Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt:
Die
Teileinrichtung Beleuchtung der Erschließungsanlage „Am Jagersteig“ wurde dem
Bauprogramm entsprechend hergestellt.
Gemäß § 8 KAG NRW
wird der beitragsfähige Aufwand für die nachmalige Herstellung ermittelt und
abgerechnet.
Alle von der
Anlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung
der Stadt Hilden vom 30.6.2005 das Abrechnungsgebiet.
Vorstehender
Beschluss, sowie die der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke, sind
öffentlich bekannt zu machen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Teileinrichtung Beleuchtung ist im Zuge der erstmaligen endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Am Jägersteig“ aus Altersgründen erneuert worden. Die alte Beleuchtungsanlage war bereits nach den Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung betriebsfertig vorhanden.
Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen werden für derartige kommunale Investitionen Beiträge von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke als Gegenleistung dafür erhoben, dass Ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme wirtschaftliche Vorteile geboten werden.
Die durch die Erschließungsanlage „Am Jägersteig“ erschlossenen Grundstücke (Anlage1) bilden das Abrechnungsgebiet.
Die Verwaltung beabsichtigt, nach Vorliegen des Beschlusses und dessen Veröffentlichung, das Beitragsverfahren gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hilden vom 30.06.2005 durchzuführen.
Gez. Birgit
Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I076600038 |
Ausbau Am Jägersteig - Straßenausbau |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2015 |
I076600038 |
379510 |
Erschließungsbeiträge |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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