Betreff
Kontrakt mit der ev. Kirchengemeinde Hilden -Betrieb des Jugendclubs "Sonderbar"-
Vorlage
WP 14-20 SV 51/058
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung des Jugendhilfeausschusses, den Kontrakt mit der evangelischen Kirchengemeinde Hilden zum Betrieb des Jugendclubs „Sonderbar“.

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden ermächtigt die Verwaltung bei Bedarf die Anlage C – Struktur- und Zielvereinbarung - in Abstimmung mit dem Träger anzupassen. Der Jugendhilfeausschuss wird über erfolgte Anpassungen im Rahmen des jährlichen Geschäftsberichtes informiert.

Erläuterungen und Begründungen:

Am 19.02.2015 beschloss der JHA mit Sitzungsvorlage 51/052 den 3. Kinder- und Jugendförderplan.

 

Mit Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplans gehen eine Reihe von Maßnahmen einher. Unter anderem ändern sich die Inhalte und die Systematik der bestehenden Kontrakte. Zudem wird erstmals ein Kontrakt mit der ev. Kirchengemeinde über den Betrieb des Jugendclubs Sonderbar abgeschlossen.

 

Grundsätzlich wurden die Kontrakte folgendermaßen modifiziert:

 

  1. Rahmenvereinbarung

Der eigentliche Kontrakt wurde entschlackt und auf die wesentlichen, insbesondere rechtlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen reduziert.

 

  1. Leistungsvereinbarung

Die mit den Trägern gemeinsam erarbeitete Qualitätsvereinbarung wurde in eine Leistungsvereinbarung überführt, welche nun als Anlage Bestandteil der Rahmenvereinbarung ist. Diese regelt die pädagogischen Grundsätze der Arbeit und beschreibt die von der Einrichtung selbst gesetzten Ziele. Die Leistungsvereinbarung ist bei allen Trägern sehr ähnlich.

 

  1. Struktur- und Zielvereinbarung

Als weitere Anlage zur Rahmenvereinbarung wurde eine Struktur- und Zielvereinbarung formuliert. Diese beschreibt die konkrete und spezifische Arbeit der Einrichtungen, bspw. Öffnungszeiten, Schwerpunkte, Zielsetzungen. Neben dem Ist-Stand gibt sie zudem einen Ausblick auf das jeweils folgende Jahr. Sie dient der inhaltlichen Konkretisierung der Arbeit und wurde mit jedem Träger individuell vereinbart. Dieses Instrument stellt künftig die Basis des fachlichen Austausches zwischen Träger und Stadt dar. Somit ermöglicht sie auch, die Überprüfung der Ausrichtung nebst ggfls. der Neujustierung.

Die Struktur- und Zielvereinbarung wird jährlich im Herbst zwischen Träger und Stadt erörtert und bei Bedarf angepasst. Sie erlaubt ein flexibles Reagieren auf veränderte Bedarfe, ohne den gesamten Kontrakt ändern zu müssen.  

 

Der Kontrakt mit der evangelischen Kirchengemeinde wird erstmalig geschlossen.

Die ev. Kirchengemeinde leistet mit dem Jugendclub schon seit Jahren hervorragende Offene Kinder- und Jugendarbeit. Ab dem 01.07.2015 soll diese Arbeit mittels eines städtischen Zuschusses in Höhe von 15.000 € p.a. unterstützt werden. Dies entspricht einem Stellenanteil von 0,2 VzK bei Beschäftigung eines Sozialarbeiters/-pädagogen, bzw. 0,22 bei Beschäftigung eines Erziehers/einer Erzieherin. Der Zuschuss dient nicht zur Refinanzierung der bisherigen Aufwendungen der Kirche, sondern wird für eine Ausweitung des Angebotes genutzt. Unter anderem ermöglicht er eine Ausdehnung der Öffnungszeiten. Die Mittel sind im Haushaltsplan enthalten.

 

Der Schwerpunkt der Einrichtung liegt u.a. auf der politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen. Hierzu ist eine enge Kooperation mit dem Jugendparlament angedacht. Des Weiteren nimmt die Einrichtung insbesondere die Zielgruppe 14 plus in den Fokus. Durch diese Ausrichtung ist es möglich, ein zentral gelegenes Angebot für Jugendliche vorzuhalten.

 

Die Rahmenvereinbarung nebst Anlagen wurden im Vorfeld mit den Trägern erörtert und fanden in der vorliegenden Form vollumfängliche Zustimmung.

 

Details können dem Kontrakt nebst Anlagen entnommen werden.

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

060107

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

0601070060

531870

Freiwillige Betriebskostenzuschüsse

7.500,-

2016 - 2018

0601070060

531870

Freiwillige Betriebskostenzuschüsse

15.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

Juni/2018

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 



Personelle Auswirkungen

Nein

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent