Betreff
Neubenennung von Straßen im Stadtgebiet von Hilden:
Mehrgenerationensiedlung für Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 61/044
Aktenzeichen
IV/61.2
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 254 entstehenden Straße zu benennen:

 

Vorschlag 1:

     Planstraße A:         Hildegardweg
Planstraße B:         Barbaraweg
Planstraße C:        Elisabethweg

Vorschlag 2:

     Planstraße A:         Weizenweg
Planstraße B:         Gerstenweg
Planstraße C:        Roggenweg

Vorschlag 3:

     Planstraße A:         Thymianweg
Planstraße B:        
Rosmarinweg
Planstraße C:       
Salbeiweg

Vorschlag 4:

     Planstraße A:         Krokusweg
Planstraße B:        
Lilienweg
Planstraße C:       
Asternweg

Vorschlag 5:

Planstraße A:         Himbeerweg
Planstraße B:        
Brombeerweg
Planstraße C:       
Erdbeerweg

Vorschlag 6:

Planstraße A:         Helene-Stöcker-Weg
Planstraße B:        
Lily-Braun-Weg
Planstraße C:       
Hannah-Arendt-Weg


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Bereich der Mehrgenerationensiedlung für Hilden auf dem Grundstück der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule werden für die anstehende Neubebauungen zwei neue Erschließungsstraßen hergestellt. Des Weiteren wird die heute vorhandene Straße „Am Lindengarten“ im Zuge ihrer erstmaligen Herstellung verbreitert und durch die geplante öffentliche Grünfläche in zwei Teile getrennt.

 

Bereits heute wird die Adresse „Am Lindengarten 15“ durch die handelsüblichen Navigationsgeräte nicht über die einzige technisch mögliche Erschließung über die Straße „Am Wiedenhof“ angefahren. Die Navigation führt den Suchenden über die Lindenstraße in die Straße „Am Lindengarten“ hinein. Dort sind jedoch zur Vermeidung von Durchgangsverkehr Poller eingebracht. Das Gebäude Am Lindengarten 15 steht aus Sicht des Navigierenden leider hinter der Absperrung.

 

Da die Zweiteilung des „Lindengartens“ bei der Neuerrichtung des Wohnquartiers durch die geplante öffentliche Grünfläche endgültig und nicht nur durch technische Anlagen zementiert wird, eine direkte Verkehrsverbindung zwischen den Teilstücken künftig nicht mehr besteht, sollte einem der beiden neuen Teilstücke ein neuer Straßennamen zugeteilt werden. Aus diesem Grund werden für das neue Wohnquartier drei neue Straßennamen benötigt.

 

Mit Schreiben vom 15.11.2008 hatte der Ortsverband Hilden/Haan/Mettmann/Erkrath der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW gemäß § 24 GO NRW beantragt, eine in der Innenstadt (Straßennamenzone I: Namen aus der Hildener, der bergischen und der deutschen Geschichte) neu entstehende Straße nach der am 14.11.1938 in Folge der Reichspogromnacht durch Selbstmord verstorbenen Frau Hendrika Grüter zu benennen. Mehrheitlich machte sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 11.03.2009 dieses Ansinnen zu Eigen.

 

Die neu zu benennenden Straßen liegen jedoch in der in den 1950er Jahren festgelegten Straßennamenzone VII, wo die Bezeichnung aus dem Bereich „Pflanzen und Bäume“ erfolgen muss/soll. Diese Straßennamenzone umfasst den Bereich zwischen Richrather Straße, Bahnlinie, Lindenstraße, Ohligser Weg nach Süden bis zu den Stadtgrenzen (Solingen und Langenfeld)In der Anlage ist eine Übersicht der Straßennamenzonen beigefügt. Um keinen Bruch in der Bezeichnungssystematik zu erhalten, rät die Verwaltung, die Benennung nach Frau Hendrika Grüter nicht bei der hier zu beratenden Straßenbenennung umzusetzen. Sondern sie hat folgende alternativen Vorschläge entwickelt:

 

1.    Abweichend von der direkten Vorgabe zur Vergabe von Pflanzen und Baumnamen, wird hier auf die in der direkten Nachbarschaft angrenzenden Straßennamen (St. Konrad, Kunibert, Dagobert) angeknüpft und darüber hinaus der Bezug zur Benennungszone VII gefunden, in dem Namen weiblicher Heilige mit Bezug auf Pflanzen und Bäumen vorgeschlagen werden

a)   Hildegardweg
Hildegard von Bingen, bekannt für ihre Abhandlungen über Pflanzen und Krankheiten

b)   Barbaraweg
Barbara von Nikomedien, Märtyrin aus dem 3. Jahrhundert. Die bekannten Barbarazweige (z.B. Forsythien-, Apfelbaum- oder Kirschbaumzweige, am 4.12. geschnitten, blühen zum Heiligen Abend) haben ihren Ursprung aus der Legende, dass Barbara auf dem Weg in das Gefängnis mit ihrem Gewand an einem Zweig hängen blieb. Sie stellte den abgebrochenen Zweig in ein Gefäß mit Wasser und er blühte genau an dem Tag, an dem sie zum Tode verurteilt wurde.

c)   Elisabethweg
Elisabeth von Thüringen – nach der Legende verwandelten sich Würste, die Elisabeth an Bedürftige verteilen wollten, bei einer Kontrolle ihres Korbes in Rosen.

