Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz nimmt Kenntnis von den abfallwirtschaftlichen
Daten der Stadt
Hilden aus dem Jahr 2014
Erläuterungen und Begründungen:
Abfallwirtschaftliche
Daten der Stadt Hilden 2014
Anlage
A Entwicklung der Abfall- und
Wertstoffmengen 1984 bis 2014
Anlage
B Abfall- und Wertstoffmengen 2014 -
Leistungsdaten
Anlage
C Entwicklung des Behälterbestandes
und des Müll-Liter-Volumens seit 1990
Anlage
D Entwicklung der Entsorgungskosten
und Abfallgebühren seit 1988
Anlage
E Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren
im Kreis Mettmann (BdStNW)
Anlage
F Abfälle zur Beseitigung und
Verwertung im Städtevergleich
Anlage
G Entwicklung der Abfallmengen auf
den Hildener Wertstoffhof
Anlage
H Artikel Rheinische Post vom
1.8.2013 zu den Müllgebühren in NRW
Nachdem die
Gesamtabfallmenge im Jahr 2013 um 460 to gegenüber dem Vorjahr gesunken ist,
wurden im Jahr 2014 wieder zusätzliche 646 to Abfälle eingesammelt .
Im Vergleich zum
Vorjahr wurden bei den Abfällen zur Verwertung 539 to mehr erfasst. Die Abfälle
zur Beseitigung (Restmüll und Sperrmüll) erhöhten sich um 107 to.
Die Mengenentwicklung zum Vorjahr beträgt im
Einzelnen:
Restmüll + 42 to
Sperrmüll + 65 to
Altmetall + 21 to
Altholz - 64 to
Bioabfälle + 301 to
Grünabfälle
(Haushalte) + 52 to
Grünabfälle
(Anlagen) + 221 to
Altpapier - 118 to
Altglas - 20 to
Verpackungen + 94 to
Altkleider + 2 to
Tendenziell ist die Menge an gemischten
Siedlungsabfällen zur Beseitigung (Restmüll und Sperrmüll) ist in den letzten Jahren
gesunken.
Entwicklung der Haus- und Sperrmüllmengen in kg
pro Einwohner seit 2008 |
||||||
2014 |
2013 |
2012 |
2011 |
2010 |
2009 |
2008 |
236 |
234 |
237 |
249 |
245 |
252 |
250 |
Diese abfall- und
umweltpolitisch positive Entwicklung liegt nach Auskunft des Kreises Mettmann
auch über das Kreisgebiet hinaus im Trend, obwohl keine eindeutigen Faktoren
herzuleiten sind. Beispielsweise wurden
genauso viele Restmülltouren gefahren wie in den Vorjahren. Auch das angemeldete Restmüllvolumen
(Restmülltonnen und Restmüllcontainer) ist im Grunde stabil geblieben (siehe
Anlage C). Diese Entwicklung wirkt sich
aber mittlerweile nachteilig auf den Verbrennungspreis aus, da sinkende
Restmüllmengen bei gleichen Fixkosten zu Preisanpassungen im Entsorgungsverbund
EKOCITY führen.
Die Stadt Hilden
liegt trotz seiner großstädtischen Einwohnerdichte bei den gemischten Siedlungsabfällen
mit 236 kg je Einwohner und Jahr und einer Verwertungsquote von 53 % im Normalbereich
der Siedlungsstruktur bei städt. Regionen mit 1.000 – 2.000 E./km².
Die Bioabfallmenge aus Biotonnen ist
im letzten Jahr wieder um 300 to gestiegen. Da in den Biotonnen auch viele
Grünabfälle gesammelt werden, sind Schwankungen bei der Bioabfallmenge durch
klimatische Faktoren immer möglich.
Entwicklung der Bio- und Grünabfallmengen in kg
pro Einwohner seit 2010 |
|||||
|
2014 |
2013 |
2012 |
2011 |
2010 |
Bioabfälle aus
Biotonnen |
73 |
67 |
71 |
71 |
68 |
Grünabfälle
Haushalte |
10 |
9 |
10 |
9 |
9 |
Grünabfälle
Anlagen |
20 |
16 |
20 |
22 |
18 |
SUMME |
103 |
92 |
101 |
102 |
95 |
Die Sammelquote
bei den Bio- und Grünabfällen liegt in Hilden mit 103 kg je Einwohner und Jahr
noch leicht unter dem Landesdurchschnitt mit 109 kg je Einwohner, da der
Anschlussgrad an die Bioabfallsammlung im Geschosswohnungsbau noch relativ
gering ist.
Dies ist
allerdings ein typischer Wert für dicht besiedelte Städte mit einem hohen
Anteil an Mehrfamilienhäusern. In Hilden werden ca. 56 % des Restmüllvolumens
über Großraumcontainer bereitgestellt.
Die
Kompostierungs- und Vermarktungsgesellschaft Stadt Düsseldorf und Kreis
Mettmann mbH (KDM) hat im letzten Jahr geprüft, ob eine Vergärungsstufe in den
Anlagenkreislauf einbezogen werden kann.
Leider sieht sich die KDM mittelfristig nicht in der Lage, einen solchen
Schritt zu gehen, wodurch auf absehbare Zeit wertvolle organische Bestandteile
(gekochte Speiseabfälle, Brot- und Milchprodukte usw.) der Biotonne bzw. der
Verwertung nicht zugeführt werden können.
Die Erfassung der sonstigen Wertstoffe befindet sich
seit einigen Jahren auf einem stabilen Niveau. Negativ ist leider der Rückgang
der Altpapiermenge zu beurteilen. Gerade die Altpapiersammlung trägt zu
wichtigen Einnahmen im Gebührenhaushalt bei.
Der Rückgang der Altpapiermengen liegt u. a. daran, dass der Absatz von
Printmedien in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgeht.
Entwicklung der Wertstoffsammelmengen (ohne Bioabfall) in kg pro
Einwohner seit 2010 |
|||||
|
2014 |
2013 |
2012 |
2011 |
2010 |
Altpapier |
80 |
82 |
85 |
87 |
85 |
Altglas |
24 |
24 |
24 |
24 |
23 |
Leichtverpackungen |
35 |
34 |
34 |
35 |
28 |
Altholz |
14 |
15 |
14 |
15 |
14 |
Altmetall |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Altkleider |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
Elektroaltgeräte |
5 |
4 |
4 |
5 |
6 |
SUMME |
165 |
166 |
167 |
168 |
157 |
Zum Jahr 2014 wurde
die Verpackungssammlung (gelbe Tonnen +
Säcke) von dem Dualen Systembetreiber ZENTEK neu ausgeschrieben. Die
AWISTA-LOGISTIK GmbH aus Düsseldorf wurde weiterhin mit der LVP-Sammlung
beauftragt. Die Praxis der nur
3-jährigen Ausschreibungsfristen wird von allen beteiligten Fach- und
Entsorgerverbänden in Hinblick auf Investitionen und Qualität der
Entsorgungsleistungen stark kritisiert.
Die
Verpackungsentsorgung kommt nicht zur Ruhe und wird wohl auch in den nächsten
Jahren im Focus der Umweltpolitik stehen.
Durch massive Unstimmigkeiten unter den derzeit 10 Dualen
Systemanbietern steht das System der Verpackungssammlung in Deutschland derzeit
an einem Wendepunkt. Die Bundesregierung berät noch im laufenden Jahr über
diese Entwicklung. Dabei steht auch der Systemwechsel von der reinen
Verpackungssammlung zu der Einführung einer Wertstofftonne auf der Agenda. Ein
entsprechender Gesetzentwurf sollte schon in 2014 vorgelegt werden. Kürzlich
hat sich die Bundesregierung auf Eckpunkte zum Gesetz verständigt. Der weitere
Beratungsgang auch im Bundesrat bleibt abzuwarten. Einige Bundesländer haben
einen erheblichen Beratungs- und Änderungsbedarf angekündigt.
Auch illegale
gewerbliche Schrottsammler, die die kommunalen Sperrmüll- und sonstigen Wertstoffsammlungen
berauben, sind für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger landesweit ein
zunehmendes Problem geworden; dies insbesondere auch wegen der verstärkt
bandenmäßig durchgeführten, gut organisierten Sperrmüllberaubungen durch in
Deutschland nicht gemeldete Personen.
Einerseits entgehen den Kommunen dadurch erhebliche Erlöse aus der
Wertstoff-vermarktung zulasten der Abfallgebührenzahler. Andererseits stellen die Sperrmüllberaubungen
Bußgeldtatbestände, teilweise auch Straftatbestände dar.
Mit dem Ziel,
diesen illegalen gewerblichen Abfallsammlungen im Kreis Mettmann durch geeignete,
konzertierte Maßnahmen der Polizei- und Ordnungsbehörden entgegenzuwirken,
wurden im Herbst 2014 zwei gemeinsame Kontrollaktionen in Hilden durchgeführt.
Dabei wurden diverse Wertstoffe sichergestellt und entsprechende Ordnungs- und
Strafverfahren eingeleitet. Ein KFZ wurde aufgrund massiver Mängel durch die
Polizei komplett stillgelegt.
Durch diese
Maßnahmen konnte die Menge an Altmetallen und Elektrogeräten in IV. Quartal
2014 tendenziell erhöht werden. Die Verwaltung wird hier die weitere
Entwicklung intensiv beobachten und über weitere Maßnahmen Bericht erstatten.
Sehr positiv wird der Wertstoffhof mit den Angeboten
„Bauschuttannahme, Kompostverkauf und Restmüllannahme“ angenommen:
2014 wurden 730
Bauschuttanlieferungen berechnet. Das Angebot gilt für kleinere Mengen (100 l =
5 € Gebühr) z.B. alte Fliesen, alte WC-Becken oder geringe Mengen an
Renovierungsbauschutt. Größere Mengen müssen nach wie vor privat entsorgt
werden.
Daneben wurden
1.268 Kompostsäcke (je 3,50 €) verkauft. Damit werden in Hilden weitaus die
meisten Kompostsäcke im Kreisgebiet abgegeben. Der Kompostverkauf in
kreisangehörigen
Städten) ist
äußerst positiv zu bewerten, weil sich der Bioabfallkreislauf so erst richtig
schließt. Der Kompost ist streng kontrolliert und zertifiziert. Übrigens können
Bürgerinnen und Bürger des Kreises auf der Deponie Langenfeld-Immigrath losen
Kompost (mit Behältern und Schüppe) auch kostenlos abholen.
Seit Januar 2009
nimmt der Bauhof auch Rest- und Mischmüll zum Satzungspreis von 5 € je 100
Liter zu den Wertstoffannahmezeiten an. Neben der Möglichkeit die
kostenpflichtigen städt. Restmüllsäcke (80 Liter = 4 €) neben der Restmülltonne
bereitzustellen, wird so auch die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche
Restabfälle (Reste von Festen, Aufräumaktionen, Renovierungen usw.) auf dem
Bauhof entsorgen zu können. Dieses Angebot wurde im letzten Jahr 3.918 mal in
Anspruch genommen.
Mit erwarteter
Nachfrage wird auch das Angebot "Sperrgutexpress" für 40 €
angenommen. 2014 wurden 288 Expressstellen innerhalb von 2 bis 4 Arbeitstagen
abgefahren. Dies entspricht noch den geplanten / vorgehaltenen 2 Expressstellen
pro Abfuhrtag. Die übliche Wartezeit für Sperrgut beträgt ca. 3 Wochen.
Nicht immer reicht
die Biotonne aus, um die plötzlich anfallenden Laubmengen im Herbst aufnehmen
zu können. Daher hatte die Stadt als
zusätzliches Angebot neben der Biotonne und der kostenlosen Grünabfallannahme
den Laubsack aus reißfestem Papier für 1 € / Stck. eingeführt.
Das Angebot wurde
im Herbst 2009 auch gut angenommen und es wurden 1.325 Laubsäcke gekauft. In Rahmen der Beratung zur
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im
H + F Ausschuss
vom 02.12.2009 und folgend im Rat wurde dann die Gebühr von 1 € mehrheitlich
aufgehoben. Da keinerlei Beschränkungen in diesem Beschluss eingeflossen sind,
wurden im Herbst 2010 und 2011 jeweils über 5.000 Laubsäcke von über 1.000
Bürgern und Bürgerinnen angefordert. Zum
Jahr 2012 wurde gem. Ratsbeschluss zur Gebührenbedarfsberechnung 2012 vom
14.12.2011 wieder eine Gebühr von 1 € pro Laubsack erhoben. 2014 wurden 805
Laubsäcke verkauft (2012 > 1.484 und
2013 > 1.051).
Die
Gebührenentwicklung in Hilden ist in den letzten Jahren sehr positiv zu
beurteilen. Eine 120 Liter Restmülltonne kostet im Jahr 2014 weniger als im
Jahr 2000. Zum Jahr 2015 hat der Kreis
Mettmann das Verbrennungsentgelt leicht gesenkt, so dass auch in der Stadt
Hilden eine leichte Gebührensenkung möglich war.
Neues
Kreislaufwirtschaftsgesetz und gewerbliche Sammlungen
Gewerbliche
Schrottsammlungen und die Aufstellung von zusätzlichen gewerblichen Altkleidercontainern
nehmen derzeit in NRW und Deutschland überhand.
Der StGB NW erläutert die Regelungen zu gewerblichen Sammlungen im
neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz folgendermaßen:
Im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind in
§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 gewerbliche Abfallsammlungen vorgesehen. § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 KrWG bestimmt
insoweit, dass die Abfallüberlassungspflicht nach gegenüber den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nicht für Abfälle besteht, die durch
eine gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt
werden, soweit überwiegende öffentliche Interessen der gewerblichen Sammlung
nicht entgegenstehen.
1. Generelle Unzulässigkeit von gewerblichen
Sammlungen
§ 17 Abs. 3 Satz 2 KRWG stellt generell klar, dass
gewerbliche Sammlungen und ebenso gemeinnützige Sammlungen von vornherein
unzulässig sind für gemischte Abfälle aus privaten Haushaltungen, womit
zugleich auch beinhaltet ist, dass eine gewerbliche Sammlung von „Abfällen zur
Beseitigung“ unzulässig ist, d.h. eine gewerbliche Restmülltonne ist gesetzlich
ausgeschlossen. Gleichfalls ist eine gewerbliche Sammlung und ebenso eine
gemeinnützige Sammlung für gefährliche Abfälle (Sternchen-Abfälle) nach der
AVV) unzulässig. Außerdem ist durch
Artikel 3 Nr. 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und
Abfallrechts auch der § 9 Abs. 9 ElektroG geändert worden. Dort ist nunmehr
bestimmt, dass die Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nach § 9
Abs. 1 ElektroG ausschließlich durch die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger, Vertreiber und Hersteller durchzuführen ist.
2. Anzeigepflicht (§ 18 KRWG)
Sowohl für gewerbliche Abfallsammlungen als auch
für gemeinnützige Sammlungen wird in § 18 Abs. 1 KrWG eine verbindliche
Anzeigepflicht vorgesehen. Dabei muss spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten
Aufnahme der Sammlung (ihrem Beginn) der Träger der Sammlung bei der
zuständigen Behörde die Anzeige tätigen und entsprechende Angaben machen.
Insbesondere muss die zuständige Behörde bei der
gewerblichen Sammlung prüfen, ob überwiegende öffentliche Interessen
entgegenstehen. Damit wird sichergestellt, dass diese Prüfung zeitlich vor
Beginn der gewerblichen Sammlung erfolgen kann. Wird eine gewerbliche Sammlung
ohne vorherige Anzeige durchgeführt, ist sie als unzulässig anzusehen. In
diesem Fall entfällt dann auch die Abfallüberlassungspflicht der privaten
Haushalte gegenüber der Stadt/Gemeinde als öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger nicht.
Unter
Berücksichtigung von mittlerweile diversen widersprüchlichen Urteilen zu diesem
Themenkomplex neigt die Kreisverwaltung Mettmann als Untere
Abfallwirtschaftsbehörde eingehende Anzeigen zu gewerblichen Sammlungen positiv
zu bescheiden. Der Zentrale Bauhof sieht hier jedoch ein massives Unterlaufen
von etablierten städtischen Entsorgungsstrukturen und gibt i.d.R. für das
Stadtgebiet Hilden ablehnende Stellungnahmen an den Kreis ab.
Der Rat der Stadt
Hilden hat im Jahr 1998 beschlossen, die Altkleidersammlung als abfallwirtschaftliche
Maßnahme i.S.d. geltenden
Kreislaufwirtschafts / Abfallgesetzes an eine Arbeitsgemeinschaft
ortsansässiger karitativer Verbände in Form einer Dienstleistungskonzession zu
vergeben. Die Arbeitsgemeinschaft bekommt als Gegenleistung für die Erbringung der
Dienste statt einer Vergütung das Recht zur kommerziellen Nutzung und / oder
Verwertung. Im Jahr 2011 wurde der
Beschluss im Rat der Stadt Hilden bestätigt. Die abfallwirtschaftliche Maßnahme
„Altkleidersammlung“ wird dem zufolge weiterhin in Zusammenarbeit mit den
ortsansässigen karitativen Einrichtungen betrieben.
Auch diese Art der
Zusammenarbeit wird seit Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes
kontrovers diskutiert, da hier kein eigenes städt. Sammelsystem etabliert ist,
bei dem überwiegende öffentliche Interessen einer gewerblichen Sammlung entgegenstehen.
Hier gibt es mittlerweile viele Städte die erwägen, eigene Sammelsysteme für
Altkleider - teilweise in Kooperation mit karitativen Verbänden – aufzubauen.
Die Sammlung in
Hilden wird über einheitliche Altkleidercontainer an ca. 75 Glasdepotcontainerstandorten
betrieben und funktioniert seitdem reibungslos. Es werden ca. 300 to Altkleider
pro Jahr erfasst. Die Flächendeckung und
Verteilung des Depotcontainernetzes sorgt für eine fußläufige Erreichbarkeit
eines Altkleidercontainers innerhalb von ca. 300 m.
Die Stadt Hilden
erteilt grundsätzlich keine Sondernutzungsgenehmigungen für zusätzliche Altkleidercontainer
im Hildener Stadtgebiet. Die Aufsteller von wild aufgestellten Altkleidercontainern
(auf öffentlicher Fläche) werden vom Ordnungsamt aufgefordert, diese innerhalb
einer angemessenen Frist abzuziehen. Wird der Aufforderung nicht gefolgt,
werden die Container vom Zentralen Bauhof eingezogen, zwei Wochen gelagert und
dann der Verwertung zugeführt.
Leider gehen immer
mehr Aufsteller dazu über, ihre Altkleidercontainer auf Privatgrundstücken
aufzustellen, i.d.R. (aber nicht immer) mit Erlaubnis der
Grundstückseigentümer. Hier kann die
Verwaltung nur eingeschränkt tätig werden, z.B. wenn die Container direkt am
Rand des öffentlichen Gehweges stehen und nur von diesem eine Benutzung möglich
sind.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin