Betreff
Bau einer Fahrradabstellanlage an der S-Bahn Haltestelle Hilden Süd
hier: Aufhebung des HV6 sowie Beschluss der geänderten Unterlagen nach §14 GemHVO
Vorlage
WP 14-20 SV 66/042
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Aufhebung des HV6 bei der Investition I661500200 „Fahrradabstellanlage - S-Bahn Hilden-Süd“ Kostenträger 1201010010 „Verkehrsflächen und Verkehrseinrichtungen“ Kostenart 785200 „Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen“  und stimmt den geänderten Unterlagen gemäß Variante 1.1 nach § 14 GemHVO zu.


Erläuterungen und Begründungen:

Mit der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/021 (der Text der SV sowie die Protokolle der Beratung im UKS und HF sind als Anlage beigefügt) waren die Unterlagen für den „Bau einer Fahrradabstellanlage an der S-Bahn Haltestelle Hilden Süd“ nach §14GemHVO beraten und in den Haushalt 2015 eingestellt  worden (Gesamtkosten 220.000€ unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch den Fachausschuss-HV6). Bereits in der Sitzungsvorlage war auf zwei Möglichkeiten der Bezuschussung einer solchen Anlage hingewiesen worden.

In der weiteren Bearbeitung des Projektes ergab sich eine 3. potentielle Fördermöglichkeit, so dass die folgenden Förderanträge gestellt wurden:

 

1.    Gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ bearbeitet durch den Projektträger Jülich / PTJ (Bundesmittel)

 

2.    Gemäß der „Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten Gemeinden und Kreisen des Landes NRW“ (Landesmittel)

 

3.    Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW -Investitionsmaßnahmen des ÖPNV (Verkehrsverband Rhein-Ruhr /  VRR)

 

 

Zu den Förderanträgen 2 und 3 hat die Stadt Hilden inzwischen einen negativen Bescheid bekommen, eine  Wiederholung der Antragstellung in den Folgejahren ist möglich. Zum Förderantrag 1 (Klimaschutzinitiative -  Bundesmittel) hat die Stadt Hilden einen Zwischenbescheid erhalten, der eine grundsätzliche Fördermöglichkeit aufzeigt, jedoch sind nach Aussage des Fördergebers folgende Inhalte der beantragten Förderung (Gesamtausgaben 220.000€) nicht förderfähig:

 

Pos.

2

Rasenflächen erstellen

1.500,00 €

Pos.

3

Bäume liefern und pflanzen

4.800,00 €

Pos.

4

Fahrradboxen liefern und aufstellen

86.400,00 €

Pos.

5

Abfallbehälter

200,00 €

Pos.

6

Leuchten inkl. Kabel liefern und einbauen

6.000,00 €

Summe

 

98.900,00€

19% MwSt

 

18.772,00€

Summe

 

117.691,00€

 

 

Durch die Streichung der oben genannten Positionen und der Ablehnungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf (Förderantrag Nr.  2) sowie des  VRR (Förderantrag 3) ergibt sich für die Förderung durch die Bundesmittel (Förderantrag Nr. 1) folgender Gesamtfinanzierungsplan:

 

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben

101.090,00 € brutto

 

Eigenmittel

60.654,00 € brutto

60 %

beantragte Bundesmittel

40.436,00 € brutto

40 %

 

Der Projektträger Jülich hat die Stadt Hilden um Stellungnahme bis Ende Oktober gebeten, ob die Eigenmittel der Stadt für den, wie oben dargestellt, geänderten Förderbescheid aufgebracht werden können. Da bis zu diesem Zeitpunkt keine planmäßige Sitzung des zuständigen Fachausschusses (die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt-  und  Klimaschutz findet am 10.12.2015 statt) terminiert ist, soll hierzu in Abänderung der Beratungsfolge eine Beschlussfassung im Rat  erfolgen.

 

Auf der Grundlage des sich abzeichnenden positiven Förderbescheides des Bundes (PTJ) und der ablehnenden Bescheide aus den beiden anderen Förderprogrammen kann das Bauvorhaben nicht ohne Änderung umgesetzt  werden.  Hier sind grundsätzlich folgende Möglichkeiten denkbar (siehe hierzu die in der Anlage beigefügte tabellarische Übersicht in der die Ausbauvarianten gegenübergestellt sind sowie die jeweiligen Plandarstellungen):

 

„Null“-Variante

Verzicht auf das Vorhaben (Vollausbau gem. vorhandener Beschlusslage) und erneute Antragstellung in den Folgejahren

Beim Verzicht auf das Vorhaben können im nächsten  bzw.  in den Folgejahren erneut Förderanträge gestellt  werden. Es kann jedoch keine Aussage dazu getroffen werden, ob dann noch die o.g. Fördermöglichkeiten im bisherigen Umfang bestehen bzw. inwieweit dann ein höherer Zuschussanteil zu erwarten ist und ein positiver Bescheid erfolgt.

 

Variante 1

Teilausbau der Anlage gemäß dem o.g. (avisierten) Förderbescheid des PTJ

Die Umsetzung der Variante 1 ist aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll. Für den Betrieb einer funktionsfähigen Fahrradabstellanlage ist eine minimale Grundausstattung mit Beleuchtung, Abfallbehälter und angrenzenden Rasenflächen unerlässlich.

 

Variante 1.1

Teilausbau der Anlage gemäß dem (avisierten) Förderbescheid des PTJ mit geringfügigen Ergänzungen.

Die Variante 1.1 (wie Variante 1, jedoch mit ergänzender Ausstattung: Beleuchtung, Abfallbehälter und angrenzenden Rasenflächen durch die Stadt Hilden) stellt eine funktionsfähige Fahrradabstellanlage (überdachte und nicht überdachte Fahrradabstellplätze) dar. Sie entspricht dem im Förderantrag geplanten Ausbau, mit Ausnahme der abschließbaren Fahrradboxen, an denen am S-Bahnhof Hilden-Süd eine große Nachfrage besteht.

Für die zusätzliche Ausstattung mit Fahrradboxen könnten im nächsten Jahr bzw. in den Folgejahren neue Förderantrage (Landes- bzw. VVR –Förderung) gestellt werden, alternativ könnte die Ausstattung auch sukzessive über verfügbare städtische Mittel oder etwa im Rahmen von Sponsoring erfolgen.

Die Umsetzung dieser Variante wird von der Verwaltung vorgeschlagen.

 

Variante 2

Teilausbau der Anlage gemäß dem (avisierten)  Förderbescheid des PTJ mit optimierten Ergänzungen bei Einhaltung des kalkulierten Kostenrahmens für den städtischen Eigenanteil.

Bei Variante 2 (wie Variante 1.1, jedoch zusätzlich Aufstellung von 28 abschließbaren Fahrradboxen) wären die zusätzlichen 28 Fahrradboxen ausschließlich (d.h. zu 100%) aus Mitteln der Stadt Hilden zu finanzieren (ca. 60.000€ brutto), was den Eigenanteil der Stadt Hilden fast verdoppeln würde.

 

Variante 3

Vollausbau der Anlage gemäß dem (avisierten) Förderbescheid des PTJ und Bereitstellung zusätzlicher Eigenmittel über den kalkulierten Kostenrahmen hinaus

Die Variante 3 (Vollausbau der Anlage mit 48 Fahrradboxen) wird, angesichts der sich abzeichnenden Bezuschussung und der sich hieraus ergebenden (über den im Haushalt 2015 enthaltenen Ansatz) zusätzlichen Bereitstellung von städtischen Eigenmitteln, nicht empfohlen.

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I661500200

„Fahrradabstellanlage - S-Bahn Hilden-Süd“

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

I661500200

785200

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

220.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Sollte der Rat der Stadt dem Vorschlag laut Variante 1.1 folgen, so würden im lfd. Jahr die nicht benötigt Mittel gesperrt. Im kommenden Haushaltsplanentwurf 2016 würden die rd. 60.000,- € zuzüglicher etwaiger Zuschüsse neu etatisiert werden.

Gesehen Klausgrete