Betreff
Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens:
Projekt D 2 Erarbeitung von Gestaltungskonzepten - Vorstellung des Ergebnisses
Vorlage
WP 14-20 SV 61/051
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_IHK_D 2
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die vorgestellte Gestaltungskonzeption für das Stadtumbaugebiet Innenstadt zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Thema „Erarbeitung von Gestaltungskonzepten“ ist als Projekt D 2 Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt Hildens.

Die Verwaltung hat in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/037 im Juni 2015 hierzu – u.a. über die Inhalte der bis dahin durchgeführten Beteiligungsforen – ausführlich berichtet. Die Sitzungsvorlage wurde im Stadtentwicklungsausschuss ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.

 

Die Zielsetzung der Gestaltungskonzeption verteilt sich auf drei inhaltlich unterschiedliche Elemente:

+          die Übertragung/Ausweitung der bereits vorhandenen „Satzung der  Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt der Mittelstraße und ihrer Seitenstraßen [Gestaltungssatzung Werbeanlagen]“ auf diejenigen Bereiche des Stadtumbaugebietes Innenstadt Hilden, in denen sie heute noch nicht gilt;

+          Aufnahme vom inhaltlichen Elementen zum Thema Gestaltung des öffentlichen Raumes in die Sondernutzung-Satzung der Stadt Hilden;

+          Schaffung von Grundlagen für die Richtlinien zu einem Fassadenprogramm, welches als Projekt C 3 ebenfalls Bestandteil des IHK ist.

 

Das Gestaltungskonzept für die Innenstadt Hildens, die hier gleichgesetzt ist mit dem von der Stadt Hilden im Juli 2013 ausgewiesenen „Stadtumbaugebiet“, beruht zunächst auf einer ausführlichen Bestandsaufnahme. Hierbei wurden die Teilbereiche des Stadtumbaugebietes verschiedenen Analysen unterzogen; die betroffenen Straßenzüge wurden hinsichtlich ihrer historischen und architektonisch-städtebaulichen Details untersucht.

 

Aus der Bestandsaufnahme haben sich bei der weiteren Bearbeitung „Arbeitsprinzipien“ ableiten lassen, die dann als Grundlage für die weiteren thematischen Untersuchungen verwendet wurden.

 

Es wurden insgesamt vier sog. „Beteiligungsforen“ zu einzelnen Themenbereichen durchgeführt, um den verschiedenen betroffenen Innenstadtakteuren (also Einzelhandel, Gastronomie, Eigentümer, Stadtmarketing) die Intention des Projektes und die hierzu denkbaren planerischen Ansätze zu erläutern sowie mit Ihnen zu diskutieren. Die Protokolle der Beteiligungsforen liegen dieser Sitzungsvorlage bei.

 

Die Ergebnisse der Erarbeitung der Gestaltungskonzeption für das Stadtumbaugebiet Innenstadt werden – nach Zustellung dieser Sitzungsvorlage, aber vor der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses – der allgemeinen Öffentlichkeit in einer Veranstaltung am 20.08.2015 im Bürgerhaus vorgestellt.

Der Entwurf der hierfür verwendeten Präsentation ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Über das Ergebnis dieses fünfte Beteiligungsforum für die „breite Öffentlichkeit“ wird in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses berichtet.

 

Die Präsentation enthält alle Elemente der Gestaltungskonzeption, soweit sie vergleichsweise „plakativ“ dargestellt werden können.

Der gesamte theoretische Teil, der für die spätere Begründung innerhalb der angestrebten Satzungsaufstellungsverfahren systematisch von Bedeutung ist, ist später Bestandteil des Gestaltungshandbuches, in dem die Gestaltungskonzeption für das Stadtumbaugebiet Innenstadt Hilden umfassend dargelegt ist.

 

Mit der Erstellung dieses Gestaltungshandbuchs ist das Projekt D 2 im Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens abgeschlossen.

 

Entsprechend der Zielsetzung dieses Projektes müssen jedoch weitere Schritte folgen.

Obwohl es sich bei den oben erläuterten Zielen um inhaltlich verwandte Themen handelt, sind sie jedoch verfahrenstechnisch unterschiedlich zu behandeln. Deshalb wurden zu jedem der einzelnen Ziele und zu der Frage der weiteren Vorgehensweise eigene Sitzungsvorlagen erstellt.

 

Für den Bereich der „Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer“ wurden zusätzlich beispielhafte Formen der Werbung in der Innenstadt ermittelt und in Beziehung zu den vorhandenen Fassadenstrukturen gesetzt.
Für dieses Themenfeld wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, durch ein Satzungsaufstellungsverfahren den Geltungsbereich der „Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt der Mittelstraße und ihrer Seitenstraßen [Gestaltungssatzung Werbeanlagen]“ auf weitere Teile des Stadtumbaugebietes Innenstadt Hilden auszudehnen.

Es sei in diesem Zusammenhang auf die Sitzungsvortage Nr. WP 14-20 SV 61/047 verwiesen.

 

Für den Bereich des Fassadenprogrammes wurden Handlungsempfehlungen erstellt, wie im weiteren Verlauf mit dem Thema umgegangen werden soll. Hierzu gehört eine Auswahl der in diesem Zusammenhang wichtigen Gebäude inkl. einer detaillierten Beschreibung sowie eine Kriterienliste für die Beurteilung. Zu den Kriterien gehören die historische Relevanz, die Lage in der Innenstadt, das visuelle Wirkungsfeld des jeweiligen Gebäudes, der bauliche Zustand sowie das Potenzial zur Neugestaltung.

Es sind diese Kriterien, die später – bei Ausführung des Projektpunktes C 3 Fassadenprogramm – zu beachten sind.

Es wird hier auf die Sitzungsvorlage Nr. WP 14-20 SV 61/048 verwiesen.

 

Das Thema „Sondernutzungsrechte im öffentlichen Raum“, sowohl durch die Werbung des ansässigen Einzelhandels als auch durch die Außengastronomie, betrifft wiederum das gesamte Stadtumbaugebiet.

Neben diversen exemplarischen Darstellungen, wie der öffentliche Raum durch die ungehemmte Inanspruchnahme für Werbezwecke beeinträchtigt wird, führte die Bestandsaufnahme hier auch zu der Erkenntnis, dass verschiedene Bereiche der Mittelstraße sowie der anderen betroffenen Straßen im Plangebiet aufgrund ihrer gestalterischen und funktionalen Unterschiede auch unterschiedlich behandelt werden müssen.

Hinsichtlich des Themas der „Außengastronomie“ wurde deutlich, dass aufgrund der positiven Entwicklung in diesem Bereich kurzfristig keine Maßnahmen ergriffen werden sollten, während es bei den diversen Werbeträgern im öffentlichen (Straßen-) Raum aus Sicht der Verwaltung dringend erforderlich geworden ist zu handeln.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden (Sondernutzungssatzung) in einem Änderungsverfahren inhaltlich zu ergänzen.

Es wird hier auf die Sitzungsvorlage Nr. WP 14-20 SV 61/049 verwiesen.

 

Das von dem Architekturbüro Hamann erstellte Gestaltungshandbuch kann bei Interesse den Fraktionen zum Abschluss der Bearbeitungsphase – d.h. nach Kenntnisnahme dieser Sitzungsvorlage – auf Datenträgern zur Verfügung gestellt werden.

 

 

gez.

In Vertretung

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter