Betreff
Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens:
Projekt D2 Erarbeitung von Gestaltungskonzepten
Sachstandsbericht
Vorlage
WP 14-20 SV 61/037
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_IHK_D2
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Zum Inhalt des Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt Hildens (IHK) gehört auch das Projekt D2 „Erarbeitung von Gestaltungskonzepten“.

Die Kurzform des Projektinhaltes wurde dem Stadtentwicklungsausschuss bereits in seiner Sitzung am 12.03.2015 im Kontext der Sitzungsvorlage Nr. WP 14-20 SV 61/029 vorgestellt; diese Kurzvorstellung ist dieser Sitzungsvorlage nochmals beigefügt (Anlage 1).

 

Nach der Auftragsvergabe an das Büro Hamann, Stadtplaner+Architekten, aus Köln im Dezember 2014 sind die Arbeiten angelaufen.

Es wurden zunächst städtebauliche Bestandsaufnahmen in den Bereichen der Innenstadt durchgeführt, die zwar innerhalb des „Stadtumbaugebietes“ des IHK liegen, in denen aber beispielsweise die schon vorhandene „Gestaltungssatzung für Werbeanlagen,….“ derzeit noch nicht gilt.

Dabei handelt es sich z.B. um Teile der Benrather Straße, der Hochdahler Straße, der Schulstraße, des Warrington-Platzes, der Kirchhofstraße und der Klotzstraße.

 

Des Weiteren wurde das Projekt D2 in insgesamt vier sog. „Beteiligungsforen“ den verschiedenen betroffenen Innenstadtakteuren (also Einzelhandel, Gastronomie, Eigentümer, Stadtmarketing) vorgestellt. Dabei wurden die Intentionen des Projektes und die hierzu denkbaren planerischen Ansätze erläutert, die Befunde der städtebaulichen Bestandsaufnahme dargelegt und die mögliche weitere Vorgehensweisen angesprochen.

Die Protokolle dieser Veranstaltungen liegen, soweit zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage bereits verfügbar, der Vorlage als Anlage bei.

 

Hinsichtlich der Überlegung, die Inhalte der vorhandenen „Gestaltungssatzung Werbeanlagen“ mittels eines regulären Satzungsverfahrens auf bisher nicht berücksichtigte Teile der Innenstadt auszudehnen, konnte in den Diskussionen immer wieder das gute Beispiel der Mittelstraße herangezogen werden.

Die Anwendung der Gestaltungssatzung hat in den ca. 12 Jahren ihres Bestandes hier – in Bezug auf die Wechselwirkung zwischen Fassaden und Werbeanlagen – zu einem derart positiven Erscheinungsbild geführt, dass die Unterschiede gegenüber Straßenzügen ohne diese Regelungen auch Nicht-Baufachleuten auffallen.

 

Wie schon erwähnt, hat es insgesamt vier Beteiligungsforen gegeben, eines für die Gruppe der Eigentümer, zwei für die Gruppe des Einzelhandels, eines für die Gruppe der Gastronomie. Die Interessen dieser Akteursgruppen sind z.T. sehr unterschiedlich, so dass diese frühzeitige Beteiligungsphase in vier nichtöffentliche Veranstaltungen aufgeteilt wurde. Die betroffenen Akteure sind jeweils schriftlich zu den Veranstaltungen eingeladen worden.

Ein weiteres Forum folgt im August 2015; hier sollen die Ergebnisse des Projektes der allgemeinen Öffentlichkeit vorgestellt werden.

 

Gegenstand der Foren war zum einen das Thema der Gestaltung von Werbeanlagen und Vordächern (also Inhalte der bestehenden Gestaltungssatzung Werbeanlagen…), zum anderen die Inanspruchnahme des öffentlichen Stadtraumes durch Gastronomie und Einzelhandel (durch die Möblierung von Außenbewirtungsflächen, durch das Aufstellen von Werbefahnen, Klappständern, Werbefiguren usw.).

 

Ein exemplarischer Ausschnitt der bei den Foren vorgestellten Arbeitsergebnisse ist dieser Sitzungsvorlage ebenfalls beigefügt (Anlage 3).

 

Von den Rückmeldungen aus den Diskussionen her lässt sich feststellen, dass insbesondere die Ausdehnung des Geltungsbereiches der „Gestaltungssatzung Werbeanlagen“ nicht als Beeinträchtigung für gewerbliches Handeln gesehen wird, sondern als Beitrag zur Attraktivierung weiterer Innenstadtbereiche.

 

Hinsichtlich der anderen Themen, also Möblierung der Außengastronomie und Aufstellung von Werbemitteln im Straßenraum, sind keine einheitlichen Tendenzen erkennbar. Pro und Contra halten sich die Waage, wirkliche Hindernisse für die eigene wirtschaftliche Tätigkeit werden jedoch nicht gesehen.

 

Insbesondere im Bereich der Außengastronomie ist die Situation aufgrund des privaten Engagements hinsichtlich höherwertigen Mobiliars in den vergangenen drei Jahren unproblematisch. Dennoch sollte nach einer Festlegung der Gestaltungsvorgaben den betroffenen Akteuren eine Übergangszeit von mehreren Jahren eingeräumt werden, um z.B. das Mobiliar, das nicht den Vorgaben entspricht, im „normalen“ Zyklus austauschen zu können.

 

Zum weiteren Vorgehen kann an dieser Stelle folgendes gesagt werden:

 

Das fünfte Beteiligungsforum, das für die allgemeine Öffentlichkeit (also quasi die Besucher/Benutzer der Innenstadt), ist für den 20.08.2015 vorgesehen. Hier werden die Ergebnisse der Gestaltungsplanung als Ganzes vorgestellt.

 

Für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 26.08.2015 ist eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise vorgesehen.

Diese Thematik wird differenziert zu betrachten sein, sowohl was die möglichen Instrumente und das dazugehörige Verfahren (Satzungen) angeht, als auch hinsichtlich der möglichen Regelungsgegenstände (Werbeanlagen, Möblierung Außengastronomie; sonstige Werbemittel im öffentlichen Raum).

 

[Hinweis: Die vorliegende Sitzungsvorlage ist ein Sachstandsbericht, die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Daher sind die Anlagen auch nur auszugsweise beigefügt. Vollständige Anlagen, z.B. auch mit Anwesenheitslisten, allen Protokollen und einem fertig ausgearbeiteten Konzept, werden für die Sitzung des STEA am 26.08.2015 vorgelegt.]

 

 

gez.

Birgit Alkenings