Projekt D3 "Verfügungsfonds" -
Beschluss der Richtlinien
Beschlussvorschlag:
für den
Stadtentwicklungsausschuss:
1. Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage 3 beigefügte
„Richtlinie der Stadt Hilden zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem
Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet Innenstadt“ zu beschließen.
Der Verfügungsfondsbeirat soll sich – wie in der Richtlinie vorgesehen – aus
folgenden „Akteuren“ zusammensetzen:
- 2 Einzelhändler/innen
- 2 Immobilieneigentümer/innen
- 2 Anwohner/innen
- 1 Gastronom/in
sowie
- der Bürgermeisterin und
- drei Vertreter/-innen des Rates der Stadt Hilden
2. Der
Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, Vorschläge für die
Besetzung der sieben stadtexternen Mitglieder des Verfügungsfondsbeirates zu
erarbeiten und dem Rat der Stadt Hilden zusammen mit dem Beschluss über die
Richtlinie zur Bestellung vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
für den Rat:
1. Der Rat der Stadt Hilden
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die als Anlage 3
beigefügte „Richtlinie der Stadt Hilden zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem
Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet Innenstadt“.
2. Der Rat der Stadt Hilden
bestellt folgende Vertreter/-innen aus den Akteursgruppen des Stadtumbaugebietes
Innenstadt zu Mitgliedern des Verfügungsfondsbeirates:
…
(Die Vorschläge werden bis zur
Ratssitzung erarbeitet.)
3. Der Rat der Stadt Hilden
bestellt folgende drei Vertreter/-innen des Rates als Mitglied des Verfügungsfondsbeirates:
…
(Die Vorschläge sind von den
Ratsfraktionen zu benennen.)
Erläuterungen und Begründungen:
Das Thema des „Verfügungsfonds“ im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt Hildens wurde erstmals in der gemeinsamen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 12.03.2015 detailliert vorgestellt.
Der Rat der Stadt Hilden hatte mit dem Beschluss zum Integrierten Handlungskonzept (IHK) im Juli 2013 auch die Einrichtung eines „Verfügungsfonds“ beschlossen (Projekt D 3 im IHK).
Da sich das IHK inzwischen in der Umsetzungsphase befindet, ist es erforderlich, auch das Thema „Verfügungsfonds“ zu konkretisieren.
Der grundsätzliche Ansatz eines Verfügungsfonds, sein Aufbau und seine Zielsetzungen sind der Anlage 1 dieser Vorlage zu entnehmen. Sie wurden auch in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/030, die am 12.03.2015 in der gemeinsamen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz beraten worden ist, bereits ausführlich dargelegt, so dass hier keine weiteren Ausführungen erforderlich sind.
Für die Einrichtung eines Verfügungsfonds sind im Haushalt 2015 inkl. der mittelfristen Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2019 insgesamt Ausgaben bis zu 400.000,00 € vorgesehen (unter der Voraussetzung, dass ¾ dieses Betrages durch Drittmittel (25 % Städtebaufördermittel und 50 % private Mittel) refinanziert werden. Auf Anraten der Bezirksregierung Düsseldorf wurde im entsprechenden Städtebauförderantrag zunächst lediglich 100.000,00 € beantragt.
Ein erster Schritt zur Konkretisierung ist die Verabschiedung einer „Verfügungsfonds-Richtlinie“, hier genannt
Richtlinie der Stadt Hilden zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet Innenstadt.
Aufgrund der Diskussionen in der Sitzung am 12.03.2015 wurde der Entwurf der Richtlinie überarbeitet.
Um einen Vergleich zu ermöglichen, enthält die Anlage 2 eine vergleichende Gegenüberstellung der Entwürfe vom März und vom Mai 2015; die Änderungen sind farbig hervorgehoben.
Aus Sicht der Verwaltung stellt die Version aus Mai 2015, die in Anlage 3 nochmals separat eingestellt wurde, eine gute Grundlage für die zukünftige Einwerbung von Beiträgen privater Akteure bei der Umsetzung von das IHK ergänzenden Maßnahmen dar.
Dementsprechend ist der Beschlussvorschlag formuliert.
Als Anlage 4 ist der Sitzungsvorlage das „Antragsformular“ beigefügt, welches zu einem späteren Zeitpunkt für die Anmeldung von Maßnahmen im Stadtumbaugebiet verwendet werden soll.
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise ist folgendes vorgesehen:
- Nach der Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss ist die abschließende Beratung und
Beschlussfassung in der Ratssitzung am 30.09.2015 geplant.
Nach grundsätzlicher Festlegung der Zusammensetzung des Verfügungsfondsbeirates im Stadtentwicklungsausschuss wird seitens der Verwaltung bis zur Sitzung des Rates ein Vorschlag für die Besetzung des „Verfügungsfondsbeirates“ erarbeitet. Hierzu wird ein „Personaltableau“ erstellt werden, in dem die Vertreter/-innen der in der Richtlinie genannten Akteursgruppen benannt werden. Der Rat wird daraus dann die Mitglieder des Beirates bestellen können (zu Details siehe hier Punkt 5 der Richtlinie). - Die aktive Öffentlichkeitsarbeit für den Verfügungsfonds (in erster Linie durch das betreuende Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen, Köln) wird nach einem positiven Ratsbeschluss beginnen können. Mit Hilfe der Richtlinie kann dann gegenüber Dritten genau erläutert werden, was unter einem „Verfügungsfonds“ zu verstehen ist, welche Maßnahmen denkbar sind, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden können usw.
- Gegenüber dem Fördergeber (Land NRW) wird die bisher nur als frühzeitiger Entwurf eingereichte Richtlinie durch die vom Rat beschlossene Version der Richtlinie ersetzt.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass das Instrument des Verfügungsfonds für die gesamte Laufzeit der Umsetzung des IHK vorgesehen ist, also mindestens bis 2018. Die Realisierung konkreter Maßnahmen ist dabei in starkem Maße abhängig von der (gerade auch finanziellen) Partizipationsbereitschaft der im Stadtumbaugebiet handelnden Akteursgruppen: Grundstückseigentümer, Einzelhändler, Gastronomen, Anwohner.
Finanzielle Beiträge aus diesen Gruppen werden, so die Idee
des Verfügungsfonds, durch Beiträge der Stadt (25%) und des Landes (25%)
verdoppelt und können dann für Umsetzung von Ideen aus den Akteursgruppen
verwendet werden.
Welche das IHK ergänzende Maßnahmen das sind, liegt an den Ideen der
Antragstellerinnen und Antragsteller, an der Bereitstellung von privaten
Finanzmitteln und in der Entscheidung des Verfügungsfondsbeirates.
Aus den Erfahrungen anderer Städte, wird deutlich, dass es sich bei den ergänzenden Maßnahmen in der Regel um kleinere Maßnahmen handeln wird, die sich in einem finanziellen Rahmen, wie er z.B. bei einer Ergänzung des Blumenschmuckes oder der Aufstellung von Parkbänken benötigt wird, bewegen werden.
gez.
B. Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101 |
Stadtplanung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2015 |
0901011000 |
527900 |
Verfügungsfonds
IHK |
58.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Im Haushaltsplan 2015 sind folgende
Ausgabebeträge enthalten: 2015: 58.000 €; 2016: 243.000 €; 2017:
83.000 €; 2018: 8.000 € Die Aufwendungen stehen unter dem
Vorbehalt, dass die Zuwendungen vom Land NRW bewilligt werden. Als mögliche Einnahmen sind im Haushalt
2015 enthalten:
Zuwendungen Privater: Zuwendungen des Landes
NRW: 2015:
29.000 €
7.250 € 2016:
121.500 € 60.750 € 2017:
41.500 € 20.750 € 2018:
4.000 €
2.000 € Im übrigen
ist auf die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 60/010 hinzuweisen, in der dem Rat am
17. Juni 2015 vorgeschlagen wird, die im Haushalt für den Verfügungsfonds
enthaltenen Finanzmittel um 10.000,- € jährlich zu kürzen, um
haushaltsneutral Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit ab 2015 über 10.000,-
€ im Projekt IHK bereitgestellt zu
bekommen. Gesehen
Klausgrete |
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