Betreff
Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens: Kosten der Öffentlichkeitsarbeit, hier: Genehmigung einer außenplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
WP 14-20 SV 60/010
Aktenzeichen
IV/60.1 hb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt:

 

a)  für das Jahr 2015 für die Öffentlichkeitsarbeit im Projekt IHK für die Innenstadt Hildens 10.000,00 € außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Um diese Summe wird der vorgesehene Ansatz für das Projekt „Verfügungsfonds“ reduziert und

 

b)  im Vorgriff auf die Haushaltsplanberatungen für die Laufzeit des Projektes IHK für die Innenstadt Hildens jährlich 10.000,00 € für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen. Um diese Summe wird der vorgesehene jährliche Ansatz für das Projekt „Verfügungsfonds“ reduziert.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/029 hat das Planungs- und Vermessungsamt in der gemeinsamen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 12.03.2015 bereits ausführlich über die aktuell bevorstehenden Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für die Innenstadt Hildens berichtet.

 

Für neun Einzelmaßnahmen hat die Bezirksregierung Düsseldorf mit Zuwendungsbescheid vom 19.11.2014 für die Zeit vom 19.11.2014 bis 15.12.2018 eine Zuwendung aus Landes- und Bundesmitteln in Höhe von 565.100,00 € bewilligt.

 

Für das Jahr 2015, der Zuwendungsbescheid wird ca. im Herbst 2015 erwartet, hat die Stadt Hilden für die beiden folgenden Einzelmaßnahmen bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Zuwendung beantragt:

 

-      Für die gestalterische Aufwertung der Innenstadt für das Projekt C 3 „Hof- und Fassadenprogramm“ 190.000,00 €

 

-      Zur Erhöhung der Identifikation der Bürgerschaft und der Kunden mit der Hildener Innenstadt und gleichzeitig die Initiierung von privatem Engagement in finanzieller Form für das Projekt D 3 „Verfügungsfonds“ zunächst 100.000,00 €.

 

Das Integrierte Handlungskonzept beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen. Hier handelt es sich nicht schon um umsetzungsreife Planungen von Umgestaltungen und Änderungen. Die Aufnahme einer „Maßnahme“ im IHK bedeutet, dass zunächst der Planungsprozess angestoßen werden soll, d. h. z. B. Vorentwürfe – ggfs. in mehreren Varianten – erarbeitet werden müssen. Dies setzt eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit voraus, da z. B. in Workshops gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Ideen gesammelt werden, die dann zu Vorentwürfen erarbeitet werden.

 

Auch für das Projekt „Hof- und Fassadenprogramm“ ist eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit notwendig, um die Eigentümer von Gebäuden im Stadtumbaugebiet über das Projekt zu informieren und auch zu bewegen, ihre Fassaden, vorrangig in den Bereichen, die eine starke Außenwirkung aufweisen, das Image des Stadtbildes prägen und/oder hinsichtlich der Bevölkerungsstruktur und des Gebäudebestands als problematisch gelten, zu erneuern.

 

Bereits bei der Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes im 1. Halbjahr 2013 sind viele private Innenstadt-Akteure einbezogen gewesen. Diese gilt es jetzt wieder anzusprechen, um abschätzen zu können, ob weiterhin die Bereitschaft besteht, das Integrierte Handlungskonzept zu unterstützen und ggfs. auch Projekte des Verfügungsfonds mitzufinanzieren.

 

Für die Einrichtung eines Verfügungsfonds sind im Haushalt 2015 inkl. der mittelfristen Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2019 insgesamt Ausgaben bis zu 400.000,00 € vorgesehen (unter der Voraussetzung, dass ¾ dieses Betrages durch Drittmittel (25 % Städtebaufördermittel und 50 % private Mittel) refinanziert werden. Auf Anraten der Bezirksregierung Düsseldorf wurde in Abschätzung der ungefähr einzuwerbenden Privatmittel zunächst lediglich 100.000,00 € beantragt.

 

Die Einwerbung der privaten Mittel setzt eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit voraus. So müssen Informationsflyer, Broschüren bzw. Plakate gedruckt und Veranstaltungsräume für Stadtkonferenzen und Workshops bereitgestellt werden. Denkbar ist auch die Durchführung von Bürgerfesten, die die Identifikation der Bürgerschaft mit den Maßnahmen stärken. Eine intensive Öffentlichkeitsarbeit ist in den verschiedenen Projektphasen erforderlich, um für Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern zu werben.

 

Es zeigt sich, dass es nicht immer möglich ist, die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit speziellen Projekten zuzuordnen. Zum Beispiel wurde Ende April 2015 der Flyer „Projekt Innenstadt“ (siehe Anlage) entwickelt, der das komplette IHK betrifft.

 

Die aus dem Städtebauförderprogramm zu bezuschussenden Maßnahmen sind im Haushaltsplan der Stadt Hilden (inkl. der mittelfristigen Finanzplanung) enthalten. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind jedoch projektbezogen und dürfen erst nach der jeweiligen Freigabe durch den Fachausschuss in der jeweils freigegebenen Höhe verwendet werden.

 

In diesem Zusammenhang ist aufgefallen, dass die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit nicht enthalten sind.

 

Dies war der Bezirksregierung Düsseldorf bei der Prüfung des Einzelförderantrages für 2015 auch aufgefallen. Aus gegebenem Anlass hatte die Bezirksregierung Düsseldorf daher vorgeschlagen, den für den Stadterneuerungsantrag 2015 beantragten Ansatz für die Verfügungsfonds um 10.000,00 € zu reduzieren und stattdessen Kosten der Öffentlichkeitsarbeit ab 2015 zu beantragen. Nach Nr. 9 der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 sind die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit zu 50 % förderfähig.

 

Dieser Empfehlung folgend schlägt die Verwaltung vor, für das Jahr 2015 für die Öffentlichkeitsarbeit 10.000,00 € außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Ab dem Jahre 2016 sind im Vorgriff auf die Haushaltsplanberatungen für die Laufzeit des Projektes die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von jährlich 10.000 € im Haushaltsplan zu veranschlagen. Um diese Summe wird der vorgesehene Ansatz für das Projekt „Verfügungsfonds“ reduziert. Zusätzliche Kosten werden der Stadt Hilden durch diese Maßnahme nicht entstehen.

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

090101

010607

Stadtplanung

Verwaltungsdienstleistungen für das Baudezernat

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

0901011000

527900

Sachleistungen

58.000,-

ab 2016

0901011000

527900

Sachleistungen

243.000,-

ab 2015

0106070100

527900

Sachleistungen

(Kosten Öffentlich-

keitsarbeit)

0

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Ab 2015

0106070100

527900

Sachleistungen (Kosten Öffentlichkeitsarbeit)

10.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Ab 2015

0901011000

527900

Sachleistungen

-10.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete