Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt verweist den
„Kommunalen Gesamtabschluss der Stadt Hilden“ für das Jahr 2011 zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss.
2. Nach der Prüfung und nach der Feststellung
des vorgelegten Gesamtabschlusses 2011 durch den Rat der Stadt Hilden wird der
Differenzbetrag zwischen der bereits erfolgten Verrechnung im Einzelabschluss
und dem Gesamtjahresergebnis im Gesamtabschluss für die Jahre 2010 und 2011 von
insgesamt 6.686.564,93 € der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Erläuterungen und Begründungen:
Kommunaler
Gesamtabschluss – rechtliche Rahmenbedingungen
Die Stadt Hilden bedient sich im Rahmen der
kommunalen Selbstverwaltung zur Aufgabenerledigung verschiedener Rechtsformen
(z. B. GmbH). Hierzu hält sie unmittelbare und mittelbare Beteiligungen.
Dadurch weist die Stadt Hilden konzernähnliche Strukturen auf. Man spricht
daher auch vom Konzern “Kommune“ – in diesem Fall also der Konzern “Stadt
Hilden“ (wirtschaftliche Einheit -> Einheitsgrundsatz).
Gemäß § 116 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde daher in jedem Haushaltsjahr für
den Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen.
Die Aufstellung des kommunalen
Gesamtabschlusses birgt eine Vielzahl von vorlaufenden Tätigkeiten nicht nur
für die Kernverwaltung sondern auch für die in den Gesamtabschluss einbezogenen
Tochtergesellschaften. Auf Grund einiger personeller Veränderungen, der
Nichtbesetzung von Stellenanteilen und einem erheblichen Schulungsaufwand,
konnte der zweite Gesamtabschluss erst jetzt erstellt werden.
Ziel
und Zweck des Gesamtabschlusses
Ziel
des kommunalen Gesamtabschlusses ist es, die Strukturen des Konzerns zu verdeutlichen und die Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage übersichtlich darstellen zu können.
Demzufolge werden alle Vermögensgegenstände
und Schulden, Erträge und Aufwendungen der voll konsolidierten
Tochterunternehmen und die der “Konzernmutter“ Stadt Hilden in den Gesamtabschluss
übernommen. Konzerninterne Beziehungen werden durch die Konsolidierungsbuchungen
beseitigt (eliminiert). Aufgrund dieser Eliminierungsbuchungen ist ein
Vergleich mit den einzelnen Jahresabschlüssen der voll konsolidierten
Tochterunternehmen nicht mehr möglich.
Der zweite kommunale Gesamtabschluss für das
Jahr 2011 basiert auf Angaben der Tochtergesellschaften bzw. deren jeweiligen
Jahresabschlüssen 2011 sowie dem Lage- und Rechenschaftsbericht 2011 der Stadt
Hilden.
Die Zusammenarbeit mit den
Tochtergesellschaften war sehr kooperativ. Die anfallenden Arbeiten stellen für
den Konzern „Stadt Hilden“ zusätzlichen Aufwand dar, weil u.a. die städtischen
Gesellschaften sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen der „Mutter“ halten müssen.
Natürlich gab es im zweiten Gesamtabschluss
auch etliche Fragen zu beantworten bzw. waren Hürden zu überwinden, die aber im
Vorfeld mit dem Beratungs- und Prüfungsamt gemeinschaftlich geprüft und geklärt
werden konnten.
Inhalt
des kommunalen Gesamtabschlusses
Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. §§ 49 ff der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) besteht der kommunale Gesamtabschluss aus
·
der Gesamtergebnisrechnung,
·
der Gesamtbilanz,
·
dem Gesamtlagebericht und
·
dem Gesamtanhang.
Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Absatz 3
GemHVO eine Kapitalflussrechnung (Cashflow-Rechnung) beizufügen. Die
Kapitalflussrechnung dient der Darstellung von Mittelherkunft (Finanzierung)
und Mittelverwendung (Investition) der liquiden Mittel.
Gemäß
§ 117 Abs. 1 GO NRW ist dem Gesamtabschluss weiterhin der Beteiligungsbericht
beizufügen.
Erläuterungen
zur Gesamtergebnisrechnung 2011
Die Gesamtergebnisrechnung bildet Erträge und
Aufwendungen (Ressourcenaufkommen und –verbrauch) des “Konzerns“ Stadt Hilden
ab.
Der Gesamtjahresüberschuss des Konzerns beträgt zum
31.12.2011 insgesamt 3.856.288,83 € (Hinweis.
Der Jahresfehlbetrag der Stadt Hilden beträgt lt. Jahresabschluss 1,61
Mio. €, so dass die Töchter mit insgesamt 5,47 Mio. € zur Verbesserung des
Ergebnisses beigetragen haben).
Eigenkapital
Das Eigenkapital beträgt insgesamt 333,1
Mio. € (53,9 %). Der Vorjahrswert betrug 333,6
Mio. € (53,5 %). Dieser Wert ist
ausgesprochen gut!
Ergebnisverwendung
Bei einem Gesamtjahresüberschuss oder einem Gesamtjahresfehlbetrag, in
dem Überschüsse oder Fehlbeträge aus dem Einzelabschluss enthalten sind, muss
geprüft werden, ob die Überschüsse oder Fehlbeträge bereits der
Ausgleichsrücklage (Stadt Hilden) zugeführt oder mit ihr verrechnet wurden.
Für die Fehlbeträge der Einzelabschlüsse 2010 und 2011 ist die
Verrechnung mit der Ausgleichrücklage erfolgt.
Dementsprechend muss noch der Differenzbetrag zwischen der bereits
erfolgten Verrechnung im Einzelabschluss und dem Gesamtjahresergebnis im
Gesamtabschluss mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden.
|
2010 |
2011 |
Gesamtjahresergebnis |
- 4.210.415,14 € |
+ 3.856.288,83 € |
Ø Einzelergebnis
Stadt Hilden = Verrechnung mit Ausgleichsrücklage |
- 5.428.826,46 € |
- 1.611.854,78 € |
Ø Gesamtergebnis
abzgl. Einzelergebnis = Verrechnung mit allgemeiner Rücklage |
+ 1.218.421,32 € |
+ 5.468.143,61 € |
Direkte finanzielle oder steuerliche
Auswirkungen hat der Gesamtabschluss nicht. Sie ergeben sich aus den jeweiligen
Einzelabschlüssen.
Weiteres
Vorgehen
Nach der Einbringung wird das Beratungs- und
Prüfungsamt den Entwurf des kommunalen Gesamtabschlusses prüfen. Der Rat der
Stadt beschließt danach gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW
den geprüften Gesamtabschluss. Hier wird auch über die Entlastung des Bürgermeisters
entschieden.
Im Anschluss ist der Gesamtabschluss der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und
öffentlich bekannt zu machen.
Der Bericht „Kommunaler Gesamtabschluss 2011“ wird kurzfristig
nachgereicht.
gez.
B. Alkenings