Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zum Sachstand Controlling und
Steuerungsunterstützung in den Sozialen Diensten zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Jahr 2012 wurde
im Amt für Jugend, Schule und Sport in der Abteilung Soziale Dienste eine
Stelle (0,75 VzK) für den Bereich Controlling und Steuerungsunterstützung
installiert.
Im Rahmen der
Organisationsuntersuchung durch das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung
IN/S/O wurden im Zeitraum 2013-2014 in Zusammenarbeit mit den Führungskräften
und der Controllerin Stärken und Schwächen des Controlling analysiert und
einzelne Arbeitsschritte und Zuständigkeiten definiert. Bereits existente
Maßnahmen wurden überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Nachfolgende
Auflistung gibt einen Überblick über begonnene und noch im Prozess befindliche
Maßnahmen.
Optimierung des Fach- und Finanzcontrolling
Resultat des
Optimierungsprozesses ist u.a. ein umfangreiches Berichtswesen.
|
Bericht |
Inhalt |
Empfänger |
Rhythmus |
1. |
Monatlicher
Statusbericht |
-
Übersicht
der Finanzlage -
Übersicht
der Fallzahlen |
SGL Sozialer
Dienst |
Monatlich |
2. |
Controlling-Bericht |
-
Detaillierte
Übersicht der Finanzlage -
Prognose -
Fallzahlenentwicklung -
Zielvereinbarungen -
Steuerungsempfehlungen |
Amtsleitung, SGL
Sozialer Dienst |
Alle zwei Monate |
3. |
Quartals-Bericht |
-
Daten
aus dem Controlling-Bericht -
Steuerungsmöglichkeiten -
Zielvereinbarungen |
Dezernent,
Amtsleitung, SGL Sozialer Dienst |
Alle vier Monate |
4. |
HzE-Bericht |
-
fachliche
Evolution -
Feststellungen
aus dem Controlling |
JHA |
Alle zwei Jahre |
Basis der Berichte
ist eine genaue Kenntnis der aktuellen Fallzahlen sowie der bekannten Planungsfälle.
Eine monatliche Auswertung der Fallzahlen liefert die Voraussetzung einer
genauen Kalkulation der Aufwendungen und Erträge und ermöglicht eine Prognose
für die weitere Entwicklung der Finanzlage.
Auf Grundlage der
Berichte (1-3) werden innerhalb der jeweiligen Gremien Optimierungs- und
Steuerungsmöglichkeiten erarbeitet. Arbeits- und Prüfaufträge sowie die
Entwicklung von Konzepten und Steuerungsmaßnahmen werden anhand konkreter
Zielvereinbarungen fixiert. Ideen zur Verbesserung von Ansätzen und Maßnahmen
sowie zur Verbesserung der Steuerungsunterstützung werden in den Gesprächen
thematisiert. Entwürfe und Vorschläge werden geprüft und von der Amtsleitung
und dem Dezernenten entschieden.
In einem
fortlaufenden Prozess wird die Wirkung der Maßnahmen kontrolliert und bei
Bedarf angepasst.
Bereits
installierte Maßnahmen werden weiter verfolgt und ausgebaut.
Maßnahme |
Status |
Einrichtung einer
Steuerungsgruppe zur Festsetzung von Steuerungszielen und deren monatlichen
Überprüfung. Dieser Arbeitskreis beschäftigt sich neben der monatlichen
Bilanz insbesondere mit den Strukturen, Prozessen, Schnittstellen und
Abläufen innerhalb der Hilfen zur Erziehung und deren Optimierung |
erfolgt / laufend |
Regelmäßige
Auswertung von Fallverläufen und Fallentwicklungen |
erfolgt / laufend |
Optimierung der
Haushaltsansatzplanung und kontinuierliche Fallzahlen- und Budgetprognose.
Kostensteigerungen sollen so frühzeitig identifiziert, respektive durch
zeitnah zu erfolgende Gegensteuerungsmaßnahmen vermieden werden. |
erfolgt / laufend |
Optimierung der internen Prozessabläufe
Steuerungsmöglichkeiten
ergeben sich durch die wöchentlich stattfindenden Ressourcenteams. Hier werden
Fälle vorgestellt und gemeinsam beraten. In diesem Rahmen wird geprüft, ob und
in welchem Umfang eine Hilfe notwendig ist und ob die gewählte Hilfeart eine
Aussicht auf Erfolg bietet. Ergebnis des Ressourcenteams ist die Genehmigung
für eine passgenaue Hilfe und den geeigneten Umfang an Fachleistungsstunden je
Fall. Hierbei wird, unter Beachtung der jeweiligen Fallkonstellation, das
wirtschaftlichste Angebot gewählt.
In diesem Rahmen
wurden geplante Maßnahmen realisiert.
Maßnahme |
Status |
Qualifizierung
der Mitarbeiter zur Zielplanung und –überprüfung und zur Qualitätsoptimierung
in der Hilfeplanung. Entwicklung neuer Standards der Zielformulierung und
Überprüfung. |
erfolgt / laufend |
Prüfung der
Prozessabläufe bei den stationären Hilfen zur Erziehung |
In Arbeit |
Erarbeitung eines
Rückführungskonzeptes (Rückführung aus Heimunterbringungen zu
Sorgeberechtigten bzw. in die Verselbstständigung). |
In Arbeit |
Optimierung der Zusammenarbeit /
Schnittstelle mit den Trägern der ambulanten Jugendhilfe
Der Fokus liegt
weiterhin auf einer ziel- und wirkungsorientierten Gestaltung der Hilfen. Für
den Bereich der ambulanten Hilfen wurde ein neues Laufzeitenmodell erarbeitet
und Stundenkontingente reduziert. Kontinuierlich findet eine Prüfung der
erbrachten Leistungen und der damit verbundenen Zielsetzungen statt. Durch den
Ausbau der Anbieterdatenbank soll auf weitere Anbieter und passgenauere Hilfen
zugegriffen werden können.
Maßnahme |
Status |
Qualitätssicherung
der Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII in Form einer Intensivierung der
Überprüfung von Zielerreichung bezüglich der Qualität und Quantität. |
erfolgt / laufend |
Veränderte
Leistungsbemessung und Vergütung bei gleichzeitiger Reduzierung des
Leistungsumfangs im Einzelfall (ambulante Hilfen sind im Regelfall nur noch
18 Monate lang) |
erfolgt |
Ausdifferenzierung
der Angebotslandschaft im Bereich HzE (geplante Konzeptentwicklung im Bereich
Gruppenarbeit – auch durch Angebote flexibler Anbieter) |
In Arbeit |
Entwicklung von
Nachsorgeangeboten durch Anbieter |
In Arbeit |
Fazit
Durch das Institut
für Sozialplanung und Organisationsentwicklung IN/S/O wurden gemeinsam mit der
Führung und dem Controlling neue Handlungsschritte erarbeitet. Das umfangreiche
Berichtswesen wurde realisiert und wird kontinuierlich ausgebaut und
verbessert. In regelmäßig stattfindenden Gesprächen zwischen der Führung und
dem Controlling werden Steuerungsmaßnahmen erarbeitet und verfolgt. Die
Überprüfung von der Zielerreichung im Hinblick auf Qualität und Quantität wird
zukünftig die Möglichkeit bieten, Hilfearten auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen
und damit eine verbesserte Steuerung zu erreichen.
Nachdem im
vergangenen Jahr der Bereich der ambulanten Hilfen im Fokus stand und sinkende
Fallzahlen als positives Ergebnis festzuhalten sind, richtet sich der Blick für
das kommende Jahr auf die Erarbeitung eines Konzeptes zur Rückführung, den
Ausbau der Anbieterdatenbank sowie die Entwicklung von nachsorgeangeboten.
Der Fachausschuss
wird über relevante Veränderungen informiert.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Nein |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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