Betreff
Seniorengerechte Quartiersentwicklung
- Fortschreibung des Projektes-
Vorlage
WP 14-20 SV 50/034
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Fortschreibung des Projektes „Seniorengerechte Quartiersentwicklung“ 2015 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Bereits im Sozialausschuss am 14.09.2014 wurde ausführlich über dieses Projekt des Kreises Mettmann von Frau Sendes, ZWAR, berichtet, WP14-20 SV 50/005. Dieser Bericht soll lediglich über Veränderungen der Planung 2014 und das Vorhaben im Jahr 2015 informieren.

 

Die 2014 begonnenen Projekte wurden etwas anders als geplant umgesetzt.

 

Nachbarschaftsstifter/Lotse im Quartier

Die Weiterentwicklung der seniorengerechten Quartiere sah die Einführung von Nachbarschaftsstiftern in einer Lotsenfunktion zwischen Bürgern und Anbietern seniorenspezifischer Dienstleistungen, auch generationsübergreifend, vor.

Das Vorhaben wurde in Zusammenarbeit mit den Trägern der Nachbarschaftszentren unter Beteiligung der ZWAR im Jahr 2014 neu konzipiert unter dem Begriff „Lotse im Quartier“. Hierbei handelt es sich um ein niederschwelliges Angebot für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Quartier mit dem gleichen Ziel.

Das Schulungskonzept für Interessenten wurde entwickelt und abgestimmt.

Im Jahr 2015 konnte für die Durchführung der Schulung Frau Mabel Stickley gewonnen werden, die die theoretische Schulung durchführen wird, zusätzlich wird sie Informationsstände mit Teilnehmern zu verschiedenen Veranstaltungen anbieten. Frau Stickley nimmt in Mettmann verschiedene Aufgaben in der Seniorenarbeit wahr, unter anderem baut sie das Projekt „Helfende Hände“ für Senioren auf.

Am 23.04.2015 fand zur Gewinnung Ehrenamtlicher eine Informationsveranstaltung statt, die gut angenommen wurde, die Anzahl der Anmeldung zur Schulung bleibt abzuwarten.

Mit einem Informationsstand am 30.05.2015 im Rahmen des Demenz-Info-Tages wird sowohl auf die Dienstleistung „Lotse im Quartier“ hingewiesen wie auf die Gewinnung weiterer Ehrenamtlicher Wert gelegt.

Die erste Schulung der Teilnehmer erfolgt am 10.06.2015, zwei weitere Schulungen werden folgen. Bis Ende des Jahres werden die Schulungen abgeschlossen sein, einschließlich eines Praktikums in Zusammenarbeit mit den Leiterinnen der Nachbarschaftszentren zur Erarbeitung der Dienstleistungsangebote in Hilden. Die Einführung des „Lotsen im Quartier“ wird durch Öffentlichkeitsarbeit unterstützt, um eine erfolgversprechende Inanspruchnahme des Angebotes zu erreichen.

Spätestens im Jahr 2016 wird dieses Angebot den Bürgern und Bürgerinnen der Stadt Hilden zur Verfügung stehen.

 

Arbeitskreis Seniorenbegegnung/Senioren

Der Arbeitskreis Seniorenbegegnung wurde im Jahr 2014 neu aufgestellt. Er heißt jetzt Arbeitskreis Senioren und tagt 3 Mal im Jahr. Die Arbeitsgruppe zur Öffentlichkeitsarbeit erstellt derzeit einen neuen Flyer.

 

Bürgerbeteiligung in Stadtforen/Befragung

Die Initiierung von Bürgerbeteiligungsprozessen durch Stadtforen und Stadtteilforen wurde aufgrund der späten Auszahlung der Fördermittel des Kreises Mettmann nicht durchgeführt. Für das Jahr 2015 wurde der Förderantrag dahingehend verändert, dass eine schriftliche Befragung der Senioren im Stadtteil Hilden-Nord mit qualitativer Auswertung unter Beteiligung der ZWAR erfolgen soll. Aus den gewonnen Erkenntnissen können Handlungsbedarfe abgeleitet und eine Überprüfung bisheriger Angebote vorgenommen werden.

 

Beratung der Leiterinnen der Nachbarschaftszentren

Durch die Veränderung in der Leistungsstruktur des Nachbarschaftszentrum Sankt Marien hat sich die Stadt Hilden entschlossen, die seit 2001 erfolgreiche Beratung der Leiterinnen der Nachbarschaftszentren im Rahmen des Projektes durch ZWAR fortführen zu lassen.

In Sankt Marien hat Frau Sabine Kussel-Schmitz ihre Tätigkeit zum 15.04.2015 aufgenommen, Frau Brause hat sich zum 28.02.2015 in den Ruhestand verabschiedet.

 

Zusätzlich zu diesen Veränderungen nimmt der Kreis Mettmann ab dem Jahr 2016 im Rahmen des Programms „Alternativen 60+“ eine Veränderung der Förderrichtlinien des Kreises zur Bezuschussung der Nachbarschaftszentren vor. Die Entwicklungskriterien zur Erlangung einer 30 % Förderung durch den Kreis Mettmann wurden gemeinsam mit ZWAR, dem Amt für Soziales und Integration und den Leitungen wie Trägern der Nachbarschaftszentren erarbeitet, ein Sockelbetrag von 70% der Gesamtförderung bleibt unverändert erhalten.

Da die Veränderung der Richtlinien vom Kreis Mettmann in Zusammenarbeit mit ZWAR erarbeitet wurde, ist es sinnvoll, die Leitungen der Nachbarschaftszentren für bevorstehende Veränderungsprozesse weiter zu beraten.

 

Projektantrag 2015

Den Projektantrag entnehmen Sie bitte der Anlage, die Mittel wurden vom Kreis Mettmann zunächst in Höhe von 11.620 Euro zur Verfügung gestellt, bewilligt wurden 16.600 €. Die Restsumme wird auf Antrag ausgezahlt.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

050101

Seniorenarbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(xhier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

050101 2000

543400

Sonstige Geschäftsausgaben

16.700

2015

050101 2000

414200

Zuweisungen von  Gemeinden u. Gemeindeverbänden

16.700

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete