Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt:
a)
für das
Jahr 2015 für die Öffentlichkeitsarbeit im Projekt IHK für die Innenstadt Hildens
10.000,00 € außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Um diese Summe wird der
vorgesehene Ansatz für das Projekt „Verfügungsfonds“ reduziert und
b)
im
Vorgriff auf die Haushaltsplanberatungen für die Laufzeit des Projektes IHK für
die Innenstadt Hildens jährlich 10.000,00 € für Öffentlichkeitsarbeit zur
Verfügung zu stellen. Um diese Summe wird der vorgesehene jährliche Ansatz für
das Projekt „Verfügungsfonds“ reduziert.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/029 hat
das Planungs- und Vermessungsamt in der gemeinsamen Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am
12.03.2015 bereits ausführlich über die aktuell bevorstehenden Maßnahmen des
Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für die Innenstadt Hildens berichtet.
Für neun Einzelmaßnahmen hat die
Bezirksregierung Düsseldorf mit Zuwendungsbescheid vom 19.11.2014 für die Zeit
vom 19.11.2014 bis 15.12.2018 eine Zuwendung aus Landes- und Bundesmitteln in
Höhe von 565.100,00 € bewilligt.
Für das Jahr 2015, der Zuwendungsbescheid
wird ca. im Herbst 2015 erwartet, hat die Stadt Hilden für die beiden folgenden
Einzelmaßnahmen bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Zuwendung beantragt:
- Für die gestalterische
Aufwertung der Innenstadt für das Projekt C 3 „Hof- und Fassadenprogramm“
190.000,00 €
- Zur Erhöhung der
Identifikation der Bürgerschaft und der Kunden mit der Hildener Innenstadt und
gleichzeitig die Initiierung von privatem Engagement in finanzieller Form für
das Projekt D 3 „Verfügungsfonds“ zunächst 100.000,00 €.
Das Integrierte Handlungskonzept beinhaltet
eine Vielzahl von Maßnahmen. Hier handelt es sich nicht schon um
umsetzungsreife Planungen von Umgestaltungen und Änderungen. Die Aufnahme einer
„Maßnahme“ im IHK bedeutet, dass zunächst der Planungsprozess angestoßen werden
soll, d. h. z. B. Vorentwürfe – ggfs. in mehreren Varianten – erarbeitet werden
müssen. Dies setzt eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit voraus, da z. B. in
Workshops gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Ideen gesammelt werden, die
dann zu Vorentwürfen erarbeitet werden.
Auch für das Projekt „Hof- und
Fassadenprogramm“ ist eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit notwendig, um die
Eigentümer von Gebäuden im Stadtumbaugebiet über das Projekt zu informieren und
auch zu bewegen, ihre Fassaden, vorrangig in den Bereichen, die eine starke
Außenwirkung aufweisen, das Image des Stadtbildes prägen und/oder hinsichtlich
der Bevölkerungsstruktur und des Gebäudebestands als problematisch gelten, zu
erneuern.
Bereits bei der Erstellung des Integrierten
Handlungskonzeptes im 1. Halbjahr 2013 sind viele private Innenstadt-Akteure
einbezogen gewesen. Diese gilt es jetzt wieder anzusprechen, um abschätzen zu
können, ob weiterhin die Bereitschaft besteht, das Integrierte Handlungskonzept
zu unterstützen und ggfs. auch Projekte des Verfügungsfonds mitzufinanzieren.
Für die Einrichtung eines Verfügungsfonds
sind im Haushalt 2015 inkl. der mittelfristen Finanzplanung für die Jahre 2015
bis 2019 insgesamt Ausgaben bis zu 400.000,00 € vorgesehen (unter der
Voraussetzung, dass ¾ dieses Betrages durch Drittmittel (25 %
Städtebaufördermittel und 50 % private Mittel) refinanziert werden. Auf Anraten
der Bezirksregierung Düsseldorf wurde in Abschätzung der ungefähr
einzuwerbenden Privatmittel zunächst lediglich 100.000,00 € beantragt.
Die Einwerbung der privaten Mittel setzt eine
umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit voraus. So müssen Informationsflyer,
Broschüren bzw. Plakate gedruckt und Veranstaltungsräume für Stadtkonferenzen
und Workshops bereitgestellt werden. Denkbar ist auch die Durchführung von
Bürgerfesten, die die Identifikation der Bürgerschaft mit den Maßnahmen
stärken. Eine intensive Öffentlichkeitsarbeit ist in den verschiedenen
Projektphasen erforderlich, um für Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern zu
werben.
Es zeigt sich, dass es nicht immer möglich
ist, die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit speziellen Projekten zuzuordnen. Zum
Beispiel wurde Ende April 2015 der Flyer „Projekt Innenstadt“ (siehe Anlage)
entwickelt, der das komplette IHK betrifft.
Die aus dem Städtebauförderprogramm zu
bezuschussenden Maßnahmen sind im Haushaltsplan der Stadt Hilden (inkl. der
mittelfristigen Finanzplanung) enthalten. Die zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel sind jedoch projektbezogen und dürfen erst nach der jeweiligen
Freigabe durch den Fachausschuss in der jeweils freigegebenen Höhe verwendet
werden.
In diesem Zusammenhang ist aufgefallen, dass
die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit nicht enthalten sind.
Dies war der Bezirksregierung Düsseldorf bei
der Prüfung des Einzelförderantrages für 2015 auch aufgefallen. Aus gegebenem
Anlass hatte die Bezirksregierung Düsseldorf daher vorgeschlagen, den für den
Stadterneuerungsantrag 2015 beantragten Ansatz für die Verfügungsfonds um
10.000,00 € zu reduzieren und stattdessen Kosten der Öffentlichkeitsarbeit ab
2015 zu beantragen. Nach Nr. 9 der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 sind
die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit zu 50 % förderfähig.
Dieser Empfehlung folgend schlägt die
Verwaltung vor, für das Jahr 2015 für die Öffentlichkeitsarbeit 10.000,00 €
außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Ab dem Jahre 2016 sind im Vorgriff auf
die Haushaltsplanberatungen für die Laufzeit des Projektes die Kosten der
Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von jährlich 10.000 € im Haushaltsplan zu
veranschlagen. Um diese Summe wird der vorgesehene Ansatz für das Projekt
„Verfügungsfonds“ reduziert. Zusätzliche Kosten werden der Stadt Hilden durch
diese Maßnahme nicht entstehen.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101 010607 |
Stadtplanung Verwaltungsdienstleistungen für das Baudezernat |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
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||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2015 |
0901011000 |
527900 |
Sachleistungen |
58.000,- |
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ab 2016 |
0901011000 |
527900 |
Sachleistungen |
243.000,- |
||
ab 2015 |
0106070100 |
527900 |
Sachleistungen (Kosten Öffentlich- keitsarbeit) |
0 |
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|
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
Ab 2015 |
0106070100 |
527900 |
Sachleistungen (Kosten
Öffentlichkeitsarbeit) |
10.000,- |
||
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
Ab 2015 |
0901011000 |
527900 |
Sachleistungen |
-10.000,- |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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