Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss
für Kultur und Heimatpflege beschließt die Turnusänderung für die Vergabe des
Wilhelm-Fabry-Förderpreises und des Jugendkunstpreises“.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Ausschusses für Kultur
und Heimatpflege vom 13.06.2012 wurde beschlossen, dass zwischen den Vergaben
des Wilhelm- Fabry- Förderpreises und des Jugendkunstpreises eine zweijährige
Pause bestehen soll.
In der damaligen Sitzung wurde beschlossen,
dass 2013 der Wilhelm-Fabry-Förderpreis zum Thema Jazz ausgelobt werden soll
und danach, 2015 erstmalig der Jugendkunstpreis zum Thema Fotografie.
Die Auslobung und Preisverleihung 2013 ist
erfolgt, die Bewerbungsfrist für den Jungendkunstpreis 2015 endet am 30.11.15.
Nach der bisherigen Beschlusslage ist für 2017
die nächste Auslobung des Wilhelm-Fabry-Förderpreises vorzubereiten.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2016
und der Aufstellung der Budgetplanung der Folgejahre hat der
Verwaltungsvorstand empfohlen, den Abstand zwischen den Vergaben dieser beiden
Förderpreise von 2 auf 3 Jahre zu verlängern.
Demnach soll der Wilhelm Fabry-Förderpreis
im Jahr 2018, der Jugendkunstpreis im Jahr 2021 ausgeschrieben werden.
In der Mehrjahresfinanzplanung sind daher
die erforderlichen Mittel für die Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises mit
6.000,-€ erst für 2018 vorzusehen.
Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege
hat zu entscheiden, ob er der Empfehlung folgen möchte.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
|||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
040201 |
Kulturförderung |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2018 (im Entwurf
2016) |
0402010020 |
549610 |
Förderprojekte |
6.000,- |
||
543800 |
Werbung (für Wilhelm-Fabry-Förderpreis) |
1.000,- |
||||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Als
weiterer Punkt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sollte der Abstand zwischen
den Vergaben dieser beiden Förderpreise von 2 auf 3 Jahre verlängert werden. Gesehen Klausgrete |
||||||