Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt
Hilden beschließt:
Der 2. Bauabschnitt der Erschließungsanlage
„Bahnhofsallee“ wurde gemäß dem Bauprogramm mit den dargestellten Änderungen
fertiggestellt.
Gemäß § 8 KAG NRW wird der beitragsfähige
Aufwand der Stadt Hilden für die nachmalige Herstellung ermittelt und
abgerechnet.
Alle von der Anlage erschlossenen Grundstücke
bilden gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hilden vom 30.06.2005
das Abrechnungsgebiet.
Dieser Beschluss, sowie die der
Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke, sind öffentlich bekannt zu machen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die vorliegende Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des
Straßenbauprogrammes 2010-2014 (SV WP 09-14 66/033), welches der Rat der Stadt
Hilden am 10.11.2010 einstimmig beschlossen hat.
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 10.12.2008 war
festgelegt worden, dass der Bahnhofsvorplatzbereich in zwei Bauabschnitten
ausgebaut/saniert werden soll. Die Durchführung des 2.Bauabschnittes wurde in
der Sitzung des Rates der Stadt Hilden (WP 09-14 SV 66/082) vom 14.12.2011 nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Die Maßnahme ist nunmehr
abgeschlossen und entspricht grundsätzlich der vorgestellten Planung mit
Ausnahme der folgenden Änderungen:
Die Lagen der Änderungen sind im Plan der Anlage 2 entsprechend der
nachfolgenden Aufzählung markiert.
A Im Bereich des Gebäudes Bahnhofsallee 4 ist die Lage einer
Baumscheibe geändert worden. Die Anzahl der Parkstände hat sich dadurch nicht
verändert. Die Lage der Parkstände ist nun mehr durch die Baumscheiben
eingefasst.
B Die Parkplätze vor den Gebäuden Bahnhofsallee 22/20 sind von
vormals geplanten 4 auf 2, davon ein Parkplatz für Schwerbehinderte, reduziert
worden, um die Einrichtung einer Busbucht zu ermöglichen - siehe C -.
C Änderung der Busführung an der Haltestelle vor den Gebäuden Bahnhofsallee
22/24 durch Einrichtung einer Busbucht, um die Sicherheit der Fußgänger besser gewährleisten
zu können.
D Vergrößerung der Baumscheibe als Führungselement für den
Schwerbehindertenparkplatz.
E Anpassungsarbeiten im Bereich der Gebäude Bahnhofsallee 3, 16
und 24 im Bürgersteig-bereich.
Der abzurechnende Straßenbereich ist im Abrechnungsplan - Anlage 1 -
dargestellt.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen und Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I106600152 |
Umbau Bahnhofsallee, 2. Bauabschnitt |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2015 |
s.o. |
379510 |
Erschließungsbeiträge |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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