Kriterienkatalog zur Vergabe des Baugrundstücks für "Innovative Wohnformen"
Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN vom 18.08.2015
Erläuterungen zum
Antrag:
Die Fläche WA2 auf dem ASS–Gelände
ist zur Vermarktung an Wohnprojektinitiativen vorgesehen.
Bisher fehlt jedoch ein
Kriterienkatalog für die Grundstücksvergabe, wie er z.B. für die Fläche WA3 und
die darauf zu erstellenden Eigenheime existiert.
Ein klar definierter,
transparenter Katalog trägt zur zeitnahen Realisierung des gesamten
Bauvorhabens bei; Hildener Bewerberinnen und Bewerber sind zu bevorzugen.
Die Konzepte der Städte Bremen und Münster könnten hierbei als Orientierung dienen.
Antragstext:
Die Verwaltung legt – nach Gesprächen mit den Interessengruppen – bis zur Sitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses am 18.11.15 einen Kriterienkatalog für die Grundstücksvergabe zur Beratung vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der in der Anlage beigefügte Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN bezieht sich auf das im Rat der Stadt Hilden am 17.06.2015 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/016/1 beschlossene Konzept zu Vermarktung des Grundstückes der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule.
Unter anderem hatte der Rat beschlossen, ein in der Anlage
zum Vermarktungskonzept lila unterlegtes Baugrundstück im Baufeld WA 2 für eine
gemeinsame Bebauung von Gruppen für „innovative Wohnformen“ bis zum Jahr 2020 zu
reservieren.
Zu dieser Reservierung hat der Rat ergänzend beschlossen:
„Die Vergabe erfolgt in einem öffentlichen
Bewerbungsverfahren.
Die sich bewerbenden Gruppen müssen zu einer Vergabeentscheidung des Rates,
eine gemeinsame Vorplanung mit Kostenschätzung (HOAI Leistungsphase 2) sowie eine
entsprechende Finanzierungszusage einer in Deutschland zugelassenen Bank oder
Sparkasse (oder einer vergleichbaren Institution innerhalb der EU) für den
Kaufpreis des Baugrundstücks sowie für die Baukosten der zu errichtenden
Gebäude inkl. Tiefgarage und Innenhof vorlegen. Alternativ kann auch eine
freihändige Finanzierung des Objekts nachgewiesen werden.
Die Vergabeentscheidung erfolgt nach Auswertung folgender Kriterien:
1. Übereinstimmung der Vorplanung mit den städtebaulichen und gestalterischen Kriterien des Bebauungsplans und des Wettbewerbsbeitrages des Büros MEURER Architekten Stadtplaner Ingenieure Partnergesellschaft aus Frankfurt am Main,
2. Größe und Anzahl der Wohnungen mit Angabe der Anzahl der barrierefreien und barrierearmen Wohnungen,
3. Anzahl der für das Objekt zu erstellenden Stellplätze und
4. Konzept zur Instand- und Unterhaltung der halb-öffentlichen Innenhöfe inkl. der Zuwegungen.
Die sich bewerbenden Gruppen müssen sich verpflichten, die
Tiefgarage und die Gebäude sowie den halböffentlichen Innenhof innerhalb von
fünf Jahren nach Vergabeentscheidung des Rates zu errichten.
Die sich bewerbenden Gruppen sind im Kaufvertrag zu verpflichten, mindestens
30% der Wohnungen als öffentlich geförderten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.“
In den zusätzlichen Erläuterungen zu der genannten
Sitzungsvorlage führte die Verwaltung bezüglich des Vergabeverfahrens weiterhin
aus:
„9. Wie erfolgt die Auswahl der Gruppe bzw. der Gruppen, die das lila
unterlegte Baugrundstück für „innovative Wohnformen“ bebauen sollen?
Da die Vermarktung der „lila“ Flächen von der Veräußerung der übrigen
Bauflächen erheblich abweicht, würde die Entwicklung und Darstellung eines
weiter in die Tiefe gehenden Konzepts für diese Flächen den Rahmen des zur
Beratung und zum Beschluss vorgelegten Vermarktungskonzept für die
„Mehrgenerationensiedlung für Hilden“ sprengen.
Das Baugrundstück muss insbesondere in Bezug auf die gemeinsame Tiefgarage und
des Innenhofes in Verantwortung eines Bauherrn errichtet und künftig auch
betrieben bzw. verwaltet werden. Da jedoch das Objekt offensichtlich für eine
Gruppe allein zu „groß“ ist, ist es notwendig, dass sich mehrere Gruppen zu
einer übergeordneten rechtlichen Organisation zusammenschließen – ggfs. in Form
einer Genossenschaft, einer gemeinnützigen GmbH oder einer Wohnungs- und
Teileigentümergemeinschaft.
Diese Organisation ist gegenüber der Stadt Hilden Ansprechpartner und muss die
im Vermarktungskonzept zur Vergabeentscheidung geforderten Unterlagen
(gemeinsame Vorplanung mit Kostenschätzung sowie
Finanzierungszusage/Bonitätsnachweis) vorlegen.
Die Organisation muss die beteiligten Gruppen in sich organisieren. Dieser
Prozess wird für die Gruppen nicht einfach, aber mit Hilfe von erfahrenen
Moderatoren und Beratungsunternehmen, die es gerade in diesem Segment gibt
(z.B. Wohnbund Beratung NRW GmbH, Bochum), sind schon viele Projekte
erfolgreich abgewickelt worden.
Die Verwaltung kann hier nur auf externe Berater verweisen. Denn für die
Beratung von Mehrgenerationen- oder ähnlichen Projekten liegen bei der
Stadtverwaltung Hilden weder personelle Ressourcen noch die notwendigen
Kompetenzen vor.
Sobald die politischen Gremien abschließend beschlossen haben, die „lila“
Flächen für innovative Wohnformen, etc. zur Verfügung zu stellen, wird die
Verwaltung die sich bisher bewerbenden Gruppen und Initiativen zu einem
gemeinsamen Gespräch einladen, um eine sinnvolle und gleichberechtigte
Vorgehensweise möglichst einvernehmlich zu entwickeln. Diese Einladung wird
veröffentlicht, um auch Gruppen und Initiativen anzusprechen, die sich bisher
nicht bei der Verwaltung gemeldet oder an der Diskussion teilgenommen haben.
Nach diesem Gespräch wird die Vorgehensweise bezüglich der weiteren Vergabe-
und Auswahlschritte von der Verwaltung in einer gesonderten Sitzungsvorlage
aufbereitet und dem Rat zum Beschluss vorgelegt.
Im Beschlussvorschlag ist enthalten, dass die „lila“ Flächen bis 2020 für
innovative Wohngruppen reserviert wird. Die Stadtverwaltung strebt an, das
Vergabe- und Auswahlverfahren möglichst früher abzuschließen. Aber um den
Beteiligten ggfs. ein Zeitpuffer einzuräumen, sollte die Selbstverpflichtung
die Reservierung nur bis 2020 befristet werden. Ab diesem Zeitpunkt kann die
Stadt wieder frei über dieses Grundstück verfügen.“
Das damals angekündigte Gespräch mit den Gruppen findet am
Donnerstag, den 03.09.2015 um 16.30 Uhr im Raum 100 des Rathauses der Stadt
Hilden statt.
Die Gruppen und Initiativen, der Seniorenbeirat sowie diejenigen, die sich in
die Interessentenliste haben eintragen lassen und angegeben haben, dass sie
sich auch vorstellen könnten, in einem Mehrgenerationenhaus zu wohnen, wurden
mit Schreiben vom 07.08.2015 zu dieser Informations- und
Kennenlernveranstaltung eingeladen.
Für die Informationsveranstaltung ist
folgende Tagesordnung vorgesehen:
- Begrüßung
durch Frau Bürgermeisterin Alkenings
- Impulsreferat:
„Das Baugrundstück für „Innovative Wohnformen“: Baurecht und weitere Wünsche der Stadt“ - anschließend:
Möglichkeit für Rückfragen
- Impulsreferat:
„I.D.G. Nutzergenossenschaft – Vision und Konzept“
(Frau Garcia Floriano und Herr Hennebrüder, Immobilien Dienstleistungs AG, Düsseldorf) - anschließend:
Möglichkeit für Rückfragen
- Diskussion:
Wie soll die Vergabe des Grundstücks erfolgen, ohne die Gruppen/Investoren zu überfordern, aber alle Interessenten fair zu beteiligen? - Verabschiedung
durch Frau Beigeordnete Hoff
In der Sitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses kann über den Verlauf und das Ergebnis dieser Veranstaltung mündlich berichtet werden.
In der Begründung zum Antrag der Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN wird auf Konzepte der Städte Bremen und Münster verwiesen, die als Orientierung für den beantragten Kriterienkatalog dienen könnten.
Als Anlage 2 und 3 hat die Verwaltung deshalb eine Ausschreibung für ein Grundstück für Baugemeinschaften in der Stadt Bremen (Quelle: www.bau.bremen.de/info/baugemeinschaften -> Ausschreibung für ein Baugemeinschaftsprojekt in der Unionbrauerei, heruntergeladen am 20.08.2015) und die im Rat der Stadt Münster am 17.06.2015 beschlossenen „Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke - Mehrfamilienhäuser, Gemeinschaftswohnformen“ (Quelle: www.muenster.de -> Ratsinformationssystem -> Rat am 17.06.2015 -> TOP 24, heruntergeladen am 20.08.2015) beigefügt.
Die Verwaltung sieht durchaus die Möglichkeit, auf
Grundlage dieser Vorbilder ein Vergabeverfahren für das reservierte Baugrundstück
für „Innovative Wohnformen“ zu entwickeln, das den Vorgaben des Ratsbeschlusses
vom 17.06.2015 entspricht.
Jedoch ist es ein Anliegen der Verwaltung, noch einmal ausdrücklich zu betonen,
dass im Gegensatz zur Hansestadt
Bremen oder zur Stadt Münster in der Verwaltung der Stadt Hilden weder personelle Ressourcen noch die
notwendigen Kompetenzen vorliegen, um Beratungs- und Koordinierungsleistungen
für mögliche Baugemeinschaften für „Innovative Wohnformen“ zu erbringen.
gez.
Birgit Alkenings