Betreff
Zuschussantrag des Rheinisches Karnevalsmuseums e. V.
Vorlage
WP 14-20 SV 20/027
Aktenzeichen
II/20.1-En
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt, dem Rheinisches Karnevalsmuseum e. V. einen Zuschuss für den Umzug des Heinrich-Wimmer-Karnevalsmuseums und die damit verbundenen Aufwendungen aufgrund der derzeitigen finanziellen Lage der Stadt Hilden nicht zu gewähren.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Schreiben vom 28.07.2015 bittet der Verein Rheinisches Karnevalsmuseum e. V. um Prüfung, ob von Seiten der Stadt Hilden trotz der bekannten angespannten Finanzlage eine Unterstützung (wie nachträglich mitgeteilt, in Höhe von 4.000,- Euro) für den Umzug des Heinrich-Wimmer-Karnevalsmuseums und die damit verbundenen Aufwendungen möglich ist. Hierzu ist folgendes auszuführen:

 

  1. Im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanes 2015 wurde sowohl von Seiten der Verwaltung als auch von Seiten der Fraktionen hinreichend die derzeitige finanzielle Situation der Stadt Hilden geschildert. Auch der Landrat hat wiederholt auf den Bereich der freiwilligen Leistungen als Konsolidierungsmöglichkeit hingewiesen.

 

In den vergangenen Monaten wurden von Fachämtern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insgesamt fast 300 Einsparungsvorschläge zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung gemacht.

Die Gewährung einer Unterstützung für den Umzug des Heinrich-Wimmer-Karnevalsmuseums als zusätzliche freiwillige Leistung wäre in diesem Zusammenhang ein kontraproduktives Signal und in Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage nicht finanzierbar.

 

  1. Bei dem Rheinischen Karnevalsmuseum e. V. handelt es sich um einen anerkannten Kultur pflegenden Verein aus Hilden. Daher gelten für diesen Verein die „Richtlinien zur Förderung Kultur pflegender Vereine und Organisationen in Hilden“, letztmalig beschlossen am 12.12.2012. Diese Richtlinien sehen drei verschiedene finanzielle Förderungen vor:

 

-       Jährlicher Zuschuss (richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder)

-       Sonderzuschuss für Veranstaltungen

-       Jubiläumszuschuss

 

Aufgrund dieser Richtlinien erhielt das Rheinische Karnevalsmuseum seit dem 01.01.2013 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 350,00 Euro als Pauschalzuschuss.

 

Weitere Fördermöglichkeiten sehen diese Richtlinien nicht vor, sodass keine Möglichkeit besteht, einen Zuschuss zu den Umzugskosten zu gewähren.

 

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

040201

Kulturförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

0402010010

Kulturpflegende Vereine

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

0,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete