Betreff
- A 1 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Benrather Straße,
- A 2 Fuß- und Radwegeverbindung Bahnhof - Fußgängerzone,
- A 4 Neugestaltung des Bereichs "Gabelung" - Übergang in die Mittelstraße
Vorlage
WP 14-20 SV 66/036
Aktenzeichen
IHK TP A 1, A 2, A 4
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsauschuss beschließt für das Integrierte Handlungskonzept (IHK) die Vorentwurfsplanungen für

 

a) Teilprojekt IHK A 1 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Benrather Straße

Variante 1 (inklusive Verlagerung der Bushaltestelle vor dem Steinhäuserzentrum)

 

b) Teilprojekt IHK A 2 Fuß- und Radwegeverbindung Bahnhof - Fußgängerzone

 

Variante 2

 

c) Teilprojekt IHK A 4 Neugestaltung des Bereichs "Gabelung" - Übergang in die Mittelstraße

 

Die entsprechend des Ratsbeschlusses zum IHK untersuchte Kreisverkehrslösung wird nicht weiter verfolgt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Die ggfls. überarbeitete Vorentwurfsplanung wird dem Stadtentwicklungsausschuss erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.


 Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Grundlage für die hier vorgelegte Vorplanung zu den Teilprojekten

 

- A1 (Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Benrather Straße),

- A2 (Fuß- und Radwegeverbindung Bahnhof – Fußgängerzone) und

- A4 (Neugestaltung des Bereichs "Gabelung" - Übergang in die Mittelstraße)

 

bildet das 2013 erstellte und vom Rat beschlossene Integrierte Handlungskonzept (IHK). Nach der Aufhebung eines HV6 zum IHK im Stadtentwicklungsausschuss vom 18.02.2015 wurde mit Unterstützung eines Projektsteuerers ein Ingenieurbüro mit der Erstellung der Vorplanung beauftragt.

 

Um eine optimale Entscheidungsgrundlage zu erhalten, wurden mehrere Varianten der einzelnen Teilprojekte untersucht. Neben der Betrachtung des ursprünglichen IHK-Konzeptes wurden weitergehende stadtgestalterische sowie verkehrs- und straßenplanerische Aspekte berücksichtigt. Anhand einer Bewertungsmatrix wurde für jedes Teilprojekt eine Variantenempfehlung ausgesprochen.

 

In der beigefügten Anlage 1 (diese ist auch Grundlage für den Bericht des Planers im Ausschuss) sind die wesentlichen Aspekte der Planungsgrundlagen und der Entscheidungsfindung der 3 Teilprojekte dokumentiert. Die Vorentwurfspläne der 3 Teilprojekte mit ihren Varianten sind ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

 

Teilprojekt A 1 (Variante 1) Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Benrather Straße

 

Für das Teilprojekt A 1 wurden 2 Varianten mit 1 bzw. 2-spuriger Ausführung der Benrather Str. erstellt (s. Anlagen). Ergänzend wurde für die Bushaltestelle vor dem Steinhäuserzentrum jeweils eine Lösung mit Beibehaltung der Haltestelle an der jetzigen Stelle und mit einer Verlagerung Richtung Mittelstraße erarbeitet. Mit untersucht wurde auch, ob die jetzige Ampellösung am Übergang Mittelstraße / Stadtpark durch einen Zebrastreifen ersetzt werden kann.

 

Als Vorzugslösung hat sich die Variante 1 mit 1-spuriger Benrather Str., Verlagerung der Bushaltestelle und Beibehaltung der Ampel herausgestellt. Das Thema „Verlagerung der Bushaltestelle“ wird noch mit der Rheinbahn erörtert.

 

Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen zum Bestand – bei der empfohlenen Variante –dargestellt:

 

-    Radschutzstreifen für beide Fahrtrichtungen

-    Roter Asphaltbelag im Bereich der beiden Fußgängerfurten

-    Verringerung der Fahrstreifen von zwei auf eine Fahrspur

-    Verlegung der westlichen Bushaltestelle näher an die Fußgängerzone

-    Ausbau der östlichen Bushaltestelle für zwei Gelenkbusse

-    Verkürzung der beiden Fußgängerüberwege Mittelstraße und Schwanenplatz

-    Verlegung der Taxistellplätze näher an die Fußgängerzone

-    Verlegung der Parkplätze und der Ladezone zugunsten des Öffentlichen Personennahverkehrs nach Norden

 

 

Teilprojekt A 2 (Variante 2) Fuß- und Radwegeverbindung Bahnhof – Fußgängerzone

 

Für das Teilprojekt A 2 wurden ebenfalls zwei Varianten entwickelt. Insgesamt hat sich die Variante 2 als beste Lösung herausgestellt. Neben einer kürzeren Fußgängerfurt enthält diese Variante auch eine offene Platzgestaltung direkt neben der Itter und vereint somit einen stadtgestalterischen Anspruch als auch die verkehrlichen Belange. Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen zum Bestand – bei der empfohlenen Variante – dargestellt:

 

-    Sichere Querung der Benrather Straße durch Fußgängerfurt (Ampel)

-    Busspur der Linie 784 Richtung Düsseldorf-Benrath (optional)

-    Abbruch der vorhandenen Fußgängerbrücke und Erneuerung zugunsten einer breiteren und besser geführten Wegeverbindung

-    Radschutzstreifen in beiden Fahrtrichtungen

-    Entfall der Fußgängerfurt und Ampel auf Höhe Benrather Straße 44

-    Verlegung des Behindertenstellplatzes vor Benrather Straße 34 vor Hausnummer 32

-    Neuer Platz direkt neben der Itter

 

 

Teilprojekt A 4 Neugestaltung des Bereichs "Gabelung" - Übergang in die Mittelstraße

 

Für das Projekt A 4 war aufgrund der engen Ausbaugrenzen und der Vielzahl an festen Randbedingungen keine Variantenbetrachtung möglich. Hier wurde der Ausbaubereich lediglich hinsichtlich der öffentlichen Belange optimiert.

Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen zum Bestand dargestellt:

 

-    Neuanordnung der Bike & Ride Anlage zwischen dem Rheinbahnhaus und der Wohnbebauung

-    Anpassung der südlich gelegenen Fußgängerfurt

-    Roter Asphaltbelag im Bereich der beiden Fußgängerfurten

-    Verlegung der Taxistellplätze von der Mittelstraße in die Kirchhofstraße durch Entfall der Bus-, Taxi- und Fahrradschleuse

-    Einebnung der Gehwegfläche vor dem Gebäude Mittelstraße 2 (Sonnenapotheke) unter Zuhilfenahme des IHK Fassadenprogramms D 3

 

 

Untersuchung einer Kreisverkehrslösung im Bereich der Benrather Straße

 

Auf Beschluss des Rates zum IHK wurde zudem die Möglichkeit der Einrichtung eines Kreisverkehrs am Fritz-Gressard-Platz untersucht (Lageplan Entwurfsskizze Variante 3 KVP). Anhand der Verkehrsbelastungen wurden die Qualitätsstufen der einzelnen Ein– und Ausfahrten aus dem Kreisverkehr bewertet. Ermittelt wurde die schlechteste Qualitätsstufe (F). Somit ist die Leistungsfähigkeit des Platzes nicht gegeben und es ergeben sich unzumutbar lange Wartezeiten für die in den Kreisverkehr einfahrenden Verkehrsteilnehmer. Eine Darstellung der Rahmenbedingungen sowie eine Kurzübersicht zu den Berechnungen finden in der Anlage 1 sowie im weiteren Lageplan. Insofern erübrigt sich eine weitere Planung zu der Variante.

 

 

Allgemein

 

Weitere Hinweise auf vergleichbare Lösungen, sowie Querschnitte, Leistungsfähigkeitsunter-suchungen, Kostenschätzungen und Erläuterungen anhand der Richtlinien finden sich in der vorgenannten Anlage 1 zu allen 3 Teilprojekten.

 

Für jede empfohlene Variante wurde auch eine überschlägliche verkehrstechnische Bemessung erstellt (siehe in Anlage 1). Danach bestehen gegen die Ausarbeitungen grundsätzlich keine Bedenken. Im weiteren Planungsverlauf muss jedoch noch eine detailliertere Untersuchung der Verkehrssituation erfolgen, um dieses vorläufige positive Ergebnis fachlich abzusichern. Die dargestellten Umgestaltungen wirken sich verkehrlich über die Projektgrenzen hinaus auf andere Straßen aus, so dass voraussichtlich auch außerhalb der Ausbaubereiche Maßnahmen an Ampelsteuerungen ergriffen werden müssen.

 

Für alle geplanten Maßnahmen wurden bereits Fördergelder vom Bund und Land im Rahmen des Grundförderantrags zum IHK beantragt. Nach einer ersten Kostenschätzung des Ingenieurbüros liegen die geschätzten Projektkosten – für die Teilprojekte A 1, A 2 und A 4 insgesamt – demnach 211.921 € über der bisher im IHK 2013 kalkulierten Summe. In der folgenden Tabelle sind die geschätzten Projektkosten den im IHK 2013 geschätzten Kosten gegenüber gestellt.

 

Teilprojekt

Kostenschätzung aktuelle Vorentwürfe

Kostenschätzung IHK 2013

Differenz

neu/alt

A 1 Variante 1

1.655.000 €

1.330.000 €

+ 325.000 €

A 2 Variante 2

1.801.921 €

1.430.000 €

+ 371.921 €

A 4

   355.000 €

   840.000 €

-  485.000 €

Summe

3.811.921 €

3.600.000 €

+ 211.921 €

 

Das Projekt A 4 wird aus Städtebaufördermitteln bezuschusst. Bei den Projekten A 1 + A 2 ist nach Vorgabe der Fördergebers zuerst ein Antrag nach dem Förderprogramm Straßenbau zu stellen. Wenn hier keine Fördermittel zur Verfügung stehen, wird intern vom Fördergeber eine Bezuschussungsmöglichkeit aus der Städtebauförderung geprüft. Ggfls. kommen auch Fördermöglichkeiten z.B. für den Radverkehr oder den Öffentlichen Personennahverkehr in Betracht. Dies wird im weiteren Projektverlauf ergänzend geprüft.

 

Das Ingenieurbüro wird die Planung im Stadtentwicklungsausschuss am 26.08.2015 vorstellen. Ergänzende Informationen zur Präsentation liegen dieser Sitzungsvorlage als Anlagen bei. Den Fraktionen wurde jeweils ein Plansatz der Pläne vorab übersandt.

 

Für den weiteren Ablauf aller Teilprojekte sind bis zum Jahresende die folgenden Verfahrensschritte vorgesehen:

 

-    Bürgerbeteiligungsveranstaltung, September / Oktober 2015

-    Nach Überarbeitung Wiedervorlage im Stadtentwicklungsausschuss zur Abstimmung der Vorentwurfsplanung, Mittwoch 25.11.2015

-    Anschließend Beginn der Entwurfsplanung (Unterlagen nach §14 GemHVO) ab Dezember 2015

 

gez.

Norbert Danscheidt

1.  Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015 – 2018

66 11 00 00 20

521151

Straßenbau

1.311.000

2015 - 2018

I66 14 00 189

096010

Straßenbau

353.500

 

Der Restbetrag bis zur Gesamtkostenschätzung A1, A2 , A4 in Höhe von 3.600.000€ (ohne AEL) aus dem IHK 2013 ist bisher für den Zeitraum 2019-2020 eingeplant.

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die Projekte laufen bis 2020. Im aktuellen Haushaltsplan 2015 können die Kosten nicht komplett abgebildet werden.

 

Die Aufwendungen des IHK stehen generell unter dem Vorbehalt, dass die Zuwendungen auch bewilligt werden.

Besonders beim Projekt A1 Variante 1 „Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Benrather Straße“ sind die Kostenschätzungen gemäß den aktuellen Vorentwürfen mit 1.655.000,- € höher als die bisherige Kostenschätzung zum IHK mit 1.330.000,- €.  

In Kenntnis der Finanzlage muss sichergestellt sein, dass die zusätzlichen Investitionen  auch entsprechend bezuschusst werden. Andernfalls ist unter finanziellen Gesichtspunkten eine Reduzierung des Investitionsvolumens notwendig.

 

Gesehen Klausgrete