Betreff
Beschluss über die nachmalige Herstellung der Beleuchtung der Erschließungsanlage "Am Jägersteig" gem § 8 KAGNRW, sowie die Bildung eines Abrechnungsgebietes
Vorlage
WP 14-20 SV 60/013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt:

 

Die Teileinrichtung Beleuchtung der Erschließungsanlage „Am Jagersteig“ wurde dem Bauprogramm entsprechend hergestellt.

 

Gemäß § 8 KAG NRW wird der beitragsfähige Aufwand für die nachmalige Herstellung ermittelt und abgerechnet.

 

Alle von der Anlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hilden vom 30.6.2005 das Abrechnungsgebiet.

 

Vorstehender Beschluss, sowie die der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke, sind öffentlich bekannt zu machen.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Teileinrichtung Beleuchtung ist im Zuge der erstmaligen endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Am Jägersteig“ aus Altersgründen erneuert worden. Die alte Beleuchtungsanlage war bereits nach den Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung betriebsfertig vorhanden.

 

Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen werden für derartige kommunale Investitionen Beiträge von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke als Gegenleistung dafür erhoben, dass Ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

 

Die durch die Erschließungsanlage „Am Jägersteig“ erschlossenen Grundstücke (Anlage1) bilden das Abrechnungsgebiet.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, nach Vorliegen des Beschlusses und dessen Veröffentlichung, das Beitragsverfahren gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hilden vom 30.06.2005 durchzuführen.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I076600038

Ausbau Am Jägersteig - Straßenausbau

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

I076600038

379510

Erschließungsbeiträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete