Anerkennung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements/Ehrenamtspass
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
beschließt
a)
die
Fortführung des Konzeptes zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
oder
b)
die
Einstellung des Konzeptes zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
Erläuterungen und Begründungen:
Im April 2011 beschloss der Rat der Stadt, alle freiwilligen Leistungen auf 3 Jahre zu befristen und dem Rat zeitnah zur Überprüfung und Beratung vorzulegen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 beantragte die FDP-Fraktion die „sukzessive erweiterte Einführung der Überprüfung und Beratung aller freiwilligen Leistungen auf 3 Jahre vor dem Jahr 2011".
Die Verwaltung hatte zugesichert, dass mit dem Haushaltsplanentwurf 2016 zusätzlich die vor 2011 geschlossenen und noch laufenden freiwilligen Verträge aufgelistet werden, um eine bessere Informationsbasis zu bekommen.
Das als Anlage beigefügte Konzept zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist eine freiwillige Leistung und wurde vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 29.6.2005 beschlossen. Das Konzept sieht u.a. alle 2 Jahre die Verleihung eines Ehrenamtspasses vor, der mit einem Bonusheft Gutscheine / Ermäßigungen als Würdigung und Anerkennung des Engagements verbunden ist. Die Gültigkeit des Ehrenamtspasses 2014/2015 endet am 31.12.2015.
Die Vorbereitungen und die Verleihung des Ehrenamtspasses 2016/2017 erfolgen vor den Beratungen zum Haushalt, d.h. zu den Haushaltsplanberatungen wären bereits finanzielle Verpflichtungen eingegangen. Vor diesem Hintergrund wird dieses Konzept bereits vorab zur Entscheidung vorgelegt.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Ehrenamtspass
Der Ehrenamtspass ist ein Dokument, das dem Ehrenamtlichen die Anerkennung seiner für den Nächsten und das Gemeinwohl erbrachten Leistungen bescheinigt und diese würdigt.
Die Anzahl der Ehrenamtspässe ist auf 100 begrenzt. Die Richtlinien, die an eine Verleihung des Ehrenamtspasses geknüpft sind, wurden durch einen Arbeitskreis festgelegt, der sich zusammensetzt aus
je 1 Vertreter evang. und kath. Kirche (für den Bereich Kirche und Soziales)
1 Vertreter Arbeiterwohlfahrt (Soziales)
1 Vertreter Stadtsportverband (Sport)
1 hauptamtlicher Mitarbeiter der Feuerwehr (Gefahrenabwehr)
1 Mitarbeiter Kulturamt (Kultur und Brauchtum)
1 Mitarbeiter Jugendamt (Kinder und Jugendarbeit)
1 Mitarbeiter Bürgermeisterbüro
Schiedsmann/Schiedsfrau (Recht)
Der Arbeitskreis hat nachfolgende Richtlinien festgelegt:
Voraussetzung
für die Verleihung des Ehrenamtspasses ist eine mindestens fünfjährige
regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit.
Für die
Tätigkeit darf keine Vergütung, lediglich eine Aufwandsentschädigung von
maximal 15,-- EUR/Monat oder 180 EUR/Jahr bezogen werden.
Der
Ehrenamtspass gilt für 2 Jahre und ist nicht übertragbar.
Zur
Auswahl der Personen, die den
Ehrenamtspass verliehen bekommen sollen, werden die Vereine, Institutionen und
sonstige Gruppen - soweit bekannt - frühzeitig angeschrieben und um Einreichung
von bis zu drei Vorschlägen gebeten. Unabhängig davon kann jeder Bürger/jede
Bürgerin, der/die eine Person kennt, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich
für andere engagiert, jederzeit einen Vorschlag einreichen.
Mit dem
Ehrenamtspass sollen in erster Linie Personen geehrt werden, deren Wirken
regelmäßig nicht öffentlich wahrgenommen und gewürdigt wird. Herausgehobene
Funktionen in einem Vereinsvorstand wie bspw. Vorsitze werden daher nur in
Ausnahmefällen vom Arbeitskreis mit einem Ehrenamtspass ausgezeichnet.
Mit den Pässen verbunden sind Vergünstigungen oder Wertgutscheine u.a. beim Besuch städtischer oder regionaler Einrichtungen. Die Vergünstigungen wurden ebenfalls durch den Arbeitskreis Ehrenamtspass festgelegt:
I. Erstattung/Kauf Stadt Hilden |
||
Normalpreis |
||
Aquazoo-Löbbecke
Museum Düsseldorf |
Eintritt |
5,50 |
Neanderthal
Museum |
bis
zu 2 Personen Eintritt |
14,00 |
Buchhandel |
Gutschein/e |
15,00 |
Blumeneinzelhandel |
Gutschein/e |
15,00 |
Kulturamt |
Wahlabo
("2er") |
26,00 |
Stadtbücherei |
Jahresgebühr |
16,00 |
Bäckereien |
2
Weckmänner |
5,00 |
Zwischensumme |
96,50 |
|
II. Vergünstigunen ohne Erstattung durch Stadt |
||
ZV
Unterbacher See |
1
Std. Bootsverleih oder Strandbadbesuch |
6,00 - 9,00 |
Stadtwerke
Hilden |
Eintritt
Schwimmbäder, Sauna |
20,00 |
Ehrenamtsbörse auf
dem alten Markt (Markt der Möglichkeiten)
Im Rhythmus von zwei Jahren wird eine Ehrenamtsbörse in der Fußgängerzone angeboten. Die ehrenamtlich tätigen Vereine und Einrichtungen können dort sich und ihre Arbeit präsentieren. Die Stadt stellt hierfür Pavillons und Tische/Stühle zur Verfügung. Dieses Angebot wird regelmäßig von rd. 50 Vereinen / Verbänden wahrgenommen.
Tag des
Ehrenamtes/Dankesabend
Im Wechsel mit der Ehrenamtsbörse werden ehrenamtlich tätige Vereine/Verbände und besonders engagierte (u.a. die Inhaber des Ehrenamtspasses) alle zwei Jahre in die Stadthalle Hilden eingeladen, um so das vergangene Engagement zu würdigen.
Sonstige Finanzielle
und materielle Unterstützung
Veranstaltungen (nicht gewerblicher Art) der Hildener Vereine/Einrichtungen und sonstige Aktionen im Sinne eines bürgerschaftlichen oder ehrenamtlichen Engagements wurden mit Verabschiedung des Konzeptes generell als „überwiegend im öffentlichen Interesse liegend“ eingestuft, sodass entsprechende Gebührenbefreiungstatbestände in ortsrechtlichen Bestimmungen greifen:
Verwaltungsgebührensatzung:
Gebührenfrei sind (…) Leistungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen
(z.B. Wirtschaftsförderung, Wissenschaft etc.).
Sondernutzungssatzung:
Gebühren werden nicht erhoben für Sondernutzungen, die kulturellen, politischen oder religiösen Zwecken dienen oder überwiegend im öffentlichen Interesse liegen oder von Veranstaltern durchgeführt werden, die als gemeinnützig anerkannt sind.
Darüber hinaus, werden seither Materialien, Geräte und Gegenstände, die nicht mehr benötigt werden, kostengünstig oder kostenfrei bevorzugt ehrenamtlich tätigen Vereinen und Einrichtungen angeboten. Dieses Angebot wird allerdings nur recht spärlich in Anspruch genommen, ebenso wie spezielle Weiterbildungskurse der VHS Hilden-Haan für ehrenamtlich Engagierte.
Ehrenamtsbörse im
Internet
Seitens der Verwaltung wurde ein Internetangebot mit Informationen zum Thema Ehrenamt erarbeitet. Bestandteil dieses Angebotes ist eine Börse, in der Vereine und Verbände Helfer oder „Funktionsträger“ suchen (http://www.hilden.de/sv_hilden/Unsere%20Stadt/Ehrenamt/)
Finanzielle
Auswirkungen:
Im nachfolgenden sind die bei dem Kostenträger 0102016020 seit 2006 entstandenen Kosten dargestellt:
|
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
Gesamt |
Blumen |
300,00
€ |
961,50
€ |
911,00
€ |
1.036,50
€ |
995,00 |
1.012,00 |
1.040,00 |
978,50 |
1.040,00 |
6.256,00
€ |
Bücher |
635,00
€ |
753,00
€ |
1.060,00
€ |
480,00
€ |
1.365,00 |
670,00 |
1.055,00 |
1.390,00 |
1.205,00 |
6.018,00
€ |
Stadtbücherei |
338,00
€ |
234,00
€ |
286,00
€ |
263,00
€ |
0,00 |
0,00 |
200,00 |
1.321,00
€ |
||
Kulturamt |
310,00
€ |
837,00
€ |
757,00
€ |
454,20
€ |
1.196,00 |
386,50 |
198,00 |
522,00 |
1.492,00 |
4.138,70
€ |
Neanderthal-Museum |
203,50
€ |
0,00
€ |
177,50
€ |
26,00
€ |
0,00 |
0,00 |
96,00 |
71,50 |
104,00 |
503,00
€ |
Kiesertraining |
452,54
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
452,54
€ |
Bäckerei |
0,00
€ |
141,60
€ |
142,00
€ |
115,20
€ |
231,26 |
243,00 |
368,37 |
324,50 |
115,00 |
1.241,43
€ |
Zwischensummen |
2.239,04
€ |
2.927,10
€ |
3.333,50
€ |
2.374,90
€ |
3.787,26
€ |
2.311,50
€ |
2.957,37
€ |
3.286,50
€ |
3.956,00
€ |
19.930,67
€ |
Bonusheft |
815,00
€ |
766,00
€ |
766,00
€ |
840,00
€ |
690,20 |
410,00 |
431,85 |
431,80 |
411,80 |
4.719,05
€ |
Motiv |
350,00
€ |
0,00
€ |
250,00
€ |
0,00
€ |
350,00
€ |
0,00
€ |
350,00
€ |
0,00
€ |
350,00
€ |
1.650,00
€ |
Dankesabend |
5.800,00
€ |
6.060,00
€ |
7.400,00
€ |
9.000,00
€ |
28.260,00
€ |
|||||
Ehrenamtsbörse |
1.200,00
€ |
1.560,00
€ |
1.100,00
€ |
830,00
€ |
4.690,00
€ |
|||||
Sonstige finanzielle Maßnahmen |
|
1.400,00
€ |
970,00
€ |
430,00
€ |
760,00
€ |
430,00
€ |
1.460,00
€ |
1.250,00
€ |
6.700,00
€ |
|
Gesamtkosten |
9.204,04
€ |
4.893,10
€ |
11.809,50
€ |
5.744,90
€ |
5.257,46
€ |
10.881,50
€ |
5.269,22
€ |
14.178,30
€ |
6.797,80
€ |
65.949,72
€ |
Die Gesamtkosten schwanken wechseljährlich zwischen rd. 5.000 € und 14.000 €. Die Schwankungen sind fast ausschließlich auf die Kosten für den Dankesabend zum Tag des Ehrenamtes zurückzuführen.
Entsprechend wurden für den
laufenden Haushalt 2015 11.850 € eingeplant:
Erstattungen Bonusheft (Gutscheine) |
4.000 € |
Bonusheft |
500 € |
Motiv |
350 € |
Dankesabend |
6.000 € |
Sonstige finanzielle Maßnahmen |
1.000 € |
Personelle Auswirkungen
Personelle Auswirkungen haben
im Wesentlichen die Ehrenamtsbörse in der Fußgängerzone und der Dankesabend.
Stundenaufzeichnungen wurde in der Vergangenheit nicht getätigt, der personelle
Aufwand muss daher geschätzt werden. Im Ergebnis ist dieser jedoch gleichwertig
anzusetzen:
Veranstaltungsdurchführung jeweils
3 MA á 7 Stdn = 21 Stunden
Vorbereitungen (geschätzt) jeweils = 30 Stunden
ð
51 Stunden /Jahr
Arbeiten im Zusammenhang mit
den Ehrenamtspässen und dem Bonusheft:
Da hier überwiegend auf
bereits vorhandene Muster und Designvorlagen zurückgegriffen werden kann, hält
sich der Aufwand mit ca. 20 Stunden /alle zwei Jahre sehr in Grenzen
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen
(Serienbrief an Vereine und Pressemitteilung) 3 Stunden
Erfassung der Vorschläge (Excel Tabelle) 3 Stunden
Aufruf zur Einreichung von Motivvorschlägen 1 Stunde
Grafische Bearbeitung des Motivs (u.a. für die Pässe) 1 Stunde
Grafische Anpassung des Bonusheftes 4 Stunden
Auswahl durch die Arbeitsgruppe 2 Stunden
Anschreiben an die Passinhaber (Serienbrief) 1 Stunde
Druck Urkunden (Seriendruck) 1 Stunde
Druck Pässe (Seriendruck) 1 Stunde
Versand (Anschreiben+Urkunde+Pass+Bonusheft) 1 Stunde
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
s. Erläuterungen und Begründung zur SV
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
|||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010201 |
Dienste der Verwaltungsführung und Repräsentation |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2016 |
0102016020 |
diverse |
|
5.630,- |
||
2017 |
0102016020 |
diverse |
|
11.850,- |
||
2018 |
0102016020 |
diverse |
|
5.630,- |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
||||||
Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
ja |
|
|
Planstelle(n): Team Bürgermeisterbüro s. Erläuterungen und
Begründung zur SV |
|||
Vermerk Personaldezernent Kenntnis genommen, gez.
Danscheidt |