Projekt D 2 Erarbeitung von Gestaltungskonzepten - Vorstellung des Ergebnisses
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die vorgestellte Gestaltungskonzeption für das Stadtumbaugebiet Innenstadt zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Das Thema „Erarbeitung von Gestaltungskonzepten“ ist als Projekt D 2 Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt Hildens.
Die Verwaltung hat in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/037 im Juni 2015 hierzu – u.a. über die Inhalte der bis dahin durchgeführten Beteiligungsforen – ausführlich berichtet. Die Sitzungsvorlage wurde im Stadtentwicklungsausschuss ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.
Die Zielsetzung der Gestaltungskonzeption verteilt sich auf drei inhaltlich unterschiedliche Elemente:
+ die Übertragung/Ausweitung der bereits
vorhandenen „Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und
Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt der Mittelstraße und ihrer
Seitenstraßen [Gestaltungssatzung Werbeanlagen]“ auf diejenigen Bereiche des
Stadtumbaugebietes Innenstadt Hilden, in denen sie heute noch nicht gilt;
+ Aufnahme
vom inhaltlichen Elementen zum Thema Gestaltung des öffentlichen Raumes in die
Sondernutzung-Satzung der Stadt Hilden;
+ Schaffung
von Grundlagen für die Richtlinien zu einem Fassadenprogramm, welches als
Projekt C 3 ebenfalls Bestandteil des IHK ist.
Das
Gestaltungskonzept für die Innenstadt Hildens, die hier gleichgesetzt ist mit
dem von der Stadt Hilden im Juli 2013 ausgewiesenen „Stadtumbaugebiet“, beruht
zunächst auf einer ausführlichen Bestandsaufnahme. Hierbei wurden die
Teilbereiche des Stadtumbaugebietes verschiedenen Analysen unterzogen; die
betroffenen Straßenzüge wurden hinsichtlich ihrer historischen und
architektonisch-städtebaulichen Details untersucht.
Aus der
Bestandsaufnahme haben sich bei der weiteren Bearbeitung „Arbeitsprinzipien“
ableiten lassen, die dann als Grundlage für die weiteren thematischen
Untersuchungen verwendet wurden.
Es wurden insgesamt
vier sog. „Beteiligungsforen“ zu einzelnen Themenbereichen durchgeführt, um den
verschiedenen betroffenen Innenstadtakteuren (also Einzelhandel, Gastronomie,
Eigentümer, Stadtmarketing) die Intention des Projektes und die hierzu
denkbaren planerischen Ansätze zu erläutern sowie mit Ihnen zu diskutieren. Die
Protokolle der Beteiligungsforen liegen dieser Sitzungsvorlage bei.
Die Ergebnisse der
Erarbeitung der Gestaltungskonzeption für das Stadtumbaugebiet Innenstadt
werden – nach Zustellung dieser Sitzungsvorlage, aber vor der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses – der allgemeinen Öffentlichkeit in einer
Veranstaltung am 20.08.2015 im Bürgerhaus vorgestellt.
Der Entwurf der
hierfür verwendeten Präsentation ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Über das Ergebnis dieses fünfte Beteiligungsforum für die „breite
Öffentlichkeit“ wird in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses berichtet.
Die Präsentation
enthält alle Elemente der Gestaltungskonzeption, soweit sie vergleichsweise
„plakativ“ dargestellt werden können.
Der gesamte
theoretische Teil, der für die spätere Begründung innerhalb der angestrebten Satzungsaufstellungsverfahren
systematisch von Bedeutung ist, ist später Bestandteil des Gestaltungshandbuches,
in dem die Gestaltungskonzeption für das Stadtumbaugebiet Innenstadt Hilden
umfassend dargelegt ist.
Mit der Erstellung
dieses Gestaltungshandbuchs ist das Projekt D 2 im Integrierten Handlungskonzept
für die Innenstadt Hildens abgeschlossen.
Entsprechend der
Zielsetzung dieses Projektes müssen jedoch weitere Schritte folgen.
Obwohl es sich bei
den oben erläuterten Zielen um inhaltlich verwandte Themen handelt, sind sie
jedoch verfahrenstechnisch unterschiedlich zu behandeln. Deshalb wurden zu
jedem der einzelnen Ziele und zu der Frage der weiteren Vorgehensweise eigene
Sitzungsvorlagen erstellt.
Für den Bereich der
„Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer“ wurden zusätzlich
beispielhafte Formen der Werbung in der Innenstadt ermittelt und in Beziehung
zu den vorhandenen Fassadenstrukturen gesetzt.
Für dieses Themenfeld wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, durch
ein Satzungsaufstellungsverfahren den Geltungsbereich der „Satzung der Stadt
Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der
Gestalt der Mittelstraße und ihrer Seitenstraßen [Gestaltungssatzung
Werbeanlagen]“ auf weitere Teile des Stadtumbaugebietes Innenstadt Hilden
auszudehnen.
Es sei in diesem
Zusammenhang auf die Sitzungsvortage Nr. WP 14-20 SV 61/047 verwiesen.
Für den Bereich des
Fassadenprogrammes wurden Handlungsempfehlungen erstellt, wie im weiteren
Verlauf mit dem Thema umgegangen werden soll. Hierzu gehört eine Auswahl der in
diesem Zusammenhang wichtigen Gebäude inkl. einer detaillierten Beschreibung
sowie eine Kriterienliste für die Beurteilung. Zu den Kriterien gehören die
historische Relevanz, die Lage in der Innenstadt, das visuelle Wirkungsfeld des
jeweiligen Gebäudes, der bauliche Zustand sowie das Potenzial zur
Neugestaltung.
Es sind diese
Kriterien, die später – bei Ausführung des Projektpunktes C 3 Fassadenprogramm
– zu beachten sind.
Es wird hier auf
die Sitzungsvorlage Nr. WP 14-20 SV 61/048 verwiesen.
Das Thema
„Sondernutzungsrechte im öffentlichen Raum“, sowohl durch die Werbung des ansässigen
Einzelhandels als auch durch die Außengastronomie, betrifft wiederum das
gesamte Stadtumbaugebiet.
Neben diversen
exemplarischen Darstellungen, wie der öffentliche Raum durch die ungehemmte
Inanspruchnahme für Werbezwecke beeinträchtigt wird, führte die
Bestandsaufnahme hier auch zu der Erkenntnis, dass verschiedene Bereiche der
Mittelstraße sowie der anderen betroffenen Straßen im Plangebiet aufgrund ihrer
gestalterischen und funktionalen Unterschiede auch unterschiedlich behandelt
werden müssen.
Hinsichtlich des
Themas der „Außengastronomie“ wurde deutlich, dass aufgrund der positiven
Entwicklung in diesem Bereich kurzfristig keine Maßnahmen ergriffen werden sollten,
während es bei den diversen Werbeträgern im öffentlichen (Straßen-) Raum aus
Sicht der Verwaltung dringend erforderlich geworden ist zu handeln.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden
(Sondernutzungssatzung) in einem Änderungsverfahren inhaltlich zu ergänzen.
Es wird hier auf
die Sitzungsvorlage Nr. WP 14-20 SV 61/049 verwiesen.
Das von dem Architekturbüro
Hamann erstellte Gestaltungshandbuch kann bei Interesse den Fraktionen zum
Abschluss der Bearbeitungsphase – d.h. nach Kenntnisnahme dieser Sitzungsvorlage
– auf Datenträgern zur Verfügung gestellt werden.
gez.
In Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter