- Analyse und Ausblick -
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt nach Vorberatung im
Sozialausschuss:
1.
Der
Bericht der Verwaltung zur Analyse der erfolgten Inklusionsmaßnahmen wird zur
Kenntnis genommen.
2.
Die
sich daraus ergebenden Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise bei der künftigen
Inklusionsförderung sind mit dem Behindertenbeirat und anderen „Experten in
eigener Sache“ zu erörtern und abzustimmen.
3.
Über
die Ergebnisse ist in der Sitzung des Sozialausschusses am 30.11.2015 und in
der Sitzung des Rates am 16.12.2015 zu berichten.
4.
Die
Stadt Hilden wirkt im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, ihrer
politischen Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden
Möglichkeiten der Finanzierung weiter daraufhin, dass die Ziele, Grundsätze und
Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen
Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Hilden sich weiter zu
einer inklusiven Stadt entwickelt.
Erläuterungen:
In seiner Sitzung
am 01.10.2014 hat der Rat der Stadt einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu
beauftragen, eine Bestandsaufnahme und Auswertung der Teilhabemöglichkeiten in
Hilden vorzulegen, um dann auf dieser Grundlage durch den Rat einzelne
Handlungsfelder vorzustellen, in denen vorrangig Maßnahmenprogramme zum Abbau
von Teilhabebarrieren entwickelt werden sollen.
Grundlage ist das
durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UNBRK) festgestellte
Recht jedes Menschen, gleich ob mit oder ohne Behinderung, ein selbstbestimmtes
Leben führen zu können und als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft
anerkannt zu werden.
Dieser
Inklusionsgedanke einer Wertschätzung und Teilhabe aller Menschen in ihren individuellen
Möglichkeiten und Fähigkeiten soll auch in Hilden dauerhaft verankert werden.
Letztlich geht es um eine „Teilhabe für Alle“.
Die Stadt Hilden
und die vielen Hildener Organisationen, Vereine und Einrichtungen setzen sich
seit vielen Jahren engagiert für eine gleichberechtigte gesellschaftliche
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Hilden ein und tragen dazu bei,
Hilden Schritt für Schritt zu einer barrierefreien und inklusiven Stadt zu
entwickeln. Durch die von der Bundesregierung ratifizierte Behindertenrechtskonvention
haben alle Akteure in Hilden ihre Anstrengungen verstärkt, in ihrer jeweiligen
Zuständigkeit die Aufgaben inklusiv auszurichten. Die mit eigenen Ressourcen in
Federführung des Amtes für Soziales und Integration erfolgte Analyse der
bislang verwirklichten Projekte und Maßnahmen belegt eindrucksvoll, dass in
Hilden die Inklusion kontinuierlich weiterentwickelt wurde und bereits große
Fortschritte gemacht hat.
Im Folgenden wird
diese Entwicklung in den Handlungsfeldern
-
Erziehung und Bildung
-
Sport, Freizeit und Kultur
-
Barrierefreiheit und Mobilität
-
Partizipation
-
Arbeit und Qualifizierung
-
Bewusstseinsbildung
dargestellt und
zusammengefasst. Des Weiteren ist eine Auflistung der bereits erfolgten und zum
Teil weiter geplanten Inklusionsmaßnahmen der Fachämter der Verwaltung in
Tabellenform beigefügt. Der ebenfalls beigefügte Jahresbericht 2014 des
Behindertenbeirates gibt einen sehr guten Überblick über schon erreichte
Inklusionsziele. Aufgrund der Komplexität der Inklusionsthematik können diese
Darstellungen nicht vollständig und abschließend sein. Gleichwohl sind sie sehr
gut geeignet, den begonnenen erfolgreichen Weg der Stadt Hilden zu einer
inklusiven Stadt zu erläutern und zu belegen.
Erziehung
und Bildung
Bildungsmanagement
Der Rat der Stadt Hilden beschloss am
01.04.2009 die Umsetzung des Konzeptes „Bildungsstadt Hilden“. Für die
„Bildungskoordination“ ist der Leitsatz des gesamten Amtes „kein Kind, kein Jugendlicher,
keine Familie darf verloren gehen“ richtungweisend. Ziel ist es, beste
Bedingungen für mehr Chancengerechtigkeit im Bildungssystem herzustellen, es
zugänglich zu machen und vielfältige Teilhabe zu ermöglichen.
Um die Bildungsprozesse entlang der eigenen
Lebensbiographie sinnvoll gestalten zu können, ist ein aktivierendes,
wertschätzendes und ressourcenorientiertes Umfeld für Heranwachsende förderlich.
Dabei geht es im Sinne eines erweiterten Bildungsbegriffes sowohl um formale,
als auch um informelle Bildung.
Das Bildungsnetzwerk setzt sich aus
einzelnen Bildungsmodulen zusammen. Inklusion spielt hierbei als Querschnittsthema
eine übergeordnete Rolle. Handlungsleitend ist auch bei der Umsetzung der
einzelnen Bildungsmodule immer auch die Frage nach der Inklusivität der
Angebote.
Um Handlungssicherheit im Umgang mit allen
Kindern und Jugendlichen konsequent herzustellen und wirkungsvoll umzusetzen,
bedarf es entsprechender Voraussetzungen und Qualifikationen, die pädagogische
Fachkräfte aber auch an kindlicher Bildung interessierte Personen im Rahmen des
Projektes „Fokustage Inklusion“ kostenfrei erlangen können.
Mit Hilfe von insgesamt elf
themenzentrierten Fortbildungen werden Fachleuten und Interessierten
Gelegenheiten geboten, neue Methoden und Inhalte aber vielleicht auch einfach
einen veränderten Umgang mit der Thematik Inklusion kennen zu lernen.
Inklusion wird dabei als ein Prozess
verstanden, der sich auf verschiedenen Ebenen vollzieht – vorangestellt sind
jedoch stets die individuellen Bedürfnisse des Kindes und Jugendlichen.
Kita
Die Kindertagesbetreuung erbringt bereits
seit vielen Jahren an Inklusion orientierte Leistungen für Kinder mit und ohne
Behinderungen. Sie stellt in ihrer Tradition das Kind und seine individuellen
Bedürfnisse in den Fokus der Bemühungen und verfolgt das Ziel, Kinder bestmöglich
zu fördern. Alle Kinder, unabhängig von Herkunft, Kultur, Geschlecht, Behinderung,
Religion etc. erfahren in Kindertageseinrichtungen ein Gefühl der Zugehörigkeit.
Sie erleben sich selbst als wichtigen und selbstverständlichen Teil von Gesellschaft.
Lernen von und mit dem Anderen, geschieht im Alltag und prägt so das Bewusstsein
der Kinder.
In der Vergangenheit wurden in Hilden Kinder
mit (wesentlichen) Förderbedarfen in den zwei integrativen Kindertageseinrichtungen
der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. aufgenommen.
Seit 2014 arbeiten alle Kindertageseinrichtungen inklusiv. D.h. Eltern haben
ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Aufnahme ihres behinderten Kindes im
Rahmen der verfügbaren Plätze. Diese Option wird auch von einigen Eltern
gewählt. Die ausgewählten Kitas finden dann bedarfsgerechte und passgenaue Lösungen
für die individuellen Belange des Kindes. Dies geht über Fragen der
Ausstattung, Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte, bis hin zu Installation
von Angeboten der Frühförderung in der Kita.
Die in den städtischen Kitas bestehenden
Konzepte werden sukzessive um diese Thematik erweitert und ergänzt. Die
grundlegende Haltung „pro Inklusion“ kann den städtischen Kitaleitungen bereits
heute durchweg attestiert werden. Die stringente Weiterentwicklung hin zur
möglichst umfassenden inklusiven Ausrichtung wird dabei sowohl von den Einrichtungen
selbst, als auch von dem Träger forciert.
Für
den Ausbau der pädagogischen Arbeit stellt der LVR ab dem Kindergartenjahr
2014/2015 den Einrichtungen eine Pauschale in Höhe von jährlich 5.000 Euro pro
Kind mit Behinderung zur Verfügung (LVR-Kindspauschale). Der LVR verspricht
sich hiervon eine deutliche Verbesserung in der Betreuungsqualität, da dieser
Betrag im Wesentlichen für zusätzliche Fachkraftstunden aufgewendet werden
muss. Hinzu kommt, dass Voraussetzung zur Gewährung der Kindspauschale die Reduzierung
von Plätzen in der jeweiligen Gruppe ist. Dabei hängt die Anzahl der zu
reduzierenden Plätze von der Anzahl der Kinder mit Behinderung in der
jeweiligen Gruppe ab (Die LVR-Kindspauschale – Auf dem Weg zu inklusiver
Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kita. Informationen zum neuen
LVR-Fördersystem für Kinder mit Behinderung in Kindertagesstätten. 2014).
Auch die Kindertagespflege als familiennahes
Angebot der Kindertagesbetreuung hat sich des Themas Inklusion angenommen.
Künftig wird es speziell fortgebildete und zertifizierte Kindertagespflegepersonen
geben, die ganz explizit auf die Bedürfnisse von Kindern mit Förderbedarfen
eingehen können.
Schule
In einem inklusiven Schulsystem wird das
gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zur
Normalform.
Hilden blickt auf eine lange Tradition im
Bereich des gemeinsamen Lernens zurück. Bereits seit 1984 wurden an
Grundschulen Kinder mit Förderbedarf gemeinsam mit regelentwickelten Kindern
beschult. Flankierend wurden diese Schulen mit Inklusionshelfern unterstützt.
Aus dieser Tradition und Verpflichtung
heraus wurde auch die Handlungsmaxime der Inklusion konsequent weiterverfolgt.
So erfolgte im Jahr 2011 in einem der ersten Schulentwicklungspläne landesweit
ein deutliches Bekenntnis zur Inklusion. Doch nicht nur die Haltung zur
Inklusion wurde hier festgeschrieben, sondern auch ganz konkrete Ziele und
Maßnahmen zur Inklusionsförderung wurden formuliert und durch den Rat der Stadt
Hilden beschlossen. Dazu zählen im Kern die nachfolgend genannten Punkte:
- Alle Grundschulen sind grundsätzlich
räumlich und sächlich in der Regel so ausgestattet, dass sie für ein Gemeinsames
Lernen für Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen geeignet sind.
- Bereits im Jahr 2011 wurde die GGS Elbsee
durch den Schulausschuss zur Schwerpunktschule bestimmt. Die Stadt Hilden
verfügt daher bereits über die nunmehr auch gesetzlich empfohlene
Schwerpunktschule. Diese nimmt neben den Kindern mit Lern- und
Entwicklungsstörungen sowie Sprachstörungen, auch Kinder mit Förderbedarfen im
Bereich der geistigen Entwicklung auf. In diesem Jahr wurde durch eine Genehmigung
der Bezirksregierung die Einrichtung der Schwerpunktschule bestätigt. Die GGS
Elbsee ist derzeit die einzige Schwerpunktschule im Regierungsbezirk
Düsseldorf.
- Die Bettine-von-Arnim-Gesamtschule und die
Sekundarschule sind Schulen des Gemeinsamen Lernens und erfüllen alle
Voraussetzungen für eine inklusive Schule.
- Ein Arbeitskreis Inklusion bündelt für alle
weiterführenden Schulen die Informationen und bildet eine wertvolle
Austauschplattform. Notwendige Weiterentwicklungen werden im Arbeitskreis
konkretisiert und vorbereitet.
- Alle städtischen weiterführenden Schulen
sind bereits barrierefrei bzw. werden im Rahmen der laufenden Umbauprogramme
barrierefrei werden. Dazu gehört die neue moderne und vollständig barrierefreie
Dreifachsporthalle im Schulzentrum Holterhöfchen.
Der Landtag hatte bekanntlich am 16.10.2013
das erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den
Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) beschlossen. Gegenüber der bisherigen
Rechtslage wird damit das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit
und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zum gesetzlichen
Regelfall. Die Eltern müssen nicht länger die Teilnahme eines Kindes mit
festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an einer allgemeinen
Schule eigens beantragen.
Die Umsetzung des Gesetzes hatte zur Folge,
dass landesseitig sogenannte Regionale Stellenbudgets für die sonderpädagogische
Förderung eingerichtet wurden. Die neue Berechnungsgrundlage hatte zur Folge,
dass sich im Schuljahr 2014/2015 das bisherige Stellenbudget im Grundschulbereich
von 5,53 Stellen auf 5,11 Stellen verschlechterte. Im weiterführenden
Schulbereich verbesserte sich das Stellenkontingent von 1,5 auf 3,0 Stellen.
Grundschulen
Die ursprüngliche Zielsetzung der Stadt
Hilden, dass alle Grundschulen auch Grundschulen des Gemeinsamen Lernens sind,
konnte im Schuljahr 2014/2015 durch die Verringerung und die Konzentration der
Stellenanteile nicht erreicht werden. Auch der Ausblick auf das Schuljahr
2015/2016 lässt keine Ausdehnung auf alle Hildener Grundschulen erkennen.
Aktuell sind folgende Grundschulen Schulen
des Gemeinsamen Lernens:
GGS
Schulstraße
Die Zielsetzung der Stadt hinsichtlich der
Ausdehnung auf alle Grundschulen bleibt jedoch bestehen. Dies ist auch
erklärter Wunsch der Schulleitungen.
Weiterführende Schulen
Nach dem Besuch der Grundschule bedarf es
für Kinder mit Förderdarf einer Anschlussperspektive. Diese finden sie in der
Hauptsache an der städtischen Sekundarschule, der Bettine-von-Arnim
Gesamtschule des Zweckverbandes Langenfeld/Hilden, als auch an den
weiterführenden Schulen in kirchlicher Trägerschaft.
Inklusionshelfer
Bereits seit Ende der 1980er Jahre werden
Inklusionshelfer von der Stadt Hilden im gemeinsamen Unterricht an Grundschulen
(GU) eingesetzt.
Seit 2005 übernahm der Kreis Mettmann die
Kosten für den Einsatz von Inklusionshelfern im GU als freiwillige Leistung.
Dies hatte zur Folge, dass am 19.07.2005 die erste Kooperationsvereinbarung in
dieser Sache mit dem Kreis ME geschlossen wurde. Die Aufgabe wurde im Rahmen
der Amtshilfe weiterhin durch die Gemeinde geleistet und der Kreis erstattete
die Kosten.
Im Jahr 2013 teilte der Kreis mit, dass die
Gesamtkosten in diesem Bereich kreisweit erheblich gestiegen seien und eine
weitere Finanzierung nicht mehr in der bisherigen Form möglich sei. Nach
Vorberatung im Ausschuss für Schule und Kultur sowie im Kreisausschuss
beschloss der Kreistag am 16.12.2014 aus der Finanzierung der Inklusionshelfer
mit Ablauf des Schuljahres 2013/2014 komplett auszusteigen. Das von den
kreisangehörigen Kommunen angestrebte Ziel einer Basisversorgung für alle
Kommunen des Kreises Mettmann konnte somit nicht realisiert werden.
Am 03.07.2014 hat der Landtag das Gesetz zur
Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion beschlossen. Das
Land gewährt mit diesem Gesetz ab dem Schuljahr 2014/2015 sowohl Mittel zur
Refinanzierung von Sachkosten (Belastungsausgleich) als auch eine sogenannte
Inklusionspauschale zur Finanzierung von nicht-pädagogischem Personal an
Schulen des gemeinsamen Lernens. Neben dem Belastungsausgleich gewährt das Land
auch noch eine sogenannte Inklusionspauschale. Hierzu führt das Gesetz in § 2
aus: „Zur Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische
Inklusion gewährt das Land den Gemeinden und Kreisen ab dem Schuljahr 2014/2015
eine jährliche Inklusionspauschale. Die Inklusionspauschale dient der
Mitfinanzierung der Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens durch
nicht-lehrendes Personal im Dienst der Schulträger, soweit diese Kosten nicht
der Finanzierung individueller Ansprüche nach § 35a des Achten Buches
Sozialgesetzbuch und § 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch dienen.“ Nach
Beschluss des Rates im Dezember 2014 werden künftig alle Grundschulen, die
Schule des Gemeinsamen Lernens im Sinne des Schulgesetzes sind, je einen Inklusionshelfer
erhalten. Aktuell sind fünf Grundschulen in Hilden Schulen des Gemeinsamen
Lernens. Für die Sekundarschule wird jährlich 1 Inklusionshelfer pro Jahrgang
zur Verfügung gestellt werden. Die vom Land bereit gestellten Mittel reichen
für diese Basisversorgung nicht aus, so dass ergänzend kommunale Mittel bereitgestellt
werden.
Zukunft der Förderschule
Zwischenzeitlich ist nach Verabschiedung des
neuen Schulrechtsänderungsgesetzes auch die neue Mindestgrößenverordnung in
Kraft gesetzt worden.
Danach wird es künftig nicht mehr wie bisher
möglich sein, Ausnahmen von den Mindestgrößen zuzulassen. Das betrifft in
Hilden die Ferdinand-Lieven-Schule, die mit ihren Schülerzahlen nicht mehr die
Mindestgröße erreicht. Auf Vorschlag und auf Initiative der Stadt Hilden
entwickelte ein Arbeitskreis der kreisangehörigen Städte unter Federführung der
Kreisverwaltung ein Konzept über eine angepasste Förderschulstruktur im Kreis
Mettmann. Künftig wird es ein Verbundmodell aller bestehenden öffentlichen
Förderschulen mit den Schwerpunkten, Lernen, Sprache sowie emotionale und
soziale Entwicklung mit vier Haupt-Standorten geben. Damit sollen wohnortnahe
Förderschulangebote im Kreis Mettmann erhalten bleiben. Unberührt von dieser
Neustrukturierung sind die drei Förderschulen für geistige Entwicklung.
Für die Stadt Hilden wird in der Region
Mitte ein Verbund mit den Städten Erkrath und Haan erfolgen. Die Ferdinand-Lieven-Schule
wird in diesem Modell Hauptstandort werden. Das sogenannte Förderzentrum Mitte
soll zum Schuljahr 2016/2017 seinen Betrieb aufnehmen. Damit ist weiterhin eine
wohnortnahe Beschulung von Kindern mit Förderbedarf gegeben, deren Eltern als
Schulort die Förderschule der allgemeinbildenden Schule vorziehen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass
Inklusion in Schule schon eine vielfach gelebte Praxis darstellt. Verschwiegen
werden soll aber auch nicht, dass es auch eine Reihe von Unwägbarkeiten und
Hürden gibt, bzw. Fragen, auf die es bisher keine zufriedenstellende Antwort
gibt. Diese betreffen u.a. die fehlende Qualifikation der Lehrkräfte, die
angemessene personelle Ausstattung der Klassen und insbesondere die Frage wie
Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen
Entwicklung erfolgreich in eine Klasse inkludiert werden können.
Ziel der Inklusion muss stets sein, dass
alle Kinder ob regelentwickelt oder mit Förderbedarf eine bestmögliche, individuelle
Förderung erhalten.
Sport,
Freizeit und Kultur
Sport
Im aber auch durch Sport soll eine
selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe und Teilnahme von Menschen mit
und ohne Behinderung ermöglicht werden. Sport erfüllt dabei eine ganze Reihe
von Funktionen: Er bringt Menschen zusammen, verbessert das physische und
psychische Wohlbefinden, stärkt das Selbstbewusstsein und bringt vor allem
Spaß. Diesen Anspruch verfolgt auch das Hildener Sportbüro.
Im Rahmen der Sport-, Bewegungs- und
Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen durch das Sport- und
Bewegungsmodell der Stadt Hilden findet jährlich ein motorischer Test CHECK!
und Re-CHECK! in allen Hildener Grundschulen statt. Aufgrund der Ergebnisse
werden zielgerichtete Maßnahmen und Angebote an Schulen und in der Hildener
Sportvereinswelt implementiert. Dieses Vorgehen hat ein besonders inklusives
Potenzial, weil durch die Grundlagenfitnesstestung frühzeitig und objektiv
erkannt werden kann, wo mögliche kognitive, körperliche und motorische Defizite
liegen.
Konkret werden folgende Maßnahmen
durchgeführt:
-
Voltigieren und Schwimmförderung in der Grundschule
o
je in kleinen heterogenen Gruppen mit zwei
ÜbungsleiterInnen
o
Didaktische Inhalte gehen über das Sportfachliche
hinaus
o
Individuelle Lösungen für individuelle
Behinderungen werden gefunden
-
Wassergewöhnung und „Ringen und Raufen“ im
Kindergarten
o
Schaffung zusätzlicher Transportmöglichkeiten
o
Elternbeteiligung
-
Aufbau und Ausbau von inklusiven Sport- und
Bewegungsangeboten
o
Zentrale Angebote für Kinder mit Förderungsbedarf
(freiwillig und kostenfrei)
o
Groß-/ Mehrspartenvereine
o
Kooperationen zu Schule und Kita ausbauen
Daneben können geschulte Sportfachkräfte in
Schule und Kita zusätzlich eingesetzt werden. Bei allen Angeboten ist das
Sportbüro die vernetzende und bei Bedarf auch beratende Institution.
Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
Möglichkeiten der Freizeitgestaltungen
sollen allen Menschen zur Verfügung stehen. Attraktive und vielfältige Angebote
laden zum Mitmachen und Teilhaben ein, unabhängig vom Vorliegen einer
Behinderung.
In Hilden existiert ein großes
Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche. Angefangen von Spiel- und
Sportplätzen über Jugendhäuser, hin zu Kursangeboten und Ferienprogrammen,
findet sich für viele Geschmäcker ein Angebot.
„Jugendverbandsarbeit
und offene Kinder- und Jugendarbeit sind ihrem Selbstverständnis nach in
besonderer Art und Weise von den Prinzipien der Freiwilligkeit und
Selbstorganisation gekennzeichnet. Als Leistungsbereich der Kinder- und
Jugendhilfe ist es ihr Auftrag, an der Lebenswelt, den Interessen und Bedürfnissen
der Kinder und Jugendlichen selbst anzuknüpfen. Dem Prinzip der Mitgestaltung
und Selbstorganisation folgend sind die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendarbeit
zu einem bedeutsamen Anteil ehrenamtlich organisiert, und die Teilnahme an den
Angeboten ist prinzipiell offen und freiwillig. Insofern sich das Konzept der
Inklusion an der ganzen Person und ihrer Lebenswelt ausrichtet und bewusst auf
die Lebenslagen der betroffenen Menschen hin orientiert ist, scheint es
konzeptionell hoch anschlussfähig an eine Kinder- und Jugendarbeit, die ebenfalls
vom Subjekt her denkt und an den je konkreten Lebenslagen von Kindern und
Jugendlichen anknüpft.“ (Inklusion: Eine Herausforderung auch für die Kinder-
und Jugendhilfe, Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums 2012, S. 27).
Auch die städtische Jugendförderung ist in
ihrem grundsätzlichen Ansatz der Ressourcenorientierung und aufsuchenden
Struktur (sie geht dahin, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten) schon dem
Grund nach inklusiv ausgerichtet. Betrieben werden zwei Jugendfreizeiteinrichtungen,
die sowohl vom Gebäude als auch von der inhaltlichen Ausrichtung der
überwiegenden Angebote inklusiv sind. Neben den Spielmobilangeboten, den
Ferienmaßnahmen, der Ausgestaltung der Angebote auf dem Bildungscampus Holterhöfchen
(Pädagogisches Zentrum) und der aufsuchenden Arbeit kann flexibel auf Bedarfe
reagiert werden. Durch die niederschwelligen Angebote und Schaffung von
Gelegenheitsstrukturen werden oftmals Kinder und Jugendliche erreicht, die an
exklusiveren Systemen nicht andocken können. So ist auch die Allgemeine
Lebensberatung und die Maßnahme „Zukunft aktiv gestalten“ für die Zielgruppe
ausgerichtet, die keine Anbindung an andere Systeme des Beratungsnetzwerkes
mehr haben. Die Kinder- und Jugendparlamente ermöglichen zudem seit einigen
Jahren für Kinder und Jugendliche die Teilnahme an übergeordneten
gestalterischen Elementen in den Bereichen Alltag, Jugendhilfe, Politik und Stadtgestaltung
in der Kommune. Sie bespielen somit aktiv das Feld der Partizipation und stehen
auch ganz explizit Kindern und Jugendlichen mit Handicaps offen.
Ein aktueller Test im Rahmen einer
Selbsteinschätzung (www.inklumat) hat dazu geführt, dass die Angebote der
städtischen Jugendförderung der Rubrik „Inklusionsprofi“ zugeordnet werden können. Das Ergebnis ist erfreulich,
zeigt aber auch weitere Handlungsoptionen auf, die stringent weiter verfolgt
werden.
Kultur
Auch für den Bereich Kultur gilt, dass
Menschen mit Behinderungen an Kulturangeboten teilnehmen können, sei es zum
Beispiel der Besuch einer Ausstellung, der Theaterbesuch oder sonstige
Veranstaltungen. Teilhabe am kulturellen Leben ist für Menschen mit
Behinderungen umso wichtiger, da sie oft durch persönliche und
gesellschaftliche Umstände in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind.
Kulturveranstaltungen sind geeignet, Menschen zwanglos zusammen zu führen und
das gegenseitige Verständnis zu unterstützen. In Hilden wird ein sogenannter „Itter-Pass“
für einkommensschwache Bürger ausgestellt, der Vergünstigungen hinsichtlich
Nutzungsgebühren und Eintrittsgeldern ermöglicht. Gleichzeitig können
Begleitpersonen Schwerbehinderte mit dem entsprechenden Merkmal auf dem
Schwerbehindertenausweis unentgeltlich zu Theaterbesuchen begleiten.
Barrierefreiheit
und Mobilität
Der Begriff der Barrierefreiheit findet sich
in der Legaldefinition des § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Demnach
sind bauliche und sonstige Anlagen, verkehrstechnische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen
und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche barrierefrei,
wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere
Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Im
Behindertengleichstellungsgesetz NRW (§ 4 BGG NRW) wird zusätzlich auf die
Möglichkeit der Nutzung persönlicher Hilfsmittel hingewiesen.
Im kommunalen Zusammenhang sind viele
Fachthemen von den Anforderungen an die Barrierefreiheit betroffen, unter
anderem der Bereich Bauen, Wohnbauförderung, Städtebauförderung, Tourismus,
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gleichgültig welcher Art und deren
Zugangsmöglichkeiten, die Kommunikation, der Sport, die Kultur und die
Möglichkeit der unabhängigen Lebensführung über die Gewährung der Eingliederungshilfe
nach § 54 des 12. Sozialgesetzbuches (SGB XII).
Derartige Leistungen der Eingliederungshilfe
sind z.B. Zuschüsse zum behindertengerechten Umbau einer Wohnung, Zuschüsse zu
individuellen Hilfsmitteln wie Treppensteighilfen und Ähnliches. Möglich ist
auch die Kostenübernahme für einen Fahrdienst oder einen Integrationshelfer für
die Freizeitbegleitung, wenn der Betroffene ständig auf fremde Hilfe angewiesen
ist.
Bereits 1976 wurde von der Stadt Hilden
erkannt wie wichtig die Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen
Leben ist, daher wurde der Behindertenbeirat nach Beschluss des Rates der Stadt
Hilden ins Leben gerufen. Er soll den behinderten Mitbürgern informierend,
beratend und helfend zur Seite stehen und die Anliegen der Behinderten
gegenüber dem Rat, der Verwaltung und der Öffentlichkeit vertreten.
In enger Zusammenarbeit mit den Vertretern
der Behindertenhilfe und den Einrichtungen für behinderte Menschen wirkt er bei
der Planung und Durchführung von Maßnahmen und Programmen für behinderte Bürger
mit. Außerdem kann der Behindertenbeirat mit eigenen Veranstaltungen bildend,
informierend und unterhaltend auftreten. Zur stetigen Weiterentwicklung der
Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben und der Beseitigung von Barrieren
für behinderte Menschen wurde die zum 01.01.2008 in Kraft getretene
Zielvereinbarung zwischen dem Behindertenbeirat und der Stadt Hilden
abgeschlossen. Sie beinhaltet Vereinbarungen mit verschiedenen Ämtern der
Stadtverwaltung für Menschen mit Mobilitäts-, Sinnes- und Sehbehinderungen.
2014 wurden weitere Zielvereinbarungen mit
der Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden, der Infrastrukturgesellschaft
Hilden und der Verkehrsgesellschaft Hilden abgeschlossen.
Der Behindertenbeirat setzt sich aus 9
Mitgliedern der in Hilden vorhandenen Vereine, Verbände, Organisationen und
Selbsthilfegruppen zusammen und wird in seiner Tätigkeit von den beratenden
Mitgliedern der Fraktionen und dem Amt für Soziales und Integration der Stadt
Hilden unterstützt. Er ist wesentlich an allen städtebaulichen Entwicklungen beteiligt,
ebenso werden Bestandsbauten auf ihre Barrierefreiheit untersucht.
Zuletzt wurden im Jahr 2014 mit einer
weiteren Begehung im Jahr 2015 die drei Gebäude des Rathauses, der Bücherei und
des Weiterbildungszentrum im Alten Helmholtz untersucht. Unter Beteiligung des
Amtes III/50 wurde mit dem Amt I/26 eine Prioritätenliste zur Beseitigung von
Barrieren in diesen Gebäuden vereinbart und 372.000 Euro in die Finanzplanung
bis einschließlich 2019 eingestellt. Auch finden sich diese Gebäude in dem
Portal der Agentur barrierefrei unter www.NRW informierBar.de. Hier sollen
langfristig alle Gebäude in NRW Eingang finden, damit Menschen je nach Art der
Behinderung den Zugang zu verschiedenen Einrichtungen für sich filtern können.
Zur Steigerung der Barrierefreiheit auch
außerhalb öffentlicher Gebäude entwickelt der Behindertenbeirat derzeit eine
Möglichkeit, Unternehmen ein Signet, „Signet barrierefrei“ zu überreichen, dass
die Ausgestaltung der Barrierefreiheit erkennen lassen soll. Diese Aktivität
wird zu einer Verstärkung des Bewusstseins in der Bevölkerung führen und somit
private Anstrengungen in Richtung einer inklusiven Gesellschaft fördern.
Neben dem Bereich Bauen spiegeln sich die
Initiativen des Behindertenbeirates in dem jährlichen Bericht, zuletzt wurde
der Jahresbericht 2014 im Sozialausschuss am 23.02.2015, WP 14-20 SV 50/024,
vorgestellt, wieder. „Einen entscheidenden Einfluss auf unsere Arbeit nimmt
seit geraumer Zeit die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ein,…“ (Zitat aus
dem Bericht, der als Anlage beigefügt ist).
Partizipation
Gemäß Art 29 UN BRK muss sichergestellt
werden, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen am
politischen und öffentlichen Leben teilhaben können einschließlich der
Sicherstellung eines aktiven und passiven Wahlrechtes. Ihre Grenzen findet
diese Form der Partizipation unter anderem im Betreuungsrecht, da zum Beispiel
derjenige vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und damit auch nicht wählbar ist,
für den zur Besorgung all seiner Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist.
Die Anforderungen im Handlungsfeld
Partizipation werden sich an den Mitgestaltungs-, Mitentscheidungs- und Mitwirkungsangeboten
bei allen relevanten Planungen für alle Bewohner orientieren müssen. Hierbei
ist eine niederschwellige, lebensnahe Kommunikations- und Beteiligungsform
anzustreben, z.B. in Form von Leichter Sprache, Gebärdensprache, taktiler
Erfassbarkeit oder Visualisierung. Diese Anforderungen sind ausgesprochen
schwer realisierbar, weil aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Behinderungen
nicht jedes Angebot jeden Menschen gleichermaßen erreicht. Beispielhaft sei
eine Aussage einer gehörlosen Akademikerin zur Verwendung der Leichten Sprache
zitiert: Ich will doch gar keine Sprache auf diesem Niveau.
Die weitere Beteiligungsform durch die Öffnung
öffentlicher Räume hat die Stadt Hilden bereits vollzogen, sei es durch
bürgerschaftliches Engagement oder nachbarschaftliche Aktivitäten, der weitere
Ausbau wird ständig geprüft und gegebenenfalls angepasst.
Es seien hier nur einige Projekte benannt wie
z.B. die Nachbarschaftshilfe, die seit fast 20 Jahren Menschen mit Handicaps
unterstützt, z.B. bei Alltagserledigungen und bei Behördengängen. Sie trägt
wesentlich zum Verbleib im eigenen Wohnumfeld bei und leitet Erkenntnisse für
notwendige Hilfestellungen an die Netzwerkpartner in der Stadt Hilden und die
verschiedenen Interessenvertreter weiter. Lernpaten betreuen einzelne Kinder in
den Schulen, die schulische Probleme haben. Derzeit arbeiten 39 Lernpaten
ehrenamtlich an den Schulen und unterstützen Kinder mit und ohne
Migrationshintergrund.
Das Potential zur Weiterentwicklung
partizipativer Möglichkeiten spiegelt sich unter anderem auch in der Weiterentwicklung
seniorengerechter Quartiere (Personenkreis 60+) wieder. Im Jahr 2015 soll eine
Befragung aller Älteren im Stadtteil Nord mit entsprechender Auswertung
erfolgen, um Bedarfe festzustellen und gegebenenfalls Verbesserungen zu planen
und umzusetzen. Daneben bieten die Nachbarschaftszentren aufgrund ihrer vielfältigen
Angebote und Nachfragen die Gewähr einer Weiterentwicklung über das Netzwerk im
Arbeitskreis Senioren. In diesem Arbeitskreis finden sich neben den Organisationen
der Seniorenarbeit auch alle Beiräte der Stadt Hilden wieder und nehmen die
Interessen der Menschen mit Behinderungen wahr.
Alle Kooperationspartner der Stadt Hilden
bieten die Gewähr zum Ausbau des Quartiersmanagement zum Wohl der
Gesamtbevölkerung.
Arbeit
und Qualifizierung
Art. 27 UN BRK implementiert das gleiche
Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit wie das der Nichtbehinderten.
Damit soll das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit
sicherzustellen, begründet werden. Gemeint ist die Integration in einen frei
gewählten Arbeitsmarkt und ein frei gewähltes Arbeitsumfeld. Die Teilhabe am
Arbeitsmarkt ist eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben
in der Gesellschaft.
Zwar sieht das 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX)
verschiedene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vor, jedoch bleibt vielen
Menschen der erste Arbeitsmarkt verschlossen.
Wie komplex das Thema Arbeit für Menschen
mit Behinderungen ist zeigt allein die Auflistung der möglichen Rehabilitationsträger
in § 6 SGB IX:
-
die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen (§ 5
Nr. 1 und 3 SGB IX)
-
die Bundesagentur für Arbeit für Leistungen (§ 5
Nr. 2 und 3)
-
die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für
Leistungen (§ 5 Nr. 1 bis 4)
-
die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für
Leistungen (§ 5 Nr. 1 bis 3)
-
der Träger der Alterssicherung der Landwirte für
Leistungen (§ 5 Nr. 1 und 3)
-
die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger
der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei
Gesundheitsschäden für Leistungen (§ 5 Nr. 1 bis 4)
-
die Träger
der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen (§ 5 Nr. 1, 2 und 4)
-
die Träger
der Sozialhilfe für Leistungen (§ 5 Nr. 1, 2 und 4).
Es entsteht bei diesen verschiedenen
Leistungsträgern im Zweifel ein erheblicher Koordinierungsaufwand, die der
Betroffene verstehen sollte. Daneben gibt es noch einige Beratungsstellen, z.B.
Integrationsämter, Hauptfürsorgestellen
Auch wenn die UNBRK sich nicht an
schwerbehinderten Menschen orientiert, sollten die Arbeitslosenzahlen der
Schwerbehinderten in Hilden dargestellt werden. Im Jahr 2014 ist die Anzahl der
schwerbehinderten Arbeitslosen in Hilden von 118 auf 108 (Arbeitslose absolut
1902) Personen gesunken, im Jahr 2014 sind 81 Personen in ausgewählte Maßnahmen
der Arbeitsmarktpolitik eingemündet, davon haben 50 Personen die Erstattung von
Kosten im Rahmen der Bewerbungen und 10 ein Praktikum aufgenommen (Quelle
Statistik Bundesagentur für Arbeit).
Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales hat in Kooperation mit den Arbeits- und Sozialministerien der Bundesländer
die „Initiative Inklusion“ ergriffen mit dem Ziel, schwerbehinderte Menschen in
reguläre Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Gefördert werden mit insgesamt 140
Mio Euro die Berufsorientierung von bis zu 10.000 Schülern, die Bereitstellung
von bis zu 1.300 neuen betrieblichen Ausbildungsplätzen und Förderung von bis
zu 4.000 Arbeitsplätzen über 50 Jähriger. Gleichzeitig werden die Kammern zur
Implementierung von Inklusionskompetenz auch bei ihren Mitgliedern unterstützt.
Damit sind jedoch noch nicht die Aufgaben im Zusammenhang mit der Integration
in Arbeit z.B. Alleinerziehender oder Migranten mit geringen
Deutschkenntnissen, älteren Arbeitnehmern oder Ungelernten aufgezeigt, die von
der Agentur für Arbeit und den Jobcentern bewältigt werden müssen. Die Stadt Hilden
versucht, befristet Erwerbsunfähige wieder im Rahmen der Aktivierung nach dem
12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) an den
Arbeitsmarkt heranzuführen. Dies wird durch eine persönliche und
ressourcenorientierte Beratung sichergestellt. Passgenaue Bildungsangebote
unterstützen hierbei. Die Ergebnisse können der Vorlage zur Sitzung des Sozialausschusses
entnommen werden, WP 14-20 SV 50/021.
Neben der Integration in den ersten
Arbeitsmarkt können Behinderte in Werkstätten für Behinderte (WfB) des Kreises
Mettmann einmünden. Die Aufgabe der Werkstätten besteht darin, Behinderten die
Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die Behinderten stehen dabei in keinem
regulären Arbeitsverhältnis sondern in einem arbeitnehmerähnlichen
Rechtsverhältnis. Sie erwerben Rentenansprüche, schulden der WfB jedoch keine
aus einem Arbeitsvertrag hervorgerufene Leistungspflicht. Die Beschäftigten der
WfB sind entweder nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in der Lage, länger
als 3 Stunden täglich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu
arbeiten. Die Leistungsfähigkeit behinderter Menschen soll möglichst erhalten,
gefördert oder gesteigert werden. Gegebenenfalls kann die Integration in den
ersten Arbeitsmarkt je nach Art der Behinderung im Einzelfall gelingen. Voraussetzung
einer Einmündung in den ersten Arbeitsmarkt ist jedoch die Bereitschaft der
Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen einzustellen, zumal sie häufig nicht
die vom Arbeitgeber gewünschte Erwerbsbiographie nachweisen können. Die Einstellung
von Autisten in der IT-Branche mögen ein hoffnungsvoller Anfang für die Erweiterung
der Möglichkeiten sein.
Zur Erarbeitung von Möglichkeiten der
Integration behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt im Sinn der UNBRK
ist eine Vielzahl von Netzwerkpartnern an einen Tisch zu holen. Diese
Entwicklung, die auch die Agentur für Arbeit seit Jahrzehnten unter verschiedenen
Begrifflichkeiten positiv beeinflussen möchte, ist ausgesprochen komplex.
Bewusstseinsbildung
Die Bewusstseinsbildung zum Thema Inklusion
ist wesentlicher Bestandteil zur Entwicklung eines inklusiven Prozesses, Art. 8
UN-BRK. In der gesamten Gesellschaft muss jedem bewusst werden, wie wichtig
gelebte Inklusion zur Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens ist. Jeder von
uns kennt Menschen in seinem Umfeld, die Hilfestellung zur Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben benötigen, wir machen es uns nur nicht immer bewusst. Wichtig
ist daher eine stetige Information und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Inklusion
einschließlich stattfindender Aktionen. Dies ist in der Stadt Hilden aufgrund
zahlreicher Veranstaltungen gewährleistet, sei es für bestimmte Interessengruppen
oder Zielgruppen. Aufgrund der aktiven Öffentlichkeitsarbeit, Veröffentlichung
von Veranstaltungen auf der Homepage, Verteilung von Druckerzeugnissen zu
bestimmten Themen, Terminen und Informationsveranstaltungen und nicht zuletzt
Stadtforen oder Stadtteilforen erhalten die Bürger viele Informationen, die für
das Thema Inklusion sensibilisieren können. Gleichzeitig tragen alle in der
Netzwerkarbeit vertretenen Organisationen in ihrem jeweiligen Umfeld zur Bewusstseinsbildung
bei.
Ausblick
Die beigefügten
Tabellen der Fachämter zeigen die vielfältigen durchgeführten Inklusionsmaßnahmen
im Einzelnen und auch oft sehr detailliert auf. Der in Hilden weit
fortgeschrittene Inklusionsprozess wird dadurch eindrucksvoll bestätigt.
Die Vorgaben der
UN-Behindertenrechtskonvention bedeuten für viele Handlungsfelder der kommunalen
Daseinsvorsorge neue Herausforderungen und erfordern teilweise auch
strukturelle Veränderungen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in allen
kommunalen Handlungsfeldern zu berücksichtigen und zwar bei der Erarbeitung von
Grundsatzplanungen sowie bei der Entwicklung neuer Projekte, Angebote und
Standards. Je nach Handlungsfeld sind dabei unterschiedliche Ansätze notwendig
– von der Fortsetzung und Weiterentwicklung der bisherigen Arbeit (z.B. in den
Bereichen Bauen und Verkehr) bis zur Erstellung von neuen Konzepten aufgrund
struktureller Veränderungen (z.B. im Bereich Schule). Inklusion ist ein
kontinuierlicher Prozess, der viele kleine Schritte erfordert und der Lösungen
Schritt für Schritt mit einem „roten Faden“ entwickelt.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, den bislang eingeschlagenen „Hildener Weg“ behutsam, aber
konsequent weiter zu verfolgen. Mit der Veranstaltung von themenspezifischen
Fachtagen hat die Verwaltung bislang gute Erfahrungen gemacht und wichtige und
wertvolle Akzente gesetzt. In Zukunft sollte eine Fachveranstaltung pro Jahr
ein Inklusionshandlungsfeld in besonderer Weise „ausleuchten“ und partizipativ
mit Experten Ziele und Maßnahmen erarbeiten, aber auch die wertvolle
Bewusstseinsbildung fördern. Im Jahr 2016 könnte dies das Handlungsfeld „Sport,
Freizeit und Kultur“ sein. Alle zwei Jahre sollte ein Inklusionsbericht über
die Entwicklungen, Veränderungen und Fortschritte aller Handlungsfelder
informieren. Daraus könnte ein kontinuierlicher „roter Faden“ entstehen, der
strukturell und inhaltlich den Entwicklungsprozess in Hilden zur inklusiven
Stadt aufrecht erhält und fördert.
Diese Vorschläge
zur weiteren Vorgehensweise sollten in einem nächsten Schritt mit den „Experten
in eigener Sache“ - Behindertenbeirat und Selbsthilfegruppen, Freizeitgemeinschaft
für Behinderte und Nichtbehinderte, Verein Gemeinsam Leben Lernen – auf der
Grundlage dieser Sitzungsvorlage erörtert werden. Über die Ergebnisse wird in der
Sozialausschusssitzung am 30.11.2015 und in der Ratssitzung am 16.12.2015 Berichtet
werden. Entsprechende Maßnahmen mit einer finanziellen Auswirkung könnten dann
in die Haushaltsplanung 2016 einfließen.
gez. Birgit
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen