Bebauungsplan Nr. 151A für den Bereich "Ohligser Weg / An den Linden / Kirschenweg"
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
die Benennung der im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 151A
entstehenden Verkehrsflächen:
Fläche 1: Apfelweg
Fläche 2: Quittenweg
Erläuterungen und Begründungen:
Im Bereich des Kirschenweges wurde im Januar dieses Jahres der Bebauungsplan Nr. 151A rechtskräftig.
Im Bebauungsplan sind zwei neue öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen, die im Zuge der Neubaumaßnahme durch den Gemeinnützigen Bauverein Hilden eG erstellt werden sollen.
Der Baubeginn der ersten Verkehrsfläche ist für September 2015 vorgesehen.
Der Bauverein schlägt folgende neue Straßennamen vor:
Fläche 1: Apfelweg
Fläche 2: Quittenweg
Die zwei neu zu benennenden Straßen liegen in der Straßennamenzone VII, in der Straßen nach „Pflanzen und Bäume“ zu benennen sind.
Die beiden durch den Bauverein vorgeschlagenen Bezeichnungen stimmen hiermit überein und führen auch nicht durch Namensähnlichkeit mit anderen Straßen im Stadtgebiet zu Verwechslungen.
Die Verwaltung unterstützt die Namensgebungsvorschläge des Bauvereins.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
nein |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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