Erläuterungen zum
Antrag:
Antragstext:
Stellungnahme der
Verwaltung:
Zu Antrag 1:
Der Fußgängerüberweg
(FGÜ, „Zebrastreifen“) auf der Hofstraße ist seit dem 7.5. (sowohl mit
entsprechender Markierung als auch entsprechender Beleuchtung) wieder
hergestellt worden.
Zu Antrag 2:
Die Kontaktaufnahme
mit dem Landrat des Kreises Mettmann als Kreispolizeibehörde ist „laufendes
Geschäft der Verwaltung“ und fällt nach der Zuständigkeitsordnung nicht in den
Beschlussbereich des Stadtentwicklungsausschusses.
Wenn hier ein
formeller Beschluss gefaßt werden soll, so müßte der Rat vorher von seinem
generellen Rückholrecht Gebrauch machen und einen diesbezüglichen Beschluss
fassen.
Inhaltlich kann die
Verwaltung sicher Kontakt mit der Kreispolizeibehörde bezüglich einer
punktuellen Geschwindigkeitsüberwachung aufnehmen.
Birgit Alkenings