Betreff
Beschluß über die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage "Bahnhofsallee 2.Bauabschnitt" gemäß § 8 KAGNRW, sowie die Bildung eines Abrechnungsgebietes
Vorlage
WP 14-20 SV 60/014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt:

 

Der 2. Bauabschnitt der Erschließungsanlage „Bahnhofsallee“ wurde gemäß dem Bauprogramm mit den dargestellten Änderungen fertiggestellt.

 

Gemäß § 8 KAG NRW wird der beitragsfähige Aufwand der Stadt Hilden für die nachmalige Herstellung ermittelt und abgerechnet.

 

Alle von der Anlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hilden vom 30.06.2005 das Abrechnungsgebiet.

 

Dieser Beschluss, sowie die der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke, sind öffentlich bekannt zu machen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die vorliegende Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Straßenbauprogrammes 2010-2014 (SV WP 09-14 66/033), welches der Rat der Stadt Hilden am 10.11.2010 einstimmig beschlossen hat.

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 10.12.2008 war festgelegt worden, dass der Bahnhofsvorplatzbereich in zwei Bauabschnitten ausgebaut/saniert werden soll. Die Durchführung des 2.Bauabschnittes wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Hilden (WP 09-14 SV 66/082) vom 14.12.2011 nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Die Maßnahme ist nunmehr abgeschlossen und entspricht grundsätzlich der vorgestellten Planung mit Ausnahme der folgenden Änderungen:

 

Die Lagen der Änderungen sind im Plan der Anlage 2 entsprechend der nachfolgenden Aufzählung markiert.

 

A     Im Bereich des Gebäudes Bahnhofsallee 4 ist die Lage einer Baumscheibe geändert worden. Die Anzahl der Parkstände hat sich dadurch nicht verändert. Die Lage der Parkstände ist nun mehr durch die Baumscheiben eingefasst.

 

B     Die Parkplätze vor den Gebäuden Bahnhofsallee 22/20 sind von vormals geplanten 4 auf 2, davon ein Parkplatz für Schwerbehinderte, reduziert worden, um die Einrichtung einer Busbucht zu ermöglichen - siehe C -.

 

C    Änderung der Busführung an der Haltestelle vor den Gebäuden Bahnhofsallee 22/24 durch Einrichtung einer Busbucht, um die Sicherheit der Fußgänger besser gewährleisten zu können.

 

D    Vergrößerung der Baumscheibe als Führungselement für den Schwerbehindertenparkplatz.

 

E     Anpassungsarbeiten im Bereich der Gebäude Bahnhofsallee 3, 16 und 24 im Bürgersteig-bereich.

 

Der abzurechnende Straßenbereich ist im Abrechnungsplan - Anlage 1 - dargestellt.

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen und Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I106600152

Umbau Bahnhofsallee, 2. Bauabschnitt

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

s.o.

379510

Erschließungsbeiträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete