Betreff
Kommunaler Gesamtabschluss für das Jahr 2011
Vorlage
WP 14-20 SV 20/022
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Rat der Stadt verweist den „Kommunalen Gesamtabschluss der Stadt Hilden“ für das Jahr 2011 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

2.         Nach der Prüfung und nach der Feststellung des vorgelegten Gesamtabschlusses 2011 durch den Rat der Stadt Hilden wird der Differenzbetrag zwischen der bereits erfolgten Verrechnung im Einzelabschluss und dem Gesamtjahresergebnis im Gesamtabschluss für die Jahre 2010 und 2011 von insgesamt 6.686.564,93 € der allgemeinen Rücklage zugeführt.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Kommunaler Gesamtabschluss – rechtliche Rahmenbedingungen

 

Die Stadt Hilden bedient sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zur Aufgabenerledigung verschiedener Rechtsformen (z. B. GmbH). Hierzu hält sie unmittelbare und mittelbare Beteiligungen. Dadurch weist die Stadt Hilden konzernähnliche Strukturen auf. Man spricht daher auch vom Konzern “Kommune“ – in diesem Fall also der Konzern “Stadt Hilden“ (wirtschaftliche Einheit -> Einheitsgrundsatz).

 

Gemäß § 116 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde daher in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen.

 

Die Aufstellung des kommunalen Gesamtabschlusses birgt eine Vielzahl von vorlaufenden Tätigkeiten nicht nur für die Kernverwaltung sondern auch für die in den Gesamtabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften. Auf Grund einiger personeller Veränderungen, der Nichtbesetzung von Stellenanteilen und einem erheblichen Schulungsaufwand, konnte der zweite Gesamtabschluss erst jetzt erstellt werden. 

 

Ziel und Zweck des Gesamtabschlusses

 

Ziel des kommunalen Gesamtabschlusses ist es, die Strukturen des Konzerns  zu verdeutlichen und die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage übersichtlich darstellen zu können.

 

Demzufolge werden alle Vermögensgegenstände und Schulden, Erträge und Aufwendungen der voll konsolidierten Tochterunternehmen und die der “Konzernmutter“ Stadt Hilden in den Gesamtabschluss übernommen. Konzerninterne Beziehungen werden durch die Konsolidierungsbuchungen beseitigt (eliminiert). Aufgrund dieser Eliminierungsbuchungen ist ein Vergleich mit den einzelnen Jahresabschlüssen der voll konsolidierten Tochterunternehmen nicht mehr möglich.

 

Der zweite kommunale Gesamtabschluss für das Jahr 2011 basiert auf Angaben der Tochtergesellschaften bzw. deren jeweiligen Jahresabschlüssen 2011 sowie dem Lage- und Rechenschaftsbericht 2011 der Stadt Hilden.

 

Die Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften war sehr kooperativ. Die anfallenden Arbeiten stellen für den Konzern „Stadt Hilden“ zusätzlichen Aufwand dar, weil u.a. die städtischen Gesellschaften sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen der „Mutter“ halten müssen.

 

Natürlich gab es im zweiten Gesamtabschluss auch etliche Fragen zu beantworten bzw. waren Hürden zu überwinden, die aber im Vorfeld mit dem Beratungs- und Prüfungsamt gemeinschaftlich geprüft und geklärt werden konnten.

 

 

Inhalt des kommunalen Gesamtabschlusses

    

Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m.  §§ 49 ff der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) besteht der kommunale Gesamtabschluss aus

 

·        der Gesamtergebnisrechnung,

·        der Gesamtbilanz,

·        dem Gesamtlagebericht und

·        dem Gesamtanhang.

 

Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Absatz 3 GemHVO eine Kapitalflussrechnung (Cashflow-Rechnung) beizufügen. Die Kapitalflussrechnung dient der Darstellung von Mittelherkunft (Finanzierung) und Mittelverwendung (Investition) der liquiden Mittel.

 

Gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW ist dem Gesamtabschluss weiterhin der Beteiligungsbericht beizufügen.

 

 

Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung 2011

 

Die Gesamtergebnisrechnung bildet Erträge und Aufwendungen (Ressourcenaufkommen und –verbrauch) des “Konzerns“ Stadt Hilden ab.

 

Der Gesamtjahresüberschuss des Konzerns beträgt zum 31.12.2011 insgesamt 3.856.288,83 € (Hinweis. Der Jahresfehlbetrag der Stadt Hilden beträgt lt. Jahresabschluss 1,61 Mio. €, so dass die Töchter mit insgesamt 5,47 Mio. € zur Verbesserung des Ergebnisses beigetragen haben).

 

Eigenkapital

 

Das Eigenkapital beträgt insgesamt 333,1 Mio. € (53,9 %). Der Vorjahrswert betrug 333,6 Mio. €  (53,5 %). Dieser Wert ist ausgesprochen gut!

 

Ergebnisverwendung

 

Bei einem Gesamtjahresüberschuss oder einem Gesamtjahresfehlbetrag, in dem Überschüsse oder Fehlbeträge aus dem Einzelabschluss enthalten sind, muss geprüft werden, ob die Überschüsse oder Fehlbeträge bereits der Ausgleichsrücklage (Stadt Hilden) zugeführt oder mit ihr verrechnet wurden.

Für die Fehlbeträge der Einzelabschlüsse 2010 und 2011 ist die Verrechnung mit der Ausgleichrücklage erfolgt.

Dementsprechend muss noch der Differenzbetrag zwischen der bereits erfolgten Verrechnung im Einzelabschluss und dem Gesamtjahresergebnis im Gesamtabschluss mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden.

 

 

2010

2011

Gesamtjahresergebnis

-  4.210.415,14 €

+ 3.856.288,83 €

Ø  Einzelergebnis Stadt Hilden = Verrechnung mit Ausgleichsrücklage

- 5.428.826,46 €

- 1.611.854,78 €

Ø  Gesamtergebnis abzgl. Einzelergebnis = Verrechnung mit allgemeiner Rücklage

+ 1.218.421,32 €

+ 5.468.143,61 €

 

Direkte finanzielle oder steuerliche Auswirkungen hat der Gesamtabschluss nicht. Sie ergeben sich aus den jeweiligen Einzelabschlüssen.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Nach der Einbringung wird das Beratungs- und Prüfungsamt den Entwurf des kommunalen Gesamtabschlusses prüfen. Der Rat der Stadt beschließt danach gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW den geprüften Gesamtabschluss. Hier wird auch über die Entlastung des Bürgermeisters entschieden.

 

Im Anschluss ist der Gesamtabschluss der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Bericht „Kommunaler Gesamtabschluss 2011“ wird kurzfristig nachgereicht.

 

 

gez.

B. Alkenings