Betreff
Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens:
Projekt D3 "Verfügungsfonds" -
Beschluss der Richtlinien
Vorlage
WP 14-20 SV 61/039
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_IHK_D 3
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

für den Stadtentwicklungsausschuss:

 

1.       Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage 3 beigefügte „Richtlinie der Stadt Hilden zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet Innenstadt“ zu beschließen.
Der Verfügungsfondsbeirat soll sich – wie in der Richtlinie vorgesehen – aus folgenden „Akteuren“ zusammensetzen:
- 2 Einzelhändler/innen
- 2 Immobilieneigentümer/innen
- 2 Anwohner/innen
- 1 Gastronom/in
sowie
- der Bürgermeisterin und
- drei Vertreter/-innen des Rates der Stadt Hilden

 

2.       Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, Vorschläge für die Besetzung der sieben stadtexternen Mitglieder des Verfügungsfondsbeirates zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Hilden zusammen mit dem Beschluss über die Richtlinie zur Bestellung vorzulegen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

für den Rat:

 

1.       Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die als Anlage 3 beigefügte „Richtlinie der Stadt Hilden zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet Innenstadt“.

 

2.       Der Rat der Stadt Hilden bestellt folgende Vertreter/-innen aus den Akteursgruppen des Stadtumbaugebietes Innenstadt zu Mitgliedern des Verfügungsfondsbeirates:

(Die Vorschläge werden bis zur Ratssitzung erarbeitet.)

 

3.       Der Rat der Stadt Hilden bestellt folgende drei Vertreter/-innen des Rates als Mitglied des Verfügungsfondsbeirates:

(Die Vorschläge sind von den Ratsfraktionen zu benennen.)


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Thema des „Verfügungsfonds“ im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt Hildens wurde erstmals in der gemeinsamen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 12.03.2015 detailliert vorgestellt.

 

Der Rat der Stadt Hilden hatte mit dem Beschluss zum Integrierten Handlungskonzept (IHK) im Juli 2013 auch die Einrichtung eines „Verfügungsfonds“ beschlossen (Projekt D 3 im IHK).

 

Da sich das IHK inzwischen in der Umsetzungsphase befindet, ist es erforderlich, auch das Thema „Verfügungsfonds“ zu konkretisieren.

 

Der grundsätzliche Ansatz eines Verfügungsfonds, sein Aufbau und seine Zielsetzungen sind der Anlage 1 dieser Vorlage zu entnehmen. Sie wurden auch in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/030, die am 12.03.2015 in der gemeinsamen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz beraten worden ist, bereits ausführlich dargelegt, so dass hier keine weiteren Ausführungen erforderlich sind.

 

Für die Einrichtung eines Verfügungsfonds sind im Haushalt 2015 inkl. der mittelfristen Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2019 insgesamt Ausgaben bis zu 400.000,00 € vorgesehen (unter der Voraussetzung, dass ¾ dieses Betrages durch Drittmittel (25 % Städtebaufördermittel und 50 % private Mittel) refinanziert werden. Auf Anraten der Bezirksregierung Düsseldorf wurde im entsprechenden Städtebauförderantrag zunächst lediglich 100.000,00 € beantragt.

 

Ein erster Schritt zur Konkretisierung ist die Verabschiedung einer „Verfügungsfonds-Richtlinie“, hier genannt

Richtlinie der Stadt Hilden zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet Innenstadt.

 

Aufgrund der Diskussionen in der Sitzung am 12.03.2015 wurde der Entwurf der Richtlinie überarbeitet.

Um einen Vergleich zu ermöglichen, enthält die Anlage 2 eine vergleichende Gegenüberstellung der Entwürfe vom März und vom Mai 2015; die Änderungen sind farbig hervorgehoben.

 

Aus Sicht der Verwaltung stellt die Version aus Mai 2015, die in Anlage 3 nochmals separat eingestellt wurde, eine gute Grundlage für die zukünftige Einwerbung von Beiträgen privater Akteure bei der Umsetzung von das IHK ergänzenden Maßnahmen dar.

Dementsprechend ist der Beschlussvorschlag formuliert.

 

Als Anlage 4 ist der Sitzungsvorlage das „Antragsformular“ beigefügt, welches zu einem späteren Zeitpunkt für die Anmeldung von Maßnahmen im Stadtumbaugebiet verwendet werden soll.

 

Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise ist folgendes vorgesehen:

 

  • Nach der Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss ist die abschließende Beratung und Beschlussfassung in der Ratssitzung am 30.09.2015 geplant.
    Nach grundsätzlicher Festlegung der Zusammensetzung des Verfügungsfondsbeirates im Stadtentwicklungsausschuss wird seitens der Verwaltung bis zur Sitzung des Rates ein Vorschlag für die Besetzung des „Verfügungsfondsbeirates“ erarbeitet. Hierzu wird ein „Personaltableau“ erstellt werden, in dem die Vertreter/-innen der in der Richtlinie genannten Akteursgruppen benannt werden. Der Rat wird daraus dann die Mitglieder des Beirates bestellen können (zu Details siehe hier Punkt 5 der Richtlinie).
  • Die aktive Öffentlichkeitsarbeit für den Verfügungsfonds (in erster Linie durch das betreuende Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen, Köln) wird nach einem positiven Ratsbeschluss beginnen können. Mit Hilfe der Richtlinie kann dann gegenüber Dritten genau erläutert werden, was unter einem „Verfügungsfonds“ zu verstehen ist, welche Maßnahmen denkbar sind, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden können usw.
  • Gegenüber dem Fördergeber (Land NRW) wird die bisher nur als frühzeitiger Entwurf eingereichte Richtlinie durch die vom Rat beschlossene Version der Richtlinie ersetzt.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass das Instrument des Verfügungsfonds für die gesamte Laufzeit der Umsetzung des IHK vorgesehen ist, also mindestens bis 2018. Die Realisierung konkreter Maßnahmen ist dabei in starkem Maße abhängig von der (gerade auch finanziellen) Partizipationsbereitschaft der im Stadtumbaugebiet handelnden Akteursgruppen: Grundstückseigentümer, Einzelhändler, Gastronomen, Anwohner.

Finanzielle Beiträge aus diesen Gruppen werden, so die Idee des Verfügungsfonds, durch Beiträge der Stadt (25%) und des Landes (25%) verdoppelt und können dann für Umsetzung von Ideen aus den Akteursgruppen verwendet werden.
Welche das IHK ergänzende Maßnahmen das sind, liegt an den Ideen der Antragstellerinnen und Antragsteller, an der Bereitstellung von privaten Finanzmitteln und in der Entscheidung des Verfügungsfondsbeirates.

Aus den Erfahrungen anderer Städte, wird deutlich, dass es sich bei den ergänzenden Maßnahmen in der Regel um kleinere Maßnahmen handeln wird, die sich in einem finanziellen Rahmen, wie er z.B. bei einer Ergänzung des Blumenschmuckes oder der Aufstellung von Parkbänken benötigt wird, bewegen werden.

 

 

gez.

B. Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

090101

Stadtplanung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

0901011000

527900

Verfügungsfonds IHK

58.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Im Haushaltsplan 2015 sind folgende Ausgabebeträge enthalten:

2015: 58.000 €; 2016: 243.000 €; 2017: 83.000 €; 2018: 8.000 €

Die Aufwendungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Zuwendungen vom Land NRW bewilligt werden.
Die Höhe der Zuwendungen des Landes NRW ist von der Höhe der Zuwendungen Privater abhängig.

Als mögliche Einnahmen sind im Haushalt 2015 enthalten:

               Zuwendungen Privater:                   Zuwendungen des Landes NRW:

2015:        29.000 €                                                 7.250 €

2016:      121.500 €                                               60.750 €

2017:        41.500 €                                               20.750 €

2018:          4.000 €                                                 2.000 €

 

Im übrigen ist auf die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 60/010 hinzuweisen, in der dem Rat am 17. Juni 2015 vorgeschlagen wird, die im Haushalt für den Verfügungsfonds enthaltenen Finanzmittel um 10.000,- € jährlich zu kürzen, um haushaltsneutral Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit ab 2015 über 10.000,- €  im Projekt IHK bereitgestellt zu bekommen.

 

Gesehen Klausgrete