Betreff
Abfallwirtschaftliche Daten der Stadt Hilden aus dem Jahr 2014
Vorlage
WP 14-20 SV 68/018
Aktenzeichen
IV/68
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt Kenntnis von den abfallwirtschaftlichen

Daten der Stadt Hilden aus dem Jahr 2014

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Abfallwirtschaftliche Daten der Stadt Hilden 2014

 

 

Anlage A      Entwicklung der Abfall- und Wertstoffmengen 1984 bis 2014

Anlage B      Abfall- und Wertstoffmengen 2014 - Leistungsdaten

Anlage C      Entwicklung des Behälterbestandes und des Müll-Liter-Volumens seit 1990

Anlage D      Entwicklung der Entsorgungskosten und Abfallgebühren seit 1988

Anlage E      Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren im Kreis Mettmann (BdStNW)

Anlage F      Abfälle zur Beseitigung und Verwertung im Städtevergleich

Anlage G      Entwicklung der Abfallmengen auf den Hildener Wertstoffhof

Anlage H      Artikel Rheinische Post vom 1.8.2013 zu den Müllgebühren in NRW

 

Nachdem die Gesamtabfallmenge im Jahr 2013 um 460 to gegenüber dem Vorjahr gesunken ist, wurden im Jahr 2014 wieder zusätzliche 646 to Abfälle eingesammelt .

 

Im Vergleich zum Vorjahr wurden bei den Abfällen zur Verwertung 539 to mehr erfasst. Die Abfälle zur Beseitigung (Restmüll und Sperrmüll) erhöhten sich um 107 to.

 

Die Mengenentwicklung zum Vorjahr beträgt im Einzelnen:

 

Restmüll                                   +    42 to

Sperrmüll                                 +    65 to

Altmetall                                   +    21 to

Altholz                                      -     64 to

Bioabfälle                                 +  301 to

Grünabfälle (Haushalte)          +    52 to

Grünabfälle (Anlagen)             +  221 to

Altpapier                                   -   118 to

Altglas                                      -     20 to

Verpackungen                         +    94 to

Altkleider                                  +      2 to

 

Tendenziell ist die Menge an gemischten Siedlungsabfällen zur Beseitigung (Restmüll und Sperrmüll) ist in den letzten Jahren gesunken.

 

Entwicklung der Haus- und Sperrmüllmengen in kg pro Einwohner seit 2008

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

236

234

237

249

245

252

250

 

Diese abfall- und umweltpolitisch positive Entwicklung liegt nach Auskunft des Kreises Mettmann auch über das Kreisgebiet hinaus im Trend, obwohl keine eindeutigen Faktoren herzuleiten sind.  Beispielsweise wurden genauso viele Restmülltouren gefahren wie in den Vorjahren.  Auch das angemeldete Restmüllvolumen (Restmülltonnen und Restmüllcontainer) ist im Grunde stabil geblieben (siehe Anlage C).  Diese Entwicklung wirkt sich aber mittlerweile nachteilig auf den Verbrennungspreis aus, da sinkende Restmüllmengen bei gleichen Fixkosten zu Preisanpassungen im Entsorgungsverbund EKOCITY führen.

 

Die Stadt Hilden liegt trotz seiner großstädtischen Einwohnerdichte bei den gemischten Siedlungsabfällen mit 236 kg je Einwohner und Jahr und einer Verwertungsquote von 53 % im Normalbereich der Siedlungsstruktur bei städt. Regionen mit 1.000 – 2.000 E./km².

 

Die Bioabfallmenge aus Biotonnen ist im letzten Jahr wieder um 300 to gestiegen. Da in den Biotonnen auch viele Grünabfälle gesammelt werden, sind Schwankungen bei der Bioabfallmenge durch klimatische Faktoren immer möglich. 

 

 

Entwicklung der Bio- und Grünabfallmengen in kg pro Einwohner seit 2010

 

2014

2013

2012

2011

2010

Bioabfälle aus Biotonnen

73

67

71

71

68

Grünabfälle Haushalte

10

9

10

9

9

Grünabfälle Anlagen

20

16

20

22

18

SUMME

103

92

101

102

95

 

Die Sammelquote bei den Bio- und Grünabfällen liegt in Hilden mit 103 kg je Einwohner und Jahr noch leicht unter dem Landesdurchschnitt mit 109 kg je Einwohner, da der Anschlussgrad an die Bioabfallsammlung im Geschosswohnungsbau noch relativ gering ist.

Dies ist allerdings ein typischer Wert für dicht besiedelte Städte mit einem hohen Anteil an Mehrfamilienhäusern. In Hilden werden ca. 56 % des Restmüllvolumens über Großraumcontainer bereitgestellt.

 

Die Kompostierungs- und Vermarktungsgesellschaft Stadt Düsseldorf und Kreis Mettmann mbH (KDM) hat im letzten Jahr geprüft, ob eine Vergärungsstufe in den Anlagenkreislauf einbezogen werden kann.  Leider sieht sich die KDM mittelfristig nicht in der Lage, einen solchen Schritt zu gehen, wodurch auf absehbare Zeit wertvolle organische Bestandteile (gekochte Speiseabfälle, Brot- und Milchprodukte usw.) der Biotonne bzw. der Verwertung nicht zugeführt werden können.

 

Die Erfassung der sonstigen Wertstoffe befindet sich seit einigen Jahren auf einem stabilen Niveau. Negativ ist leider der Rückgang der Altpapiermenge zu beurteilen. Gerade die Altpapiersammlung trägt zu wichtigen Einnahmen im Gebührenhaushalt bei.  Der Rückgang der Altpapiermengen liegt u. a. daran, dass der Absatz von Printmedien in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgeht.

 

Entwicklung der Wertstoffsammelmengen (ohne Bioabfall) in kg pro Einwohner seit 2010

 

2014

2013

2012

2011

2010

Altpapier

80

82

85

87

85

Altglas

24

24

24

24

23

Leichtverpackungen

35

34

34

35

28

Altholz

14

15

14

15

14

Altmetall

2

2

2

2

2

Altkleider

5

5

5

5

5

Elektroaltgeräte

5

4

4

5

6

SUMME

165

166

167

168

157

 

Zum Jahr 2014 wurde die Verpackungssammlung  (gelbe Tonnen + Säcke) von dem Dualen Systembetreiber ZENTEK neu ausgeschrieben. Die AWISTA-LOGISTIK GmbH aus Düsseldorf wurde weiterhin mit der LVP-Sammlung beauftragt.   Die Praxis der nur 3-jährigen Ausschreibungsfristen wird von allen beteiligten Fach- und Entsorgerverbänden in Hinblick auf Investitionen und Qualität der Entsorgungsleistungen stark kritisiert. 

 

Die Verpackungsentsorgung kommt nicht zur Ruhe und wird wohl auch in den nächsten Jahren im Focus der Umweltpolitik stehen.  Durch massive Unstimmigkeiten unter den derzeit 10 Dualen Systemanbietern steht das System der Verpackungssammlung in Deutschland derzeit an einem Wendepunkt. Die Bundesregierung berät noch im laufenden Jahr über diese Entwicklung. Dabei steht auch der Systemwechsel von der reinen Verpackungssammlung zu der Einführung einer Wertstofftonne auf der Agenda. Ein entsprechender Gesetzentwurf sollte schon in 2014 vorgelegt werden. Kürzlich hat sich die Bundesregierung auf Eckpunkte zum Gesetz verständigt. Der weitere Beratungsgang auch im Bundesrat bleibt abzuwarten. Einige Bundesländer haben einen erheblichen Beratungs- und Änderungsbedarf angekündigt.

 

Auch illegale gewerbliche Schrottsammler, die die kommunalen Sperrmüll- und sonstigen Wertstoffsammlungen berauben, sind für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger landesweit ein zunehmendes Problem geworden; dies insbesondere auch wegen der verstärkt bandenmäßig durchgeführten, gut organisierten Sperrmüllberaubungen durch in Deutschland nicht gemeldete Personen.  Einerseits entgehen den Kommunen dadurch erhebliche Erlöse aus der Wertstoff-vermarktung zulasten der Abfallgebührenzahler.  Andererseits stellen die Sperrmüllberaubungen Bußgeldtatbestände, teilweise auch Straftatbestände dar. 

 

Mit dem Ziel, diesen illegalen gewerblichen Abfallsammlungen im Kreis Mettmann durch geeignete, konzertierte Maßnahmen der Polizei- und Ordnungsbehörden entgegenzuwirken, wurden im Herbst 2014 zwei gemeinsame Kontrollaktionen in Hilden durchgeführt. Dabei wurden diverse Wertstoffe sichergestellt und entsprechende Ordnungs- und Strafverfahren eingeleitet. Ein KFZ wurde aufgrund massiver Mängel durch die Polizei komplett stillgelegt.

 

Durch diese Maßnahmen konnte die Menge an Altmetallen und Elektrogeräten in IV. Quartal 2014 tendenziell erhöht werden. Die Verwaltung wird hier die weitere Entwicklung intensiv beobachten und über weitere Maßnahmen Bericht erstatten.

 

 

Sehr positiv wird der Wertstoffhof mit den Angeboten „Bauschuttannahme, Kompostverkauf und Restmüllannahme“ angenommen:

 

2014 wurden 730 Bauschuttanlieferungen berechnet. Das Angebot gilt für kleinere Mengen (100 l = 5 € Gebühr) z.B. alte Fliesen, alte WC-Becken oder geringe Mengen an Renovierungsbauschutt. Größere Mengen müssen nach wie vor privat entsorgt werden.

 

Daneben wurden 1.268 Kompostsäcke (je 3,50 €) verkauft. Damit werden in Hilden weitaus die meisten Kompostsäcke im Kreisgebiet abgegeben. Der Kompostverkauf in kreisangehörigen

Städten) ist äußerst positiv zu bewerten, weil sich der Bioabfallkreislauf so erst richtig schließt. Der Kompost ist streng kontrolliert und zertifiziert. Übrigens können Bürgerinnen und Bürger des Kreises auf der Deponie Langenfeld-Immigrath losen Kompost (mit Behältern und Schüppe) auch kostenlos abholen.

 

Seit Januar 2009 nimmt der Bauhof auch Rest- und Mischmüll zum Satzungspreis von 5 € je 100 Liter zu den Wertstoffannahmezeiten an. Neben der Möglichkeit die kostenpflichtigen städt. Restmüllsäcke (80 Liter = 4 €) neben der Restmülltonne bereitzustellen, wird so auch die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche Restabfälle (Reste von Festen, Aufräumaktionen, Renovierungen usw.) auf dem Bauhof entsorgen zu können. Dieses Angebot wurde im letzten Jahr 3.918 mal in Anspruch genommen.

 

Mit erwarteter Nachfrage wird auch das Angebot "Sperrgutexpress" für 40 € angenommen. 2014 wurden 288 Expressstellen innerhalb von 2 bis 4 Arbeitstagen abgefahren. Dies entspricht noch den geplanten / vorgehaltenen 2 Expressstellen pro Abfuhrtag. Die übliche Wartezeit für Sperrgut beträgt ca. 3 Wochen.

 

Nicht immer reicht die Biotonne aus, um die plötzlich anfallenden Laubmengen im Herbst aufnehmen zu können.  Daher hatte die Stadt als zusätzliches Angebot neben der Biotonne und der kostenlosen Grünabfallannahme den Laubsack aus reißfestem Papier für 1 € / Stck. eingeführt. 

Das Angebot wurde im Herbst 2009 auch gut angenommen und es wurden 1.325 Laubsäcke gekauft.   In Rahmen der Beratung zur Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im

H + F Ausschuss vom 02.12.2009 und folgend im Rat wurde dann die Gebühr von 1 € mehrheitlich aufgehoben. Da keinerlei Beschränkungen in diesem Beschluss eingeflossen sind, wurden im Herbst 2010 und 2011 jeweils über 5.000 Laubsäcke von über 1.000 Bürgern und Bürgerinnen angefordert.  Zum Jahr 2012 wurde gem. Ratsbeschluss zur Gebührenbedarfsberechnung 2012 vom 14.12.2011 wieder eine Gebühr von 1 € pro Laubsack erhoben. 2014 wurden 805 Laubsäcke verkauft  (2012 > 1.484 und 2013 > 1.051).

 

Die Gebührenentwicklung in Hilden ist in den letzten Jahren sehr positiv zu beurteilen. Eine 120 Liter Restmülltonne kostet im Jahr 2014 weniger als im Jahr 2000.  Zum Jahr 2015 hat der Kreis Mettmann das Verbrennungsentgelt leicht gesenkt, so dass auch in der Stadt Hilden eine leichte Gebührensenkung möglich war.

 

 

Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz und gewerbliche Sammlungen

 

Gewerbliche Schrottsammlungen und die Aufstellung von zusätzlichen gewerblichen Altkleidercontainern nehmen derzeit in NRW und Deutschland überhand.

 

Der StGB NW erläutert die Regelungen zu gewerblichen Sammlungen im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz folgendermaßen:

 

Im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind in § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 gewerbliche Abfallsammlungen vorgesehen.  § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 KrWG bestimmt insoweit, dass die Abfallüberlassungspflicht nach gegenüber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nicht für Abfälle besteht, die durch eine gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, soweit überwiegende öffentliche Interessen der gewerblichen Sammlung nicht entgegenstehen.

 

1. Generelle Unzulässigkeit von gewerblichen Sammlungen

§ 17 Abs. 3 Satz 2 KRWG stellt generell klar, dass gewerbliche Sammlungen und ebenso gemeinnützige Sammlungen von vornherein unzulässig sind für gemischte Abfälle aus privaten Haushaltungen, womit zugleich auch beinhaltet ist, dass eine gewerbliche Sammlung von „Abfällen zur Beseitigung“ unzulässig ist, d.h. eine gewerbliche Restmülltonne ist gesetzlich ausgeschlossen. Gleichfalls ist eine gewerbliche Sammlung und ebenso eine gemeinnützige Sammlung für gefährliche Abfälle (Sternchen-Abfälle) nach der AVV) unzulässig.  Außerdem ist durch Artikel 3 Nr. 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts auch der § 9 Abs. 9 ElektroG geändert worden. Dort ist nunmehr bestimmt, dass die Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nach § 9 Abs. 1 ElektroG ausschließlich durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Vertreiber und Hersteller durchzuführen ist.

 

2. Anzeigepflicht (§ 18 KRWG)

Sowohl für gewerbliche Abfallsammlungen als auch für gemeinnützige Sammlungen wird in § 18 Abs. 1 KrWG eine verbindliche Anzeigepflicht vorgesehen. Dabei muss spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Aufnahme der Sammlung (ihrem Beginn) der Träger der Sammlung bei der zuständigen Behörde die Anzeige tätigen und entsprechende Angaben machen.

Insbesondere muss die zuständige Behörde bei der gewerblichen Sammlung prüfen, ob überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Damit wird sichergestellt, dass diese Prüfung zeitlich vor Beginn der gewerblichen Sammlung erfolgen kann. Wird eine gewerbliche Sammlung ohne vorherige Anzeige durchgeführt, ist sie als unzulässig anzusehen. In diesem Fall entfällt dann auch die Abfallüberlassungspflicht der privaten Haushalte gegenüber der Stadt/Gemeinde als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nicht.

 

Unter Berücksichtigung von mittlerweile diversen widersprüchlichen Urteilen zu diesem Themenkomplex neigt die Kreisverwaltung Mettmann als Untere Abfallwirtschaftsbehörde eingehende Anzeigen zu gewerblichen Sammlungen positiv zu bescheiden. Der Zentrale Bauhof sieht hier jedoch ein massives Unterlaufen von etablierten städtischen Entsorgungsstrukturen und gibt i.d.R. für das Stadtgebiet Hilden ablehnende Stellungnahmen an den Kreis ab.

 

Der Rat der Stadt Hilden hat im Jahr 1998 beschlossen, die Altkleidersammlung als abfallwirtschaftliche Maßnahme i.S.d. geltenden Kreislaufwirtschafts / Abfallgesetzes an eine Arbeitsgemeinschaft ortsansässiger karitativer Verbände in Form einer Dienstleistungskonzession zu vergeben. Die Arbeitsgemeinschaft bekommt als Gegenleistung für die Erbringung der Dienste statt einer Vergütung das Recht zur kommerziellen Nutzung und / oder Verwertung.  Im Jahr 2011 wurde der Beschluss im Rat der Stadt Hilden bestätigt. Die abfallwirtschaftliche Maßnahme „Altkleidersammlung“ wird dem zufolge weiterhin in Zusammenarbeit mit den ortsansässigen karitativen Einrichtungen betrieben. 

 

Auch diese Art der Zusammenarbeit wird seit Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes kontrovers diskutiert, da hier kein eigenes städt. Sammelsystem etabliert ist, bei dem überwiegende öffentliche Interessen einer gewerblichen Sammlung entgegenstehen. Hier gibt es mittlerweile viele Städte die erwägen, eigene Sammelsysteme für Altkleider - teilweise in Kooperation mit karitativen Verbänden – aufzubauen.

 

Die Sammlung in Hilden wird über einheitliche Altkleidercontainer an ca. 75 Glasdepotcontainerstandorten betrieben und funktioniert seitdem reibungslos. Es werden ca. 300 to Altkleider pro Jahr erfasst.  Die Flächendeckung und Verteilung des Depotcontainernetzes sorgt für eine fußläufige Erreichbarkeit eines Altkleidercontainers innerhalb von ca. 300 m.

 

Die Stadt Hilden erteilt grundsätzlich keine Sondernutzungsgenehmigungen für zusätzliche Altkleidercontainer im Hildener Stadtgebiet. Die Aufsteller von wild aufgestellten Altkleidercontainern (auf öffentlicher Fläche) werden vom Ordnungsamt aufgefordert, diese innerhalb einer angemessenen Frist abzuziehen. Wird der Aufforderung nicht gefolgt, werden die Container vom Zentralen Bauhof eingezogen, zwei Wochen gelagert und dann der Verwertung zugeführt.

 

Leider gehen immer mehr Aufsteller dazu über, ihre Altkleidercontainer auf Privatgrundstücken aufzustellen, i.d.R. (aber nicht immer) mit Erlaubnis der Grundstückseigentümer.  Hier kann die Verwaltung nur eingeschränkt tätig werden, z.B. wenn die Container direkt am Rand des öffentlichen Gehweges stehen und nur von diesem eine Benutzung möglich sind.

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin