Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung des
Jugendhilfeausschusses, den Kontrakt mit der evangelischen Kirchengemeinde
Hilden zum Betrieb des Jugendclubs „Sonderbar“.
- Der Rat der Stadt Hilden ermächtigt die Verwaltung bei Bedarf die
Anlage C – Struktur- und Zielvereinbarung - in Abstimmung mit dem Träger
anzupassen. Der Jugendhilfeausschuss wird über erfolgte Anpassungen im
Rahmen des jährlichen Geschäftsberichtes informiert.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 19.02.2015 beschloss der JHA mit Sitzungsvorlage 51/052 den 3. Kinder- und Jugendförderplan.
Mit Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplans gehen eine Reihe von Maßnahmen einher. Unter anderem ändern sich die Inhalte und die Systematik der bestehenden Kontrakte. Zudem wird erstmals ein Kontrakt mit der ev. Kirchengemeinde über den Betrieb des Jugendclubs Sonderbar abgeschlossen.
Grundsätzlich wurden die Kontrakte folgendermaßen modifiziert:
- Rahmenvereinbarung
Der eigentliche Kontrakt wurde entschlackt und auf die wesentlichen, insbesondere rechtlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen reduziert.
- Leistungsvereinbarung
Die mit den Trägern gemeinsam erarbeitete Qualitätsvereinbarung wurde in eine Leistungsvereinbarung überführt, welche nun als Anlage Bestandteil der Rahmenvereinbarung ist. Diese regelt die pädagogischen Grundsätze der Arbeit und beschreibt die von der Einrichtung selbst gesetzten Ziele. Die Leistungsvereinbarung ist bei allen Trägern sehr ähnlich.
- Struktur-
und Zielvereinbarung
Als weitere Anlage zur Rahmenvereinbarung wurde eine Struktur- und Zielvereinbarung formuliert. Diese beschreibt die konkrete und spezifische Arbeit der Einrichtungen, bspw. Öffnungszeiten, Schwerpunkte, Zielsetzungen. Neben dem Ist-Stand gibt sie zudem einen Ausblick auf das jeweils folgende Jahr. Sie dient der inhaltlichen Konkretisierung der Arbeit und wurde mit jedem Träger individuell vereinbart. Dieses Instrument stellt künftig die Basis des fachlichen Austausches zwischen Träger und Stadt dar. Somit ermöglicht sie auch, die Überprüfung der Ausrichtung nebst ggfls. der Neujustierung.
Die Struktur- und Zielvereinbarung wird jährlich im Herbst zwischen Träger und Stadt erörtert und bei Bedarf angepasst. Sie erlaubt ein flexibles Reagieren auf veränderte Bedarfe, ohne den gesamten Kontrakt ändern zu müssen.
Der Kontrakt mit der evangelischen Kirchengemeinde wird erstmalig geschlossen.
Die ev. Kirchengemeinde leistet mit dem Jugendclub schon seit Jahren hervorragende Offene Kinder- und Jugendarbeit. Ab dem 01.07.2015 soll diese Arbeit mittels eines städtischen Zuschusses in Höhe von 15.000 € p.a. unterstützt werden. Dies entspricht einem Stellenanteil von 0,2 VzK bei Beschäftigung eines Sozialarbeiters/-pädagogen, bzw. 0,22 bei Beschäftigung eines Erziehers/einer Erzieherin. Der Zuschuss dient nicht zur Refinanzierung der bisherigen Aufwendungen der Kirche, sondern wird für eine Ausweitung des Angebotes genutzt. Unter anderem ermöglicht er eine Ausdehnung der Öffnungszeiten. Die Mittel sind im Haushaltsplan enthalten.
Der Schwerpunkt der Einrichtung liegt u.a. auf der politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen. Hierzu ist eine enge Kooperation mit dem Jugendparlament angedacht. Des Weiteren nimmt die Einrichtung insbesondere die Zielgruppe 14 plus in den Fokus. Durch diese Ausrichtung ist es möglich, ein zentral gelegenes Angebot für Jugendliche vorzuhalten.
Die Rahmenvereinbarung nebst Anlagen wurden im Vorfeld mit den Trägern erörtert und fanden in der vorliegenden Form vollumfängliche Zustimmung.
Details können dem Kontrakt nebst Anlagen entnommen werden.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
060107 |
Förderung der
Kinder- und Jugendarbeit |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2015 |
0601070060 |
531870 |
Freiwillige
Betriebskostenzuschüsse |
7.500,- |
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2016 - 2018 |
0601070060 |
531870 |
Freiwillige
Betriebskostenzuschüsse |
15.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
Juni/2018 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Nein
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent |