Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
15B, 2. Änderung für den Bereich Regerstraße / Pfitznerstraße gemäß § 2 Abs. 1
BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1
des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) geändert wurde.
Das Plangebiet liegt im Bereich Regerstraße und Pfitznerstraße. Es
umfasst die Flurstücke 29, 30, 35, 37, 38, 40 - 42, 44,
74, 94, 97, 102, 124, 125, 129, 211, 212, und 217, 218 und Teile des Flurstücks
219 in Flur 29, sowie die Flurstücke 115 - 120,
122 - 127, 129 bis 131, 133, 446, 473, 483, 562, 563, 570, 571, 630 und 631
und Teile des Flurstücks 482 in Flur 28, alle in der
Gemarkung Hilden.
Durch den Bebauungsplan sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.
15B hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung geändert werden. Durch
ergänzende Festsetzungen - insbesondere zur Gebäudehöhe - soll erreicht werden,
dass sich künftige Bauvorhaben städtebaulich in die bestehende Situation
einfügen.
Erläuterungen
und Begründungen:
Anlass
der Aufstellung ist ein Bauantrag für das Grundstück Regerstraße 46 (Flur 28,
Flurstück 127) über ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten.
Planungsrecht
Das betroffene
Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 15B (rechtskräftig 1972).
Dieser setzt im betroffenen Bereich ein Reines Wohngebiet mit 2-geschossigen
Gebäuden in offener Bauweise fest. Zusätzlich ist festgesetzt, dass die
Traufhöhe und Dachneigung der Bestandsbebauung anzugleichen sind. Einfriedungen
der Vorgärten sind nicht zulässig.
Im
Flächennutzungsplan von 1993 ist der Bereich als Wohngebiet ausgewiesen.
Laut Grünordnungsplan der Stadt Hilden gehört
der Bereich der Pfitznerstraße zu einem Gebiet mit Defiziten in der
Freiflächenausstattung.
Im Auftrag der Bezirksregierung Düsseldorf wurde auch der durch das Gebiet
fließende Hoxbach auf Grundlage der EU-Hochwasserrichtlinie untersucht. In der
Überschwemmungsgebietsverordnung (Basis HQ 100 = in der Skizze dunkelblau)
wurden im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 15B nur Überschwemmungsgebiete festgesetzt,
die im Bachbett des Hoxbaches liegen.
Bei der Untersuchung wurden aber auch Überschwemmungsereignisse untersucht, die
statistisch gesehen seltener auftreten. Die durch ein Hochwassers mit mehr als
HQ 500 (= seltener als 1mal in 500 Jahren) gefährdeten Flächen im Plangebiet
sind in der Skizze hellblau dargestellt. Hiervon werden nur Flächen betroffen, die im Bebauungsplan als nicht
mit Hauptanlagen bebaubar festgesetzt sind.
Heutige
Nutzung
Der
östliche Bereich der Regerstraße ist Teil einer ursprünglich einheitlich
gestalteten Siedlung aus den sechziger Jahren. In dieser wurden die Häuser seit
ihrem Bau durch An- und Umbauten sensibel verändert. Die Gestaltung von
Anbauten und zusätzlichen Gebäuden wurde weitgehend an das Vorhandene angepasst
bzw. in Art und Maß städtebaulich verträglich gestaltet. Dies betrifft auch geteilte
Grundstücke, auf denen stärker nachverdichtet wurde. In diesem Gebiet haben die
bestehenden Häuser große Gärten, insbesondere auch große Vorgärten. Die Gestaltung
ist daher dominiert durch Grünflächen und Gehölze.
Änderung des Planungsrechts
Zur
Zeit der Aufstellung des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 15B war das Gebiet
bereits weitgehend bebaut. Der Bebauungsplan sieht große Flächenausweisungen
vor, um eine Entwicklung der recht kleinen Wohnhäuser zu ermöglichen. Die
Textlichen Festsetzungen haben offensichtlich die Intention, die vorgegebene
städtebauliche Situation und Gestaltung insbesondere des großzügigen
Straßenraums (in Verbindung mit den Vorgärten) zu schützen. Die Textlichen
Festsetzungen sind jedoch nach heutigen Maßstäben unklar gefasst.
In
dieser Situation könnten durch eine Änderung des Bebauungsplans die
Festsetzungen näher spezifiziert werden.
Mit
dem derzeit bestehenden Baurecht, insbesondere in Bezug auf das Maß der
zulässigen Nutzung, muss dabei sensibel umgegangen werden, da eine drastische
Reduzierung des zulässigen Maßes der Bebauung Probleme in Form von
Entschädigungsforderungen nach sich ziehen könnte. Das Ziel ist es, zu
erreichen, dass künftige Bauvorhaben eine wirtschaftliche Ausnutzung der
Grundstücke ermöglichen und sich gleichzeitig städtebaulich in die bestehende
Situation einfügen.
Dies
kann insbesondere durch genaue Festsetzungen zur Gestaltung der Bebauung
gesteuert werden. Durch genaue Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Dachform,
der Höhenentwicklung und der zulässigen Stellplatzanordnung kann eine
weitergehende Einpassung möglicher neuer Baukörper in die vorhandene Situation
erreicht werden kann, als es heute der Fall ist.
Das vorgesehene Plangebiet bezieht neben dem
östlichen Bereich der Regerstraße den nördlichen Teil der Pfitznerstraße ein,
deren Grundstücke teilweise an die rückwärtigen Grundstücke der Regerstraße
grenzen. Dieser Bereich wird mit einbezogen, weil die vorhandene Bebauung zur
gleichen Siedlung gehört und die gleiche bauliche Gestaltung der
Siedlungshäuser sowie großzügigen Gartenbereiche aufweist.
Der Aufstellungsbeschluss für die
Bebauungsplanänderung 15B, 2. Änderung bietet eine rechtliche Grundlage, auf
der dem Planungsziel widersprechende Baugesuche zurückgestellt werden könnten.
Insbesondere weil das Plangebiet bereits für
bauliche Zwecke (als Wohngebiet) genutzt wird und daher keine Eingriffe in
Grund und Boden oder in Natur und Landschaft zu erwarten sind, soll
der Bebauungsplan nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der
Innenentwicklung aufgestellt werden. Der Plan dient der Steuerung möglicher
Nachverdichtungspotentiale.
Obwohl
im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung
(Bürgeranhörung) und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange verzichtet werden könnte, sollen diese durchgeführt werden, um das
Verfahren transparent zu gestalten. Auf einen Umweltbericht sowie eine
zusammenfassende Erklärung soll verzichtet werden.
Im Bauleitplanverfahren wären die umfassende
Untersuchung der Siedlungsstruktur und ihrer möglichen Weiterentwicklung, ein
Vorentwurf und die Vorstellung der Planung in einer Bürgeranhörung die nächsten
Schritte.
gez.
B. Alkenings