Betreff
Hilden auf dem Weg zur inklusiven Stadt
- Analyse und Ausblick -
Vorlage
WP 14-20 SV 50/033
Aktenzeichen
Dez. III Ga/ne III/50 Ba
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss:

 

1.    Der Bericht der Verwaltung zur Analyse der erfolgten Inklusionsmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die sich daraus ergebenden Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise bei der künftigen Inklusionsförderung sind mit dem Behindertenbeirat und anderen „Experten in eigener Sache“ zu erörtern und abzustimmen.

 

3.    Über die Ergebnisse ist in der Sitzung des Sozialausschusses am 30.11.2015 und in der Sitzung des Rates am 16.12.2015 zu berichten.

 

4.    Die Stadt Hilden wirkt im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, ihrer politischen Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung weiter daraufhin, dass die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Hilden sich weiter zu einer inklusiven Stadt entwickelt.


Erläuterungen:

 

In seiner Sitzung am 01.10.2014 hat der Rat der Stadt einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Bestandsaufnahme und Auswertung der Teilhabemöglichkeiten in Hilden vorzulegen, um dann auf dieser Grundlage durch den Rat einzelne Handlungsfelder vorzustellen, in denen vorrangig Maßnahmenprogramme zum Abbau von Teilhabebarrieren entwickelt werden sollen.

 

Grundlage ist das durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UNBRK) festgestellte Recht jedes Menschen, gleich ob mit oder ohne Behinderung, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können und als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft anerkannt zu werden.

 

Dieser Inklusionsgedanke einer Wertschätzung und Teilhabe aller Menschen in ihren individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten soll auch in Hilden dauerhaft verankert werden. Letztlich geht es um eine „Teilhabe für Alle“.

 

Die Stadt Hilden und die vielen Hildener Organisationen, Vereine und Einrichtungen setzen sich seit vielen Jahren engagiert für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Hilden ein und tragen dazu bei, Hilden Schritt für Schritt zu einer barrierefreien und inklusiven Stadt zu entwickeln. Durch die von der Bundesregierung ratifizierte Behindertenrechtskonvention haben alle Akteure in Hilden ihre Anstrengungen verstärkt, in ihrer jeweiligen Zuständigkeit die Aufgaben inklusiv auszurichten. Die mit eigenen Ressourcen in Federführung des Amtes für Soziales und Integration erfolgte Analyse der bislang verwirklichten Projekte und Maßnahmen belegt eindrucksvoll, dass in Hilden die Inklusion kontinuierlich weiterentwickelt wurde und bereits große Fortschritte gemacht hat.

 

Im Folgenden wird diese Entwicklung in den Handlungsfeldern

 

-        Erziehung und Bildung

-        Sport, Freizeit und Kultur

-        Barrierefreiheit und Mobilität

-        Partizipation

-        Arbeit und Qualifizierung

-        Bewusstseinsbildung

 

dargestellt und zusammengefasst. Des Weiteren ist eine Auflistung der bereits erfolgten und zum Teil weiter geplanten Inklusionsmaßnahmen der Fachämter der Verwaltung in Tabellenform beigefügt. Der ebenfalls beigefügte Jahresbericht 2014 des Behindertenbeirates gibt einen sehr guten Überblick über schon erreichte Inklusionsziele. Aufgrund der Komplexität der Inklusionsthematik können diese Darstellungen nicht vollständig und abschließend sein. Gleichwohl sind sie sehr gut geeignet, den begonnenen erfolgreichen Weg der Stadt Hilden zu einer inklusiven Stadt zu erläutern und zu belegen.

 

 

Erziehung und Bildung

 

 

Bildungsmanagement

 

Der Rat der Stadt Hilden beschloss am 01.04.2009 die Umsetzung des Konzeptes „Bildungsstadt Hilden“. Für die „Bildungskoordination“ ist der Leitsatz des gesamten Amtes „kein Kind, kein Jugendlicher, keine Familie darf verloren gehen“ richtungweisend. Ziel ist es, beste Bedingungen für mehr Chancengerechtigkeit im Bildungssystem herzustellen, es zugänglich zu machen und vielfältige Teilhabe zu ermöglichen.

 

Um die Bildungsprozesse entlang der eigenen Lebensbiographie sinnvoll gestalten zu können, ist ein aktivierendes, wertschätzendes und ressourcenorientiertes Umfeld für Heranwachsende förderlich. Dabei geht es im Sinne eines erweiterten Bildungsbegriffes sowohl um formale, als auch um informelle Bildung.

Das Bildungsnetzwerk setzt sich aus einzelnen Bildungsmodulen zusammen. Inklusion spielt hierbei als Querschnittsthema eine übergeordnete Rolle. Handlungsleitend ist auch bei der Umsetzung der einzelnen Bildungsmodule immer auch die Frage nach der Inklusivität der Angebote.

 

Um Handlungssicherheit im Umgang mit allen Kindern und Jugendlichen konsequent herzustellen und wirkungsvoll umzusetzen, bedarf es entsprechender Voraussetzungen und Qualifikationen, die pädagogische Fachkräfte aber auch an kindlicher Bildung interessierte Personen im Rahmen des Projektes „Fokustage Inklusion“ kostenfrei erlangen können.

Mit Hilfe von insgesamt elf themenzentrierten Fortbildungen werden Fachleuten und Interessierten Gelegenheiten geboten, neue Methoden und Inhalte aber vielleicht auch einfach einen veränderten Umgang mit der Thematik Inklusion kennen zu lernen.

Inklusion wird dabei als ein Prozess verstanden, der sich auf verschiedenen Ebenen vollzieht – vorangestellt sind jedoch stets die individuellen Bedürfnisse des Kindes und Jugendlichen.

 

 

Kita

 

Die Kindertagesbetreuung erbringt bereits seit vielen Jahren an Inklusion orientierte Leistungen für Kinder mit und ohne Behinderungen. Sie stellt in ihrer Tradition das Kind und seine individuellen Bedürfnisse in den Fokus der Bemühungen und verfolgt das Ziel, Kinder bestmöglich zu fördern. Alle Kinder, unabhängig von Herkunft, Kultur, Geschlecht, Behinderung, Religion etc. erfahren in Kindertageseinrichtungen ein Gefühl der Zugehörigkeit. Sie erleben sich selbst als wichtigen und selbstverständlichen Teil von Gesellschaft. Lernen von und mit dem Anderen, geschieht im Alltag und prägt so das Bewusstsein der Kinder.

 

In der Vergangenheit wurden in Hilden Kinder mit (wesentlichen) Förderbedarfen in den zwei integrativen Kindertageseinrichtungen der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. aufgenommen. Seit 2014 arbeiten alle Kindertageseinrichtungen inklusiv. D.h. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Aufnahme ihres behinderten Kindes im Rahmen der verfügbaren Plätze. Diese Option wird auch von einigen Eltern gewählt. Die ausgewählten Kitas finden dann bedarfsgerechte und passgenaue Lösungen für die individuellen Belange des Kindes. Dies geht über Fragen der Ausstattung, Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte, bis hin zu Installation von Angeboten der Frühförderung in der Kita.

Die in den städtischen Kitas bestehenden Konzepte werden sukzessive um diese Thematik erweitert und ergänzt. Die grundlegende Haltung „pro Inklusion“ kann den städtischen Kitaleitungen bereits heute durchweg attestiert werden. Die stringente Weiterentwicklung hin zur möglichst umfassenden inklusiven Ausrichtung wird dabei sowohl von den Einrichtungen selbst, als auch von dem Träger forciert.

 

Für den Ausbau der pädagogischen Arbeit stellt der LVR ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 den Einrichtungen eine Pauschale in Höhe von jährlich 5.000 Euro pro Kind mit Behinderung zur Verfügung (LVR-Kindspauschale). Der LVR verspricht sich hiervon eine deutliche Verbesserung in der Betreuungsqualität, da dieser Betrag im Wesentlichen für zusätzliche Fachkraftstunden aufgewendet werden muss. Hinzu kommt, dass Voraussetzung zur Gewährung der Kindspauschale die Reduzierung von Plätzen in der jeweiligen Gruppe ist. Dabei hängt die Anzahl der zu reduzierenden Plätze von der Anzahl der Kinder mit Behinderung in der jeweiligen Gruppe ab (Die LVR-Kindspauschale – Auf dem Weg zu inklusiver Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kita. Informationen zum neuen LVR-Fördersystem für Kinder mit Behinderung in Kindertagesstätten. 2014).

 

Auch die Kindertagespflege als familiennahes Angebot der Kindertagesbetreuung hat sich des Themas Inklusion angenommen. Künftig wird es speziell fortgebildete und zertifizierte Kindertagespflegepersonen geben, die ganz explizit auf die Bedürfnisse von Kindern mit Förderbedarfen eingehen können.

 

Schule

 

In einem inklusiven Schulsystem wird das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zur Normalform.

Hilden blickt auf eine lange Tradition im Bereich des gemeinsamen Lernens zurück. Bereits seit 1984 wurden an Grundschulen Kinder mit Förderbedarf gemeinsam mit regelentwickelten Kindern beschult. Flankierend wurden diese Schulen mit Inklusionshelfern unterstützt.

Aus dieser Tradition und Verpflichtung heraus wurde auch die Handlungsmaxime der Inklusion konsequent weiterverfolgt. So erfolgte im Jahr 2011 in einem der ersten Schulentwicklungspläne landesweit ein deutliches Bekenntnis zur Inklusion. Doch nicht nur die Haltung zur Inklusion wurde hier festgeschrieben, sondern auch ganz konkrete Ziele und Maßnahmen zur Inklusionsförderung wurden formuliert und durch den Rat der Stadt Hilden beschlossen. Dazu zählen im Kern die nachfolgend genannten Punkte:

 

-     Alle Grundschulen sind grundsätzlich räumlich und sächlich in der Regel so ausgestattet, dass sie für ein Gemeinsames Lernen für Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen geeignet sind.

-     Bereits im Jahr 2011 wurde die GGS Elbsee durch den Schulausschuss zur Schwerpunktschule bestimmt. Die Stadt Hilden verfügt daher bereits über die nunmehr auch gesetzlich empfohlene Schwerpunktschule. Diese nimmt neben den Kindern mit Lern- und Entwicklungsstörungen sowie Sprachstörungen, auch Kinder mit Förderbedarfen im Bereich der geistigen Entwicklung auf. In diesem Jahr wurde durch eine Genehmigung der Bezirksregierung die Einrichtung der Schwerpunktschule bestätigt. Die GGS Elbsee ist derzeit die einzige Schwerpunktschule im Regierungsbezirk Düsseldorf.

-     Die Bettine-von-Arnim-Gesamtschule und die Sekundarschule sind Schulen des Gemeinsamen Lernens und erfüllen alle Voraussetzungen für eine inklusive Schule.

-     Ein Arbeitskreis Inklusion bündelt für alle weiterführenden Schulen die Informationen und bildet eine wertvolle Austauschplattform. Notwendige Weiterentwicklungen werden im Arbeitskreis konkretisiert und vorbereitet.

-     Alle städtischen weiterführenden Schulen sind bereits barrierefrei bzw. werden im Rahmen der laufenden Umbauprogramme barrierefrei werden. Dazu gehört die neue moderne und vollständig barrierefreie Dreifachsporthalle im Schulzentrum Holterhöfchen.

 

Der Landtag hatte bekanntlich am 16.10.2013 das erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) beschlossen. Gegenüber der bisherigen Rechtslage wird damit das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zum gesetzlichen Regelfall. Die Eltern müssen nicht länger die Teilnahme eines Kindes mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an einer allgemeinen Schule eigens beantragen.

Die Umsetzung des Gesetzes hatte zur Folge, dass landesseitig sogenannte Regionale Stellenbudgets für die sonderpädagogische Förderung eingerichtet wurden. Die neue Berechnungsgrundlage hatte zur Folge, dass sich im Schuljahr 2014/2015 das bisherige Stellenbudget im Grundschulbereich von 5,53 Stellen auf 5,11 Stellen verschlechterte. Im weiterführenden Schulbereich verbesserte sich das Stellenkontingent von 1,5 auf 3,0 Stellen.

 

Grundschulen

 

Die ursprüngliche Zielsetzung der Stadt Hilden, dass alle Grundschulen auch Grundschulen des Gemeinsamen Lernens sind, konnte im Schuljahr 2014/2015 durch die Verringerung und die Konzentration der Stellenanteile nicht erreicht werden. Auch der Ausblick auf das Schuljahr 2015/2016 lässt keine Ausdehnung auf alle Hildener Grundschulen erkennen.

Aktuell sind folgende Grundschulen Schulen des Gemeinsamen Lernens:

GGS Schulstraße

 

Die Zielsetzung der Stadt hinsichtlich der Ausdehnung auf alle Grundschulen bleibt jedoch bestehen. Dies ist auch erklärter Wunsch der Schulleitungen.

 

Weiterführende Schulen

 

Nach dem Besuch der Grundschule bedarf es für Kinder mit Förderdarf einer Anschlussperspektive. Diese finden sie in der Hauptsache an der städtischen Sekundarschule, der Bettine-von-Arnim Gesamtschule des Zweckverbandes Langenfeld/Hilden, als auch an den weiterführenden Schulen in kirchlicher Trägerschaft.

 

Inklusionshelfer

 

Bereits seit Ende der 1980er Jahre werden Inklusionshelfer von der Stadt Hilden im gemeinsamen Unterricht an Grundschulen (GU) eingesetzt.

Seit 2005 übernahm der Kreis Mettmann die Kosten für den Einsatz von Inklusionshelfern im GU als freiwillige Leistung. Dies hatte zur Folge, dass am 19.07.2005 die erste Kooperationsvereinbarung in dieser Sache mit dem Kreis ME geschlossen wurde. Die Aufgabe wurde im Rahmen der Amtshilfe weiterhin durch die Gemeinde geleistet und der Kreis erstattete die Kosten.

 

Im Jahr 2013 teilte der Kreis mit, dass die Gesamtkosten in diesem Bereich kreisweit erheblich gestiegen seien und eine weitere Finanzierung nicht mehr in der bisherigen Form möglich sei. Nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Kultur sowie im Kreisausschuss beschloss der Kreistag am 16.12.2014 aus der Finanzierung der Inklusionshelfer mit Ablauf des Schuljahres 2013/2014 komplett auszusteigen. Das von den kreisangehörigen Kommunen angestrebte Ziel einer Basisversorgung für alle Kommunen des Kreises Mettmann konnte somit nicht realisiert werden.

 

Am 03.07.2014 hat der Landtag das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion beschlossen. Das Land gewährt mit diesem Gesetz ab dem Schuljahr 2014/2015 sowohl Mittel zur Refinanzierung von Sachkosten (Belastungsausgleich) als auch eine sogenannte Inklusionspauschale zur Finanzierung von nicht-pädagogischem Personal an Schulen des gemeinsamen Lernens. Neben dem Belastungsausgleich gewährt das Land auch noch eine sogenannte Inklusionspauschale. Hierzu führt das Gesetz in § 2 aus: „Zur Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion gewährt das Land den Gemeinden und Kreisen ab dem Schuljahr 2014/2015 eine jährliche Inklusionspauschale. Die Inklusionspauschale dient der Mitfinanzierung der Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht-lehrendes Personal im Dienst der Schulträger, soweit diese Kosten nicht der Finanzierung individueller Ansprüche nach § 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch und § 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch dienen.“ Nach Beschluss des Rates im Dezember 2014 werden künftig alle Grundschulen, die Schule des Gemeinsamen Lernens im Sinne des Schulgesetzes sind, je einen Inklusionshelfer erhalten. Aktuell sind fünf Grundschulen in Hilden Schulen des Gemeinsamen Lernens. Für die Sekundarschule wird jährlich 1 Inklusionshelfer pro Jahrgang zur Verfügung gestellt werden. Die vom Land bereit gestellten Mittel reichen für diese Basisversorgung nicht aus, so dass ergänzend kommunale Mittel bereitgestellt werden.

 

 

Zukunft der Förderschule

 

Zwischenzeitlich ist nach Verabschiedung des neuen Schulrechtsänderungsgesetzes auch die neue Mindestgrößenverordnung in Kraft gesetzt worden.

 

Danach wird es künftig nicht mehr wie bisher möglich sein, Ausnahmen von den Mindestgrößen zuzulassen. Das betrifft in Hilden die Ferdinand-Lieven-Schule, die mit ihren Schülerzahlen nicht mehr die Mindestgröße erreicht. Auf Vorschlag und auf Initiative der Stadt Hilden entwickelte ein Arbeitskreis der kreisangehörigen Städte unter Federführung der Kreisverwaltung ein Konzept über eine angepasste Förderschulstruktur im Kreis Mettmann. Künftig wird es ein Verbundmodell aller bestehenden öffentlichen Förderschulen mit den Schwerpunkten, Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung mit vier Haupt-Standorten geben. Damit sollen wohnortnahe Förderschulangebote im Kreis Mettmann erhalten bleiben. Unberührt von dieser Neustrukturierung sind die drei Förderschulen für geistige Entwicklung.

 

Für die Stadt Hilden wird in der Region Mitte ein Verbund mit den Städten Erkrath und Haan erfolgen. Die Ferdinand-Lieven-Schule wird in diesem Modell Hauptstandort werden. Das sogenannte Förderzentrum Mitte soll zum Schuljahr 2016/2017 seinen Betrieb aufnehmen. Damit ist weiterhin eine wohnortnahe Beschulung von Kindern mit Förderbedarf gegeben, deren Eltern als Schulort die Förderschule der allgemeinbildenden Schule vorziehen.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Inklusion in Schule schon eine vielfach gelebte Praxis darstellt. Verschwiegen werden soll aber auch nicht, dass es auch eine Reihe von Unwägbarkeiten und Hürden gibt, bzw. Fragen, auf die es bisher keine zufriedenstellende Antwort gibt. Diese betreffen u.a. die fehlende Qualifikation der Lehrkräfte, die angemessene personelle Ausstattung der Klassen und insbesondere die Frage wie Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung erfolgreich in eine Klasse inkludiert werden können.

Ziel der Inklusion muss stets sein, dass alle Kinder ob regelentwickelt oder mit Förderbedarf eine bestmögliche, individuelle Förderung erhalten. 

 

 

Sport, Freizeit und Kultur

 

Sport

 

Im aber auch durch Sport soll eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe und Teilnahme von Menschen mit und ohne Behinderung ermöglicht werden. Sport erfüllt dabei eine ganze Reihe von Funktionen: Er bringt Menschen zusammen, verbessert das physische und psychische Wohlbefinden, stärkt das Selbstbewusstsein und bringt vor allem Spaß. Diesen Anspruch verfolgt auch das Hildener Sportbüro.

 

Im Rahmen der Sport-, Bewegungs- und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen durch das Sport- und Bewegungsmodell der Stadt Hilden findet jährlich ein motorischer Test CHECK! und Re-CHECK! in allen Hildener Grundschulen statt. Aufgrund der Ergebnisse werden zielgerichtete Maßnahmen und Angebote an Schulen und in der Hildener Sportvereinswelt implementiert. Dieses Vorgehen hat ein besonders inklusives Potenzial, weil durch die Grundlagenfitnesstestung frühzeitig und objektiv erkannt werden kann, wo mögliche kognitive, körperliche und motorische Defizite liegen.

 

Konkret werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

-       Voltigieren und Schwimmförderung in der Grundschule

o   je in kleinen heterogenen Gruppen mit zwei ÜbungsleiterInnen

o   Didaktische Inhalte gehen über das Sportfachliche hinaus

o   Individuelle Lösungen für individuelle Behinderungen werden gefunden

-       Wassergewöhnung und „Ringen und Raufen“ im Kindergarten

o   Schaffung zusätzlicher Transportmöglichkeiten

o   Elternbeteiligung

-       Aufbau und Ausbau von inklusiven Sport- und Bewegungsangeboten

o   Zentrale Angebote für Kinder mit Förderungsbedarf (freiwillig und kostenfrei)

o   Groß-/ Mehrspartenvereine

o   Kooperationen zu Schule und Kita ausbauen

 

Daneben können geschulte Sportfachkräfte in Schule und Kita zusätzlich eingesetzt werden. Bei allen Angeboten ist das Sportbüro die vernetzende und bei Bedarf auch beratende Institution.

 

Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche

 

Möglichkeiten der Freizeitgestaltungen sollen allen Menschen zur Verfügung stehen. Attraktive und vielfältige Angebote laden zum Mitmachen und Teilhaben ein, unabhängig vom Vorliegen einer Behinderung.

 

In Hilden existiert ein großes Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche. Angefangen von Spiel- und Sportplätzen über Jugendhäuser, hin zu Kursangeboten und Ferienprogrammen, findet sich für viele Geschmäcker ein Angebot.

„Jugendverbandsarbeit und offene Kinder- und Jugendarbeit sind ihrem Selbstverständnis nach in besonderer Art und Weise von den Prinzipien der Freiwilligkeit und Selbstorganisation gekennzeichnet. Als Leistungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe ist es ihr Auftrag, an der Lebenswelt, den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen selbst anzuknüpfen. Dem Prinzip der Mitgestaltung und Selbstorganisation folgend sind die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendarbeit zu einem bedeutsamen Anteil ehrenamtlich organisiert, und die Teilnahme an den Angeboten ist prinzipiell offen und freiwillig. Insofern sich das Konzept der Inklusion an der ganzen Person und ihrer Lebenswelt ausrichtet und bewusst auf die Lebenslagen der betroffenen Menschen hin orientiert ist, scheint es konzeptionell hoch anschlussfähig an eine Kinder- und Jugendarbeit, die ebenfalls vom Subjekt her denkt und an den je konkreten Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen anknüpft.“ (Inklusion: Eine Herausforderung auch für die Kinder- und Jugendhilfe, Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums 2012, S. 27).

 

Auch die städtische Jugendförderung ist in ihrem grundsätzlichen Ansatz der Ressourcenorientierung und aufsuchenden Struktur (sie geht dahin, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten) schon dem Grund nach inklusiv ausgerichtet. Betrieben werden zwei Jugendfreizeiteinrichtungen, die sowohl vom Gebäude als auch von der inhaltlichen Ausrichtung der überwiegenden Angebote inklusiv sind. Neben den Spielmobilangeboten, den Ferienmaßnahmen, der Ausgestaltung der Angebote auf dem Bildungscampus Holterhöfchen (Pädagogisches Zentrum) und der aufsuchenden Arbeit kann flexibel auf Bedarfe reagiert werden. Durch die niederschwelligen Angebote und Schaffung von Gelegenheitsstrukturen werden oftmals Kinder und Jugendliche erreicht, die an exklusiveren Systemen nicht andocken können. So ist auch die Allgemeine Lebensberatung und die Maßnahme „Zukunft aktiv gestalten“ für die Zielgruppe ausgerichtet, die keine Anbindung an andere Systeme des Beratungsnetzwerkes mehr haben. Die Kinder- und Jugendparlamente ermöglichen zudem seit einigen Jahren für Kinder und Jugendliche die Teilnahme an übergeordneten gestalterischen Elementen in den Bereichen Alltag, Jugendhilfe, Politik und Stadtgestaltung in der Kommune. Sie bespielen somit aktiv das Feld der Partizipation und stehen auch ganz explizit Kindern und Jugendlichen mit Handicaps offen.

 

Ein aktueller Test im Rahmen einer Selbsteinschätzung (www.inklumat) hat dazu geführt, dass die Angebote der städtischen Jugendförderung der Rubrik „Inklusionsprofi“ zugeordnet  werden können. Das Ergebnis ist erfreulich, zeigt aber auch weitere Handlungsoptionen auf, die stringent weiter verfolgt werden.

 

Kultur

 

Auch für den Bereich Kultur gilt, dass Menschen mit Behinderungen an Kulturangeboten teilnehmen können, sei es zum Beispiel der Besuch einer Ausstellung, der Theaterbesuch oder sonstige Veranstaltungen. Teilhabe am kulturellen Leben ist für Menschen mit Behinderungen umso wichtiger, da sie oft durch persönliche und gesellschaftliche Umstände in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Kulturveranstaltungen sind geeignet, Menschen zwanglos zusammen zu führen und das gegenseitige Verständnis zu unterstützen. In Hilden wird ein sogenannter „Itter-Pass“ für einkommensschwache Bürger ausgestellt, der Vergünstigungen hinsichtlich Nutzungsgebühren und Eintrittsgeldern ermöglicht. Gleichzeitig können Begleitpersonen Schwerbehinderte mit dem entsprechenden Merkmal auf dem Schwerbehindertenausweis unentgeltlich zu Theaterbesuchen begleiten.

 

 

Barrierefreiheit und Mobilität

 

Der Begriff der Barrierefreiheit findet sich in der Legaldefinition des § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Demnach sind bauliche und sonstige Anlagen, verkehrstechnische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche barrierefrei, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Im Behindertengleichstellungsgesetz NRW (§ 4 BGG NRW) wird zusätzlich auf die Möglichkeit der Nutzung persönlicher Hilfsmittel hingewiesen.

 

Im kommunalen Zusammenhang sind viele Fachthemen von den Anforderungen an die Barrierefreiheit betroffen, unter anderem der Bereich Bauen, Wohnbauförderung, Städtebauförderung, Tourismus, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gleichgültig welcher Art und deren Zugangsmöglichkeiten, die Kommunikation, der Sport, die Kultur und die Möglichkeit der unabhängigen Lebensführung über die Gewährung der Eingliederungshilfe nach § 54 des 12. Sozialgesetzbuches (SGB XII).

 

Derartige Leistungen der Eingliederungshilfe sind z.B. Zuschüsse zum behindertengerechten Umbau einer Wohnung, Zuschüsse zu individuellen Hilfsmitteln wie Treppensteighilfen und Ähnliches. Möglich ist auch die Kostenübernahme für einen Fahrdienst oder einen Integrationshelfer für die Freizeitbegleitung, wenn der Betroffene ständig auf fremde Hilfe angewiesen ist.

 

Bereits 1976 wurde von der Stadt Hilden erkannt wie wichtig die Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben ist, daher wurde der Behindertenbeirat nach Beschluss des Rates der Stadt Hilden ins Leben gerufen. Er soll den behinderten Mitbürgern informierend, beratend und helfend zur Seite stehen und die Anliegen der Behinderten gegenüber dem Rat, der Verwaltung und der Öffentlichkeit vertreten.

In enger Zusammenarbeit mit den Vertretern der Behindertenhilfe und den Einrichtungen für behinderte Menschen wirkt er bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen und Programmen für behinderte Bürger mit. Außerdem kann der Behindertenbeirat mit eigenen Veranstaltungen bildend, informierend und unterhaltend auftreten. Zur stetigen Weiterentwicklung der Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben und der Beseitigung von Barrieren für behinderte Menschen wurde die zum 01.01.2008 in Kraft getretene Zielvereinbarung zwischen dem Behindertenbeirat und der Stadt Hilden abgeschlossen. Sie beinhaltet Vereinbarungen mit verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung für Menschen mit Mobilitäts-, Sinnes- und Sehbehinderungen.

2014 wurden weitere Zielvereinbarungen mit der Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden, der Infrastrukturgesellschaft Hilden und der Verkehrsgesellschaft Hilden abgeschlossen.

Der Behindertenbeirat setzt sich aus 9 Mitgliedern der in Hilden vorhandenen Vereine, Verbände, Organisationen und Selbsthilfegruppen zusammen und wird in seiner Tätigkeit von den beratenden Mitgliedern der Fraktionen und dem Amt für Soziales und Integration der Stadt Hilden unterstützt. Er ist wesentlich an allen städtebaulichen Entwicklungen beteiligt, ebenso werden Bestandsbauten auf ihre Barrierefreiheit untersucht.

Zuletzt wurden im Jahr 2014 mit einer weiteren Begehung im Jahr 2015 die drei Gebäude des Rathauses, der Bücherei und des Weiterbildungszentrum im Alten Helmholtz untersucht. Unter Beteiligung des Amtes III/50 wurde mit dem Amt I/26 eine Prioritätenliste zur Beseitigung von Barrieren in diesen Gebäuden vereinbart und 372.000 Euro in die Finanzplanung bis einschließlich 2019 eingestellt. Auch finden sich diese Gebäude in dem Portal der Agentur barrierefrei unter www.NRW informierBar.de. Hier sollen langfristig alle Gebäude in NRW Eingang finden, damit Menschen je nach Art der Behinderung den Zugang zu verschiedenen Einrichtungen für sich filtern können.

 

Zur Steigerung der Barrierefreiheit auch außerhalb öffentlicher Gebäude entwickelt der Behindertenbeirat derzeit eine Möglichkeit, Unternehmen ein Signet, „Signet barrierefrei“ zu überreichen, dass die Ausgestaltung der Barrierefreiheit erkennen lassen soll. Diese Aktivität wird zu einer Verstärkung des Bewusstseins in der Bevölkerung führen und somit private Anstrengungen in Richtung einer inklusiven Gesellschaft fördern.

 

Neben dem Bereich Bauen spiegeln sich die Initiativen des Behindertenbeirates in dem jährlichen Bericht, zuletzt wurde der Jahresbericht 2014 im Sozialausschuss am 23.02.2015, WP 14-20 SV 50/024, vorgestellt, wieder. „Einen entscheidenden Einfluss auf unsere Arbeit nimmt seit geraumer Zeit die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ein,…“ (Zitat aus dem Bericht, der als Anlage beigefügt ist).

 

 

Partizipation

 

Gemäß Art 29 UN BRK muss sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können einschließlich der Sicherstellung eines aktiven und passiven Wahlrechtes. Ihre Grenzen findet diese Form der Partizipation unter anderem im Betreuungsrecht, da zum Beispiel derjenige vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und damit auch nicht wählbar ist, für den zur Besorgung all seiner Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist.

 

Die Anforderungen im Handlungsfeld Partizipation werden sich an den Mitgestaltungs-, Mitentscheidungs- und Mitwirkungsangeboten bei allen relevanten Planungen für alle Bewohner orientieren müssen. Hierbei ist eine niederschwellige, lebensnahe Kommunikations- und Beteiligungsform anzustreben, z.B. in Form von Leichter Sprache, Gebärdensprache, taktiler Erfassbarkeit oder Visualisierung. Diese Anforderungen sind ausgesprochen schwer realisierbar, weil aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Behinderungen nicht jedes Angebot jeden Menschen gleichermaßen erreicht. Beispielhaft sei eine Aussage einer gehörlosen Akademikerin zur Verwendung der Leichten Sprache zitiert: Ich will doch gar keine Sprache auf diesem Niveau.

 

Die weitere Beteiligungsform durch die Öffnung öffentlicher Räume hat die Stadt Hilden bereits vollzogen, sei es durch bürgerschaftliches Engagement oder nachbarschaftliche Aktivitäten, der weitere Ausbau wird ständig geprüft und gegebenenfalls angepasst.

 

Es seien hier nur einige Projekte benannt wie z.B. die Nachbarschaftshilfe, die seit fast 20 Jahren Menschen mit Handicaps unterstützt, z.B. bei Alltagserledigungen und bei Behördengängen. Sie trägt wesentlich zum Verbleib im eigenen Wohnumfeld bei und leitet Erkenntnisse für notwendige Hilfestellungen an die Netzwerkpartner in der Stadt Hilden und die verschiedenen Interessenvertreter weiter. Lernpaten betreuen einzelne Kinder in den Schulen, die schulische Probleme haben. Derzeit arbeiten 39 Lernpaten ehrenamtlich an den Schulen und unterstützen Kinder mit und ohne Migrationshintergrund.

 

Das Potential zur Weiterentwicklung partizipativer Möglichkeiten spiegelt sich unter anderem auch in der Weiterentwicklung seniorengerechter Quartiere (Personenkreis 60+) wieder. Im Jahr 2015 soll eine Befragung aller Älteren im Stadtteil Nord mit entsprechender Auswertung erfolgen, um Bedarfe festzustellen und gegebenenfalls Verbesserungen zu planen und umzusetzen. Daneben bieten die Nachbarschaftszentren aufgrund ihrer vielfältigen Angebote und Nachfragen die Gewähr einer Weiterentwicklung über das Netzwerk im Arbeitskreis Senioren. In diesem Arbeitskreis finden sich neben den Organisationen der Seniorenarbeit auch alle Beiräte der Stadt Hilden wieder und nehmen die Interessen der Menschen mit Behinderungen wahr.

 

Alle Kooperationspartner der Stadt Hilden bieten die Gewähr zum Ausbau des Quartiersmanagement zum Wohl der Gesamtbevölkerung.

 

 

Arbeit und Qualifizierung

 

Art. 27 UN BRK implementiert das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit wie das der Nichtbehinderten. Damit soll das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit sicherzustellen, begründet werden. Gemeint ist die Integration in einen frei gewählten Arbeitsmarkt und ein frei gewähltes Arbeitsumfeld. Die Teilhabe am Arbeitsmarkt ist eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft.

 

Zwar sieht das 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX) verschiedene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vor, jedoch bleibt vielen Menschen der erste Arbeitsmarkt verschlossen.

Wie komplex das Thema Arbeit für Menschen mit Behinderungen ist zeigt allein die Auflistung der möglichen Rehabilitationsträger in § 6 SGB IX:

-       die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen (§ 5 Nr. 1 und 3 SGB IX)

-       die Bundesagentur für Arbeit für Leistungen (§ 5 Nr. 2 und 3)

-       die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Leistungen (§ 5 Nr. 1 bis 4)

-       die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen (§ 5 Nr. 1 bis 3)

-       der Träger der Alterssicherung der Landwirte für Leistungen (§ 5 Nr. 1 und 3)

-       die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden für Leistungen (§ 5 Nr. 1 bis 4)

-        die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen (§ 5 Nr. 1, 2 und 4)

-        die Träger der Sozialhilfe für Leistungen (§ 5 Nr. 1, 2 und 4).

Es entsteht bei diesen verschiedenen Leistungsträgern im Zweifel ein erheblicher Koordinierungsaufwand, die der Betroffene verstehen sollte. Daneben gibt es noch einige Beratungsstellen, z.B. Integrationsämter, Hauptfürsorgestellen

 

Auch wenn die UNBRK sich nicht an schwerbehinderten Menschen orientiert, sollten die Arbeitslosenzahlen der Schwerbehinderten in Hilden dargestellt werden. Im Jahr 2014 ist die Anzahl der schwerbehinderten Arbeitslosen in Hilden von 118 auf 108 (Arbeitslose absolut 1902) Personen gesunken, im Jahr 2014 sind 81 Personen in ausgewählte Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik eingemündet, davon haben 50 Personen die Erstattung von Kosten im Rahmen der Bewerbungen und 10 ein Praktikum aufgenommen (Quelle Statistik Bundesagentur für Arbeit).

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in Kooperation mit den Arbeits- und Sozialministerien der Bundesländer die „Initiative Inklusion“ ergriffen mit dem Ziel, schwerbehinderte Menschen in reguläre Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Gefördert werden mit insgesamt 140 Mio Euro die Berufsorientierung von bis zu 10.000 Schülern, die Bereitstellung von bis zu 1.300 neuen betrieblichen Ausbildungsplätzen und Förderung von bis zu 4.000 Arbeitsplätzen über 50 Jähriger. Gleichzeitig werden die Kammern zur Implementierung von Inklusionskompetenz auch bei ihren Mitgliedern unterstützt. Damit sind jedoch noch nicht die Aufgaben im Zusammenhang mit der Integration in Arbeit z.B. Alleinerziehender oder Migranten mit geringen Deutschkenntnissen, älteren Arbeitnehmern oder Ungelernten aufgezeigt, die von der Agentur für Arbeit und den Jobcentern bewältigt werden müssen. Die Stadt Hilden versucht, befristet Erwerbsunfähige wieder im Rahmen der Aktivierung nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII)  an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Dies wird durch eine persönliche und ressourcenorientierte Beratung sichergestellt. Passgenaue Bildungsangebote unterstützen hierbei. Die Ergebnisse können der Vorlage zur Sitzung des Sozialausschusses entnommen werden, WP 14-20 SV 50/021.

 

Neben der Integration in den ersten Arbeitsmarkt können Behinderte in Werkstätten für Behinderte (WfB) des Kreises Mettmann einmünden. Die Aufgabe der Werkstätten besteht darin, Behinderten die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die Behinderten stehen dabei in keinem regulären Arbeitsverhältnis sondern in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Sie erwerben Rentenansprüche, schulden der WfB jedoch keine aus einem Arbeitsvertrag hervorgerufene Leistungspflicht. Die Beschäftigten der WfB sind entweder nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in der Lage, länger als 3 Stunden täglich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Die Leistungsfähigkeit behinderter Menschen soll möglichst erhalten, gefördert oder gesteigert werden. Gegebenenfalls kann die Integration in den ersten Arbeitsmarkt je nach Art der Behinderung im Einzelfall gelingen. Voraussetzung einer Einmündung in den ersten Arbeitsmarkt ist jedoch die Bereitschaft der Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen einzustellen, zumal sie häufig nicht die vom Arbeitgeber gewünschte Erwerbsbiographie nachweisen können. Die Einstellung von Autisten in der IT-Branche mögen ein hoffnungsvoller Anfang für die Erweiterung der Möglichkeiten sein.

 

Zur Erarbeitung von Möglichkeiten der Integration behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt im Sinn der UNBRK ist eine Vielzahl von Netzwerkpartnern an einen Tisch zu holen. Diese Entwicklung, die auch die Agentur für Arbeit seit Jahrzehnten unter verschiedenen Begrifflichkeiten positiv beeinflussen möchte, ist ausgesprochen komplex.

 

 

Bewusstseinsbildung

 

Die Bewusstseinsbildung zum Thema Inklusion ist wesentlicher Bestandteil zur Entwicklung eines inklusiven Prozesses, Art. 8 UN-BRK. In der gesamten Gesellschaft muss jedem bewusst werden, wie wichtig gelebte Inklusion zur Gestaltung eines inklusiven Gemeinwesens ist. Jeder von uns kennt Menschen in seinem Umfeld, die Hilfestellung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben benötigen, wir machen es uns nur nicht immer bewusst. Wichtig ist daher eine stetige Information und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Inklusion einschließlich stattfindender Aktionen. Dies ist in der Stadt Hilden aufgrund zahlreicher Veranstaltungen gewährleistet, sei es für bestimmte Interessengruppen oder Zielgruppen. Aufgrund der aktiven Öffentlichkeitsarbeit, Veröffentlichung von Veranstaltungen auf der Homepage, Verteilung von Druckerzeugnissen zu bestimmten Themen, Terminen und Informationsveranstaltungen und nicht zuletzt Stadtforen oder Stadtteilforen erhalten die Bürger viele Informationen, die für das Thema Inklusion sensibilisieren können. Gleichzeitig tragen alle in der Netzwerkarbeit vertretenen Organisationen in ihrem jeweiligen Umfeld zur Bewusstseinsbildung bei.

 

 

Ausblick

 

Die beigefügten Tabellen der Fachämter zeigen die vielfältigen durchgeführten Inklusionsmaßnahmen im Einzelnen und auch oft sehr detailliert auf. Der in Hilden weit fortgeschrittene Inklusionsprozess wird dadurch eindrucksvoll bestätigt.

 

Die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention bedeuten für viele Handlungsfelder der kommunalen Daseinsvorsorge neue Herausforderungen und erfordern teilweise auch strukturelle Veränderungen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in allen kommunalen Handlungsfeldern zu berücksichtigen und zwar bei der Erarbeitung von Grundsatzplanungen sowie bei der Entwicklung neuer Projekte, Angebote und Standards. Je nach Handlungsfeld sind dabei unterschiedliche Ansätze notwendig – von der Fortsetzung und Weiterentwicklung der bisherigen Arbeit (z.B. in den Bereichen Bauen und Verkehr) bis zur Erstellung von neuen Konzepten aufgrund struktureller Veränderungen (z.B. im Bereich Schule). Inklusion ist ein kontinuierlicher Prozess, der viele kleine Schritte erfordert und der Lösungen Schritt für Schritt mit einem „roten Faden“ entwickelt.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den bislang eingeschlagenen „Hildener Weg“ behutsam, aber konsequent weiter zu verfolgen. Mit der Veranstaltung von themenspezifischen Fachtagen hat die Verwaltung bislang gute Erfahrungen gemacht und wichtige und wertvolle Akzente gesetzt. In Zukunft sollte eine Fachveranstaltung pro Jahr ein Inklusionshandlungsfeld in besonderer Weise „ausleuchten“ und partizipativ mit Experten Ziele und Maßnahmen erarbeiten, aber auch die wertvolle Bewusstseinsbildung fördern. Im Jahr 2016 könnte dies das Handlungsfeld „Sport, Freizeit und Kultur“ sein. Alle zwei Jahre sollte ein Inklusionsbericht über die Entwicklungen, Veränderungen und Fortschritte aller Handlungsfelder informieren. Daraus könnte ein kontinuierlicher „roter Faden“ entstehen, der strukturell und inhaltlich den Entwicklungsprozess in Hilden zur inklusiven Stadt aufrecht erhält und fördert.

Diese Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise sollten in einem nächsten Schritt mit den „Experten in eigener Sache“ - Behindertenbeirat und Selbsthilfegruppen, Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte, Verein Gemeinsam Leben Lernen – auf der Grundlage dieser Sitzungsvorlage erörtert werden. Über die Ergebnisse wird in der Sozialausschusssitzung am 30.11.2015 und in der Ratssitzung am 16.12.2015 Berichtet werden. Entsprechende Maßnahmen mit einer finanziellen Auswirkung könnten dann in die Haushaltsplanung 2016 einfließen.

 

 

 

gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

 

Diverse Produkte

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

Nicht zu übersehen

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

2018

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

Maßnahmen sind nicht zu übersehen.

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention bedeuten für viele Handlungsfelder in der Stadt Hilden neue Herausforderungen und erfordern auch sicherlich hohe finanzielle Aufwendungen.

Die aktuelle Finanzlage lässt wenig Spielraum für neue Projekte zu, so dass mit Augenmaß die Ziele und Maßnahmen in den Fachtagungen 2016 ff. erarbeitet werden sollten.

Gesehen Klausgrete