- A 2 Fuß- und Radwegeverbindung Bahnhof - Fußgängerzone,
- A 4 Neugestaltung des Bereichs "Gabelung" - Übergang in die Mittelstraße
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsauschuss beschließt für das Integrierte Handlungskonzept (IHK)
die Vorentwurfsplanungen für
a) Teilprojekt
IHK A 1 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Benrather
Straße
Variante 1 (inklusive Verlagerung der
Bushaltestelle vor dem Steinhäuserzentrum)
b) Teilprojekt
IHK A 2 Fuß- und Radwegeverbindung Bahnhof - Fußgängerzone
Variante 2
c) Teilprojekt
IHK A 4 Neugestaltung des Bereichs "Gabelung" - Übergang in die
Mittelstraße
Die entsprechend
des Ratsbeschlusses zum IHK untersuchte Kreisverkehrslösung wird nicht weiter
verfolgt.
Die Verwaltung
wird beauftragt, auf dieser Basis eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Die ggfls.
überarbeitete Vorentwurfsplanung wird dem Stadtentwicklungsausschuss erneut zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Erläuterungen
und Begründungen:
Die Grundlage für die hier vorgelegte Vorplanung zu den Teilprojekten
- A1 (Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Benrather Straße),
- A2 (Fuß- und Radwegeverbindung Bahnhof – Fußgängerzone) und
- A4 (Neugestaltung des Bereichs "Gabelung" - Übergang in die Mittelstraße)
bildet das 2013 erstellte und vom Rat beschlossene Integrierte Handlungskonzept (IHK). Nach der Aufhebung eines HV6 zum IHK im Stadtentwicklungsausschuss vom 18.02.2015 wurde mit Unterstützung eines Projektsteuerers ein Ingenieurbüro mit der Erstellung der Vorplanung beauftragt.
Um eine optimale Entscheidungsgrundlage zu erhalten, wurden mehrere Varianten der einzelnen Teilprojekte untersucht. Neben der Betrachtung des ursprünglichen IHK-Konzeptes wurden weitergehende stadtgestalterische sowie verkehrs- und straßenplanerische Aspekte berücksichtigt. Anhand einer Bewertungsmatrix wurde für jedes Teilprojekt eine Variantenempfehlung ausgesprochen.
In der beigefügten Anlage 1 (diese ist auch Grundlage für den Bericht des Planers im Ausschuss) sind die wesentlichen Aspekte der Planungsgrundlagen und der Entscheidungsfindung der 3 Teilprojekte dokumentiert. Die Vorentwurfspläne der 3 Teilprojekte mit ihren Varianten sind ebenfalls als Anlage beigefügt.
Teilprojekt A 1
(Variante 1) Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Benrather
Straße
Für das Teilprojekt A 1 wurden 2 Varianten mit 1 bzw. 2-spuriger Ausführung der Benrather Str. erstellt (s. Anlagen). Ergänzend wurde für die Bushaltestelle vor dem Steinhäuserzentrum jeweils eine Lösung mit Beibehaltung der Haltestelle an der jetzigen Stelle und mit einer Verlagerung Richtung Mittelstraße erarbeitet. Mit untersucht wurde auch, ob die jetzige Ampellösung am Übergang Mittelstraße / Stadtpark durch einen Zebrastreifen ersetzt werden kann.
Als Vorzugslösung hat sich die Variante 1 mit 1-spuriger Benrather Str., Verlagerung der Bushaltestelle und Beibehaltung der Ampel herausgestellt. Das Thema „Verlagerung der Bushaltestelle“ wird noch mit der Rheinbahn erörtert.
Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen zum Bestand – bei der empfohlenen Variante –dargestellt:
- Radschutzstreifen für beide Fahrtrichtungen
- Roter Asphaltbelag im Bereich der beiden Fußgängerfurten
- Verringerung der Fahrstreifen von zwei auf eine Fahrspur
- Verlegung der westlichen Bushaltestelle näher an die Fußgängerzone
- Ausbau der östlichen Bushaltestelle für zwei Gelenkbusse
- Verkürzung der beiden Fußgängerüberwege Mittelstraße und Schwanenplatz
- Verlegung der Taxistellplätze näher an die Fußgängerzone
- Verlegung der Parkplätze und der Ladezone zugunsten des Öffentlichen Personennahverkehrs nach Norden
Teilprojekt A 2 (Variante 2) Fuß- und
Radwegeverbindung Bahnhof – Fußgängerzone
Für das Teilprojekt A 2 wurden ebenfalls zwei Varianten entwickelt. Insgesamt hat sich die Variante 2 als beste Lösung herausgestellt. Neben einer kürzeren Fußgängerfurt enthält diese Variante auch eine offene Platzgestaltung direkt neben der Itter und vereint somit einen stadtgestalterischen Anspruch als auch die verkehrlichen Belange. Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen zum Bestand – bei der empfohlenen Variante – dargestellt:
- Sichere Querung der Benrather Straße durch Fußgängerfurt (Ampel)
- Busspur der Linie 784 Richtung Düsseldorf-Benrath (optional)
- Abbruch der vorhandenen Fußgängerbrücke und Erneuerung zugunsten einer breiteren und besser geführten Wegeverbindung
- Radschutzstreifen in beiden Fahrtrichtungen
- Entfall der Fußgängerfurt und Ampel auf Höhe Benrather Straße 44
- Verlegung des Behindertenstellplatzes vor Benrather Straße 34 vor Hausnummer 32
- Neuer Platz direkt neben der Itter
Teilprojekt A 4 Neugestaltung des Bereichs
"Gabelung" - Übergang in die Mittelstraße
Für das Projekt A 4 war aufgrund der engen Ausbaugrenzen und der Vielzahl an festen Randbedingungen keine Variantenbetrachtung möglich. Hier wurde der Ausbaubereich lediglich hinsichtlich der öffentlichen Belange optimiert.
Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen zum Bestand dargestellt:
- Neuanordnung der Bike & Ride Anlage zwischen dem Rheinbahnhaus und der Wohnbebauung
- Anpassung der südlich gelegenen Fußgängerfurt
- Roter Asphaltbelag im Bereich der beiden Fußgängerfurten
- Verlegung der Taxistellplätze von der Mittelstraße in die Kirchhofstraße durch Entfall der Bus-, Taxi- und Fahrradschleuse
- Einebnung der Gehwegfläche vor dem Gebäude Mittelstraße 2 (Sonnenapotheke) unter Zuhilfenahme des IHK Fassadenprogramms D 3
Untersuchung einer Kreisverkehrslösung im
Bereich der Benrather Straße
Auf Beschluss des Rates zum IHK wurde zudem die Möglichkeit der Einrichtung eines Kreisverkehrs am Fritz-Gressard-Platz untersucht (Lageplan Entwurfsskizze Variante 3 KVP). Anhand der Verkehrsbelastungen wurden die Qualitätsstufen der einzelnen Ein– und Ausfahrten aus dem Kreisverkehr bewertet. Ermittelt wurde die schlechteste Qualitätsstufe (F). Somit ist die Leistungsfähigkeit des Platzes nicht gegeben und es ergeben sich unzumutbar lange Wartezeiten für die in den Kreisverkehr einfahrenden Verkehrsteilnehmer. Eine Darstellung der Rahmenbedingungen sowie eine Kurzübersicht zu den Berechnungen finden in der Anlage 1 sowie im weiteren Lageplan. Insofern erübrigt sich eine weitere Planung zu der Variante.
Allgemein
Weitere Hinweise auf vergleichbare Lösungen, sowie Querschnitte, Leistungsfähigkeitsunter-suchungen, Kostenschätzungen und Erläuterungen anhand der Richtlinien finden sich in der vorgenannten Anlage 1 zu allen 3 Teilprojekten.
Für jede empfohlene Variante wurde auch eine überschlägliche verkehrstechnische Bemessung erstellt (siehe in Anlage 1). Danach bestehen gegen die Ausarbeitungen grundsätzlich keine Bedenken. Im weiteren Planungsverlauf muss jedoch noch eine detailliertere Untersuchung der Verkehrssituation erfolgen, um dieses vorläufige positive Ergebnis fachlich abzusichern. Die dargestellten Umgestaltungen wirken sich verkehrlich über die Projektgrenzen hinaus auf andere Straßen aus, so dass voraussichtlich auch außerhalb der Ausbaubereiche Maßnahmen an Ampelsteuerungen ergriffen werden müssen.
Für alle geplanten Maßnahmen wurden bereits Fördergelder vom Bund und Land im Rahmen des Grundförderantrags zum IHK beantragt. Nach einer ersten Kostenschätzung des Ingenieurbüros liegen die geschätzten Projektkosten – für die Teilprojekte A 1, A 2 und A 4 insgesamt – demnach 211.921 € über der bisher im IHK 2013 kalkulierten Summe. In der folgenden Tabelle sind die geschätzten Projektkosten den im IHK 2013 geschätzten Kosten gegenüber gestellt.
Teilprojekt |
Kostenschätzung aktuelle Vorentwürfe |
Kostenschätzung IHK 2013 |
Differenz neu/alt |
A 1
Variante 1 |
1.655.000 € |
1.330.000 € |
+ 325.000 € |
A 2
Variante 2 |
1.801.921 € |
1.430.000 € |
+ 371.921 € |
A 4 |
355.000 € |
840.000 € |
- 485.000 € |
Summe |
3.811.921 € |
3.600.000 € |
+ 211.921 € |
Das Projekt A 4 wird aus Städtebaufördermitteln bezuschusst. Bei den Projekten A 1 + A 2 ist nach Vorgabe der Fördergebers zuerst ein Antrag nach dem Förderprogramm Straßenbau zu stellen. Wenn hier keine Fördermittel zur Verfügung stehen, wird intern vom Fördergeber eine Bezuschussungsmöglichkeit aus der Städtebauförderung geprüft. Ggfls. kommen auch Fördermöglichkeiten z.B. für den Radverkehr oder den Öffentlichen Personennahverkehr in Betracht. Dies wird im weiteren Projektverlauf ergänzend geprüft.
Das Ingenieurbüro wird die Planung im Stadtentwicklungsausschuss am 26.08.2015 vorstellen. Ergänzende Informationen zur Präsentation liegen dieser Sitzungsvorlage als Anlagen bei. Den Fraktionen wurde jeweils ein Plansatz der Pläne vorab übersandt.
Für den weiteren Ablauf aller Teilprojekte sind bis zum Jahresende die folgenden Verfahrensschritte vorgesehen:
- Bürgerbeteiligungsveranstaltung, September / Oktober 2015
- Nach Überarbeitung Wiedervorlage im Stadtentwicklungsausschuss zur Abstimmung der Vorentwurfsplanung, Mittwoch 25.11.2015
- Anschließend Beginn der Entwurfsplanung (Unterlagen nach §14 GemHVO) ab Dezember 2015
gez.
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2015 –
2018 |
66 11 00 00 20 |
521151 |
Straßenbau |
1.311.000 |
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2015 -
2018 |
I66 14 00 189 |
096010 |
Straßenbau |
353.500 |
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Der Restbetrag bis zur Gesamtkostenschätzung A1, A2 , A4 in Höhe von
3.600.000€ (ohne AEL) aus dem IHK 2013 ist bisher für den Zeitraum 2019-2020
eingeplant. |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die Projekte
laufen bis 2020. Im aktuellen Haushaltsplan 2015 können die Kosten nicht komplett
abgebildet werden. Die Aufwendungen
des IHK stehen generell unter dem Vorbehalt, dass die Zuwendungen auch bewilligt
werden. Besonders beim
Projekt A1 Variante 1 „Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation
auf der Benrather Straße“ sind die Kostenschätzungen gemäß den
aktuellen Vorentwürfen mit 1.655.000,- € höher als die bisherige
Kostenschätzung zum IHK mit 1.330.000,- €. In Kenntnis der
Finanzlage muss sichergestellt sein, dass die zusätzlichen Investitionen auch entsprechend bezuschusst werden.
Andernfalls ist unter finanziellen Gesichtspunkten eine Reduzierung des
Investitionsvolumens notwendig. Gesehen
Klausgrete |
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