2.    Getreide
bisher gibt es im Hildener Stadtgebiet keine Straßennamen mit Bezug auf Getreidesorten – gewählt wurden hier regionaltypische Getreidearten, die auch in der ortansässigen alten Kornbrennerei als Rohstoffe verwendet wurden:

a)   Weizenweg

b)   Gerstenweg

c)   Roggenweg

3.    Kräuter
bisher nicht im Hildener Stadtgebiet vorhanden. Zudem könnten die neuen Anlieger an den Wohnhöfen zum Einzug ein „Kräuterpflanzenpaket“ für die im Wettbewerb vom Architekturbüro Meurer vorgeschlagenen Gemeinschaftsgärten in den Innenhöfen erhalten.

a)   Thymianweg

b)   Rosmarinweg

c)   Salbeiweg

4.    Blumen
gewählt wurde hier jahreszeitenabhängige Blumen. Diese könnten als Grünbeete im Lindengarten oder in den Wohnhöfen angelegt werden:

a)   Krokusweg (Frühling)

b)   Lilienweg (Sommer)

c)   Asternweg (Herbst)

 

5.    Beeren
die Benennung von Straßen nach Beerensorten wurde bisher nicht durchgeführt; auch mit diesen Pflanzen ist eine Bepflanzung der Gemeinschaftsgärten möglich:

a)   Himbeerweg

b)   Brombeerweg

c)   Erdbeerweg

 

  1. Die Lindenstraße trennt die Straßennamenzonen VI (Philosophen und Theologen) von der Zone VII (Pflanzen und Bäume). Da im durch die Bahnlinie, die Lindenstraße und die Richrather Straße gebildeten Dreieck, abgesehen von der Lindenstraße und der Straße „Am Lindengarten“, keine Benennung nach Bäumen und Pflanzen bisher erfolgt ist, da die vorhandenen Straße bereits vor der Sitzung im Jahr 1954 bestanden, können zur Erweiterung der Zone VI auch folgende Vorschläge unterbreitet werden:

 

a)   Helene-Stöcker-Weg
Helene Stöcker (* 13. November 1869 in Elberfeld (heute zu Wuppertal); † 24. Februar 1943 in New York) war eine deutsche Frauenrechtlerin, Sexualreformerin, Pazifistin und Publizistin. Sie gründete 1905 den Bund für Mutterschutz (später ab 1908 Deutscher Bund für Mutterschutz und Sexualreform), der sich für unverheiratete Mütter und ihre Kinder einsetzte. (Quelle: wikipedia.de, Stand: 22.07.2015)

b)   Lily-Braun-Weg
Lily Braun, geboren als Amalie von Kretschmann, in erster Ehe Lily von Gizycki, (* 2. Juli 1865 in Halberstadt; † 9. August 1916 in Berlin) war eine deutsche Schriftstellerin, Sozialdemokratin, Frauenrechtlerin und Journalistin. Besonders setzte sie sich für die Vereinbarkeit von Mutterdasein und Berufstätigkeit ein. Mit Memoiren einer Sozialistin hat sie ihre Autobiografie veröffentlicht und darin vor allem ihr Engagement für Frauenemanzipation beschrieben. (Quelle: wikipedia.de, Stand: 22.07.2015)

c)   Hannah-Arendt-Weg
Hannah Arendt (geboren am 14. Oktober 1906 in Linden, heute ein Stadtteil von Hannover; gestorben am 4. Dezember 1975 in New York; eigentlich Johanna Arendt) war eine jüdische deutsch-US-amerikanische politische Theoretikerin und Publizistin. (Quelle: wikipedia.de, Stand: 22.07.2015)

 

Da die Zuteilung von neuen Straßennamen und neuen Hausnummern für die Betroffenen immer mit zum Teil erheblichen Aufwand verbunden ist, hatte der Rat vor einigen Jahren festgelegt, dass Umnummerierungen frühzeitig und unter Beteiligung der Anlieger vorzunehmen sind. Grundlage des Konzepts der Stadtverwaltung ist deshalb, möglichst wenigen Gebäuden eine neue Adresse zuordnen zu müssen.

 

Im vorgeschlagenen Konzept können die Gebäude Am Lindengarten 1, 5, 7, 9, 11 und 13 ihre Bezeichnung behalten. Mit der anstehenden Neubebauung und der geänderten Straßenführung der heutigen Straße „Am Lindengarten“ kann es jedoch nicht vermieden werden, den beiden Gebäuden mit den heutigen Adressen „Am Lindengarten 15“ (zwei gemeldete Bürger) und „Am Lindengarten 17“ (auch zwei gemeldete Bürger) eine neue Adresse zuweisen zu müssen.

 

Weiterhin ist durch die Verdichtung der Bebauung entlang der Kunibertstraße die Umnummerierung des Vereinsheims des TUS 96 Hilden e.V. notwendig. Die Hausnummerierung der Kunibertstraße beginnt an der St.-Konrad-Allee mit dem Mehrfamilienhaus, das von der WGH errichtet worden war. Es hat die Hausnummer Kunibertstraße 2 und wird – laut Melderegister – von 29 Personen bewohnt. Zwischen diesem Gebäude und dem Vereinsheim mit der heutigen Hausnummer Kunibertstraße 8 werden voraussichtlich ein Mehrfamilienhaus und 6 Reihenhäuser errichtet. Deshalb sollte die Haunummer angepasst werden. Um aber auch hier den Aufwand zu minimieren, beabsichtigt die Verwaltung, der heutigen Hausnummer eine 1 voranzustellen und dem Vereinsheim die Hausnummer Kunibertstraße 18 zuzuteilen.

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

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freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer