Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss:
a) Die im vollen Wortlaut vorliegende
Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der Merkmale der endgültigen
Herstellung der Erschließungsanlage „Am Jägersteig –ohne Beleuchtung“ (Anlage
1) wird hiermit beschlossen.
b) Alle von der Erschließungsanlage
erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der
Stadt Hilden vom 07.11.1988 in der zurzeit gültigen Fassung das
Abrechnungsgebiet.
Die vor bezeichnete Erschließungsanlage ist
endgültig hergestellt.
Sie entspricht den Merkmalen des § 1 der
zuvor unter a) benannten Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der
endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Am Jäger-
steig – ohne Beleuchtung“
Vorstehender Beschluss sowie die der Betragspflicht unterliegenden
Grundstücke (§ 133 Abs.1 Baugesetzbuch) sind öffentlich bekannt zu machen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“
Erläuterungen und Begründungen:
zu a) Nach § 132 Baugesetzbuch regeln die
Gemeinden durch Satzung die Merkmale der endgültigen Herstellung einer
Erschließungsanlage. Die Merkmale sind in § 8 Abs. 1 und 2 der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hilden festgelegt, wobei es sich dabei
um einen konventionellen Ausbau (Fahrbahn mit Abgrenzung der beidseitigen
Gehwege) handelt.
Gemäß § 8 Abs. 3 der
Erschließungsbeitragssatzung kann der Rat im Einzelfall die Bestandteile und
Herstellungsmerkmale der Erschließungsanlagen abweichend festlegen.
Da der Ausbau der
Erschließungsanlage „Am Jägersteig“, der in der beigefügten Satzung beschrieben
ist, in Teilbereichen nicht den Festlegungen des § 8 Abs. 1 und 2 der Erschließungsbeitragssatzung
entspricht, sind insoweit zur Abrechnung der Erschließungsanlage die Merkmale
der endgültigen Herstellung abweichend durch Satzung festzulegen.
Die Teileinrichtung Beleuchtung war
schon betriebsfertig vorhanden und wurde aus Altersgründen nachmalig
hergestellt, so dass die Abrechnung nicht nach dem BauGB erfolgen kann
Die entsprechende Satzung wird
hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt (Anlage 1).
zu b) Die von der Erschließungsanlage „Am
Jägersteig“ erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet (Anlage 2).
Nach Vorliegen des Beschlusses und
dessen Veröffentlichung soll die Veranlagung der Beitragspflichtigen erfolgen.
Gez. Birgit
Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
I076600038 |
Ausbau Am Jägersteig – Straßenausbau |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel
sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und
Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/ Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2015 |
I076600038 |
379510 |
Erschließungsbeiträge |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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