Betreff
Turnusänderung für die Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises und des Jugendkunstpreises
Vorlage
WP 14-20 SV 41/029
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege beschließt die Turnusänderung für die Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises und des Jugendkunstpreises“.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege vom 13.06.2012 wurde beschlossen, dass zwischen den Vergaben des Wilhelm- Fabry- Förderpreises und des Jugendkunstpreises eine zweijährige Pause bestehen soll.

 

In der damaligen Sitzung wurde beschlossen, dass 2013 der Wilhelm-Fabry-Förderpreis zum Thema Jazz ausgelobt werden soll und danach, 2015 erstmalig der Jugendkunstpreis zum Thema Fotografie.

 

Die Auslobung und Preisverleihung 2013 ist erfolgt, die Bewerbungsfrist für den Jungendkunstpreis 2015 endet am 30.11.15.

 

Nach der bisherigen Beschlusslage ist für 2017 die nächste Auslobung des Wilhelm-Fabry-Förderpreises vorzubereiten.

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2016 und der Aufstellung der Budgetplanung der Folgejahre hat der Verwaltungsvorstand empfohlen, den Abstand zwischen den Vergaben dieser beiden Förderpreise von 2 auf 3 Jahre zu verlängern.

 

Demnach soll der Wilhelm Fabry-Förderpreis im Jahr 2018, der Jugendkunstpreis im Jahr 2021 ausgeschrieben werden.

 

In der Mehrjahresfinanzplanung sind daher die erforderlichen Mittel für die Vergabe des Wilhelm-Fabry-Förderpreises mit 6.000,-€ erst für 2018 vorzusehen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege hat zu entscheiden, ob er der Empfehlung folgen möchte.

 

 

 

 

Birgit Alkenings

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

040201

Kulturförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

(im Entwurf 2016)

0402010020

549610

Förderprojekte

6.000,-

543800

Werbung

(für Wilhelm-Fabry-Förderpreis)

1.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Als weiterer Punkt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sollte der Abstand zwischen den Vergaben dieser beiden Förderpreise von 2 auf 3 Jahre verlängert werden.

Gesehen Klausgrete