Festlegung des Untersuchungsrahmens
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Basis des
vorgestellten Untersuchungsrahmens Angebote zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts
einzuholen und die Vergabe vorzubereiten.
Erläuterungen und Begründungen:
Dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 24.06.2015 folgend,
wurde seitens der Verwaltung ein Untersuchungsrahmen für die Fortschreibung des
Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts ausgearbeitet. Diese Sitzungsvorlage
stellt diesen Untersuchungsrahmen vor.
Das zurzeit gültige Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept der Stadt
Hilden hat der Rat im März 2006 als verbindliche Leitlinie für die
Einzelhandelsentwicklung beschlossen. Das Ziel der Stärkung der Hildener
Innenstadt und des Erhalts der in die Wohngebiete integrierten Nahversorgungszentren
konnte bisher erreicht werden.
Jedoch weist die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf immer wieder
darauf hin, dass das Konzept aufgrund geänderter gesetzlicher Regelungen und
diverser Urteile der übergeordneten Gerichte dringend fortgeschrieben werden
muss.
Der Einzelhandel unterliegt seit Jahren auch in Hilden einer deutlichen
Dynamik. Ursachen dieser Entwicklung bei Einzelhandelsansiedlungen,
-verlagerungen und Betriebsaufgaben sind einerseits lokale Strukturmerkmale der
Angebots- wie auch der Nachfrageseite, andererseits der bundesweit wirksame
Strukturwandel im Einzelhandel mit den unvermindert zu beobachtenden Konzentrationsprozessen
auf Unternehmensseite, der Entwicklung neuer Betriebstypen, den Auswirkungen
des Online-Handels und vor allem den stetig veränderten Standortanforderungen.
Den betriebswirtschaftlich bedingten Entwicklungen stehen
landesplanerische und städtebauliche Zielvorstellungen gegenüber, die mit den
Vorstellungen der Einzelhandelsanbieter sowie der Investoren in Einklang zu
bringen sind.
Schließlich soll ein neues Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept auch
die Grundlage für den Erhalt und die Festigung der Position der Stadt Hilden
als „Einkaufsstadt“ darstellen.
Aufgrund dessen soll im Frühjahr 2016 der Auftrag zur Fortschreibung des
Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts an ein qualifiziertes Planungsbüro
vergeben werden, vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender
Haushaltsmittel.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 24.06.2015 beschlossen, Gegenstand
der Fortschreibung solle neben der Festlegung des zentralen
Versorgungsbereiches Innenstadt und der Nahversorgungszentren die Entwicklung
von Perspektiven für die heutigen „Nebenlagen“ …sein.
Auf dieser
Grundlage schlägt die Verwaltung vor, den Untersuchungsrahmen zur Fortschreibung
des Konzepts in drei Aufgabenstellungen zu untergliedern:
1. Analyse der Stadtstruktur (Formulierung
der Rahmenbedingungen):
Ø
Beschreibung der räumlichen
Rahmenbedingungen des Standortes Hilden
(Betrachtung der für den Einzelhandel relevanten Aspekte
aus Sicht des Gutachters - IST-Situation z.B. Lage, Bevölkerungsstruktur, Verkehrsinfrastruktur, Innere
Erschließung etc.)
Ø
Rechtliche
Rahmenvorgaben (Rechtliche
Einordnung eines Einzelhandelskonzepts, planungsrechtliche Einordnung zentraler
Versorgungsbereiche sowie deren Festlegungskriterien
Ø
Betrachtung
und Einbettung in die Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung
Ø
Einbettung
in die regionale Wettbewerbssituation - Betrachtung der umliegenden Städte im
Vergleich
Ø
Darstellung
aktueller Trends - Relevanz für die Stadt Hilden (z.B. Online-Handel, Werksverkauf,
Verkaufslabore)
2. Analyse
der Einzelhandelsstrukturen der Stadt
Hilden:
Ø
Analyse
der Angebotsstrukturen je Kernsortiment, unterteilt in zentrenrelevant,
nahversorgungsrelevant, Fachmarkt (Bau, Möbel), KfZ und sonstige Sortimente
(Betrachtung der Anzahl
der Betriebe, Verkaufsflächen, Umsätze, Anteile des großflächigen Einzelhandels,
Angebotsdefizite)
Ø
Analyse
der städtebaulichen Situation (Standortstruktur, Leerstände, Einteilung der Einkaufsbereiche,
Betriebs- und Branchenstruktur)
Ø
Analyse
der Magnetbetriebe je Einzelhandelsbereich (Bewertung der Attraktivität der Läden;
Warenpräsentation und Ladengestaltung; Feststellung der Zielgruppen- und Qualitätsorientierung)
Ø
Einschätzung
der Wettbewerbsfähigkeit der Läden
Ø
Analyse
der Nachfragesituation und des Kaufkraftpotentials
Ø
Analyse
der Nahversorgungsstruktur in Hilden
Ø
Auswirkungen
der geplanten „factory outlet center“ in Wuppertal und Remscheid
3. Konzept sowie Handlungsempfehlungen für die
Stadt Hilden
Ø
Überprüfung
der Sortimentliste für Hilden: Weiterentwicklung der „Hildener Liste“
Ø
Erstellen
von Entwicklungszielen und Empfehlungen für den Einzelhandel in Hilden
Ø
Abgrenzung
und Definition des zentralen Versorgungsbereichs der Innenstadt und räumliche
Gliederung weiterer Versorgungsbereiche – Nahversorgungszentren, ggfs. Nebenzentren
Ø
Beschreibung
der Randlagen, Solitärlagen (bspw. entlang der Hauptverkehrsstraßen Gerresheimer-,
Hochdahler- und Richrather Straße) und „Fachmarktlagen“
Ø
Einordnung
der definierten und beschriebenen Bereiche nach überwiegend auftretenden
Sortimenten in „zentrenrelevant“, „nahversorgungsrelevant“ und „Sonstige
Sortimente“ (z.B. KFZ, Baumarkt, Möbel etc.)
Ø
Formulieren
von Empfehlungen zur Fortentwicklung der definierten und beschriebenen Bereiche
in Hilden (räumlich gegliedert)
Ø
Formulierung,
Einordnung und Begründung von Ansiedlungsleitsätzen
Ø
Formulierung
planungsrechtlicher Steuerungs- und Festsetzungsempfehlungen für Nahversorgung
und Einzelhandel in Hilden
Zur Vorbereitung der Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts
hat die Verwaltung in 2015 den Bestand der Einzelhandelsgeschäfte in der Innenstadt,
in den Randlagen der Innenstadt, den Nahversorgungszentren und den sonstigen
Streulagen vollständig erfasst. Dies bildet die Basis für die anstehenden
Analysen.
Das fortgeschriebene Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept soll Aussagen
über die Weiterentwicklungsmöglichkeiten der gesamtstädtischen Zentren- und
Einzelhandelsstruktur der Stadt Hilden beinhalten.
Es ist die Zulässigkeit von nicht großflächigen Einzelhandelsgeschäften
außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs – insbesondere in den historisch
gewachsenen Nebenlagen wie z.B. im Bereich der Klotzstraße, der Richrather
Straße und der Kirchhofstraße – zu überprüfen und weiterführende Vorschläge als
Grundlage für die künftige Bauleitplanung für diese Bereiche zu erarbeiten.
Der aktuelle Zustand der Hildener Einzelhandelsstruktur soll für alle
relevanten Standorte und für alle angebotenen Sortimentsbereiche beschrieben
und bewertet werden. Diese Analyse soll Standortstärken und -schwächen,
Potentiale und Restriktionen sowie Handlungsbedarfe aufzeigen.
Hierbei soll auch die Liste der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente
überprüft und Entwicklungsempfehlungen formuliert werden.
Ausgehend von der analytischen Zustandsbewertung soll ein
Entwicklungsrahmen für alle Sortimentsbereiche aufgezeigt werden. Auf dieser
Grundlage sollen schließlich konkrete Empfehlungen zur gesamtstädtischen
Zentren- und Standortstruktur des Einzelhandels in Hilden entwickelt werden. Es
sollen Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente für die kommunale Ansiedlungspolitik
und die örtliche Bauleitplanung aufgezeigt werden.
Das aktualisierte kommunale Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept
soll dadurch als grundlegende und strategische Arbeitsbasis für die
Bauleitplanung und den Stadtentwicklungsprozess der nächsten Jahre dienen.
Nach Rechtskraft des Haushaltes 2016 könnte – unter der Voraussetzung,
dass die Haushaltsmittel vom Rat zur Verfügung gestellt werden – im April 2016
die Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts an ein
sachkundiges Planungsbüros vergeben werden.
Es ist – siehe Beschlussvorschlag – vorgesehen, bis dahin entsprechende
Planungsbüros um die Abgabe eines Angebotes zu bitten. Deshalb werden nach
Freigabe des Untersuchungsrahmens von der Verwaltung sechs bis zehn
Planungsbüros angeschrieben werden.
Gez.
B. Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101 |
Stadtplanung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
0901010040 |
529100 |
Dienstleistungen |
70.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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