Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss
für Kultur und Heimatpflege stimmt dem Arbeitsprogram 2016 des Kulturamtes zu.“
Erläuterungen und Begründungen:
Auf der Grundlage des Strategiepapiers
Kultur 2013, das in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege am
29.11.13 beschlossen wurde, wird das Arbeitsprogramm 2016 des
Kulturamtes vorgelegt.
Es umfasst diejenigen Maßnahmen, abgeleitet
von den Zielen, die im Strategiepapier formuliert wurden, die im Jahr 2016
umgesetzt werden können.
Die hierin genannten Maßnahmen stellen die
Weiterentwicklung der einzelnen Produkte dar und zwar ergänzend und auf der
Basis der jährlich wiederkehrenden spezifischen Aufgaben der Produkte
Kulturelle Veranstaltungen, Kulturförderung, Stadtbücherei, Musikschule,
Wilhelm-Fabry-Museum und Stadtarchiv . Sie werden daher nicht im Detail
aufgeführt, sondern als gesetzt und jährlich wiederkehrend betrachtet.
Diese sowie die Maßnahmen, die im
Arbeitsprogramm 2016 des Kulturamtes dargestellt werden, korrespondieren mit
den Mittelanmeldungen und wurden bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016
berücksichtigt.
Zur Konsolidierung des Haushalts 2016 waren
im Rahmen der Budgetplanung verschiedene Maßnahmen erforderlich, die sich in
Aufgabenkürzungen sowie Strukturveränderungen niederschlagen. In den
Mittelanmeldungen für 2016 sind die daraus resultierenden Budgetkürzungen
bereits eingeflossen. Die entsprechenden Positionen sind im Arbeitsprogramm
kursiv gekennzeichnet.
Das Arbeitsprogramm 2016 ist als Anlage (Dokument)
beigefügt.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
:ja
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Die erforderlichen Mittel sind in die Budgetplanung der Produkte 2016
aufgenommen worden. |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
040103 Kulturelle Veranstaltungen 040201 Kulturförderung 040501 Musikschule 040601 Stadtbücherei 040701 Museumsarbeit 040801 Stadtarchiv |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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