Betreff
Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens - Projekt C3 Fassadenprogramm:
Beschluss der Richtlinien zum Fassadenprogramm
Vorlage
WP 14-20 SV 61/048
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_IHK_D 2_F
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die in der Anlage 1 beigefügte „Richtlinie der Stadt Hilden über die Gewährung von Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden im Stadtumbaugebiet Innenstadt“.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Ratsbeschluss zu dieser Richtlinie erst nach Rechtskraft des entsprechenden Zuwendungsbescheids der Bezirksregierung und nach Aufhebung des HV6-Vermerks durch den Stadtentwicklungsausschuss im Amtsblatt zu veröffentlichen.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Thema „Erarbeitung von Gestaltungskonzepten“ ist als Projekt D 2 Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt Hildens. Die Inhalte der vom Architekturbüro Hamann entwickelten Gestaltungskonzepte sind in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/051 dargestellt. Eine der Zielsetzungen der Gestaltungskonzeption ist die Schaffung von Grundlagen für die Richtlinien zu einem Fassadenprogramm, welches als Projekt C 3 ebenfalls Bestandteil des IHK ist.

 

Auslöser für die Aufnahme eines solchen „Programmpunktes“ in das IHK war die Erkenntnis, dass es zum einen eine ganze Reihe von Fassaden im Stadtumbaugebiet gibt, die – vorsichtig ausgedrückt – „in die Jahre gekommen sind“ und daher besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Zum anderen ist offensichtlich, dass der schlechte bauliche Zustand mancher Gebäudefassade nicht durch Vernachlässigung seitens der privaten Eigentümer hervorgerufen wurde, sondern dass es in vielen Fällen einfach das Baujahr ist und nun nach Jahrzehnten altersbedingt Probleme entstehen.

 

Um im Stadtumbaugebiet eine (Neu-)Gestaltung der Wohn- und Geschäftshäuser anstoßen zu können, soll daher ein entsprechendes Förderprogramm als Anreiz für Investitionen der Eigentümerschaft aufgelegt werden. Durch die finanzielle Unterstützung [für die Eigentümer] kann damit die notwendige Aufwertung der betroffenen Gebäude in Gang gesetzt werden.

 

Für dieses Fassadenprogramm hat die Stadt Hilden einen Förderantrag beim Land NRW gestellt. Für einen Durchführungszeitraum von Herbst/Winter 2015 bis 2019 wurden jährlich 19.000 € beantragt. Mit diesen Mittel der Städteförderung würden 50% der Zuschüsse getragen. Die andere Hälfte wurde vom Rat im Haushalt 2015 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2018 bereitgestellt, jedoch mit dem „Haushaltsvermerk 06“ bis zur Freigabe durch den Fachausschuss gesperrt. Sobald der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung vorliegt, wird die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss eine Sitzungsvorlage zur Freigabe der Haushaltsmittel zur Beratung vorlegen. Nach dieser Freigabe steht ein Budget von jährlich 38.000 € zur Verfügung.

 

Zur Umsetzung eines Fassadenprogrammes ist es notwendig, dass die Stadt Hilden eigene kommunale Richtlinien aufstellt, die die Umsetzungsmodalitäten des Förderprogrammes definieren. Der Entwurf der Richtlinie ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.Festgelegt werden in dieser Richtlinie die Förderhöhe für einzelne Maßnahmen, der Umsetzungszeitraum, die Verfahrensmodalitäten und das „Fördergebiet“.

Die vom Rat beschlossene Richtlinie muss der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung des Förderantrags noch nachgereicht werden; der bisher vorgelegte Entwurf reicht nicht aus.

 

Fördermöglichkeiten im Rahmen des Fassadenprogrammes sollen vorrangig in den Bereichen angeboten werden, die eine starke Außenwirkung aufweisen, das Stadtbild am Standort prägen und/oder hinsichtlich des Gebäudebestandes als problematisch gelten. Hierzu sind im Zuge der Erarbeitung der Gestaltungskonzeption entsprechende Beurteilungskriterien ausgearbeitet worden. Das Architekturbüro Hamann hat auch eine Reihe von Gebäuden identifiziert, die aus seiner fachlichen Sicht im Fassadenprogramm prioritär behandelt werden sollten.

 

Wie in dem im Rat am 10.07.2013 beschlossenen Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt Hilden vorgeschlagen, können mit diesem Programm für „defizitäre“ Gebäude im Rahmen einer „Anreizfinanzierung“ Gelder für deren Fassadensanierung angeboten werden. Durch das imagewirksame Sanieren von Fassaden kann ein Signal gegeben werden, dass die Aufwertung der Innenstadt eine gemeinsame Aufgabe von öffentlichen und privaten Akteuren ist.

 

Der Zuwendungsbescheid für den Programmpunkt C 3 des IHK wird im Herbst 2015 erwartet.

 

Gez.

I.V. Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

010607

Verwaltungsdienstleistungen für das Baudezernat

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

2016

2017

2018

(2019)

010607 0070

414100

Zuwendungen

19.000

19.000

19.000

19.000

(19.000)

2015

2016

2017

2018

(2019)

010607 0070

531800

Zuschüsse an übrige Bereiche

38.000

38.000

38.000

38.000

(38.000)

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

31.12.2019

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete