ersten Verträge wurden im
Jahre 1983 unterschrieben. Zum 1. Januar 2009 wurden sämtliche Verträge
überarbeitet. Seither liegen den betreuenden Vereinen aktualisierte
Pflegeanleitungen und ausführliche Leistungsbeschreibungen zur Unterhaltung und
optimalen Pflege der Sportplatzanlagen vor. Bei der Begehung der Anlagen sind
die benannten Pflegeanleitungen sowie Leistungsbeschreibungen Grundlage zur
Überprüfung des Pflegezustandes der Sportplätze. Die Sportaußenanlagen werden
wie folgt betreut:
Sportanlage Betreuender
Verein
1. Sportplatz
Hoffeldstraße VfB
03 Hilden
2. Sportplatz
Furtwänglerstraße SV
Hilden Nord
3. Sportplatz
Kalstert SV
Hilden Ost
4. Sportplatz
Schützenstraße AC
Italia Hilden Süd
5. Sportplatz
Weidenweg Sp.-Vg.
Hilden 05/06
6.
Bezirkssportanlage Am Bandsbusch Stadt
Hilden
Seit Beginn der
Übertragung der Pflege wurden regelmäßige Prüfungen der Sportplätze durchgeführt.
Festgestellte Pflege- und Sachmängel wurden entweder von Seiten des Vereins
oder der Stadt behoben. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007 wurde
beschlossen, dass die Verwaltung jährlich einen Bericht über den Pflegezustand
der Sportplätze vorlegt.
Aufgrund des
Beschlusses wurde das Verfahren in Abstimmung mit allen zuständigen
Fachämtern umfassend geprüft und ab 2008 neu strukturiert und optimiert.
Folgendes wurde
festgelegt:
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In allen Maßnahmen ist das Sportbüro - Amt für
Jugend, Schule und Sport - federführend.
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Bei der Begehung der Sportanlagen incl. Außenumkleiden
werden die Ämter I/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66 (Tiefbau- und
Grünflächenamt), IV/68 (Zentraler Bauhof) sowie der Stadtsportverband Hilden
beteiligt. Für Sicherheitsfragen wird nach Bedarf ein sachverständiger
Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung hinzugezogen.
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Die Begehungen finden jährlich statt.
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Prüfgrundlage sind die aktuellen Nutzungs-,
Betreuungs- und Pflegeverträge incl. der Leistungsverzeichnisse.
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Vorhandene Mängel und Pflegerückstände werden
protokolliert und nach Bedarf durch Bildmaterial dokumentiert.
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Die Vereine erhalten per Anschreiben und Protokoll
die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände in einem angemessenen
Zeitraum zu beheben.
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Die Stadt Hilden erklärt sich bereit, bei der
Behebung der Mängel beratend mitzuwirken.
-
Bei Bedarf werden Nachbegehungen durchgeführt, die
der Prüfung und Behebung der aufgezeigten Mängel dienen. Auch hier werden
vorhandene Mängel und Pflegerückstände protokolliert und nach Bedarf durch
Bildmaterial dokumentiert.
-
Im Ausschuss für Schule und Sport berichtet die
Verwaltung (Sportbüro) über die durchgeführten Begehungen und daraus
resultierende Maßnahmen.
Sportplatz-
Umkleidebegehungen 2015:
Die
Sportplatzbegehungen sowie die Überprüfungen der Umkleidegebäude wurden im
September und Oktober 2015 durchgeführt.
Die
Sportplatzanlagen (inkl. Bezirkssportanlage) sowie die Umkleidegebäude waren bei
der Begehung im September in einem allgemein guten bis sehr guten Pflegezustand.
Alle Vereine begleiteten die Begehungen mit vertretenden Personen. Kleinere
Mängel wurden angezeigt und sind, durch Prüfungen dokumentiert, behoben.
Nachbegehungen waren nicht erforderlich.
Fazit:
Die systematische
Kontrolle der Hildener Sportanlagen führt erwartungsgemäß dazu, dass sich die
Sportplatzanlagen in einem gepflegten Zustand befinden. Die Verwaltung hat die
Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände objektiv festzuhalten und
die Verantwortlichen frühzeitig zur Behebung aufzufordern. Darüber hinaus kommt
es zu konstruktiven Gesprächen mit den Vereinsvertretern.
Die Kontrollen
beziehen sich ausschließlich darauf, ob die Anlagen entsprechend gepflegt werden
und die Vereine ihre vertraglichen Verpflichtungen einhalten.
gez. Birgit
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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