Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt, dem Rheinisches Karnevalsmuseum e. V. einen Zuschuss für den
Umzug des Heinrich-Wimmer-Karnevalsmuseums und die damit verbundenen
Aufwendungen aufgrund der derzeitigen finanziellen Lage der Stadt Hilden nicht
zu gewähren.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom 28.07.2015 bittet der Verein Rheinisches Karnevalsmuseum e. V. um Prüfung, ob von Seiten der Stadt Hilden trotz der bekannten angespannten Finanzlage eine Unterstützung (wie nachträglich mitgeteilt, in Höhe von 4.000,- Euro) für den Umzug des Heinrich-Wimmer-Karnevalsmuseums und die damit verbundenen Aufwendungen möglich ist. Hierzu ist folgendes auszuführen:
- Im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanes 2015 wurde sowohl von Seiten der Verwaltung als auch von Seiten der Fraktionen hinreichend die derzeitige finanzielle Situation der Stadt Hilden geschildert. Auch der Landrat hat wiederholt auf den Bereich der freiwilligen Leistungen als Konsolidierungsmöglichkeit hingewiesen.
In den vergangenen Monaten wurden von Fachämtern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insgesamt fast 300 Einsparungsvorschläge zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung gemacht.
Die Gewährung einer Unterstützung für den Umzug des Heinrich-Wimmer-Karnevalsmuseums als zusätzliche freiwillige Leistung wäre in diesem Zusammenhang ein kontraproduktives Signal und in Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage nicht finanzierbar.
- Bei dem Rheinischen Karnevalsmuseum e. V. handelt es sich um einen anerkannten Kultur pflegenden Verein aus Hilden. Daher gelten für diesen Verein die „Richtlinien zur Förderung Kultur pflegender Vereine und Organisationen in Hilden“, letztmalig beschlossen am 12.12.2012. Diese Richtlinien sehen drei verschiedene finanzielle Förderungen vor:
- Jährlicher Zuschuss (richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder)
- Sonderzuschuss für Veranstaltungen
- Jubiläumszuschuss
Aufgrund dieser Richtlinien erhielt das Rheinische Karnevalsmuseum seit dem 01.01.2013 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 350,00 Euro als Pauschalzuschuss.
Weitere Fördermöglichkeiten sehen diese Richtlinien nicht vor, sodass keine Möglichkeit besteht, einen Zuschuss zu den Umzugskosten zu gewähren.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
040201 |
Kulturförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2015 |
0402010010 Kulturpflegende Vereine |
531800 |
Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche |
0,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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