Beschluss der Richtlinien zum Fassadenprogramm
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die in der Anlage 1 beigefügte
„Richtlinie der Stadt Hilden über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung
von Fassaden im Stadtumbaugebiet Innenstadt“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Ratsbeschluss zu dieser Richtlinie erst nach Rechtskraft des entsprechenden
Zuwendungsbescheids der Bezirksregierung und nach Aufhebung des HV6-Vermerks
durch den Stadtentwicklungsausschuss im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Erläuterungen und Begründungen:
Das
Thema „Erarbeitung von Gestaltungskonzepten“ ist als Projekt D 2 Bestandteil
des Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt Hildens. Die Inhalte der
vom Architekturbüro Hamann entwickelten Gestaltungskonzepte sind in der Sitzungsvorlage
WP 14-20 SV 61/051 dargestellt. Eine der Zielsetzungen der
Gestaltungskonzeption ist die Schaffung
von Grundlagen für die Richtlinien zu einem Fassadenprogramm, welches als
Projekt C 3 ebenfalls Bestandteil des IHK ist.
Auslöser für die Aufnahme eines solchen „Programmpunktes“ in das IHK war die Erkenntnis, dass es zum einen eine ganze Reihe von Fassaden im Stadtumbaugebiet gibt, die – vorsichtig ausgedrückt – „in die Jahre gekommen sind“ und daher besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Zum anderen ist offensichtlich, dass der schlechte bauliche Zustand mancher Gebäudefassade nicht durch Vernachlässigung seitens der privaten Eigentümer hervorgerufen wurde, sondern dass es in vielen Fällen einfach das Baujahr ist und nun nach Jahrzehnten altersbedingt Probleme entstehen.
Um im Stadtumbaugebiet eine (Neu-)Gestaltung der Wohn- und Geschäftshäuser anstoßen zu können, soll daher ein entsprechendes Förderprogramm als Anreiz für Investitionen der Eigentümerschaft aufgelegt werden. Durch die finanzielle Unterstützung [für die Eigentümer] kann damit die notwendige Aufwertung der betroffenen Gebäude in Gang gesetzt werden.
Für dieses Fassadenprogramm hat die Stadt Hilden einen Förderantrag beim Land NRW gestellt. Für einen Durchführungszeitraum von Herbst/Winter 2015 bis 2019 wurden jährlich 19.000 € beantragt. Mit diesen Mittel der Städteförderung würden 50% der Zuschüsse getragen. Die andere Hälfte wurde vom Rat im Haushalt 2015 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2018 bereitgestellt, jedoch mit dem „Haushaltsvermerk 06“ bis zur Freigabe durch den Fachausschuss gesperrt. Sobald der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung vorliegt, wird die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss eine Sitzungsvorlage zur Freigabe der Haushaltsmittel zur Beratung vorlegen. Nach dieser Freigabe steht ein Budget von jährlich 38.000 € zur Verfügung.
Zur Umsetzung eines Fassadenprogrammes ist es notwendig, dass die Stadt Hilden eigene kommunale Richtlinien aufstellt, die die Umsetzungsmodalitäten des Förderprogrammes definieren. Der Entwurf der Richtlinie ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.Festgelegt werden in dieser Richtlinie die Förderhöhe für einzelne Maßnahmen, der Umsetzungszeitraum, die Verfahrensmodalitäten und das „Fördergebiet“.
Die vom Rat beschlossene Richtlinie muss der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung des Förderantrags noch nachgereicht werden; der bisher vorgelegte Entwurf reicht nicht aus.
Fördermöglichkeiten im Rahmen des Fassadenprogrammes sollen vorrangig in den Bereichen angeboten werden, die eine starke Außenwirkung aufweisen, das Stadtbild am Standort prägen und/oder hinsichtlich des Gebäudebestandes als problematisch gelten. Hierzu sind im Zuge der Erarbeitung der Gestaltungskonzeption entsprechende Beurteilungskriterien ausgearbeitet worden. Das Architekturbüro Hamann hat auch eine Reihe von Gebäuden identifiziert, die aus seiner fachlichen Sicht im Fassadenprogramm prioritär behandelt werden sollten.
Wie in dem im Rat am 10.07.2013 beschlossenen Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt Hilden vorgeschlagen, können mit diesem Programm für „defizitäre“ Gebäude im Rahmen einer „Anreizfinanzierung“ Gelder für deren Fassadensanierung angeboten werden. Durch das imagewirksame Sanieren von Fassaden kann ein Signal gegeben werden, dass die Aufwertung der Innenstadt eine gemeinsame Aufgabe von öffentlichen und privaten Akteuren ist.
Der Zuwendungsbescheid für den Programmpunkt C 3 des IHK wird im Herbst 2015 erwartet.
Gez.
I.V. Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
010607 |
Verwaltungsdienstleistungen für das Baudezernat |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2015 2016 2017 2018 (2019) |
010607 0070 |
414100 |
Zuwendungen |
19.000 19.000 19.000 19.000 (19.000) |
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2015 2016 2017 2018 (2019) |
010607 0070 |
531800 |
Zuschüsse an
übrige Bereiche |
38.000 38.000 38.000 38.000 (38.000) |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
31.12.2019 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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