Betreff
Benennung von Straßen im Stadtgebiet von Hilden:
Bebauungsplan Nr. 151A für den Bereich "Ohligser Weg / An den Linden / Kirschenweg"
Vorlage
WP 14-20 SV 61/045
Aktenzeichen
IV/61.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Benennung der im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 151A entstehenden Verkehrsflächen:

 

Fläche 1:         Apfelweg

Fläche 2:         Quittenweg

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Bereich des Kirschenweges wurde im Januar dieses Jahres der Bebauungsplan Nr. 151A rechtskräftig.

 

Im Bebauungsplan sind zwei neue öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen, die im Zuge der Neubaumaßnahme durch den Gemeinnützigen Bauverein Hilden eG erstellt werden sollen.

Der Baubeginn der ersten Verkehrsfläche ist für September 2015 vorgesehen.

 

Der Bauverein schlägt folgende neue Straßennamen vor:

 

Fläche 1:         Apfelweg

Fläche 2:         Quittenweg

 

Die zwei neu zu benennenden Straßen liegen in der Straßennamenzone VII, in der Straßen nach „Pflanzen und Bäume“ zu benennen sind.

Die beiden durch den Bauverein vorgeschlagenen Bezeichnungen stimmen hiermit überein und führen auch nicht durch Namensähnlichkeit mit anderen Straßen im Stadtgebiet zu Verwechslungen.

 

Die Verwaltung unterstützt die Namensgebungsvorschläge des Bauvereins.

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer