Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass wegen der guten Erschließungslage
der Gewerbegebiete Hildens im übergeordneten Straßennetz und der noch
ungeklärten Nutzungssituation der Kartendaten derzeit eine Beteiligung an dem
Projekt „stadtverträgliche LKW-Navigation“ nicht erfolgt.
Erläuterungen und Begründungen:
1.Einführung
1.1 Ruhrgebiet
Der Schwerlastverkehr in den Städten des
Ruhrgebiets hatte oftmals negative Auswirkungen durch Lärm, Abgase,
Straßenschäden und festgefahrene Lkw unter Brücken bzw. engen Straßenquerschnitten.
Dies liegt vor allem daran, dass Lkw-Fahrer nur über rudimentäre Ortskenntnisse
verfügen oder marktgängige Navigationssysteme nutzen, die nicht auf die
Bedürfnisse des Schwerlastverkehrs ausgerichtet sind.
Vor diesem Hintergrund hat die
Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr gemeinsam mit den Industrie- und
Handelskammern des Ruhrgebiets das Projekt „stadtverträgliche Lkw-Navigation“
in der Metropole Ruhr entwickelt. Die Festlegung von den örtlichen Gegebenheiten
angepassten Lkw-Vorrangrouten soll es ermöglichen, den Schwerlastverkehr über
gewünschte Strecken zu leiten und damit bestimmte Siedlungsbereiche zu
entlasten und Unfälle im Straßenraum zu verringern.
Damit die von den Kommunen erstellten
Vorrangrouten von den Lkw-Fahrern auch tatsächlich genutzt werden, müssen diese
in marktgängige Navigationssysteme überführt werden. Mit HERE/Nokia und
Teleatlas/TomTom gibt es weltweit zwei wesentliche Hersteller von Navigationskarten.
Die Navigationskarten sind das Ausgangsprodukt jeder Navigation und damit auch
die Basis für jede weitere Veredelung, sei es durch Lkw-Hersteller, Spediteure
oder andere. Im Rahmen eines Projektes haben sich die teilnehmenden
kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte verpflichtet,
Lkw-Vorrangrouten für ihr Gemeindegebiet zu entwickeln und in die marktgängigen
Navigationskarten einzupflegen.
Diese kommunalen Daten werden in einer Datenbank
abgelegt, damit zum einem die Hersteller von Navigationskarten und zum anderem
weitere Interessenten im Rahmen von Verkehrslenkungs- und Managementkonzepten
das Datenmaterial nutzen können. Ziel des Vorhabens ist es, dass die kommunalen
Daten kostenfrei von der Datenbank abrufbar sind, damit eine möglichst breite
Verwendung und Veredelung der Geodaten erfolgen kann.
Derzeit sind 40 Kommunen, darunter alle 11
kreisfreien Städte im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr, Partner des Projektes.
Die Erfassung der Lkw-Restriktionen sowie die Aufstellung und Erfassung der
Lkw-Vorrangrouten wurde an vielen Stellen abgeschlossen. In einigen Kommunen
wird noch an der Eingabe gearbeitet. Auch prüfen weitere Kommunen die
Mitwirkung bei dem Projekt.
1.2
Rheinland
Für die Metropolregion Rheinland wurde in
2015 ein vergleichbares Projekt gestartet. Die Projektleitung liegt bei der IHK
Aachen und die Projektsteuerung beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Nach
dortiger Angabe haben zwischenzeitlich 42 Kommunen eine verbindliche Kooperationsvereinbarung
abgeschlossen.
Die im Ruhrgebiet entwickelte und dort
eingesetzte Software (Datenbank und Erfassungstool) als unverzichtbare
fachliche Grundlage kann nach Angabe des VRS nicht eingesetzt werden und wird
derzeit noch entwickelt. Eine Fertigstellung ist für Herbst 2015 geplant. Eine
Bereitstellung der Daten für Kartenhersteller, Logistikfirmen etc. soll Mitte
2016 erfolgen. Im Kreis Mettmann gibt es unter Leitung des Kreises einen
Arbeitskreis der kreisangehörigen Städte zu dieser Thematik. Folgende Städte
haben bisher die Vereinbarung unterzeichnet: Haan, Heiligenhaus, Langenfeld,
Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen und Velbert.
1.3 Hilden
Die
Stadtverwaltung Hilden hat bisher die Kooperationsvereinbarung noch nicht
unterzeichnet. Dies vor folgendem Hintergrund:
- Es handelt sich um eine
dauerhafte freiwillige Leistung, welche mit zusätzlichen Kosten (Haushalt)
verbunden ist. Insofern ist eine politische Beschlussfassung nötig.
- Die Tragfähigkeit/ der Nutzen
des Projektes erscheint zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abschließend
gesichert (wird erläutert).
- Die Lage der Gewerbegebiete in
Hilden innerhalb des Straßennetzes stellt eine Beteiligungsnotwendigkeit in
Frage (wird erläutert).
1.4
Umfang der Datenerfassung
Um die Nutzung in Navigationskarten sinnvoll
zu ermöglichen und das unter 1.1 beschriebene Ziel zu erreichen bzw. die
Probleme zu lösen, sollen 2 Aspekte in der Datenerfassung/-Bereitstellung bearbeitet
werden:
- Es sollen sogenannten Lkw-Vorrangrouten
festgelegt werden. Über diese Straßen soll der Lkw-Verkehr geführt werden.
- Es sollen die Einschränkungen auf dem
Straßennetz erfasst werden. Dies sind: Beschränkungen für Geschwindigkeit (z.B.
Tempo 30 Zonen), Gewicht, Breite, Höhe, Länge, Durchfahrt, Umweltzonen.
Letztlich bedeutet dies, dass das gesamte Straßennetz mit allen o.a.
Beschilderungen (= Beschränkungen) lagerichtig erfasst und dauerhaft aktuell gehalten werden muss (s. Anlage Erfassungsbeispiel
Essen).
1.5
Kooperationsvereinbarung
Die teilnehmenden Kommunen verpflichten sich
dauerhaft 2mal jährlich ein Datenupdate zur Verfügung zu stellen. Eine
Beendigungsklausel enthält der Vertrag nicht (s. Anlage).
1.6
Datennutzung durch Dritte
Nach Angabe der IHK Aachen gibt es zum
derzeitigen Zeitpunkt (noch) keine verbindlichen Vereinbarungen mit
Kartenherstellern oder Logistikern, dass die erzeugten Daten auch in Navigationssoftware
eingespeist wird. Ein besonderes Problem stellt dabei der Umstand dar, dass
wohl eher nicht davon auszugehen ist, dass die Daten in normale
Pkw-Navigationsgeräte eingespeist werden. Spezielle Lkw- oder
Speditionsnavigationsgeräte nutzen jedoch nur 16% bzw. 2% der Fahrer (s.
Anlage).
Insofern geht man mit der Datenerfassung
sehr umfangreich in Vorleistung ohne sicher zu sein, dass die Nutzung auch im
erhofften/notwendigen Umfang stattfindet. Ein besonderes Problem dürften hier
die ausländischen Speditionen darstellen.
2.Weiteres Vorgehen
2.1
Kosten
Weil das neben den analogen Straßenakten
bestehende Straßenkataster der Stadt Hilden keine Ausweisung der
Straßenbeschilderung beinhaltet – der hierfür erforderliche Daueraufwand stünde
in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen - müssen die sich hieraus ergebenden
Restriktionen im Straßennetz und eine Definition von Straßen als
LKW-Vorrangrouten erfasst werden. Da die Personalkapazitäten im Fachamt
derzeit ausgelastet sind, müsste ein externer Dienstleister mit den Aufgaben
betraut werden.
Die Kosten der Ersterfassung werden nach
vorliegenden Richtpreisangeboten auf ca. 10.000 € geschätzt. Die jährlich
anfallenden Kosten für Updates der Daten werden auf 3.000€ geschätzt.
2.2
Zeitplanung
Nach Angaben der IHK ist eine Bereitstellung
von Daten für die Kartenhersteller für Mitte 2016 und eine Bereitstellung der
Software für die Kooperationspartner für Herbst 2015 geplant. Wenn eine
Teilnahme der Stadt Hilden stattfinden soll, so erscheint es als ausreichend,
wenn eine Datenerfassung erst im 2. Quartal 2016 stattfindet. Finanzmittel
wären dann dafür in den Haushalt 2016ff einzustellen.
2.3
Beteiligung der Stadt Hilden
In vielen der teilnehmenden Städte gibt es
wegen der Lage der Gewerbegebiete im Stadtgebiet Probleme mit dem Lkw-Verkehr.
Eine Analyse der Situation in Hilden zeigt hier im Vergleich ein anderes Bild.
Bis auf ganz wenige Gewerbebereiche (z.B. Hofstraße) liegen die fraglichen
Gebiete am überregionalen Straßennetz (Landes- oder Bundesstraßen). Besondere
Erkenntnisse über Problembereiche im Straßennetz bezüglich der Abwicklung des
Lkw-Verkehrs liegen nicht vor. Auch der Verkehrsentwicklungsplan aus 2004 hat
hier nicht auf besondere Problemlagen hingewiesen.
Unter diesen Randbedingungen und angesichts
der entstehenden Kosten wird eine Beteiligung der Stadt Hilden aus verkehrlichen
Gesichtspunkten für nicht erforderlich gehalten.
Gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
je nach Beschluss |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen und
Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue (zusätzliche) Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
1201010010 |
521151 |
Straßenunterhaltung |
10.000 |
||
2017ff |
1201010010 |
521151 |
“ |
3.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
31.12.2018 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer In Kenntnis der Finanzlage sollten keine
weiteren neuen Projekte beschlossen werden. Gesehen Klausgrete |
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