Betreff
"JeKi"/ Sachstandsbericht
Vorlage
WP 14-20 SV 41/027
Aktenzeichen
III-41 Dä
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege nimmt den Sachstandsbericht zum Projekt „JeKi“ zur Kenntnis.“

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die Verwaltung informierte zuletzt über den Sachstand des Schulprojektes „JeKi – Jedem Kind ein Instrument“ in der AKH-Sitzung am 29.11.2013.

 

Das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ – kurz „JeKi“ -  wird in Hilden seit 2008, also seit nunmehr 7 Jahren sehr erfolgreich durchgeführt. Entsprechend dem zugrunde liegenden Stufenplan sind seit dem Schuljahr 2012/2013 nunmehr alle Hildener Grund- und Förderschulen mit derzeit insgesamt 784 Schülerinnen und Schülern in das Programm eingebunden. „JeKi Hilden“ hat sich somit erwartungsgemäß etabliert und ist heute fester Bestandteil der Schulprogramme der Grund- und Förderschulen sowie auch des Unterrichtsprogramms der Musikschule Hilden.

Alle Kinder der 1. und 2. Klassen der Hildener Grund- und Förderschulen erhalten durch das Programm die Möglichkeit, sich mit Instrumenten vertraut zu machen, miteinander zu musizieren und in ihrer Schule Instrumentalunterricht zu erhalten.

 

Übersicht der Schülerzahlen bei JeKi/JeKits

 

 

Schuljahr

 

2008/09

2009/10

2010/11

2011/12

2012/13

2013/14

2014/15

2015/16

JeKi 1. Jahr

74

221

322

372

410

446

431         

434

JeKi 2. Jahr

0

69

143

240

230

293

291         

237

Orchester

Kunterbunt

0

0

 60

80

105

115

130         

113

 

Mit Hilfe privater Geldgeber und Unterstützer konnte nach und nach der benötigte Bestand an Instrumenten, die im 2. Jahr kostenfrei an die JeKi-Kinder ausgeliehen werden, angeschafft werden, und die Musikschule erhält auch weiterhin Spenden, um notwendige Ersatz- oder Neuanschaffungen tätigen zu können.

Für die Teilnahme am kostenpflichtigen zweiten „JeKi“-Jahr gelten die in der Gebührensatzung festgelegten Bedingungen und Möglichkeiten der Sozialermäßigung. Die verbleibenden 50 % können durch Mittel aus dem „Bildungs- und Teilhabe-Paket“ abgedeckt werden.  Darüber hinaus unterstützt der Förderverein der Musikschule einzelne Schüler/innen auch in Form von Stipendien, so dass grundsätzlich allen Kindern – unabhängig von ihrem sozialen und finanziellen Hintergrund - auch die Teilnahme am Instrumentalunterricht im 2. Jahr ermöglicht werden kann.

 

Aus „JeKi“ wird „JeKits“

 

Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 hat die NRW-Landesregierung das Programm „JeKits Jedem Kind ein Instrument / Tanzen / Singen“ als Nachfolgeprogramm von „JeKi“  eingeführt und damit die Möglichkeit einer Landesförderung für den musikpraktischen Unterricht an Grundschulen auf ganz NRW ausgeweitet.

Während diese Entscheidung für die im Ruhrgebiet geförderten „JeKi“-Projekte große Einschnitte mit sich bringt (aus dem dort 4-jährigen Modell wird nun schrittweise ein 2-jähriges Programm), werden sich für „JeKi(ts) Hilden“ keine großen Veränderungen ergeben.

 

Bei „JeKits“ haben die Schulen grundsätzlich die Möglichkeit, sich für einen der drei genannten Schwerpunkte – Instrumente, Tanzen oder Singen – zu entscheiden. Aufgrund der guten Erfahrungen der letzten Jahre haben sich in Hilden alle Grund- und Förderschulen für einen Verbleib beim Schwerpunkt Instrumente entschieden.

Die Stadt Hilden ist bereits mit den 6 Grundschulen, die bisher über Projektmittel des Landes bezuschusst wurden, offiziell in das „JeKits“-Programm aufgenommen worden. Für die Kooperation mit diesen Grundschulen sind damit die Landesmittel langfristig (und nicht wie bislang für jeweils 2 Jahre) gesichert.

Nach und nach sollen (nach Auslaufen des 4-jährigen Modells im Ruhrgebiet) weitere Schulen hinzukommen. Für die noch fehlenden Hildener Schulen wurde bereits ein Antrag für das kommende Schuljahr gestellt. Es ist jedoch eher unwahrscheinlich, dass Hilden schon im kommenden Jahr mit weiteren Schulen in das Programm aufgenommen werden kann.

 

 

Erfolge

 

·        Es ist in den vergangenen 7 Jahren erfolgreich gelungen, „JeKi“ (ab 2015/16 „JeKits“) wie geplant umzusetzen. Wie in kaum einer anderen Stadt in NRW wird in Hilden inzwischen durch „JeKi(ts)“ tatsächlich allen Erstklässlern ein Zugang zum aktiven Musizieren ermöglicht.

·        Mit einer Übergangsquote zum Instrumentalunterricht im 2. „JeKi“-Jahr zwischen 55 und 70% wird ein im landesweiten Vergleich ausgesprochen guter Wert erzielt.

·        Jede Hildener Grundschule verfügt dank „JeKi“ inzwischen über ein eigenes Schulorchester, das sogenannte „Ensemble Kunterbunt“, in dem die Kinder über das eigentliche „JeKi“-Programm hinaus ab dem 3. Schuljahr die Möglichkeit haben, gemeinsam zu musizieren und damit u.a. auch bei verschiedenen Gelegenheiten in der eigenen Schule sowie auch im Rahmen der „JeKi-Präsentationskonzerte“ aufzutreten.

·        Über 40% der Kinder entscheiden sich nach dem 2. Jahr „JeKi“ in der Regel für eine Fortsetzung des Instrumentalunterrichts in der Musikschule, darunter viele Kinder, die ohne „JeKi“ kaum einen Zugang zur Musikschule gefunden hätten.

·        Nicht nur quantitativ, sondern insbesondere auch qualitativ ist dieses kulturelle Bildungsprogramm in der Grundschule ein großer Erfolg. Die beteiligten Schülerinnen und Schüler sind begeistert dabei und zeigen bei den jährlich stattfindenden Präsentationskonzerten immer wieder beachtliche Leistungen. Schulen und Eltern sind sehr zufrieden mit dieser intensiven musikalischen Förderung und stolz auf die Leistungen ihrer Kinder.

 

 

Besondere Herausforderungen

 

·        Den Grundschulen fällt es bedingt durch den Ausbau des Offenen Ganztags zunehmend schwer, ausreichend Unterrichtsräume für den Kleingruppen-Unterricht im 2. JeKi-Jahr in den frühen Nachmittagsstunden zur Verfügung zu stellen.

Für die Musikschule wird es dadurch immer schwieriger, die Stundenpläne der einzelnen Lehrkräfte in Einklang zu bringen mit den Wünschen und Möglichkeiten der einzelnen Schulen und den Unterricht in einer Zeit durchzuführen, wo die Grundschulkinder noch ausreichend aufnahme- und konzentrationsfähig sind.

 

Bislang konnte diese Herausforderung durch die enge Kooperation zwischen Musikschule und Grundschulen, ein verständnisvolles Miteinander und lösungsorientiertes Denken und Handeln noch stets bewältigt werden. Es ist jedoch deutlich erkennbar, dass der gute Wille allein mittelfristig nicht ausreichen wird, um hier zu tragfähigen Lösungen zu kommen. Musikschule und Grundschulen sind hierzu im Gespräch.

 

 

·        Verbindlicher Bestandteil des neuen Programms „JeKits“ ist das „Gemeinsame Musizieren von Anfang an“, das bereits mit Beginn des Instrumentalunterrichts im 2. Schuljahr einsetzt. Dafür ist eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche angesetzt, die räumlich eine zusätzliche Herausforderung für die Grundschulen, insbesondere aber auch eine neue pädagogische Herausforderung für die Musikschul-Lehrkräfte darstellt.

 

Um ein sinnvolles Konzept für das gemeinsame Musizieren im 2. „JeKi(ts)“-Jahr mit Beginn des Schuljahres 15/16 adäquat umsetzen zu können, werden sich die Musikschul-Lehrkräfte in den kommenden Monaten entsprechend fortbilden.

 

·        Mit der Durchführung von „JeKi(ts)“ sind auch unverändert besondere logistische Herausforderungen verbunden. Bis zu 350 im Rahmen von „JeKi(ts)“ eingesetzte und kostenfrei an die Kinder ausgeliehene Instrumente müssen regelmäßig zugeteilt, transportiert, ausgegeben, repariert und gewartet werden. Zusätzlich müssen für die Durchführung der Präsentationskonzerte umfangreiche Transport- und Aufbauarbeiten bewältigt sowie das technische Equipment bereitgestellt und betreut werden.

 

Eine große Unterstützung bei der Bewältigung dieser Aufgaben (sowie auch  regelmäßig in den Proben der „Orchester Kunterbunt“) ist auch in diesem Jahr wieder eine junge Frau, die in der Musikschule mit großem Engagement ein „Freiwilliges soziales Jahr Kultur“ (FSJ) ableistet.

Mit dem Personal und den freien Mitarbeiter/innen der Musikschule allein wäre diese Herausforderung nicht zu bewältigen.

 

 

Finanzierungsübersicht Stand November 2015

 

HH-Jahr

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Unterricht/

Personal

2.667

16.733

57.694

82.772

111.756

131.965

130.210

140.913

146.111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesmittel

0

6.416

30.315

43.375

55.897

54.933

57.648

45.177

50.000

Elternbeiträge

6.225

16.395

24.864

65.517

71.765

59.374

65.200

80.000

70.000

Erstattungen

0

0

0

0

0

92

139

2000

2.000

SUMMEN

6.225

22.811

55.179

108.892

127.662

114.307

122.987

127.177

122.000

 

Neben Mitteln aus der Kulturstiftung der Stadt Hilden (2009 – 2014) in Höhe von insgesamt 66.500 € sind zur Unterstützung von „JeKi-Hilden“ seit 2008 zweckgebundene Spenden in Höhe von insgesamt 58.809 € in die Finanzierung des Programms eingeflossen.

 

Um allen Kindern in Hilden die gleichen Bildungschancen zu eröffnen, wurden bereits in den vergangenen Jahren Haushaltsmittel für die Durchführung von „JeKi“ bereitgestellt. Auf diese Weise wurden die fehlenden Landesmittel ausgeglichen, so dass auf entsprechend höhere Elternbeiträge in den (noch) nicht geförderten Grundschulen verzichtet werden konnte.

 

Da sich an den grundsätzlichen Voraussetzungen auch nach der Umstellung auf „JeKits“ zunächst einmal nichts geändert hat, wird dies vorerst auch weiterhin notwendig sein, wenn alle Hildener Kinder unverändert Zugang zu dieser breit angelegten musikalischen Förderung erhalten sollen.

 

 

 

Birgit Alkenings

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

040501

Betreiben einer

städt. Musikschule

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete