Antrag der Fraktion Bürgeraktion Hilden
Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Rates am 3.11.2004 hat die
Bürgeraktion den als Anlage 1 beigefügten Antrag gestellt. Zum Antrag wird
verwaltungsseitig Folgendes ausgeführt:
Das Thema Verbesserung der Relation von
Personal- zu Sachkapazitäten im Fachbereich Baumaßnahmen ist kein neues Thema
und wurde sehr ausführlich auch im Kienbaum-Gutachten dargestellt und in der Zwischenzeit in vielfältigster Weise
auch umgesetzt, so dass sich bereits Verbesserungen abgezeichnet haben.
Zutreffend ist weiterhin, dass im
Jahresabschluss 2003 Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt von fast 5,0
Mio. Euro vorgetragen wurden. Weiterhin stehen im laufenden Haushaltsplan Ansätze
von rund 6,945 Mio. Euro für Baumaßnahmen (Gruppierung 94 – 96) zur Verfügung. Die einzelnen Maßnahmen
können dabei dem Vermögenshaushalt entnommen werden.
Aus der Anlage 2 kann zum Themenbereich
„Haushaltsausgabereste“ der aktuelle Stand entnommen werden. Von den 4,98 Mio.
Haushaltsausgabereste sind 3,54 Mio. Euro abgearbeitet. Haushaltsausgabereste
stehen somit in einem Umfang von 1,45 Mio. Euro noch zur Verfügung (29 %). Im
Rahmen des Jahresabschlusses wird weiterhin im Einzelfall die Frage zu
beantworten sein, wo Einsparungen bei den Maßnahmen zu verzeichnen waren/sind.
Weiterhin kann davon ausgegangen werden, dass bis zum 31.12.2004 noch eine
Reihe von Rechnungen eingehen.
Die Entwicklung bezogen auf das laufende Jahr
sieht wie folgt aus:
Wie der Finanzplanung zum aktuellen
Haushaltsplan entnommen werden kann, ergibt sich bei der Gruppierung 94 - 96
„Baumaßnahmen“ insgesamt ein Betrag von 6,945 Mio. Euro, der für einzelne Maßnahmen
zur Verfügung steht. Hierin sind auch die Erstattung der Erschließungskosten
von 2,195 Mio. Euro /GkA / Giesenheide enthalten. Ohne diesen Teilbetrag ergibt
sich eine Summe von rund 4,75 Mio. Euro. Hiervon sind bis zum heutigen Tage
finanztechnisch rund 1,86 Mio. Euro abgearbeitet. Weitere Veränderungen werden
auch hier noch eintreten, da eine Reihe von Rechnungen vorliegen, bzw. der
Stadt Hilden noch übersandt werden, die zu einem weiteren Abbau des laufenden
Ansatzes führen.
Die Höhe der Haushaltsausgabereste darf
natürlich nicht isoliert von der Haushaltsstelle 9120.3770 „Kreditaufnahmen -
Kreditmarkt“ gesehen werden. In all den Jahren hat die Verwaltung Kredite nur
dann aufgenommen, wenn auf Dauer gesehen eine Finanzierung notwendig war. Darüber
hinaus muss bei der gesamten Betrachtungsweise zwischen Ist- und Planmäßigem
Schuldenstand unterschieden werden. Die Haushaltssatzung für das laufende Jahr
sieht eine Kreditermächtigung in Höhe von 2,488 Mio. Euro vor. Weiterhin gibt
es noch eine Kreditermächtigung von rd. 9,0 Mio. Euro aus dem Vorjahr. Auch
diese wurde bis zum heutigen Tage noch nicht aufgenommen. Im Rahmen des
Jahresabschlusses bzw. des weiteren Abbaus der Haushaltsausgabereste wird es
zur Finanzierung der Baumaßnahmen aber notwendig sein die entsprechenden Kredite
aufzunehmen.
Eine Reihe von Projekten, die im
Vermögenshaushalt etatisiert wurden,
sind auch auf Grund der politischen Beschlüsse in den Haushalt bzw. in
die Finanzplanung aufgenommen worden. Insbesondere denke ich hier an die § 10 Unterlagen.
Die von der Bürgeraktion geforderte
Prioritätenlisten städtischer Investitionsvorhaben ergibt sich letztendlich
immer aus der Finanzplanung, die ja bekanntlich in Hilden im Vermögenshaushalt
haushaltsstellenbezogen dargestellt ist.
Aus eigener Erfahrung ist aber die Situation
bekannt, dass gerade im Bereich der Hoch- und Tiefbaumaßnahmen Überraschungen
jederzeit auftreten können und daher eine genaue zeitliche Planung nicht immer
möglich ist. Fremdeinwirkungen wie Konkurs der Baufirmen, schlechte Witterung
etc. tun ihr Übriges.
Die Verwaltung wird für den kommenden
Haushalt ein besonderes Augenmerk auf diese Problematik lenken und nur das
veranschlagen, was auch höchstwahrscheinlich umgesetzt werden kann.
Günter Scheib