Betreff
Abrechnung der Erschließungsanlage a) Satzung der Stadt Hilden über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage "Am Jägersteig" b) Bildung eines Abrechnungsgebietes sowie Beschluss über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Am Jägersteig"
Vorlage
WP 14-20 SV 60/012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

a)         Die im vollen Wortlaut vorliegende Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Am Jägersteig –ohne Beleuchtung“ (Anlage 1) wird hiermit beschlossen.

 

b)         Alle von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hilden vom 07.11.1988 in der zurzeit gültigen Fassung das Abrechnungsgebiet.

Die vor bezeichnete Erschließungsanlage ist endgültig hergestellt.

Sie entspricht den Merkmalen des § 1 der zuvor unter a) benannten Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Am Jäger-

steig – ohne Beleuchtung“

 

Vorstehender Beschluss sowie die der Betragspflicht unterliegenden Grundstücke (§ 133 Abs.1 Baugesetzbuch) sind öffentlich bekannt zu machen.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

zu a)    Nach § 132 Baugesetzbuch regeln die Gemeinden durch Satzung die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Merkmale sind in § 8 Abs. 1 und 2 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hilden festgelegt, wobei es sich dabei um einen konventionellen Ausbau (Fahrbahn mit Abgrenzung der beidseitigen Gehwege) handelt.

 

            Gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung kann der Rat im Einzelfall die Bestandteile und Herstellungsmerkmale der Erschließungsanlagen abweichend festlegen.

 

            Da der Ausbau der Erschließungsanlage „Am Jägersteig“, der in der beigefügten Satzung beschrieben ist, in Teilbereichen nicht den Festlegungen des § 8 Abs. 1 und 2 der Erschließungsbeitragssatzung entspricht, sind insoweit zur Abrechnung der Erschließungsanlage die Merkmale der endgültigen Herstellung abweichend durch Satzung festzulegen.

            Die Teileinrichtung Beleuchtung war schon betriebsfertig vorhanden und wurde aus Altersgründen nachmalig hergestellt, so dass die Abrechnung nicht nach dem BauGB erfolgen kann

            Die entsprechende Satzung wird hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt (Anlage 1).

 

 

zu b)    Die von der Erschließungsanlage „Am Jägersteig“ erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet (Anlage 2).

 

            Nach Vorliegen des Beschlusses und dessen Veröffentlichung soll die Veranlagung der Beitragspflichtigen erfolgen.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I076600038

Ausbau Am Jägersteig –

Straßenausbau

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

I076600038

379510

Erschließungsbeiträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete