Erläuterungen zum
Antrag:
Durch die Baumaßnahmen auf der Baustraße bis zum Lindenplatz, die noch ein Jahr andauern sollen, wird der Verkehr in beide Richtungen über die Forstbachstraße umgeleitet, Die Ampelschaltung Forstbachstr./Baustr. ist allerdings unverändert. Das heißt, dass es lange Rotphasen für die eigentliche Hauptverkehrsrichtung gibt und die Grünphase Baustraße gar nicht befahren wird, weil diese gesperrt ist.
In dieser Situation kommen immer nur 3, max. 4 Autos um die Ecke und der Verkehr staut sich bis zum Forstbacher Hof, insbesondere, wenn die Buslinie 782 sich hier begegnet und das erfolgt regelmäßig und ausgerechnet auf diesem Teilstück. Außerdem stehen die Autofahrer nach dem Rechtsabbiegen in die Baustraße direkt vor der nächsten roten Ampel am Abzweig Breddert.
Antragstext:
Die CDU-Fraktion Hilden beantragt die Änderung der Verkehrsführung im Bereich Baustraße- Forstbachstraße für die Dauer der Bauarbeiten und der Sperrung Baustraße.
Im Einzelnen
1. Verlängerung der Grünphase für die abknickende Vorfahrt an der Ampel Forstbachstraße in die Baustraße,
2. Änderung der Ausrichtung der Parkplätze In Fahrtrichtung Forstbacher Hof rechts, zwischen Leibnizstraße und Fichtenstraße von fast 90° zur Fahrtrichtung in parallel zur Fahrtrichtung.
3. Änderung der Verkehrsführung im Berelch Forstbaohstraße für die einmündenden Straßen auf Vorfahrt achten.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Mit den von der Antragstellerin benannten Punkten hat sich die Verwaltung im Zusammenhang mit der Verkehrsführung während der Bauzeit ausführlich beschäftigt. Nachfolgend wird dargelegt, welche Beweggründe bei der Verwaltung zur Entscheidung für die derzeitige Situation geführt haben.
1. Verlängerung der Grünphase für die Umleitung Baustraße/Forstbachstraße
Eine Abschaltung der Lichtsignalanlage kommt wegen des zwingend notwendigen Schutzes des an 3 Stellen querenden Fußgängerverkehrs nicht in Betracht. Dies insbesondere, da es sich um Schüler des naheliegenden Schulzentrums Holterhöfchen handelt und hier zeitweise eine pulkartige Häufung auftritt.
Um geänderte Grünzeiten zu schalten ist eine Programmierung eines Signalsteuerungsprogramms erforderlich, das auch noch die Lichtsignalanlage an der Einmündung Baustraße/Breddert umfasst, da die beiden Anlagen miteinander gekoppelt sind. Eine solche Steuerung muss dann von der Signalbaufirma im örtlichen Steuergerät implementiert werden.
Die Kosten für eine solche Maßnahme liegen bei 5.000€. Als Alternative zur Umprogrammierung der vorh. Ampel wurde auch die Möglichkeit der Aufstellung einer Baustellenampel geprüft. Die Kosten dafür sind noch höher und liegen, über die gesamte verbleibende Bauzeit gerechnet, bei 25.000-30.0000€.
Aus Kostengründen wurde darauf verzichtet, da nach Einschätzung der Verwaltung die Verkehrssituation insgesamt betrachtet noch verträglich ist. Wenn eine Realisierung erfolgen soll, muss das Investitionsbudget der Straßen- und Kanalbaumaßnahme um diesen Betrag erhöht werden.
2. Änderung der Querparkplätze in der Forstbachstraße
In der Straße bestanden in größerem Umfang Längsparkplätze auf der Fahrbahn und im Bereich zwischen Fichtenstraße und Leibnizstraße Parkplätze in Queraufstellung. Um den Umleitungsverkehr über die Forstbachstraße abwickeln zu können musste fast über den gesamten Straßenbereich „Absolutes Halteverbot“ eingerichtet werden. Die Konsequenz ist ein Wegfall von vielen Stellplätzen.
Bezüglich der Querparkplätze wurde auch überlegt, ob hier eine Änderung in Längsparkplätze zwingend nötig ist. Diese Änderung hätte aber zu einem weiteren Verlust von 4 Stellplätzen geführt. Aus den vorgenannten Gründen wurde die Entscheidung für eine Beibehaltung der Querparkplätze getroffen.
Mit der Einrichtung der Längsparkplätze wäre in diesem Bereich eine Begegnungsmöglichkeit Bus/Pkw gegeben. Der Sachverhalt wurde im Vorfeld auch mit der Rheinbahn als potentiell Betroffenem erörtert. Von dort aus wurden keine grundsätzlichen Bedenken angemeldet. Im derzeitigen Betrieb wurden auch keine Störungen gemeldet.
Eine Änderung im Sinne der Antragstellung ist natürlich kurzfristig und zu geringen Kosten realisierbar.
3. Änderung der Vorfahrtsregelung
Die Forstbachstraße ist Teil einer größeren Tempo-30-Zone in diesem Wohngebietsbereich. Auch für die Fragestellung im Sinne des Antrags wurde verwaltungsintern eine Betrachtung über die sinnvollste Lösung vorgenommen.
Grundsätzlich wäre es denkbar gewesen, die einmünden Straßen auf „Vorfahrt achten“ und die Forstbachstraße auf „Vorfahrt haben“ zu beschildern. Die Verwaltung hat aber hier die Gefahr gesehen (und sieht diese immer noch), dass damit die Tempo-30-Regelung in der Forstbachstraße in Gefahr gerät und nicht mehr beachtet wird. Bei dieser Einschätzung ist insbesondere die lange gerade Linienführung der Straße zu beachten. Beschwerden bezüglich der derzeitigen Vorfahrtregelung sind bei der Verwaltung noch nicht eingegangen.
Unter dem Gesichtspunkt, dass die Forstbachstraße in einem Wohngebiet liegt und von vielen Schulkindern genutzt wird, muss die Straßenverkehrsbehörde aus Sicherheitsgründen Bedenken anmelden und lehnt eine Änderung der Vorfahrtsregelung ab. Durch den „bremsenden Charakter“ der rechts-vor-links-Regelung in Tempo-30-Zonen wird erfahrungsgemäß die gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung erreicht, die hier insbesondere zur Schulwegsicherung vorgenommen wurde.
In Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
abhängig von
Beschlussfassung |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101/110302 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I106600154 / I106600150 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2015 |
s.o. |
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+5.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein
x |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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